Mit ‘Bestechung’ getaggte Artikel

Mittwoch, 1. September 2010, von Elmar Leimgruber

Deutscher PR-Rat fordert klare Trennung von Redaktion und PR (Info + Kommentar)

Ulrich Nies, Präsident der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG), im deutschen PR-Rat zuständig für den Online-Bereich und Leiter “Information Coordination” bei einem bedeutenden Chemieunternehmen
Foto: redakteur.cc-Archiv

Für den Nutzer von Internetangeboten muss es jederzeit mühelos möglich sein, zu erkennen, ob er es mit unabhängigen redaktionellen Inhalten, der Meinung von Privatpersonen oder mit PR als professionellem, interessensgesteuerten Management von Informations- und Kommunikationsprozessen zu tun hat. Dies geht aus der soeben veröffentlichten Online-Richtlinie des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) hervor, welche ein verbindliches Regelwerk für alle Personen, die Interessen von Unternehmen oder Organisationen im Internet professionell vertreten, ist.

Der Deutsche Rat für Public Relations hält es aufgrund von häufigen Vermischungen von PR und redaktionellen Inhalten für erforderlich, die bestehenden Richtlinien und Kodizes um eine spezifische Richtlinie zur PR in digitalen Medien und Netzwerken zu ergänzen. Dabei gehe es nicht darum, die freie Meinungsbildung von Privatpersonen zu reglementieren. Ziel sei vielmehr ein verbindliches Regelwerk für alle Personen, welche die Interessen von Unternehmen oder Organisationen in diesen Medien und Netzwerken professionell vertreten. Dies schließt ausdrücklich Privatpersonen ein, die für ihre Kommunikationsaktivitäten durch Zahlungen oder Sachleistungen vergütet werden.

“Parallel zum Vorgehen in den klassischen Medien wird der DRPR Verstöße gegen dieses Transparenzgebot in Eigeninitiative oder auf der Basis von Beschwerden auch im Online-Bereich rügen oder mahnen,” kündigt der deutsche PR-Rat an: “In besonderem Maß gilt dies für Personen oder Unternehmen, die mit dem Erbringen derartiger unzulässiger Leistungen sogar werben”.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüsst die neue PR-Richtlinie des Deutschen Rates für Public Relations “als notwendige Grenzziehung zwischen PR und Journalismus im digitalen Zeitalter”. Dass bezahlte PR-Beiträge Medien als journalistische Artikel angeboten werden, bezeichnet die Richtlinie als “unzulässige Täuschung”. Auch fordert sie die klare Unterscheidung zwischen redaktionellem Content und PR-Veröffentlichungen auf Webseiten.

“Die Richtlinie gibt Redaktionen wie Mediennutzern Sicherheit im Umgang mit Kommentaren und Meinungsbeiträgen in Online-Medien” und “trägt zur Glaubwürdigkeit der Medien bei,” erklärt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Akzeptanz der PR hänge entscheidend davon ab, “ob sie seriös informiert oder mit unzulässigen Tricks versucht, Stimmung zu machen,” betont Konken. Er hoffe, dass die klaren Worte der neuen PR-Richtlinie ihren Niederschlag in der Arbeitsweise von PR-Agenturen und Unternehmen finden. Der DJV-Vorsitzende forderte den Deutschen Rat für Public Relations auf, die Einhaltung der Richtlinie konsequent zu verfolgen.

Die Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken ist hier downloadbar.

Vorausgesetzt, dass PR-Meldungen so interessant sind, dass sie auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse sind, werden sie üblicherweise -zumindest etwas vom PR-Schmäh entrümpelt- auch von klassischen Nachrichtenagenturen verwertet und verbreitet. Aber dennoch darf es niemals so sein, dass auf Redakteure, Chefredakteure und Geschäftsführer von Medien vor allem auch wirtschaftlicher Druck von PR-Beauftragten und/oder Agenturen ausgeübt wird oder erst recht solche bezahlt also “bestochen” werden, dass eine PR-Meldung unbedingt -und vor allem als redaktioneller Beitrag gebracht werden müsste.

