Mit ‘Gesundheit’ getaggte Artikel
Montag, 30. August 2010, von Elmar Leimgruber

- Vakuumverpacktes Fleisch
© Leimgruber
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 16 Proben Faschiertes einem Frischetest unterzogen. Dabei wurden auch zwölf unter Schutzatmosphäre verpackte Produkte getestet, die eine längere Haltbarkeit versprechen. Das Ergebnis ist durchwachsen: Wie die September-Ausgabe des Testmagazins “Konsument” (erschienen am 26.8.) zeigt, schneiden neun Produkte sehr gut bzw. gut ab – davon acht unter Schutzatmosphäre verpackte Proben.
Fünf Produkte waren hingegen teils hoch mit Keimen belastet, was auf mangelhaftes Ausgangsmaterial bzw. unzureichende Personalhygiene schließen lässt. In einem Fall war zudem das Verbrauchsdatum mit sieben Tagen zu lange angegeben. Entwarnung gibt es dagegen bei krankmachenden Bakterien wie Salmonellen oder Listerien. Diese wurden in keinem Produkt gefunden.
Die Untersuchung des Faschierten wurde am letzten Tag der Haltbarkeitsfrist durchgeführt. Sämtliche Proben waren bei der Geruchs- und Geschmacksprobe unauffällig. Bei der Untersuchung im Labor wurden die Unterschiede aber deutlich. Das Schlusslicht der Untersuchung bildet das ohne Schutzatmosphäre verpackte Faschierte von Merkur, gefolgt vom Bio-Faschierten von Sonnberg, gekauft bei Maran. Bei letzterem war die angegebene Haltbarkeitsfrist mit sieben Tagen auch für ein unter Schutzatmosphäre verpacktes Produkt eindeutig zu lange. “Derartige Testergebnisse sind zwar sehr unerfreulich. Da Faschiertes vor dem Verzehr durcherhitzt wird, wäre es beim Verspeisen aber zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung gekommen”, relativiert VKI-Ernährungswissenschafterin Birgit Beck. Eindeutig positiv dagegen: In keiner Probe wurden krankmachende Bakterien wie Salmonellen oder Listerien gefunden.
Unter Schutzgas verpacktes Faschiertes kommt mittlerweile immer häufiger in den Handel. Man erkennt es an der Kennzeichnung “unter Schutzatmosphäre verpackt” sowie an einer deutlich längeren Haltbarkeit. Dabei wird der Verpackung Luft entzogen und Schutzgas wie Stickstoff oder Kohlendioxid eingeblasen, um das Wachstum unerwünschter Keime zu verlangsamen. Auch im Test konnte der Großteil der getesteten Proben hinsichtlich Frische und Haltbarkeit punkten. Als unnötig erachtet Beck dagegen die Zugabe von Sauerstoff, der dafür sorgt, dass der Muskelfarbstoff des Fleisches schön rot bleibt.
“Allgemein wünschen wir uns bei unter Schutzatmosphäre verpackten Produkten eine deutliche Deklaration der längeren Haltbarkeit. Trotz dieser längeren Haltbarkeit sollten bei der Verarbeitung aber dieselben Hygieneregeln angewendet werden, wie sonst auch”, so Beck abschließend.
Alle Informationen zum Test gibt es unter www.konsument.at sowie seit dem 26.8. im September-Konsument.
Tags: Österreich, Bakterien, Belastung, Biofleisch, Birgit Beck, Ernährungswissenschaft, Essen, Faschiertes, Fleisch, Frische, Geruch, Geschmack, Gesundheit, Haltbarkeit, Haltbarkeitsfrist, Hygiene, Hygieneregeln, Keime, Keimebelastung, Kohlendioxid, Konsument, Konsumentenschutz, Labor, Listerien, Maran, Merkur, Nahrung, Personalhygiene, Salmonellen, Schutzathmosphäre, Schutzgas, Stickstoff, Vakuumverpacktes Fleisch, verdorbenes Fleisch, Verein für Konsumenteninformation (VKI), Verzehr
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Freitag, 27. August 2010, von Elmar Leimgruber
(Zunächst die Infos, anschliessend in kursiv der Kommentar dazu)
Das Amtsgericht Darmstadt hat m 26. August Nadja Benaissa zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die ex-No Angel-Sängerin bekannte zu Beginn ihres Prozesses, gewusst zu haben, dass sie HIV-positiv ist, dass sie aber dennoch ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Einer ihrer Sexpartner hatte sich dabei mit HIV infiziert. Die Staatsanwaltschaft konstatierte Einsicht und Reue und plädierte daher nicht für Gefängnis, sondern für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht befand sie des Tatbestands “Gefährliche Körperverletzung” für schuldig und verurteilte sie zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verbunden mit 300 Arbeitsstunden gemeinnützige Tätigkeit für die AIDS-Hilfe. Diese Organisation hatte einen Freispruch gefordert:
“Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden”, bedauert die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) das Urteil gegen die Sängerin.”Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft”, kritisiert Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH. “Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen,” ergänzt Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH.
Das stimmt schon, dass immer zwei für Sex verantwortlich sind, natürlich nur, sofern es sich um Freiwilligkeit Beider handelt. Freilich müsste es vor allem bei reinem Spass-Sex immer -schon im eigenen Interesse- ein Anliegen beider sein, Safer Sex zu praktizieren. Und natürlich könnte man jetzt einfach sagen: Tja, selbst schuld: Pecht gehabt.
