Archiv für August 2010

Dienstag, 31. August 2010, von Elmar Leimgruber

Freier Hochschulzugang oder Zugangsbeschränkungen? (Info + Kommentar)

Wissenschaftsministerin Beatrix Karl will sowohl Uni-Zugangsbeschränkungen als auch Studiengebühren. Umfragen bestätigen ihren Weg.
Foto: bmwf.gv.at

Aufnahmetests, Knock-Out-Prüfungen und Studienorientierungs-Hilfen sind sinnvoll. Das Wirtschaftsmagazin “Gewinn” befragte 300 Leser und drei Viertel davon bejahten diese Frage, stehen also hinter den Uni-Rektoren und befürworten eine starke Auslese an den Universitäten. Laut derselben Umfrage befürworten 42 Prozent (17% sind dagegen) bei einem Master-Studium ein verpflichtendes Auslandssemester, wobei die Bejahung im Zuge eines Bachelor-Studiums nur bei 25 Prozent (17 Prozent sind dagegen) liegt.

Auf die Frage an die “Gewinn”-Leser, wie viel sie bereit wären, für sich oder ihr Kind für ein Auslandsemester an Studiengebühr (ohne zusätzliche Lebenskosten) freizugeben, gab es folgende Antworten: Rund 47 Prozent würden bis zu 1.000 Euro investieren, weitere 26 Prozent bis zu 3.000 Euro, 15 Prozent bis zu 5.000 Euro und weitere zwölf Prozent über 5.000 Euro.zu investieren.

Während die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) nach wie vor sowohl gegen Zugangsbeschränkungen auftritt, als auch gegen Studiengebühren ist, zeigt eine weitere kürzlich erschienene Umfrage des Magazins “profil” ein noch viel eindeutigeres Votum: Demnach sprechen sich 81% der Österreicher für Zugangsbeschränkungen an den heimischen Universitäten aus: 47% plädieren sowohl für Aufnahmeprüfungen als auch Studienbeiträge; 27% wollen lediglich Aufnahmetests; 7% sind nur für Studiengebühren. Nur 14% geben laut der im Auftrag von “profil” vom Meinungsforschungsinstitut Karmasin Motivforschung durchgeführten Umfrage hingegen an, für einen freien Hochschulzugang in allen Fächern einzutreten. 1% nannte andere Maßnahmen, 5% wollten sich nicht festlegen.

Es ist eindeutig ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bin ich für den freien Universtätszugang für alle, die studieren möchten, und zwar vor allem ohne finanzielle Hindernisse. Dabei stehe ich nach wie vor zu dem, was ich im April in einem Kommentar zum Thema Studiengebühren geschrieben habe: “Ich habe aber nicht grundsätzlich was gegen angemessene und gerechte Studiengebühren. Aber zum Einen müssen deren Einnahmen tatsächlich an die Unis fliessen und die Gebühren müssen für alle Studierwilligen auch leistbar sein.”

Andererseits: welchen Sinn sollte es haben, jeden beispielsweise Mathematik oder Medizin studieren zu lassen, wenn nicht jeder die zumindest intellektuellen Voraussetzungen hierfür mitbringt? Insofern würden Eignungstests für spezielle Studienrichtungen schon sinnvoll sein, nicht um Studierwilligen das Studium zu erschweren, sondern um im Gegenteil Orientierungshilfe über die persönliche Eignung für das konkrete Studium zu bieten. Der gleichzeitige Ausschluss eines zu hohen Anteils an Studierwilligen würde jedoch dazu führen, dass nur noch die intellektuelle Elite studieren darf: Und dies lehne ich entschieden ab. Daher darf auch das Anforderungsprofil (Aufnahmetest, -prüfungen…) für angehende Studenten nicht höhrer sein als das tatsächliche Niveau eines Maturanten, der dieses konkrete Studium beginnen möchte.

