Mit ‘Recht’ getaggte Artikel

Samstag, 14. August 2010, von Elmar Leimgruber

Reporter ohne Grenzen und DJV kritisieren “Sachsen-Sumpf”-Urteil gegen Journalisten

Die verurteilten Reporter Arndt Ginzel und Thomas Datt
Foto: ROG © Jan Zappner

Am Freitag, 13. August, hat das Dresdner Amtsgericht die beiden Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich im Zusammenhang mit der sogenannten “Sachsen-Sumpf”-Affäre nach Ansicht des Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert dieses Urteil als “Skandal”:

In vielen Ländern der Welt seien Journalisten willkürlichen Strafverfahren wegen Verleumdung ausgesetzt. Fast immer sei dies ein Vorwand, um Pressefreiheit zu unterdrücken. “Der Dresdner Prozess zeigt das gleiche Muster: Justizbehörden benutzen das Strafrecht gegen unliebsame Journalisten”, reagiert ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.

Auch der Deutsche Journalisten Verband (DJV) kritisiert das Urteil: In Zukunft könnte nun auch anderswo versucht werden, “kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern,” befürchtet DJV-Chef Michael Konken. “In Anklage und Prozess wurden völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert. Das können wir nicht hinnehmen“, erklärte die sächsische DJV-Landesvorsitzende Sabine Bachert. Man werde die Urteilsbegründung abwarten und behalte sich weitere Schritte vor, so der DJV-Landesverband Sachsen, der die beiden freien Journalisten juristisch berät.

Gegenstand der Anklage sind Artikel im Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” und bei “Zeit Online” aus dem Jahr 2008 zum “Sachsen-Sumpf” – eine mögliche Korruptionsaffäre, in dem es auch um eventuelle Verstrickungen ranghoher sächsischer Justizvertreter geht. Ginzel und Datt waren Autoren des “Zeit Online”-Berichts und an dem “Spiegel”-Artikel als Co-Autoren beteiligt. Ihnen werden ehrverletzende Tatsachenbehauptung, üble Nachrede und Verleumdung vorgeworfen. Der Hintergrund der Anklage ist hier online abrufbar. Der entsprechende Beitrag bei “Zeit Online” kann hier gelesen werden.

ROG und DJV hatten bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung Freispruch für die beiden Journalisten gefordert:

“Eine Verurteilung der beiden Journalisten würde den Rechtsstaat beschädigen und die Pressefreiheit verletzen”, betonte die stellvertretende Bundesvorsitzende des DJV, Ulrike Kaiser: “Das Verfahren war und ist in unseren Augen der Versuch der Einschüchterung von investigativ recherchierenden Journalisten.” Im Prozess wurde laut DJV durch Zeugenaussagen und Akten, die durch die Angeklagten eingeführt wurden, erwiesen, dass es die im Bericht aufgezeigten Unstimmigkeiten tatsächlich gab”. Und zudem sollte in diesem Fall “auch die mögliche Einflussnahme von Landesbehörden auf das Strafverfahren gegen die beiden freien Journalisten aufgeklärt werden”. “Eine Verurteilung wäre nicht nachvollziehbar”, so Kaiser.

“Journalistische Handlungen werden in dem Prozess zu Unrecht kriminalisiert. Eine der wichtigsten Funktionen der Medien ist es, Missstände aufzudecken. Eine Verurteilung würde künftige Berichterstattung zu Korruptionsaffären behindern und damit die Pressefreiheit beeinträchtigen,” warnte Rediske: “Schon die Einleitung des Strafverfahrens gegen die freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt, die im so genannten “Sachsen-Sumpf” recherchiert hatten, sei mehr als fragwürdig gewesen. Schließlich hätten sich die Nebenkläger nicht einmal getraut, presserechtlich gegen die angeblich diffamierenden Äußerungen vorzugehen”. Zudem habe viel in dem Prozess darauf hingedeutet, “dass Behörden Druck auf investigativ recherchierende Journalisten ausüben wollen”, kritisiert Rediske.

Montag, 9. August 2010, von Elmar Leimgruber

Des Bundespräsidenten Kompetenzüberschreitung

Bundespräsident Heinz Fischer
Foto: Innsbrucker Festwochen der Alten Musik

Dem aktuellen österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer wurde in den vergangenen Jahren -vor allem von seinen Parteigenossen- immer wieder vorgeworfen, zu wenig Stellung zu beziehen, und dies teilweise sogar zu Recht, wenn ich mir auch inhaltlich in einigen Fällen sicherlich ganz andere und neutralere Statements des Staatsoberhauptes gewünscht hätte als seine Parteifreunde.