Aber so einfach ist es nicht: Unsafer Sex ist lebensgefährlich, das sollte sich eigentlich nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis herumgesprochen haben. Die Realität aber ist eine andere. Sonst gäbe es nicht jährlich unzählige Neuinfizierte. Vielen Menschen heute und so auch Nadjas Sexpartner ist also unmissverständlich Leichtsinn im Sexualleben vorzuwerfen. 
Aber Viren einer tödlichen Krankheit (auch wenn sie noch nicht ausgebrochen ist), die AIDS nach wie vor ist, in sich zu wissen und dennoch ungeschütztem Geschlechtsverkehr zuzustimmen, ist weit mehr als leichtsinnig, weil man hiermit zumindest in Kauf nimmt, den anderen auch mit der nach wie vor unheilbaren Krankheit zu infizieren. Sex ist grundsätzlich nicht nur eine Frage von Spass, sondern auch von Verantwortung, um wie viel mehr in diesem konkreten Fall. Das Gericht im Fall Nadja Benaissa hat also völlig und auch für die Öffentlichkeit richtig entschieden, indem es die Sängerin nicht freisprach, sondern sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte:
Es kann, ja es darf nicht sein, dass wer ungestraft einen anderen Menschen der Gefahr einer unheilbaren Krankheit aussetzt. Dem muss öffentlich ein Riegel vorgeschoben werden. Dennoch wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung das falsche Signal, da Nadja offensichtlich ihre schwerwiegenden Fehler bewusst sind und sie diese bereut. Aber dieses Urteil sollte aber auch -vollkommen zu Recht- öffentlichkeitswirksam zeigen, dass HIV-Positive gerade im Wissen darum (und hier gibt es keinen rechtlichen Unterschied, ob die HIV-Viren schon zu AIDS geführt haben oder nicht) hohe Verantwortung für andere Menschen tragen und dass es hier niemals eine Rechtfertigung für ungeschützte Sexualkontakte geben kann, ohne dass der Partner davon wissend das Risiko einer Ansteckung bewusst in Kauf nimmt. Und das muss rechtlich auch so bleiben.
Und hier verstehe ich die Deutsche AIDS-Hilfe absolut nicht, ja deren Argumentation ist falsch:
Wenn ich weiss, dass die Bremsen meines Autos nicht einwandfrei funktionieren und ich borge es wem ,ohne ihn auf diesen Umstand hinzuweisen, dann riskiere ich, dass er einen Unfall hat und vielleicht sogar in Folge stirbt. Wenn ich HIV-positiv bin und ihn nicht über mein Gesundheitsdefizit informiere oder zumindest ausnahmslos auf Safer Sex bestehe, riskiere ich, dass er sich durch mich infiziert, AIDS bekommt und vielleicht sogar daran stirbt.
Es kann hier also keine Ausreden, keine Rechtfertigungen und auch keinen Freispruch geben, sondern es muss klar sein: das ist und bleibt schwer verantwortungslos und eine gefährliche Körperverletzung, vielleicht sogar mit Todesfolge. Und es wäre mehr als wünschenwert, würde auch die Deutsche AIDS-Hilfe hier nicht zu rechtfertigen versuchen, was niemals zu rechtfertigen ist, sondern von HIV und AIDS Betroffene zu Verantwortungsbewusstsein zu ermutigen.
Dennoch, – und dies sei an dieser Stelle ganz entschieden betont-: Auch dieses prominente Urteil rechtfertigt keinesfalls die Diskriminierung und Ghettoisierung von HIV-positiven und AIDS-kranken Menschen. Es mag sein, dass viele durch eigene “Schuld”, durch Leichtsinn, Dummheit und Hirnlosigkeit infiziert wurden. Das darf uns aber dennoch nicht dazu verleiten, sie zu stigmatisieren oder auszugrenzen. Dass der HIV-Virus fast ausschliesslich über körperliche Flüssigkeiten wie Sperma, Darmschleimhaut, Muttermilch, Scheidenflüssigkeit, Speichel und Blut übertragen werden kann, ist eindeutig erwiesen. Genauso eindeutig erwiesen ist auch, dass darüber hinausgehender üblicher zwischenmenschlicher Kontakt mit HIV-Infizierten und AIDS-Kranken ungefährlich ist. Und auch wenn AIDS mit vielen Ängsten verbunden ist, so verdienen davon Betroffene dennoch die Bestätigung, nicht ausgegrenzt, sondern als Menschen weiterhin anerkannt und geliebt zu sein.