Demnach: Bei gewissen Studienrichtungen, wo man in den letzten Jahrzehnten den Eindruck gewinnen musste, dass diese nur besucht werden, um aus Orientierungslosigkeit oder Langweile “irgendwas” zu studieren, was aber weder mit Einsatz noch mit Begeisterung verbunden ist, scheint es jedenfalls sinnvoll, anhand eines Eignungstests herauszufinden, ob zumindest die Grundvoraussetzungen für die mögliche Absolvierung dieses Studiums gegeben sind. Dasselbe gilt natürlich auch für sehr begehrte Prestige-Studien wie Medizin. Aber diese Tests müssen in erster Linie der Orientierungshilfe für Studenten dienen und dürfen keinesfalls einer rein intellektuellen Elitenbildung Vorschub leisten, die den freien Universitätszugang zerstören würde. Zudem müsste im Rahmen der Orientierungshilfen und der Meinungsbildung auch mehr als bisher darauf hingearbeitet werden, dass von den Studienanfängern zunehmend jene Studienrichtungen gewählt werden, die am Ende des Studiums (nach aktueller Einschätzung) auch berufliche Beschäftigungen erwarten lassen, anstelle jene bekanntermassen einfachen Studien mit praktisch keinen künftigen Berufsaussichten.

Weitere Beiträge zum Thema Universität und Studenten:

- TU-Rektor fordert Studiengebühren von 10.000 Euro jährlich (Info + Kommentar)

- Universität Bozen bietet Master in Fruit Science

- Donau-Uni und ÖJC bieten Journalisten-Seminare

- 2000 von 11.000 Südtiroler Studenten studieren in Südtirol selbst

- Spiegel, StudiVZ und McKinsey erforschen Lebenssituation von Studenten


Montag, 30. August 2010, von Elmar Leimgruber

Faschiertes: 7 von 16 Proben mit Keimen belastet

Vakuumverpacktes Fleisch
© Leimgruber

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 16 Proben Faschiertes einem Frischetest unterzogen. Dabei wurden auch zwölf unter Schutzatmosphäre verpackte Produkte getestet, die eine längere Haltbarkeit versprechen. Das Ergebnis ist durchwachsen: Wie die September-Ausgabe des Testmagazins “Konsument” (erschienen am 26.8.) zeigt, schneiden neun Produkte sehr gut bzw. gut ab – davon acht unter Schutzatmosphäre verpackte Proben.

Fünf Produkte waren hingegen teils hoch mit Keimen belastet, was auf mangelhaftes Ausgangsmaterial bzw. unzureichende Personalhygiene schließen lässt. In einem Fall war zudem das Verbrauchsdatum mit sieben Tagen zu lange angegeben. Entwarnung gibt es dagegen bei krankmachenden Bakterien wie Salmonellen oder Listerien. Diese wurden in keinem Produkt gefunden.

Die Untersuchung des Faschierten wurde am letzten Tag der Haltbarkeitsfrist durchgeführt. Sämtliche Proben waren bei der Geruchs- und Geschmacksprobe unauffällig. Bei der Untersuchung im Labor wurden die Unterschiede aber deutlich. Das Schlusslicht der Untersuchung bildet das ohne Schutzatmosphäre verpackte Faschierte von Merkur, gefolgt vom Bio-Faschierten von Sonnberg, gekauft bei Maran. Bei letzterem war die angegebene Haltbarkeitsfrist mit sieben Tagen auch für ein unter Schutzatmosphäre verpacktes Produkt eindeutig zu lange. “Derartige Testergebnisse sind zwar sehr unerfreulich. Da Faschiertes vor dem Verzehr durcherhitzt wird, wäre es beim Verspeisen aber zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung gekommen”, relativiert VKI-Ernährungswissenschafterin Birgit Beck. Eindeutig positiv dagegen: In keiner Probe wurden krankmachende Bakterien wie Salmonellen oder Listerien gefunden.

Unter Schutzgas verpacktes Faschiertes kommt mittlerweile immer häufiger in den Handel. Man erkennt es an der Kennzeichnung “unter Schutzatmosphäre verpackt” sowie an einer deutlich längeren Haltbarkeit. Dabei wird der Verpackung Luft entzogen und Schutzgas wie Stickstoff oder Kohlendioxid eingeblasen, um das Wachstum unerwünschter Keime zu verlangsamen. Auch im Test konnte der Großteil der getesteten Proben hinsichtlich Frische und Haltbarkeit punkten. Als unnötig erachtet Beck dagegen die Zugabe von Sauerstoff, der dafür sorgt, dass der Muskelfarbstoff des Fleisches schön rot bleibt.

“Allgemein wünschen wir uns bei unter Schutzatmosphäre verpackten Produkten eine deutliche Deklaration der längeren Haltbarkeit. Trotz dieser längeren Haltbarkeit sollten bei der Verarbeitung aber dieselben Hygieneregeln angewendet werden, wie sonst auch”, so Beck abschließend.