Die Realität sieht leider vielfach anders aus: Einerseits unterliegen vor allem Geschäftsführer von rein kommerziell ausgerichteten Medien zu oft der Versuchung, sich über Werbeaufträge oder persönlich finanziell kaufen zu lassen und dann auch die Redakteure über den genehmen Chefredakteur zu instruieren, gewisse Informationen über das Auftrags- Unternehmen zu beschönigen bzw. jene des Mitbewerbers zu verschweigen oder verzerrt darzustellen. Genauso, wie es redaktionell unmoralisch ist, über gewisse Unternehmen bewusst falsche Informationen zu verbreiten, um Werbeaufträge zur Besänftigung der öffentlichen Meinung zu generieren, ist auch das Gegenteil redaktionell verwerflich: nämlich Unternehmen wegen finanziellen Vorteilen schönzuschreiben oder in der Berichterstattung vorzuziehen. Zu viele Medieninhaber gehen hier leider einen sehr bequemen und zu angepassten Weg. Würde kein Eigentümer oder Chefredakteuer oder Redakteur käuflich, würde die Korruption auf diesem Gebiet ein rasches Ende finden: Das ist erstrebenswert.

Insofern bin ich besonders erfreut, dass dieser nun formulierte PR-”Ehrenkodex” nicht von Seiten der Medienverantwortlichen, also der Verführten kommt, sondern von jenen, denen üblicherweise unterstellt wird, dass sie um jeden Preis ihre PR-Artikel auch redaktionell vertreten haben wollen und daher wirtschaftlich oder finanziell verführen.

Und ich schliesse mich hier der Meinung des Deutschen Journalisten Verbandes an, dass Grenzen zwischen Journalismus und PR notwendig sind und zwar grenzüberschreitend überall, und dass von Seiten des PR-Rates die Einhaltung der neuen Richtlinie auch konsequent verfolgt wird.

Weitere Beiträge zum Spannungsfeld PR, Unabhängigkeit, Korruption und Glaubwürdigkeit der Medien:

- Journalisten und Juristen warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr (Info)

- DJV und ROG kritisieren Sachsen-Sumpf-Urteil gegen Journalisten (Info)

- Berlusconi und die Pressefreiheit (Info)

- Politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge (Kommentar)

- dpa klagt Verkehrsministerium (Info + Kommentar)

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln (Info)

- SOS ORF: Warum wehren sich die ORF-Redakteure nicht gegen Faymanns Bevormundung? (Kommentar)

- Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit (Kommentar)

- Verbrechen und journalistische Verantwortung (Kommentar)

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs (Info)

- Journalisten sind manipiuliert, korrupt und Lügner (Info)

- Österreichische Parlamentarier dürfen korrupt sein (Kommentar)

- dpa-Chefredakteur plädiert für mehr Mut im Journalismus (Info)

- Was macht einen Terroristen aus? (Kommentar)

Montag, 9. August 2010, von Elmar Leimgruber

Des Bundespräsidenten Kompetenzüberschreitung

Bundespräsident Heinz Fischer
Foto: Innsbrucker Festwochen der Alten Musik

Dem aktuellen österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer wurde in den vergangenen Jahren -vor allem von seinen Parteigenossen- immer wieder vorgeworfen, zu wenig Stellung zu beziehen, und dies teilweise sogar zu Recht, wenn ich mir auch inhaltlich in einigen Fällen sicherlich ganz andere und neutralere Statements des Staatsoberhauptes gewünscht hätte als seine Parteifreunde.

In seinem letzten Wahlkampf, in dem er sich (obwohl seit jeher und immer SPÖ-Parteigänger) als parteiunabhängigen Bundespräsidenten darstellen liess, versprach Fischer dann, in Zukunft mehr Stellung zu aktuellen Themen beziehen zu wollen. Würde er als tatsächlich parteiunabhängiger Bundespräsident agieren wollen, könnte man sein Einmischungsversprechen in die Tagespolitik durchaus positiv deuten, obwohl ihm dies laut österreichischer Verfassung zumindest rechtlich nicht wirklich zusteht. Aber im Prinzip würde dies dennoch wahrscheinlich niemanden stören, wenn er eben -wie sicherlich in der Bevölkerung mehrheitlich gewünscht- tatsächlich interessens- und parteiunabhängig und für alle Menschen im Land agieren und Stellung beziehen würde.