In seinem letzten Wahlkampf, in dem er sich (obwohl seit jeher und immer SPÖ-Parteigänger) als parteiunabhängigen Bundespräsidenten darstellen liess, versprach Fischer dann, in Zukunft mehr Stellung zu aktuellen Themen beziehen zu wollen. Würde er als tatsächlich parteiunabhängiger Bundespräsident agieren wollen, könnte man sein Einmischungsversprechen in die Tagespolitik durchaus positiv deuten, obwohl ihm dies laut österreichischer Verfassung zumindest rechtlich nicht wirklich zusteht. Aber im Prinzip würde dies dennoch wahrscheinlich niemanden stören, wenn er eben -wie sicherlich in der Bevölkerung mehrheitlich gewünscht- tatsächlich interessens- und parteiunabhängig und für alle Menschen im Land agieren und Stellung beziehen würde.

Da sich Fischer (der seine Mitgliedschaft in der SPÖ, für die er seit 1962 als Funktionär tätig ist, zwar offiziell ruhend gestellt hat) aber einer abermaligen Wahl zum Bundespräsidenten aus rechtlichen Gründen nicht mehr stellen kann und daher nix mehr zu verlieren hat, offenbart er seit seinem zweifelhaften Wahlsieg (nicht mal die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligte sich an der Wahl) immer stärker, wo er politisch steht: Er ist der Förderer und Beschützer seiner sozialdemokratischen Genossen:

So will Fischer als Staatsoberhaupt zwar einerseits den geplanten landtagswahlenbedingten Verfassungsbruch (siehe: http://www.redakteur.cc/bundesregierung-wahrheit/) durch die aktuelle SPÖ/ÖVP-Bundesegierung unverständlicherweise nicht “hochspielen”, sondern eher decken, andererseits aber erzürnt er sich über das medial hochgebauschte Randthema, dass es in manchen Kärntner Gemeinden die längst fälligen zweisprachigen Ortstafeln noch immer nicht gibt (seinen Standpunkt diesbezüglich vertrete ich übrigens aus Minderheitsschutzgründen genauso).

Aber wozu sich Fischer gestern anlässlich der Eröffnung der 34. Innsbrucker Festwochen hinreissen liess, das liegt vollends fern von jeglicher Neutralität und Unabhängigkeit:

Vorausgeschickt: Es liegt mir fern, auch nur irgendjemanden oder erst recht Parteien zu verteidigen (die Frage von Schuld und Unschuld zu klären, steht ausschliesslich den Ermittlungsbehörden und den Gerichten zu), gegen den (vielleicht mal) ermittelt wird. Aber es ist in einem Rechtsstaat wie Österreich -vollkommen zu Recht- nicht nur üblich, sondern auch richtig, dass nicht vorverurteilt wird, sondern dass grundsätzlich die sogenannte Unschuldsvermutung gilt. Also auch wenn alle paar Monate über dunkle Machenschaften eines Ex-Politikers berichtet wird und bislang alles immer mangels Nachweisbarkeit oder Stichhaltigkeit im Nichts verpufft, kann zwar, aber muss nicht zwangsläufig trotzdem immer “was dran sein”.

Nun werden seit Monaten Korruption, Bestechung, Steuerhinterziehung, geheime Machenschaften, Provisionen und Konten im Zusammenhang mit verstorbenen und immer wieder kehrenden Ex-Politikern und -Beratern medial gross aufbereitet, wo es dann innerhalb kürzester Zeit doch wieder zu Ungereimtheiten kommt oder sich gar als Fälschung herausstellt (in der gesamten “Skandal”-Berichterstattung muss ich an dieser Stelle so manchen meiner journalistischen Kollegen unseriöse Sensationslust sowie mangelnde Sorgfalt und fehlende Sachlichkeit vorwerfen), was (mal abgesehen davon, dass Tote sich nicht gegen Vorwürfe verteidigen können) zumindest zwei Schlussfolgerungen eröffnet:

A) Entweder die Beschuldigten sind so klug und/oder so einflussreich, dass sie ständig neu ihren Hals wieder aus der drohenden Schlinge ziehen können.

oder aber:

B) Irgendwer inszeniert diese dauernd wiederkehrenden Skandale im vollen Bewusstein, dass sie keine sind, sie aber dennoch kontinuierlich in die Welt setzt, um dem “höheren Ziel” zu dienen, dem politischen Gegner zu schaden, um dadurch selbst Landtagswahlen zu gewinnen.