Alle Informationen zum Test gibt es unter www.konsument.at sowie seit dem 26.8. im September-Konsument.

Sonntag, 29. August 2010, von Elmar Leimgruber

Forum Alpbach: Unbezahlte Familienarbeit anerkennen

Unbezahlte Arbeit muss anerkannt und honoriert werden. Und diese hat ein Geschlecht und das ist weiblich. Zu diesem Resume kamen Experten eines Arbeitskreises beim diesjährigen Forum Alpbach. Unbezahlte Haus- und Familienarbeit, Kindererziehung sowie Alten- und Krankenpflege werden zum Großteil von Frauen geleistet. Die durch Haus- und Familienarbeit erworben Qualifikationen werden jedoch auf dem Arbeitsmarkt kaum berücksichtigt. Frauen tragen somit die Hauptverantwortung für Familienarbeit und erhalten dafür nicht die entsprechende Anerkennung, kritisierten die Teinehmer. Die Ausführungen aller Diskutantinnen und Diskutanten beinhalten zudem die Forderung nach verstärktem Engagement aller gesellschaftlichen Gruppierungen im Bereich unbezahlter Tätigkeiten.

Unser Arbeitsbegriff hinkt, ist sich die Mehrheit des Podiums im Arbeitskreis 3 der Alpbacher Reformgespräche sicher. Unbezahlte Haus- und Familienarbeit, Kindererziehung sowie Alten- und Krankenpflege werden auch in Österreich zum Großteil von Frauen verrichtet. Diese Familienarbeit war dann auch der Fokus der Diskussionsrunde. Der Leiter des Instituts für Familienforschung und EU-Parlamentarier Othmar Karas verweist auf einen zwölfprozentigen Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen im europäischen Durchschnitt: “Und wir in Österreich bilden mit 25 Prozent die rote Laterne!”, zeigt er sich empört.

Die Bundesvorsitzende von “Frau in der Wirtschaft”, Adelheid Fürntrath-Moretti, meinte zwar: “Das Weibchen schaut in der Natur nun mal auf die Brut. Das mag sich neuen Gegebenheiten anpassen, aber im Grunde genommen ist es so.” Sie wies aber zudem darauf hin, dass man hinsichtlich unbezahlter Arbeit zwischen dem Muss (Pflege, Haushalt, Familienarbeit) und dem freiwilligen sozialen Engagement unterscheiden müsse. Und: “Nicht immer alles, was man tut, lässt sich in Geld bewerten. “Das Ehrenamt ist ein wertvoller Bestandteil unserer Gesellschaft und durch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeld konnten wir ein positives Signal setzen, um den Frauen im Bereich der erforderlichen unbezahlten Arbeit entgegen zu kommen. Darüber hinaus fordert “Frau in der Wirtschaft” auch eine Absetzbarkeit von Ausgaben für Haushaltshilfen”.

Sabine Beckmann, Politikwissenschafterin an der Hochschule Bremen, wünscht sich mit dem Konzept der “inclusive citizenship” einen neuen Arbeitsbegriff. Wolfgang Mazal, Arbeits- und Sozialrechtler an der Universität Wien, kritisiert das frühere Frauenbild: “Die Nationalökonomie der fünfziger Jahre definiert eben primär Männerarbeit als Erwerbsarbeit, alles andere schien im BIP nie auf.” Die Vorsitzende der ARGE Österreichische Bauern, Anna Höllerer beklagt, dass Leistungen für Familie und Kinder monetär nicht bewertet sind.

Samstag, 28. August 2010, von Elmar Leimgruber

Italien verschärft Strafen für Raser und Alk-Sünder

Alkohol-Promille-Testgerät


Italien, das Lieblingsurlaubsland österreichischer Autoreisender hat mitten in der sommerlichen Hochsaison die Verkehrsstrafen verschärft, informiert Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Für Touristen relevant sind vor allem die höheren Strafen für Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte, sowie für Lenker von Motorrädern und Mopeds. Für italienische Lenker wurden dagegen einige Schlupflöcher eröffnet.

Die neuen Strafen im Detail: Wer das Tempolimit auf der Autobahn um 40 bis 60 km/h übertritt, zahlt 500 Euro statt bisher 370 Euro. Sind es gar 60 km/h muss man 779 Euro zahlen statt bisher 500 Euro. Die Geldstrafen für geringfügigere Tempoüberschreitungen auf Italiens Autobahnen bleiben unverändert: 38 Euro bis zu 10 km/h und 155 Euro, wenn das Limit um 10 bis 40 km/h überschritten wird.