- Bücher zum Thema AIDS
- Umfassende Online-Infos über HIV und AIDS
- Deutsche AIDS-Hilfe
- Österreichische AIDS-Hilfe
- AIDS-Hilfe Schweiz
- World AIDS Conference in Wien: Verschiedene Standpuunkte zum Thema
Tags: AIDS, AIDS-Hilfe, AIDS-Kranke, Ansteckung, Bewährungsstrafe, Blut, DAH, Deutsche AIDS Hilfe, Emanzipation, gefährliche Körperverletzung, Geschlechtsverkehr, Gesundheit, Haftstrafe, HIV, HIV-Infizierte, HIV-positiv, HIV-Prävention, HIV-Viren, Körperflüssigkeiten, lebensgefährlich, Medizin, Muttermilch, Nadja Benaissa, Neuinfizierte, No Angels, Safer Sex, Sex, Sexpartner, Sexualleben, Sexualverkehr, Sperma, tödliche Krankheit, ungeschützte Sexualkontakte, ungeschützter Geschlechtsverkehr, ungeschützter Sexualverkehr, unheilbare Krankheit, Verantwortungsbewusstsein
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Samstag, 21. August 2010, von Elmar Leimgruber

- Wiens Ärztechef Walter Dorner
Foto: Ärztekammer Wien – Bernhard Noll
Angesichts der aktuellen internationalen Debatte rund um adipöse (übergewichtige) Personen sei hier unter den vielen Stellungbeziehern eine entscheidene Stimme hervorgehoben, jene des Wiener Ärztekammerpräsidenten Walter Dorner: “Ich verwehre mich gegen Diskriminierung jeglicher Art und warne vor einer Hetzjagd von übergewichtigen Personen.” Dorner fordert, nach “konstruktiven und menschenwürdigen Vorschlägen zu suchen, die Betroffene mit Gewichtsproblemen beim Abnehmen unterstützen und sinnvoll begleiten”.
“Vorsorge statt Stigmatisierung, Bewusstsein statt Ignoranz, gesund statt krank – so lauten die Schlagworte, mit denen wir auf die Betroffenen zugehen sollten” Mit seinem Aufruf bezieht sich der Ärztechef auf die jüngsten Vorschläge der britischen Gesundheitsstaatssekretärin Anne Milton, Adipositas-Betroffene (Übergewichtige) in Krankenhäusern und von Ärzten mit “fett” anzusprechen. Dieser Vorschlag werde in Österreich “hundertprozentig keinen Zuspruch” finden, so Dorner.
Denn: Zwischen Arzt und Patient solle ein vertrauensvolles Verhältnis bestehen, das “den Patienten ermutigt, sich dem Arzt mit seinen medizinischen Problemen anzuvertrauen”. Würde der Patient jedoch mit Beleidigungen – wie von der britischen Staatssekretärin gefordert – konfrontiert, würde das einen “massiven Vertrauensbruch” darstellen.
Dorner verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die bereits vielfach geäußerten Forderungen der Ärztekammer, mehr Turnstunden in den Unterricht aufzunehmen und für eine gesunde Jause in den Schulbuffets zu sorgen. “Die übergewichtigen Kinder von heute sind die chronisch kranken Erwachsenen von morgen – hier gilt es anzusetzen”, so der Ärztechef.
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Freitag, 30. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

- Der Redakteur dieses Beitrags im extravaganten T-Shirt unterwegs in Wien: gekauft in Italien, hergestellt in Bangladesh
Foto: © Leimgruber
Viele Firmen im Textilhandel versprechen ihren Kunden mehr Umwelt- und Sozialverantwortung als sie einhalten. Das zeigt eine von der Stiftung Warentest veröffentlichte Untersuchung. “Die Politik muss dafür sorgen, dass dieser Etikettenschwindel ein Ende hat”, fordert der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen. Hierfür sei ein entsprechender Auskunftsanspruch im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu verankern. Darüber hinaus fordert der vzbv verbindliche Umwelt- und Sozialstandards für Baumwolle, die regelmäßig von unabhängiger Seite kontrolliert werden.
In der Untersuchung der Stiftung Warentest hatten besonders enttäuschend Hersteller von T-Shirts aus Bio-Baumwolle abgeschnitten. Sie konnten nicht nachweisen, ob die Baumwolle tatsächlich biologisch hergestellt wurde. “Wer Bio auf ein Produkt schreibt, muss auch in der Lage sein, die Herkunft und Qualität nachzuweisen. Im Lebensmittelhandel wäre es den Unternehmen längst untersagt, ihre Ware weiter als biologisch auszuloben”, kritisiert Billen.
Als völlig inakzeptabel kritisiert der vzbv zudem das Verhalten einiger Textilketten, die jegliche Auskunft gegenüber der Stiftung Warentest verweigerten. “Wer bei seinen Kunden mit Umwelt- und Sozialfreundlichkeit punkten will, der muss sich auch von unabhängigen Testern in die Karten gucken lassen”, so Billen.
Die Qualität von billigen T-Shirts ließ zu wünschen übrig, aber auch bei teuren Shirts gab es Reinfälle, heisst es in einem jetzt veröffentlichten Test der Stiftung Warentest. Untersucht wurden 39 Damen-Kurzarm-Shirts, darunter 19 mit Aufdruck.
Bei den Basic Shirts waren nur die drei T-Shirts von Esprit, Tom Tailor und hessnatur insgesamt “gut”. Billig-T-Shirts sind laut test “oft mit dem Leid der Näherinnen erkauft.”

- Der Redakteur diesmal in einem in Indien produzierten und in Österreich gekauften T-Shirt und unterwegs in Meran/Südtirol
Foto: © Leimgruber
Im Textil aller untersuchten Shirts fanden die Tester zwar keine problematischen Substanzen, doch die Aufdrucke machen Sorge: Formaldehyd kann Allergien auslösen und steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Die Aufdrucke von Esprit, Takko und Tom Tailor enthalten Zinnverbindungen, von denen einzelne die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen oder ein Kind im Mutterleib schädigen können. Diese Verbindungen waren zwar nur in geringen Mengen vorhanden, haben dort aber nichts zu suchen. Nur die Hälfte der bedruckten T-Shirts war schadstofffrei.