Ob nun A oder B wahr sein mag: in einem Punkt bin ich mit dem Bundespräsidenten einer Meinung:

“Rasche, lückenlose, nachvollziehbare und wahrheitsgemäße Aufklärung ist ein Gebot der Stunde.”

Ja, in diesem Punkt hat er wirklich recht. Und das fordere ich genauso, mit besonderer Betonung auf “wahrheitsgemäss” und mit der nötigen Offenheit für alle Möglichkeiten.

Nur scheint es Fischer hier offenbar leider nicht um die “wahrheitsgemässe Aufklärung” zu gehen, sondern er macht das, was unter uns Journalisten -vollkommen zu Recht -verpöhnt ist und geächtet wird (wenn sich auch so manche aus politischen und/oder ideologischen Gründen dennoch nicht dran halten) und was einem STaatsoberhaupt erst recht nicht zusteht:

Er masst sich (im Gegensatz zur besonnenen Justiz) an, schon zu wissen, dass jene, gegen welche schwerwiegende mediale Vorwürfe im Raum stehen, auch schon automatisch schuldig sind: “Wir sind über jene zornig, die nie und nimmer genug kriegen können und deren egoistische Raffgier keine Grenzen kennt. Sie bringen unser Gesellschaftssystem in Misskredit und erschüttern das Vertrauen in wichtige Institutionen.”

Auch wenn er hier keine Namen nennt, denken wir eben genau an jene, gegen welche es Vorwürfe gibt, die aber bislang weder zu Anklagen führten und erst recht nicht zu rechtskräftigen Verurteilungen. Er ermahnt in seiner Rede nicht nur die Justiz dazu, dass sie sich “sachlicher Kritik stellen muss” (was an sich schon eine ungeheuerliche Anmassung darstellt), sondern er suggeriert der unabhängigern Justiz, dass diese seine medial an den Pranger gestellten politischen Gegner auch schuldig sind und dass die Justiz auch gefälligst diesem seinem Wunsch nach Verurteilung nachkommen mögen, was einer demokratischen Republik unwürdig ist und zudem eine unerlaubte politische Einmischung in laufende Verfahren darstellt.

Was Fischer hier macht, ist im negativen Sinne einmalig, und dessen man sich mal bewusst werden und seinem psychologisch-manipulativen Schachzug nicht erliegen.

Was wundern wir uns über die Leichtgläubigkeit, Manipulierbarkeit und Vorverurteilungssucht vieler Menschen, wenn sich schon das Staatsoberhaupt (vielleicht im Glauben, seinen Genossen dadurch tatkräftig im Landtagswahlkampf zu unterstützen) zu solch unverantwortlichen Aussagen, deren Tragweite noch nicht absehbar ist, hinreissen lässt?

Daher möge der Bundespräsident diese seine eigenen folgenden Worte auch persönlich beherzigen:

“Wir alle sind aufgerufen unsere Grundwerte hoch zu halten, auf Blender nicht herein zu fallen, nicht weg zu schauen wo man genau hinschauen muss und der Unsitte entgegen zu treten, dass alles erlaubt und akzeptabel ist, was nicht frontal dem Strafgesetzbuch widerspricht.

Eine Gesellschaft, die ihre Grundwerte nicht wie ihren Augapfel schützt und hütet ist in Gefahr auf gefährliches Terrain zu gelangen.”

Die Rede von Bundespräsident Fischer bei der Eröffnung der Wiener Festwochen ist in voller Länge hier abrufbar.

Mittwoch, 14. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Donau-Uni und ÖJC bieten Journalisten-Seminare

Strategische Zusammenarbeit zwischen IJZ und ÖJC
Foto: ÖJC

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und das Internationale Journalismus Zentrum der Donau-Universität Krems (IJZ) kooperieren und bieten gemeinsame Journalistenseminare an. Unter dem Motto “Zündende Ideen für journalistische Karrieren” starten Seminare, welche ausserhalb der klassichen Redaktionsarbeitszeiten (morgens von 7 bis 9 Uhr und abends von 19 bis 21 Uhr) stattfinden.