Auf den Autobahnen bekommt man in den Autobahn-Shops zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh keinerlei Alkohol mehr zu kaufen (bisher war nur das Ausschenken von Alkoholika verboten, nicht jedoch der Verkauf). In jeder Bar (auch außerhalb der Autobahnen) darf ab drei Uhr (statt bisher zwei Uhr) in der Früh kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Dafür müssen die Wirte den Gästen einen funktionierenden Alkomaten zur Verfügung stellen, damit sie ihren Promillestand feststellen können.

Bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,8 und 1,5 Promille müssen Lenker in Italien 800 Euro zahlen, verlieren für ein halbes bis ganzes Jahr den Führerschein und verlieren 10 Führerscheinpunkte. Zudem droht ihnen 6 Monate Arrest. Für Führerscheinneulinge (unter 21 Jahre oder erst seit 3 Jahren den Führerschein) gilt bei Alkoholisierung 0,0 Promille, also ein absolutes Alkoholverbot, genauso wie für alle, die beruflich bedingt ein Fahrzeug lenken (Lkw-Fahrer, Taxi-Fahrer usw.). Wer dagegen verstößt muss 155 Euro zahlen, bei einem Unfall sogar 310 Euro. Bei Verstößen gegen Alkoholisierung sind die Sanktionen für Führerscheinneulinge um ein Drittel höher, als für alle anderen Lenker (mehr Strafe, längerer Führerscheinentzug, längere Haft). Handelt es sich dabei um Moped- oder Motorradfahrer wird bei diesem Alkoholisierungsgrad auch noch das Moped bzw. Motorrad für immer beschlagnahmt und versteigert (sofern der Lenker auch Eigentümer ist).

“Wer ein frisiertes Leichtmotorrad (=Moped und Motorrad bis 125ccm) fährt, muss nun 398 Euro Strafe zahlen und sein Leichtmotorrad 60 Tage lang stehen lassen. Für diese zwei Monat muss man auch noch für die Aufbewahrung bezahlen”, so der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Gleichzeitig mit diesen Verschärfungen hat die italienischen Regierung in Rom für italienische Lenker einige Schlupflöcher aufgetan: Wem der Führerschein gesperrt wurde, kann ihn künftig trotzdem für einige Stunden täglich benutzen, etwa für den Weg zur Arbeit. Eine Kontrolle wird dadurch laut ARBÖ in der Praxis sehr erschwert und die drastische Führerscheinentzugsdauer wieder etwas entschärft. Zudem wird es für Kleinverdiener möglich sein, die Geldstrafen in Raten zu bezahlen.

Freitag, 27. August 2010, von Elmar Leimgruber

No Angel Nadja Benaissa verurteilt – Deutsche AIDS-Hilfe bedauert

(Zunächst die Infos, anschliessend in kursiv der Kommentar dazu)

Das Amtsgericht Darmstadt hat m 26. August Nadja Benaissa zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die ex-No Angel-Sängerin bekannte zu Beginn ihres Prozesses, gewusst zu haben, dass sie HIV-positiv ist, dass sie aber dennoch ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Einer ihrer Sexpartner hatte sich dabei mit HIV infiziert. Die Staatsanwaltschaft konstatierte Einsicht und Reue und plädierte daher nicht für Gefängnis, sondern für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht befand sie des Tatbestands “Gefährliche Körperverletzung” für schuldig und verurteilte sie zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verbunden mit 300 Arbeitsstunden gemeinnützige Tätigkeit für die AIDS-Hilfe. Diese Organisation hatte einen Freispruch gefordert:

“Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden”, bedauert die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) das Urteil gegen die Sängerin.”Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft”, kritisiert Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH. “Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen,” ergänzt Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH.

Das stimmt schon, dass immer zwei für Sex verantwortlich sind, natürlich nur, sofern es sich um Freiwilligkeit Beider handelt. Freilich müsste es vor allem bei reinem Spass-Sex immer -schon im eigenen Interesse- ein Anliegen beider sein, Safer Sex zu praktizieren. Und natürlich könnte man jetzt einfach sagen: Tja, selbst schuld: Pecht gehabt.