Viele T-Shirts gerieten durch das Waschen aus der Form. Manche hatten schon vor dem Waschen defekte Nähte und Maschinenschäden und sahen bereits nach zehn Wäschen grau und lappig aus. Das satte Schwarz und Marineblau überstanden den Test nicht lange.
Die Stiftung Warentest schaute sich die 20 Anbieter von Basis-T-Shirts aus einem Produkttest auch hinsichtlich des Einsatzes für Umwelt und Beschäftigte und auch in Sachen Unternehmenspolitik, Verbraucherinformation und Transparenz genauer an. Das Ergebnis: Nur hessnatur zeigte sich stark engagiert.
Mexx, NKD und zero verweigerten die Auskunft, genau wie H&M – was erstaunt, zumal H&M seit Jahren an einem grünen Image feilt. Engagiert zeigten sich nur sechs Anbieter, der Rest lediglich in Ansätzen oder in bescheidenen Ansätzen. Oft können Fabrikarbeiter ihre Lebenskosten mit ihrem Lohn kaum decken, wie die Prüfung der Unterlagen und Gespräche vor Ort ergaben.
Bei C&A fiel positiv auf, dass sich beide indischen Fertigungsstätten durch eine weit entwickelte Sozial- und Umweltpolitik auszeichnen. Anbieter Otto konnte dagegen nicht nachweisen, dass sein T-Shirt tatsächlich aus Bio-Baumwolle besteht – und das, obwohl für jede Stufe vom Anbau bis zum Händler Zertifikate vorliegen müssten. Auch bei den Bio-Baumwoll-T-Shirts von armedangels, panda und trigema wissen die Tester nicht, ob beim Anbau Biokriterien eingehalten wurden.
“Dafür konnten sie feststellen, dass Ernsting’s family und Peek&Cloppenburg in Bangladesch in anständiger Weise produzieren lassen und neben den kargen Mindestlöhnen immerhin extra Boni zahlen” schreibt die Stiftung Warentest. Alle Ergebnisse im Detail sind in der Augustausgabe der Zeitschrift “Test” abgedruckt und (gegen Bezahlung auch) online verfügbar.
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Donnerstag, 22. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

- Grafik: @ Leimgruber
Gammelfleisch, Formschinken, Analogkäse: Die jüngsten Lebensmittelskandale und die Diskussion um Zusatzstoffe oder gentechnisch veränderte Lebensmittel haben die deutschen Verbraucher nachhaltig verunsichert. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen bevölkerungsrepräsentativen Studie “SGS Institut Fresenius Verbraucherstudie 2010: Lebensmittelqualität & Verbrauchervertrauen”, die das renommierte Institut für Demoskopie, Allensbach Institut in dessen Auftrag durchgeführt hat.
Die größte Sorge der deutschen Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln lautet demnach: Es ist am Ende nicht das in der Packung, was draufsteht: Vor solchen Mogelpackungen, dass beispielsweise eine Erdbeermarmelade gar keine Erdbeeren mehr enthält, haben 55 Prozent der Befragten Angst. Ebenso groß ist die Sorge vor Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten.
Diese grundsätzliche Verunsicherung drückt sich auch darin aus, dass über die Hälfte der Befragten glaubt, dass Lebensmittel gar nicht so gesund sind, wie die Hersteller behaupten. Jeweils 48 Prozent der Verbraucher befürchten, dass auf der Verpackung wichtige Angaben zu den Inhalten nur versteckt oder gar nicht angegeben sind und dass verwendete Zusatzstoffe, wie Geschmacksverstärker oder Farbstoffe, gesundheitsschädlich sind.
Weitere Resultate: Jeder zweite Deutsche sehen die Angaben auf Lebensmittelverpackungen für weniger oder gar nicht verständlich, 75 Prozent können nicht erkennen, ob ein Produkt gesund ist, 71 Prozent können nicht einschätzen, ob ein Produkt für Kinder geeignet ist und nur einer von zehn vertraut Industrie und Politik in Lebensmittelfragen.
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Donnerstag, 1. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

- Nichtraucherschutzdiskussion: (v.l.n.r.) Hansjörg Daritz, Alois Stöger, Klaus Webhofer, Eva Rossmann, Heinz Kammerer
Foto: © Leimgruber
Das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens muss sich von Jugend an durch Prävention ändern. Darin waren sich gestern abend die Teilnehmer einer hochkarätigen Diskussionsrunde im Rahmen der Ö1-Sendung “Im Klartext” einig. Auch ein generelles Rauchverbot im öffentlichen Raum hielt man für die vernünftigste Lösung. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) darauf angesprochen meinte dazu, dass er persönlich das genauso sehe, dass ein generelles Rauchverbot aber “nicht mehrheitsfähig” sei. Und daher gebe es eben das aktuelle Tabakgesetz, das den “einzig möglichen Kompromiss” darstelle.