Alle Seminare finden im Vienna International Press Center des ÖJC, Blutgasse 3, 1010 Wien statt. Alle Teilnehmer erhalten ein gemeinsames Zertifikat des Internationalen Journalismus Zentrums der Donau-Uni Krems und der Journalismus & Medien Akademie des ÖJC.

Im ersten Halbjahr werden ab September 2010 zehn Seminare für Berufssuchende (Berufsbild Journalist) über BerufsanfängerInnen (Journalistisches Schreiben, Recherche, Rechtliche Grundlagen für JournalistInnen) bis zu erfahrenen JournalistInnen (Redaktionsmanagement) angeboten. Das Thema “Visual Journalismus” wird in englischer Sprache durchgeführt.

Den Seminarteilnehmern stehen laut ÖJC unter anderem die folgenden Vortragenden zur Verfügung:  Reinhardt Badegruber, Christoph Guggenberger, Gottfried Korn, Waltraud Langer, Patricia McCracken, Kay Mühlmann, Rupert Putz, Michael Roither, Oliver Stohlmann, Fred Turnheim und Christoph Varga.

Das Seminarprogramm kann ab sofort beim ÖJC unter office@oejc.at oder bei der Donau-Uni Krems, IJZ unter michaela.hammerer@donau-uni.ac.at kostenlos angefordert werden.

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.

Donnerstag, 8. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

2.145 der insgesamt 11.343 Südtiroler Studenten pauken in Südtirol

Südtiroler Studierende in Österreich und Italien seit 1987
Grafik: ASTAT

Im Studienjahr 2008/09 waren insgesamt 11.343 Südtiroler an Universitäten inskribiert: 5.167 (davon 753 Erstimmatrikulierte) an österreichischen und 6.176 (davon 1.328 Erstimmatrikulierte) an italienischen Universitäten eingeschrieben. 1.752 Südtiroler Studenten haben im Studienjahr 2007/08 bzw. im Kalenderjahr 2008 ihr Universitätsstudium abgeschlossen. Dies teilt der Südtiroler Landesinstitut für Statistik (ASTAT) mit, das in den aktuellen Daten jene Südtiroler, die ausserhalb Österreichs, Südtirols und Italiens studieren, nicht listet.

Die Eintrittsquote in die Universität zeigt an, dass sich 63,2 je 100 Südtiroler Oberschulabsolventen des vorhergehenden Schuljahres entschieden haben, mit dem Lernen fortzufahren, und sich im Berichtsjahr 2008/09 an einer Universität eingeschrieben haben. 67 von 100 Oberschulabsolventinnen des Vorjahres entschieden sich für ein Universitätsstudium, während von ihren männlichen Kollegen nur 58 je 100 waren.

2.145 Südtiroler studieren direkt in ihrem Land; dies entspricht einem Anteil von 34,7% jener Studenten, die nicht an einer österreichischen Universität inskribiert sind: 25,7% besuchten die dreisprachige (deutsch, italienisch, englisch) Freie Universität Bozen mit ihren Fakultäten: Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Bildungswissenschaften, Design und Künste sowie Naturwissenschaften und Technik und 9,1% die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe “Claudiana”. Zählt man hierzu auch noch die Studenten der Philosophisch Theologischen Hochschule in Brixen (3,3%) und jene der Universität Trient (22,5%) hinzu, ergibt dies 60,6% der Südtiroler Hochschüler, die in der Region Trentino-Südtirol studieren.

Die beliebtesten italienischen Universitäten außerhalb der Region Trentino-Südtirol sind jene von Verona (7,7%), Bologna (7,2%), Padua (5,9%) und Mailand (5,6%). Unter den verschiedenen österreichischen Universitätsstädten fällt die erste Wahl der Südtiroler Studierenden auf Innsbruck, wo 67,1% der in Österreich studierenden Südtiroler eingeschrieben sind; es folgen Wien (23,9%), Graz (6,0%) und Salzburg (2,3%).

Im Wintersemester 2008/09 haben 32,5% der Südtiroler Studierenden an österreichischen Universitäten eine geisteswissenschaftliche Studienrichtung gewählt. 18,2% waren hingegen in eine sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtung eingeschrieben, 17,7% in eine naturwissenschaftliche und 16,6% in eine technische. Die an italienischen Universitäten eingeschriebenen Südtiroler Studenten wählten zu 35,% einen geisteswissenschaftlichen Studiengang; 16,5% entschieden sich für eine wirtschaftswissenschaftliche, 12,5% für eine medizinische, 8,9% für eine rechtswissenschaftliche, 8,0% für eine naturwissenschaftliche und 7,5% für eine technische Studienrichtung.