Aber so einfach ist es nicht: Unsafer Sex ist lebensgefährlich, das sollte sich eigentlich nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis herumgesprochen haben. Die Realität aber ist eine andere. Sonst gäbe es nicht jährlich unzählige Neuinfizierte. Vielen Menschen heute und so auch Nadjas Sexpartner ist also unmissverständlich Leichtsinn im Sexualleben vorzuwerfen.

Aber Viren einer tödlichen Krankheit (auch wenn sie noch nicht ausgebrochen ist), die AIDS nach wie vor ist, in sich zu wissen und dennoch ungeschütztem Geschlechtsverkehr zuzustimmen, ist weit mehr als leichtsinnig, weil man hiermit zumindest in Kauf nimmt, den anderen auch mit der nach wie vor unheilbaren Krankheit zu infizieren. Sex ist grundsätzlich nicht nur eine Frage von Spass, sondern auch von Verantwortung, um wie viel mehr in diesem konkreten Fall. Das Gericht im Fall Nadja Benaissa hat also völlig und auch für die Öffentlichkeit richtig entschieden, indem es die Sängerin nicht freisprach, sondern sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte:

Es kann, ja es darf nicht sein, dass wer ungestraft einen anderen Menschen der Gefahr einer unheilbaren Krankheit aussetzt. Dem muss öffentlich ein Riegel vorgeschoben werden. Dennoch wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung das falsche Signal, da Nadja offensichtlich ihre schwerwiegenden Fehler bewusst sind und sie diese bereut. Aber dieses Urteil sollte aber auch -vollkommen zu Recht- öffentlichkeitswirksam zeigen, dass HIV-Positive gerade im Wissen darum (und hier gibt es keinen rechtlichen Unterschied, ob die HIV-Viren schon zu AIDS geführt haben oder nicht) hohe Verantwortung für andere Menschen tragen und dass es hier niemals eine Rechtfertigung für ungeschützte Sexualkontakte geben kann, ohne dass der Partner davon wissend das Risiko einer Ansteckung bewusst in Kauf nimmt. Und das muss rechtlich auch so bleiben.

Und hier verstehe ich die Deutsche AIDS-Hilfe absolut nicht, ja deren Argumentation ist falsch:

Wenn ich weiss, dass die Bremsen meines Autos nicht einwandfrei funktionieren und ich borge es wem ,ohne ihn auf diesen Umstand hinzuweisen, dann riskiere ich, dass er einen Unfall hat und vielleicht sogar in Folge stirbt. Wenn ich HIV-positiv bin und ihn nicht über mein Gesundheitsdefizit informiere oder zumindest ausnahmslos auf Safer Sex bestehe, riskiere ich, dass er sich durch mich infiziert, AIDS bekommt und vielleicht sogar daran stirbt.

Es kann hier also keine Ausreden, keine Rechtfertigungen und auch keinen Freispruch geben, sondern es muss klar sein: das ist und bleibt schwer verantwortungslos und eine gefährliche Körperverletzung, vielleicht sogar mit Todesfolge. Und es wäre mehr als wünschenwert, würde auch die Deutsche AIDS-Hilfe hier nicht zu rechtfertigen versuchen, was niemals zu rechtfertigen ist, sondern von HIV und AIDS Betroffene zu Verantwortungsbewusstsein zu ermutigen.

Dennoch, – und dies sei an dieser Stelle ganz entschieden betont-: Auch dieses prominente Urteil rechtfertigt keinesfalls die Diskriminierung und Ghettoisierung von HIV-positiven und AIDS-kranken Menschen. Es mag sein, dass viele durch eigene “Schuld”, durch Leichtsinn, Dummheit und Hirnlosigkeit infiziert wurden. Das darf uns aber dennoch nicht dazu verleiten, sie zu stigmatisieren oder auszugrenzen. Dass der HIV-Virus fast ausschliesslich über körperliche Flüssigkeiten wie Sperma, Darmschleimhaut, Muttermilch, Scheidenflüssigkeit, Speichel und Blut übertragen werden kann, ist eindeutig erwiesen. Genauso eindeutig erwiesen ist auch, dass darüber hinausgehender üblicher zwischenmenschlicher Kontakt mit HIV-Infizierten und AIDS-Kranken ungefährlich ist. Und auch wenn AIDS mit vielen Ängsten verbunden ist, so verdienen davon Betroffene dennoch die Bestätigung, nicht ausgegrenzt, sondern als Menschen weiterhin anerkannt und geliebt zu sein.