Da sich Fischer (der seine Mitgliedschaft in der SPÖ, für die er seit 1962 als Funktionär tätig ist, zwar offiziell ruhend gestellt hat) aber einer abermaligen Wahl zum Bundespräsidenten aus rechtlichen Gründen nicht mehr stellen kann und daher nix mehr zu verlieren hat, offenbart er seit seinem zweifelhaften Wahlsieg (nicht mal die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligte sich an der Wahl) immer stärker, wo er politisch steht: Er ist der Förderer und Beschützer seiner sozialdemokratischen Genossen:

So will Fischer als Staatsoberhaupt zwar einerseits den geplanten landtagswahlenbedingten Verfassungsbruch (siehe: http://www.redakteur.cc/bundesregierung-wahrheit/) durch die aktuelle SPÖ/ÖVP-Bundesegierung unverständlicherweise nicht “hochspielen”, sondern eher decken, andererseits aber erzürnt er sich über das medial hochgebauschte Randthema, dass es in manchen Kärntner Gemeinden die längst fälligen zweisprachigen Ortstafeln noch immer nicht gibt (seinen Standpunkt diesbezüglich vertrete ich übrigens aus Minderheitsschutzgründen genauso).

Aber wozu sich Fischer gestern anlässlich der Eröffnung der 34. Innsbrucker Festwochen hinreissen liess, das liegt vollends fern von jeglicher Neutralität und Unabhängigkeit:

Vorausgeschickt: Es liegt mir fern, auch nur irgendjemanden oder erst recht Parteien zu verteidigen (die Frage von Schuld und Unschuld zu klären, steht ausschliesslich den Ermittlungsbehörden und den Gerichten zu), gegen den (vielleicht mal) ermittelt wird. Aber es ist in einem Rechtsstaat wie Österreich -vollkommen zu Recht- nicht nur üblich, sondern auch richtig, dass nicht vorverurteilt wird, sondern dass grundsätzlich die sogenannte Unschuldsvermutung gilt. Also auch wenn alle paar Monate über dunkle Machenschaften eines Ex-Politikers berichtet wird und bislang alles immer mangels Nachweisbarkeit oder Stichhaltigkeit im Nichts verpufft, kann zwar, aber muss nicht zwangsläufig trotzdem immer “was dran sein”.

Nun werden seit Monaten Korruption, Bestechung, Steuerhinterziehung, geheime Machenschaften, Provisionen und Konten im Zusammenhang mit verstorbenen und immer wieder kehrenden Ex-Politikern und -Beratern medial gross aufbereitet, wo es dann innerhalb kürzester Zeit doch wieder zu Ungereimtheiten kommt oder sich gar als Fälschung herausstellt (in der gesamten “Skandal”-Berichterstattung muss ich an dieser Stelle so manchen meiner journalistischen Kollegen unseriöse Sensationslust sowie mangelnde Sorgfalt und fehlende Sachlichkeit vorwerfen), was (mal abgesehen davon, dass Tote sich nicht gegen Vorwürfe verteidigen können) zumindest zwei Schlussfolgerungen eröffnet:

A) Entweder die Beschuldigten sind so klug und/oder so einflussreich, dass sie ständig neu ihren Hals wieder aus der drohenden Schlinge ziehen können.

oder aber:

B) Irgendwer inszeniert diese dauernd wiederkehrenden Skandale im vollen Bewusstein, dass sie keine sind, sie aber dennoch kontinuierlich in die Welt setzt, um dem “höheren Ziel” zu dienen, dem politischen Gegner zu schaden, um dadurch selbst Landtagswahlen zu gewinnen.

Ob nun A oder B wahr sein mag: in einem Punkt bin ich mit dem Bundespräsidenten einer Meinung:

“Rasche, lückenlose, nachvollziehbare und wahrheitsgemäße Aufklärung ist ein Gebot der Stunde.”

Ja, in diesem Punkt hat er wirklich recht. Und das fordere ich genauso, mit besonderer Betonung auf “wahrheitsgemäss” und mit der nötigen Offenheit für alle Möglichkeiten.

Nur scheint es Fischer hier offenbar leider nicht um die “wahrheitsgemässe Aufklärung” zu gehen, sondern er macht das, was unter uns Journalisten -vollkommen zu Recht -verpöhnt ist und geächtet wird (wenn sich auch so manche aus politischen und/oder ideologischen Gründen dennoch nicht dran halten) und was einem STaatsoberhaupt erst recht nicht zusteht:

Er masst sich (im Gegensatz zur besonnenen Justiz) an, schon zu wissen, dass jene, gegen welche schwerwiegende mediale Vorwürfe im Raum stehen, auch schon automatisch schuldig sind: “Wir sind über jene zornig, die nie und nimmer genug kriegen können und deren egoistische Raffgier keine Grenzen kennt. Sie bringen unser Gesellschaftssystem in Misskredit und erschüttern das Vertrauen in wichtige Institutionen.”