Das gesundheitspolitische Ziel laute aber trotzdem: “nicht mehr rauchen”: “Nichtrauchen soll Normalität werden,” sagte der Minister und wies daraufhin, dass das Tabakgesetz selbstverständlich auch für Volksfeste und in Zelten gelte: in unabgeteilten Zelten dürfe nicht mehr geraucht werden, so der Gesundheitsminister.
- Heinz Kammerer will Tabakgesetz kippen
Foto: © Leimgruber
Dieses Gesetz schütze weder die Nichtraucher, noch sei es verfassungskonform. Er werde dieses Gesetz daher zum Kippen bringen, kündigte indes Heinz Kammerer, Gründer von Wein & Co an. Er sei für ein generelles Rauchverbot, aber die aktuelle “Stinke”-Kampagne des Gesundheitsministers halte er für menschenverachtend. Diese Aktion sei sofort einzustellen, sonst werde ihm bei den nächsten Wahlen die Rechnung der Raucher präsentiert werden, sagte Kammerer.
Dieser Einschätzung schloss sich auch Eva Rossmann, Autorin und Köchin und selbst Teilzeitraucherin an. Rossmann widersprach als Juristin auch dem Gesundheitsminister, als dieser betonte, dass das Gesetz ganz einfach und eindeutig sei. Und schon debattierten die beiden darüber, welcher nun der Hauptraum in einem Lokal sei, der laut Gesetz rauchfrei bleiben müsse: der grösste Raum, wie per Gesetz eigentlich vorgesehen oder jener Raum, in dem ausgeschenkt werde. Sie arbeite zwar in einem Lokal, in dem die Räumlichkeiten für Nichtraucher und Raucher räumlich optimal getrennt seien und mehr Leute reservierten für den Nichtraucherbereich, aber auch sie finde das aktuelle Gesetz “absurd”, auch weil es 4 von 5 Lokalen nicht betreffe, und sie halte daher “völliges Rauchverbot am sinnvollsten”, so Rossmann.

- Südtirols HGV-Direktor Hansjörg Daritz im Gespräch mit dem österreichischen Gesundheitsminister Alois Stöger
Foto: © Leimgruber
Er wolle beruhigen, es sei alles nicht so schlimm, und Südtirol sei ausnahmesweise Österreich mal fünf Jahre voraus, erklärte Hansjörg Daritz, Direktor des Südtiroler Hotelier- und Gastwirteverbandes (HGV): Zumindest im Norden Italiens und in Südtirol klappe das seit fünf Jahren geltende generelle Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen recht gut, und lediglich Pups und Diskotheken hätten anfänglich stärkere Einbußen zu verzeichnen gehabt. Das Gesetz habe zwar für ein verändertes Bewusstsein, was die Rücksichtnahme betrifft, geführt, aber trotzdem sei die Zahl der Raucher nicht zurückgegangen. “Repressionen bringen nichts,” die Diskussion laufe auf falscher Ebene ab, ergänzte Daritz, der selbst auch Raucher ist.
Die von Klaus Webhofer geleitete Diskussion “Im Klartext” wurde von Ö1 live übertragen und von TW1 aufgezeichnet. Die Ausstrahlungen im Fernsehen auf ORF TW1 finden heute um 12.05 Uhr und um 22.45 Uhr statt.
Ich erwarte ich mir von Gesundheitsminister Stöger, dass er nicht nur sagt, dass er ein generelles Rauchverbot will, sondern dass er dies auch entgegen allen Gegenstimmen (aus der SPÖ, der ÖVP, dem BZÖ, der FPÖ) unbedingt umsetzen will und wird. Das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz ist nämlich, auch was die erzwungenen Umbauarbeiten in der Gastronomie betrifft, tatsächlich absurd.
Wenn die meisten Lokale, nämlich die, welche kleiner als 50 m2 sind, selbst entscheiden können, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokale sein wollen, dann kann man damit das angebliche Zeil des Gesundheitsministers, die Nichtraucher schützen zu wollen, nicht erreichen. Zudem wird eine Schlacht zwischen Nichtraucher- und Raucherlokalen beginnen, wobei vermutlich die Raucherlokale besonders dafür werben werden, dass man bei ihnen noch rauchen darf und bei anderen nicht.
Und was auf jedem Fall wichtig ist: Rücksicht. Und zwar der Raucher auf die Nichtraucher. So wie es bis jetzt vielfach praktiziert wird, gehts meines Erachtens nicht: Man setzt sich in ein Restaurant, achtet eigens darauf, dass man einen Tisch findet, wo in dessen Umgebung niemand raucht, beginnt dann gerade sein Essen zu geniessen und am Nachbartisch, wo man bereits zu Ende gegessen hat und gerade der Kaffee serviert wurde, rauchen plötzlich drei und verderben einen nicht nur den Appetit, sondern auch die Gesundheit. Und nein: Als Nichtraucher muss ich nicht Rücksicht darauf nehmen, dass wer durch sein Rauchen meine Gesundheit gefährden will.
Eine Kriminalisierung der Raucher ist hingegen auch der falsche Weg, zumal sogar viele von ihnen selbst unter ihrer Sucht leiden. Stehtische im Freien vor den Lokalen, wie das auch in Südtirol praktiziert wird (was übrigens auch im Winter genützt wird), sind eine sinnvolle Idee, um jenen, die dennoch rauchen wollen oder gar “müssen”, nicht ihr eigenes Leben zu verbieten. Es geht wirklich nicht darum, jemanden das Recht zu rauchen abzusprechen, aber dieses Recht gilt nur, wenn er niemanden anderen gefährdet damit, wenn er also nicht in Anwesenden von anderen, vor allem nicht in Innenräumen raucht.