- Bücher zum Thema AIDS

- Umfassende Online-Infos über HIV und AIDS

- Deutsche AIDS-Hilfe

- Österreichische AIDS-Hilfe

- AIDS-Hilfe Schweiz

- World AIDS Conference in Wien: Verschiedene Standpuunkte zum Thema

Donnerstag, 26. August 2010, von Elmar Leimgruber

D: Abzocke an Geldautomaten geht -eingeschränkt- weiter

Österreichischer Geldautomat
Foto: © Leimgruber

Das Abheben an fremden Geldautomaten wird ab kommendem Jahr zwar günstiger. Die privaten Banken wollen die Gebühr für das Abheben mit der Girocard an Fremdautomaten auf maximal 1,95 Euro begrenzen. Wie der Bundesverband deutscher Banken, der die Privatbanken vertritt, mitteilt, wird die neue Regelung am 15. Januar 2011 in Kraft treten. Bislang verlangten deutsche Banken von ihren Kunden bis zu 10 Euro Gebühren für das Abheben bei fremden Banken.

Der deutsche Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der Großbanken konnte sich jedoch nicht auf eine maximale Abhebegebühr verständigen. Stattdessen soll ab 15. Januar 2011 jede automatenbetreibende Bank und Sparkasse ein Kundenentgelt erheben, das den Kunden vor dem Geldabheben am Automaten angezeigt werden soll. “Jetzt sind das Bundeskartellamt und der Gesetzgeber gefordert”, kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die gescheiterten Verhandlungen der Bankenbranche zu den Fremdabhebegebühren.

“Transparenz ist das eine, Willkür in der Preisgestaltung das andere”, kommentiert Manfred Westphal, Leiter Fachbreich Finanzdienstleistungen im vzbv “den faulen Kompromiss”. Die Einigung ziele eindeutig darauf ab, eine negative Entscheidung des Bundeskartellamtes und eine Gesetzesinitiative zu verhindern. Hingegen begrüßt der vzbv den Vorstoß der privaten Banken, aus der Gebührenspirale auszusteigen. “Die Höhe von 1,95 Euro zeigt, dass Banken auch mit einer solchen Obergrenze noch immer gut leben können”, sagt Manfred Westphal vor dem Hintergrund, dass eine Abhebetransaktion die Banken im Schnitt deutlich weniger als einen Euro kostet.

Seit einigen Jahren ist sowohl die bargeldlose Bezahlung mit Bankomat- bzw. EC-Karte EU-weit kostenlos möglich. Zudem darf die “eigene” Bank für Behebungen an Geldautomaten bzw. Bankomaten im EU-Raum nicht höhere Gebühren verlangen als bei einer Behebung an einer “Fremdbank” im Inland. In Folge dieser Vorschriften stiegen die Fremdgebühren bei vielen Banken erheblich an.

Die Konsumentenschutzorganisation Stiftung Warentest empfiehlt dazu, bei der Auswahl eines Girokontos darauf zu achten, dass die entsprechende Bank Automaten in Wohnortnähe oder auf dem Arbeitsweg hat. An den Automaten der eigenen Bank oder des Bankenverbundes ist das Geldabheben nämlich meist kostenlos. Kostenlose Girokonten und die jeweilige Anzahl der Geldautomaten sind online abrufbar.

Mittwoch, 25. August 2010, von Elmar Leimgruber

ORF startet Nachbar in Not für Pakistan – Elmar Leimgruber unterstützt Aktion

Der ORF hat seine Aktion “Nachbar in Not” zugunsten der Flutopfer in Pakistan gestartet. Unter nachbarinnot.ORF.at und unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 222 444 kann ab sofort gespendet werden. Elmar Leimgruber, für redakteur.cc verantwortet, unterstützt diese Aktion auf besondere Weise, indem er eine eigene Kurz-ZIB (Zeit im Bild) zu diesem Anlass produziert hat und auf Youtube gestellt hat. So sollen möglichst viele User auf die Spendenaktion aufmerksam gemacht werden:

Die Dimension der Flutkatastrophe in Pakistan hat ein unvorstellbares Ausmaß angenommen. Sechs Millionen Menschen brauchen Überlebenshilfe, und die Hilfsorganisationen bitten dringend um die dafür notwendigen Spenden. Aus diesem Grund haben ORF und “Nachbar in Not” am 18. August 2010, den Start der Hilfsaktion “Nachbar in Not – Flutkatastrophe Pakistan” bekanntgegeben und bitten um Spenden auf das Spendenkonto PSK 90 750 700 (BLZ 60000).