Auch wenn er hier keine Namen nennt, denken wir eben genau an jene, gegen welche es Vorwürfe gibt, die aber bislang weder zu Anklagen führten und erst recht nicht zu rechtskräftigen Verurteilungen. Er ermahnt in seiner Rede nicht nur die Justiz dazu, dass sie sich “sachlicher Kritik stellen muss” (was an sich schon eine ungeheuerliche Anmassung darstellt), sondern er suggeriert der unabhängigern Justiz, dass diese seine medial an den Pranger gestellten politischen Gegner auch schuldig sind und dass die Justiz auch gefälligst diesem seinem Wunsch nach Verurteilung nachkommen mögen, was einer demokratischen Republik unwürdig ist und zudem eine unerlaubte politische Einmischung in laufende Verfahren darstellt.

Was Fischer hier macht, ist im negativen Sinne einmalig, und dessen man sich mal bewusst werden und seinem psychologisch-manipulativen Schachzug nicht erliegen.

Was wundern wir uns über die Leichtgläubigkeit, Manipulierbarkeit und Vorverurteilungssucht vieler Menschen, wenn sich schon das Staatsoberhaupt (vielleicht im Glauben, seinen Genossen dadurch tatkräftig im Landtagswahlkampf zu unterstützen) zu solch unverantwortlichen Aussagen, deren Tragweite noch nicht absehbar ist, hinreissen lässt?

Daher möge der Bundespräsident diese seine eigenen folgenden Worte auch persönlich beherzigen:

“Wir alle sind aufgerufen unsere Grundwerte hoch zu halten, auf Blender nicht herein zu fallen, nicht weg zu schauen wo man genau hinschauen muss und der Unsitte entgegen zu treten, dass alles erlaubt und akzeptabel ist, was nicht frontal dem Strafgesetzbuch widerspricht.

Eine Gesellschaft, die ihre Grundwerte nicht wie ihren Augapfel schützt und hütet ist in Gefahr auf gefährliches Terrain zu gelangen.”

Die Rede von Bundespräsident Fischer bei der Eröffnung der Wiener Festwochen ist in voller Länge hier abrufbar.

Donnerstag, 20. Dezember 2007, von Elmar Leimgruber

Die Wahrheit über die Zweiklassenmedizin

Warum nur sagt niemand, was Sache ist?

Die Rede ist von der mühseligen Diskussion in Österreich bezüglich der sogenannten Zweiklassenmedizin. Dabei ist der Sachverhalt ganz emotionslos sehr einfach und für fast jedermann nachvollziehbar erklärt:

Ja, es gibt zwei Klassen: es gibt die allgemeine Gebührenklasse und es gibt die Sonderklasse. Dagegen spricht überhaupt nichts. Warum?

Es ist Aufgabe des Staates bzw. der öffentlichen Krankenkassen eine medizinische Grundversorgung zu garantieren. Das heisst: Jeder Bürger hat das Recht und den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen aus den öffentlichen Mitteln, also aus dem Sozialversicherungstopf, in den alle einzahlen. Und das ist gut so.

Wem diese Leistungen nicht genügen, der muss zuzahlen, entweder durch eigene Geldmittel oder über eine private Zusatzversicherung. Und dafür erhält er zusätzliche medizinische Leistungen, die die staatliche Sozialversicherung nicht deckt. Auch dagegen spricht nichts. Genauso wie nichts dagegen spricht, wenn jemand zusätzlich zur staatlichen Pensionsversicherung auch noch Geld über eine private Zusatzversicherung anspart für die Rente. Darüber sollte man nicht diskutieren und erst recht nicht streiten müssen.

Was hingegen absolut nicht geht und auch nicht toleriert werden darf und wogegen die Ärztekammer auch angekündigt hat scharf vorzugehen ist: Korruption im Ärztebereich: Bestechungen in Form von illegalen finanziellen “Spenden” anzunehmen, widerspricht zutiefst dem ärztlichen Berufsethos und ist moralisch höchst verwerflich.

Korruption und Zweiklassenmedizin im eigentlichen -auch historischen Sinn- sind also grundverschieden und sollten daher auch nicht vermischt werden.

Also liebe Beteiligte am öffentlichen um den heissen Brei Herumreden: sprechts Klartext und seid konsequent. Dann verstehts auch zumindest fast jeder.