Die derzeitige Lösung diskriminiert tatsächlich Nichtraucherlokale: “Wenn ich bei dir nicht rauchen kann, komme ich nicht mehr zu dir”. Die einzig sinnvolle Lösung im Sinne aller ist daher ein striktes Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen, wie dies beispielsweise in Italien der Fall ist: Wenn man in keinem Lokal mehr rauchen darf, dann zwingt man die Gäste nicht dazu, sich auszuwählen, ob sie in ein Raucher- oder Nichtraucherlokal wollen, sondern man entscheidet sich für rauchfrei. Und das ist sehr gut so. Und vielleicht werden dann auch einige Raucher, die schon lange damit aufhören wollten, wenn sie dann nicht mehr von Rauchenden umgeben ist, die Kraft finden, diesen Entschluss zum Wohle ihrer Gesundheit auch in die Tat umsetzen.
Tags: Alois Stöger, Ö1, Österreich, ÖVP, BZÖ, Essen, Eva Rossmann, FPÖ, generelles Rauchverbot, Gesundheit, Gesundheitspolitik, grauslich, Hansjörg Daritz, Heinz Kammerer, HGV, Im Klartext, Italien, Klaus Webhofer, Nichtraucher, Nichtraucherschutz, Nichtraucherschutzgesetz, ORF, Prävention, rauchen, Raucher, Raucher stinken, rauchfrei, Rauchverbot, Südtirol, SPÖ, Tabakgesetz, TW1
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Dienstag, 15. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

- Der AK Ampelrechner online: http://ak-ampelrechner.at/
Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Am 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. Die Lebensmittel-Kennzeichnung soll leicht auffindbar, klar und verständlich sein, daher muss die Ampelkennzeichnung eingeführt werden, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Österreichische Arbeiterkammer (AK) und die deutsche Verbraucherorganisation foodwach.
Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern. “Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird,” erklärt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl: “Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden, verlangt Schöffl.
Die einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist, so die Arbeiterkammer, die einen Ampelrechner online anbietet.
Ein Bündnis der deutschen Organisationen Verbraucherzentrale Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft sowie die Gesamtorganisation diabetesDE spricht sich laut Aussendung des vzbv ebenfalls für die Einführung der Ampelkennzeichnung aus. Das von der Lebensmittelwirtschaft präferierte sogenannte GDA-Modell, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen die Verbraucher- und Gesundheitsverbände hingegen ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist.
Ernährungswissenschaftler haben anhand der Erfahrungswerte aus Großbritannien belegt, dass die Ampel am besten verstanden wird, erklärt foodwatch. Auch Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich inzwischen für die Ampel aus. Und auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in seinem jüngst erschienenen Wochenbericht (Nr. 22) fest: “Die Ampel erreicht die Verbraucher am besten.” Und folgert daraus: “Die Politik sollte einer farblichen Gestaltung der Nährwert-Angaben den Vorzug geben.”
Die einzigen Stimmen gegen die Ampelkennzeichnung kommen aus der Lebensmittelbranche, erklärt foodwatch: “Die Lebensmittelmultis und ihre Lobbyorganisationen zittern vor der Abstimmung im Europaparlament. Mit der Ampel würde ihnen niemand mehr ihre dreisten Werbeversprechen von Fitness und Gesundheit für überzuckerte, fettige Industrieprodukte abnehmen”, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.
Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf auch, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“
Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.
Tags: Allergie, Ampel, Ampel-Kennzeichnung, Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln, Ampelrechner online, AOK, Arbeiterkammer (AK), Österreich, Bundesärztekammer, Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv), Deutsche Adipositas-Gesellschaft, Deutsche Herz-Stiftung, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Deutschland, diabetesDE, Ernährungsampel, EU-Parlament, Europaparlament, Fett, Foodwatch, GDA-Modell, Gesundheit, GKV, Heinz Schöffl, Kennzeichnung, Konsumentenschutz, Lebensmittel, Lebensmittel-Kennzeichnung, Matthias Wolfschmidt, Nährwerte, Nährwertkennzeichnung, Salz, Schwefeldioxid, Verbraucherschutz, Zucker
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Sonntag, 16. Mai 2010, von Elmar Leimgruber
Patienten und Verbraucher können sich ab sofort online über den neuesten Stand des medizinischen Wissens informieren. Das Internetportal weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen veröffentlicht dazu die unabhängigen und geprüften Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die Artikel basieren auf dem aktuellen Forschungsstand und informieren darüber, was wissenschaftlich belegt ist – und was auf unsicheren Füßen steht. So geht es in aktuellen Informationstexten etwa um die Wirksamkeit von Massagen bei Kreuzschmerzen, um Behandlungsmethoden bei Krebserkrankungen oder darum, ob Vitamin C tatsächlich gesund hält. Zudem finden Nutzer im Portal Erfahrungsberichte anderer Patienten.