Am Dienstag 24.8. fand auf allen Medien des ORF (ORF 1, ORF 2, die Radiosender Ö3, Ö1,FM4, die ORF Regionalradios, sowie ORF.at) ein Aktionstag für “Nachbar in Not” statt. Laut ORF wurden bisher 1,5 Mio. Euro für diese “Nachbar in Not”-Aktion gespendet, davon allein 500.000 am Aktionstag.

“Die Österreicherinnen und Österreicher haben wiederholt bewiesen, dass sie spendenfreudig sind, wenn Hilfe gebraucht wird”, sagt Sissy Mayerhoffer, Leiterin des ORF-Humanitarian-Broadcasting. “Wir hoffen, dass das Vertrauen in die bewährte Marke ‘Nachbar in Not’ – durch die zuletzt Zehntausenden Menschen in Haiti geholfen werden konnte -, dazu beitragen wird, auch die notleidenden Menschen in Pakistan jetzt nicht zu vergessen, sondern durch so dringend notwendige Spenden zu unterstützen!”

Mittwoch, 25. August 2010, von Elmar Leimgruber

Game City 2010 vom 24.-26. September im Wiener Rathaus

Link (aus Zelda) bei der Game City:
Alle Fotos dieses Beitrages: game-city.at

Vom 24. bis 26. September eröffnet die vierte Game City im Wiener Rathaus ihre Tore: Namhafte Spielehersteller wie Nintendo, Sony und Microsoft, zeigen die neuesten Computer- und Videospieletitel, die Besucher natürlich selbst ausgiebig testen können. Die Game City ist für alt und jung bei freiem Eintritt geöffnet. Im vergangenen Jahr zählte die Veranstaltung nach Angaben der Stadt Wien 53.000 Besucher.

Im Österreich Finale der World Cyber Games zeigen Profis wie Computerspiele als Sport aussehen. Führende Wissenschaftler aus aller Welt erörtern bei der Fachtagung F.R.O.G. die Verflechtung von Spiel mit Kultur und Gesellschaft.

Mario und Luigi

Eltern finden in der wienXtra-Kinderzone hilfreiche Information und Beratung für die erzieherische Begleitung und den gelungenen Umgang mit Computerspielen, während Kinder in betreuten Spielstationen Orientierung zwischen virtueller und realer Welt finden.

Mit dem neu geschaffenen Mobile Games Bereich reagiert die Game City auf aktuelle Trends der Videospielbranche. Die im Vorjahr eingeführte “Lange Nacht der Spiele” gibt es auch in diesem Jahr wieder. So bleibt das Rathaus von Freitag auf Samstag auch in der Nacht offen und bietet allen an Computer- und Konsolenspielen Interessierten eine einzigartige Atmosphäre.

Die Game City auf einen Blick:
24.-26. September im Wiener Rathaus & Freigelände

Öffnungszeiten:
Freitag 15:00-24:00 (Lange Nacht der Spiele)
Samstag 10:00-19:00
Sonntag 10:00-19:00

Dienstag, 24. August 2010, von Elmar Leimgruber

Schweiz setzt bilaterale Zusammenarbeit mit EU fort

Foto: © Leimgruber

Die Schweiz soll ihr Verhältnis zur EU weiterhin auf der Grundlage von bilateralen sektoriellen Abkommen gestalten. Dies hat der Schweizer Bundesrat (ist die Schweizer Regierung mit Gesetzgebungsfunktion) auf seiner Europaklausur entschieden. Um mit der EU Lösungsansätze für institutionelle Fragen auszuarbeiten, setzt der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Departemente ein. Im Rahmen seiner Europaklausur hat der Bundesrat verschiedene Szenarien und Instrumente für den weiteren europapolitischen Weg der Schweiz erörtert. Der Bundesrat ist demnach der Überzeugung, dass der bilaterale Weg aussenpolitisch gangbar ist und im gegenwärtigen Zeitpunkt das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der schweizerischen Europapolitik bleibt.