Im Studienjahr 2007/08 haben laut ASTAT 605 Südtiroler Studenten (268 Männer und 337 Frauen) ihr Studium in Österreich abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Absolventen um 1,5% gestiegen. Die meisten Studenten (69,4%) erlangten ihren Studientitel an der Universität Innsbruck, 21,5% in Wien. Im selben Jahr schlossen 1.147 Südtiroler Studenten (734 Frauen und 413 Männer) an den italienischen Universitäten ihr Studium ab, was einem Rückgang von 4,2% gegenüber dem vorhergehenden Jahr entspricht.

Die vollständige ASTAT-Studenten-Statatistik inklusive Grafiken ist hier downloadbar.

Montag, 21. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Justizministerin: Auch Scheidungs-Kinder haben Recht auf beide Eltern (Info und Kommentar)

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Foto: Curt Themessl (obs)

Mit klaren Worten hat die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) im Vorfeld der parlamentarischen Enquete zu familienrechtlichen Fragen Stellung bezogen: Man müsse sich mal die Mühe machen, das Thema aus Sicht des Kindes zu beurteilen: Hier komme die automatische Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung der Beibehaltung eines natürlichen Zustandes gleich.

“Nicht die Mutter oder der Vater haben ein Recht auf ihr Kind, sondern das Kind hat ein natürliches Recht auf beide Elternteile,” betonte Bandion-Ortner. Natürlich sei bei – physischer oder psychischer – Gefährdung des Kindes die gemeinsame Obsorge zu beenden, aber es störe sie, “dass in der Frage der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung immer von Zwang die Rede ist,” erläuterte die Ministerin ihren Standpunkt.

Es könne kein Zufall sein, “dass die Berufsgruppe der Familienrichter, die tagtäglich mit dieser Thematik beschäftigt ist, die automatische gemeinsame Obsorge als sinnvoll bezeichnet.” Unterschiedliche Studien belegten zudem, dass die gemeinsame Obsorge bei den betroffenen Elternteilen eine hohe Zufriedenheitsrate mit sich bringt: Und auch der von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) kürzlich präsentierte Familienbericht halte dies eindeutig fest, so Bandion-Ortner.

Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat bereits angekündigt, den Vorschlag der Justizministerin, eine automatische gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern einzuführen, zu unterstützen. Dies wäre eine Erleichterung für alle, so der KFÖ.

Die Parlamentarische Enquete mit dem Titel “Konflikten konstruktiv begegnen – Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge und Unterhalt)” ist für Donnerstag, den 24. Juni 2010, in der Zeit von 9.00 bis 17.30 anberaumt. Organisatorisch wird sich die Diskussion in drei Themenbereiche gliedern: Obsorgeregelungen und elterliche Verantwortung für eheliche Kinder nach der Scheidung sowie für uneheliche Kinder; Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren – Rahmenbedingungen für familienrechtliche Verfahren (Maßnahmen zur Deeskalation in familienrechtlichen Verfahren, Möglichkeiten zur Beschleunigung insbesondere von Obsorge- und Besuchsverfahren); Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussrechts. Die Enquete ist für Medienvertreter und die Öffentlichkeit zugänglich. Ein entsprechender Antrag aller fünf Parlamentsparteien passierte kürzlich einstimmig den Hauptausschuss des Parlaments.

In Zeiten, in denen die Rechte von Frauen -vielfach zu Recht- eingefordert werden, ist es Zeit, auch das Recht der Kinder auf beide Eltern zu unterstreichen. Die aktuelle Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner ist daher -als erster Schritt in die richtige Richtung- sehr zu begrüssen. Wünschenswert wäre allerdings auch, -und dies allen möglichen Puh-Rufen zum Trotz- dass das Scheidungsrecht grundsätzlich einer Generalreform unterzogen wird: In Zeiten der eingeforderten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau muss endlich auch die Rolle des Mannes aufgewertet werden: es ist unerträglich und unzumutbar, dass nach geltender Praxis ein geschiedener Mann von seiner Ex meist zwar finanziell voll abgesahnt wird wird, aber andererseits leider zu oft zum Bettler degradiert wird, ganz auf deren Wohlwollen angewiesen ist oder gar vor Gericht gehen muss, wenn er sich um (auch) sein Kind kümmern möchte. Hier muss sich -zugunsten der Väter und zugleich auch der Kinder- dringend was ändern.