Die Gesundheitsinformationen, die laufend aktualisiert und erweitert werden, sind in der Weissen Liste auf verschiedenen Wegen zugänglich. Für die Suche ist kein Fachwissen nötig. So können die Nutzer sowohl über die Eingabe eines Begriffs als auch über eine Körpernavigation suchen, bei der die Bereiche des menschlichen Körpers mit den entsprechenden Artikeln verlinkt sind.
Die intelligente Freitextsuche ermöglicht es, dass die richtigen Artikel sowohl mit fach- als auch mit alltagssprachlichen Begriffen gefunden werden. Außerdem werden die jeweils passenden Artikel angezeigt, wenn der Nutzer nach einem Krankenhaus für seinen Behandlungswunsch sucht. So wird etwa bei allen Operationen das Merkblatt zu “Schmerzen bei Operationen” wie auch ein Erfahrungsbericht zur Angst in Bezug auf die Behandlung angezeigt. Die Einbindung der Informationen in die Weisse Liste erfolgt über eine Technik, die den Austausch mit allen Artikeln des Portals gesundheitsinformation.de des IQWiG ermöglicht.
Die Weisse Liste ermöglicht seit Juni 2008 eine leicht verständliche und nutzerfreundliche Suche nach dem passenden Krankenhaus. Durch die Kooperation mit dem IQWiG finden Internetnutzer in dem Portal von nun an außerdem zu mehr als 500 Themen allgemeinverständliche Informationen über Erkrankungen, Behandlungen und Untersuchungen.
Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt von Bertelsmann Stiftung, Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE (BAG SELBSTHILFE), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN Gesamtverband, Sozialverband VdK Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Initiatoren wollen mit der Weissen Liste eine individuelle Entscheidungshilfe für Patienten und Angehörige zur Verfügung stellen und für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen. Das Portal konnte seit Veröffentlichung im Jahr 2008 schon mehr als 6 Millionen Besuche verzeichnen.
Das IQWiG wurde im Zuge der Gesundheitsreform des Jahres 2003 gegründet. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Sie verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen. Mit der Veröffentlichung von gesundheitsinformation.de erfüllt das IQWiG einen Teil seines gesetzlichen Auftrags zur Aufklärung der Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen.
Weitere Informationen finden sich unter: www.weisse-liste.de.
Tags: Bertelsmann Stiftung, Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv), Deutschland, Forschung, Gesundheit, Gesundheitsinfos, Gesundheitsreform, Institut für Qualität und Wirtschaflichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), IQWiG, Kankenhaus, Konsumenten, Krankheiten, Krebserkrankung, Kreuzschmerzen, Patienten, Ratgeber, Selbsthilfegruppe, unabhängige Infos, Verbraucher, Verbraucherschutz, Weisse Liste
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Donnerstag, 13. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

- Foto: Rolf van Melis, pixelio.de
Sogenanntes Nano-Food soll nicht auf die Liste von zugelassenen neuartigen Lebensmitteln gesetzt werden. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, Lebensmittel, bei deren Produktion Nanotechnologie zum Einsatz kommt, auf die Liste der in der EU zugelassenen Lebenmittel zu setzen – jedenfalls solange nicht, bis ihre möglichen Risiken und Nebenwirkungen besser erforscht sind.
Bei der Lebensmittelherstellung sollte Nanotechnologie demnach nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Folgen zuvor evaluiert wurden. Außerdem bekräftigen die Abgeordneten, dass die Verwendung von geklonten Tieren zur Lebensmittelproduktion separat geregelt werden sollte und eine breite öffentliche Debatte voraussetzen würde.
Derzeit sind laut Europäischer Kommission jedoch keine Lebensmittel mit Nanotechnologie auf dem europäischen Markt. Kommission und Rat wollten in die Verordnung auch Vorschriften über die Verwendung von geklonten Tieren oder deren Nachkommen in Lebensmitteln aufnehmen. Die Mitglieder des Umweltausschusses fordern eine gesonderte Gesetzesinitiative, welche Lebensmittel aus geklonten Tieren verbieten sollte.
Unter die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, um deren Novellierung es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren geht, fallen solche Nahrungsmittel, die im Mai 1997, als die ursprüngliche Verordnung verabschiedet wurde, noch nicht auf dem Markt waren. Diese sogenannte Novel-Food-Verordnung regelt, dass neuartige Lebensmittel nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie auf eine europäische Positivliste aufgenommen werden.
Es ist schon erstaunlich: Für alles und gegen alles gibts sogenannte Lobbyisten. Und meistens gehts traurigerweise ums gute Geld: Wer sehr viel Geld locker macht, bekommt meistens, das er gesetzlich haben will. Derzeit scheint im Bereich Nanotechnologie offenbar (noch) nicht so viel Lobbying-Geld zu fliessen. Aber ich befürchte, dass bald auch hier alles ganz anders sein wird. Und von Befürwortern beauftragte Studien, die dann natürlich “belegen”, dass Nanotechnologie nicht nur nicht schädlich für den Menschen ist, sondern im Gegenteil auch noch gesundheitsfördernd, stellen da sicher noch das kleinste finanzielle Problem dar. Und die Skeptiker werden dann natürlich wieder -wie üblich- als hinterwäldlerische Panikmacher hingestellt. Bis alles offensichtlich wird…
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Freitag, 7. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

- Stärkt (nur) Actimel von Danone die Abwehrkräfte?