Zwar sei die Fortsetzung des bilateralen Wegs schwieriger geworden. So vertrete die EU in zunehmendem Mass den Standpunkt, dass die Abkommen mit der Schweiz auf der ausnahmslosen Übernahme ihres massgeblichen Rechtsbestands und dessen Weiterentwicklung beruhen müssten. Um Lösungen, die vom EU-Rechtsbestand abweichen, müsse deshalb in bilateralen Verhandlungen immer wieder hart gerungen werden. Dennoch hätten nach Einschätzung des Bundesrates die Schweiz und die EU angesichts ihrer äusserst engen Beziehung ein gemeinsames Interesse, mittels spezifischer Abkommen in zahlreichen Bereichen Lösungen zu finden. Der bilaterale Weg sei daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Bundesrates am besten geeignet, die notwendige Konvergenz der Interessen der Schweiz und der EU sicherzustellen.

Bei der Weiterführung des bilateralen Wegs orientiert sich der Schweizer Bundesrat laut Beschluss an folgenden Eckpunkten:

* Die Souveränität beider Parteien und das gute Funktionieren ihrer Institutionen werden gegenseitig respektiert. Die verfassungsmässigen Entscheidverfahren der Schweiz werden eingehalten. Namentlich eine automatische Übernahme neuer EU-Rechtsentwicklungen in den von den Abkommen geregelten Bereichen ist für die Schweiz ausgeschlossen;
* institutionelle Mechanismen sollen die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen erleichtern;
* das Gleichgewicht der Interessen beider Parteien bleibt gewahrt, insbesondere durch die Vermeidung neuer Zugangshürden zu den Märkten sowie durch gleichwertige Rahmenbedingungen für beide Partner;
* die Schweiz leistet einen Beitrag an die Lastenteilung bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa. In diesem Rahmen führt sie ihre Politik der Friedenssicherung, der nachhaltigen Lösungen (bspw. in der Verkehrspolitik) sowie der Bewahrung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung weiter.

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass bilateral-sektorielle Abkommen den Interessen beider Seiten (der Schweiz und der EU) Rechnung tragen können und die Beziehungen insgesamt bereichern. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Tragfähigkeit des Weges im Lichte der Verhandlungsergebnisse beurteilt werden muss. Selbstverständlich werden die anderen europapolitischen Instrumente wie bisher einer ständigen Überprüfung unterzogen, damit je nach Entwicklung Anpassungen vorgenommen werden können.

Montag, 23. August 2010, von Elmar Leimgruber

ORF-Journalist Günter Schmidt verstorben

Günter Schmidt
Foto: ORF, ZIB

Der langjährige ORF-Journalist und Brüssel-Korrespondent Günter Schmidt ist tot. Er verstarb, wie der ORF mitteilt, vor wenigen Tagen im 69. Lebensjahr unerwartet an den Folgen einer Erkrankung.

Der gebürtige Wiener Günter Schmidt schloss 1967 sein Studium an der Hochschule für Welthandel als Diplomkaufmann ab. Bereits während des Studiums arbeitete er im Wiener Büro der Nachrichtenagentur Reuters als Assistent des Chefkorrespondenten. 1968 übersiedelte Günter Schmidt nach London, wo er für den deutschsprachigen Dienst der BBC London tätig war. Während seiner Zeit in London übernahm er nach Beendigung seiner Tätigkeit für die BBC die redaktionelle Leitung des deutschsprachigen Dienstes des Los Angeles Times/Washington Post News Service.

1972 wechselte Günter Schmidt zum ORF, wo er seit Jänner 1975 als leitender Redakteur/Reporter für Ausland und Wirtschaft sowie als langjähriger Moderator der “Zeit im Bild” (ZIB) tätig war. Von 1992 bis 2002 leitete Günter Schmidt das ORF-Korrespondentenbüro in Brüssel. 2002 wurde Günter Schmidt der Professoren-Titel verliehen, 2003 wurde er vom ORF und zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft in den Ruhestand verabschiedet. Der ORF trauert:

“Besonders in den zehn Jahren als ORF-Korrespondent in Brüssel brachte Schmidt den Österreicherinnen und Österreichern den Europagedanken nachhaltig näher,” würdigte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz den langjährigen Mitarbeiter: “Für diese Vermittlung von Informationen zu allen Fragen der Europäischen Union war Günter Schmidt sowohl in Österreich als auch über die Grenzen des Landes hinaus hoch geschätzt. Wir verlieren eine der prägenden Persönlichkeiten der ORF-Information,” erklärte Wrabetz.