Bild: actimel.de
Ja, der französische Joghurthersteller, aber vor allem -vermarkter Danone ist schon arm dran: Für seine Werbebotschaft, dass sein “Actimel” die “Abwehrkräfte stärkt” und zwar “nachweislich”, erhielt er 2009 den Goldenen Windbeutel von der Konsumentenschutzorganisation “Foodwatch” für die “dreisteste Werbelüge des Jahres”.
“Etikettenschwindel lohnt sich nicht” schreibt hierzu Foodwatch ein Jahr später: “Direkt nach der Wahl zum Goldenen Windbeutel 2009 sackten die Imagewerte der Marke Actimel ab – und blieben bis heute auf niedrigem Niveau. Aktuell (1. Quartal 2010) liegen die Imagewerte um rund 55 Prozent niedriger als vor der Wahl (4. Quartal 2008). Das belegt der BrandIndex des Kölner Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics.”
Die Agrar Markt Austria (AMA), die in Österreich unter anderem auch für Milchprodukte zuständig ist, ging vor einigen Monaten in die Offensive für Joghurt aus Österreich und publizierte den Slogan “Jedes Joghurt stärkt ihre Abwehrkräfte”, und auch das sei wissenschaftlich erwiesen. Danone aber beansprucht dieses Privileg für sich allein und hämmert dies in seinen Werbesports den Konsumenten auch unmissverständlich ein: “Nur Actimel stärkt ihre Abwehrkräfte”.
Doch damit nicht genug: Der französische Grosskonzern hat nun die AMA in Wien auf Unterlassung verklagt, weil er in der Werbekampagne einen Angriff auf sein Produkt Actimel, das grossteils in Polen oder in Belgien hergestellt wird, sieht. Laut der österreichischen “Bauernzeitung” soll das Wiener Handelsgericht nun rechtlich klären, ob tatsächlich jedes Joghurt oder eben nur das Danone-Produkt das körpereigene Immunsystem stimuliert und damit die Abwehrkräfte stärkt. Das Gericht hat beide Parteien wechselseitig zur Stellungnahme aufgefordert, ihre Standpunkte zu belegen. Die Stellungnahme von Danone wurde jetzt der AMA Marketing zugestellt, wobei diese nun bis zum 10. Mai Zeit hat, ihren Standpunkt zu untermauern beziehungsweise die Vorwürfe zu entkräften.
“Actimel stärkt nachweislich die Abwehrkräfte. Das ist in mehr als 30 wissenschaftlichen Studien belegt,” schrieb Danone bereits im vergangenen Jahr nach der Auszeichnung mit dem Goldenen Windbeutel. “Actimel ist damit der einzige probiotische Joghurt-Drink, dessen Wirkweise auf die Abwehrkräfte so intensiv untersucht wurde,” und daher distanzierte sich Danone auch “von dieser Form der gezielten Verbraucherverunsicherung”.
Seit einigen Jahren gilt ja -wie berichtet- in der Europäischen Union die Vorschrift, dass gesundheitliche Aussagen in der Werbung nachgewiesen sein müssen. Danone hat diesbezüglich für seine Produkte Actimel, Activia und Danacol bei der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Anträge eingebracht, letzthin aber erneut einen Antrag auf Zulassung von gesundheitsbezogenen Werbe-Aussagen (Health Claims) seiner Produkte “Actimel” und “Activia” bei der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zurückgezogen.
“Offensichtlich dämmert es endlich auch den Marketing-Strategen von Danone, dass ihre völlig überzogene Werbekampagne einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten und auch von den Kunden nicht honoriert wird”, erklärte Anne Markwardt von foodwatch, Leiterin der Wahl zum Goldenen Windbeutel: “In der Actimel-Werbung wird irreführend suggeriert, Verbraucher könnten sich mit dem Getränk vor Erkältungen schützen. Doch dafür fehlt jeder Beleg. Die Wirkung von Actimel ist nicht viel besser als die von herkömmlichem Naturjoghurt. Actimel ist jedoch drei bis vier Mal so teuer und doppelt so zuckrig” und “der Image-Einbruch von Actimel sollte eine Warnung an andere Hersteller sein”. Actimel habe vor allem die “Abwehrkräfte gegen Mogelprodukte” gestärkt, so Anne Markwardt.
Neben der kritischen Berichterstattung über die Gesundheitswirkung seiner Joghurt-Drinks hat der Danone-Konzern aber derzeit auch noch ein weiteres Problem: Die Umweltschutzorganisation Greenpeace mobilisiert mit Aktionen und Aufklebern auf den entsprechenden Produkten gegen den Kauf von Babymilchpulver von Milupe (Danone-Gruppe): “Mit dem Kauf von Gen-Milch unterstützen Verbraucher die Verbreitung der riskanten Gentechnologie. Mit 65 Prozent Marktanteil haben Nestlé und Danone (Milupa) laut Greenpeace den höchsten Absatz von Babymilchpulver in Deutschland. Gegenüber Greenpeace erklärten die beiden Lebensmittelkonzerne, dass Gen-Pflanzen in der Milchviehfütterung Standard sei. Und eine Umstellung sei nicht in Planung.
Also kommen offenbar harte Zeiten auf Danone zu: Nun bleibt also vorerst abzuwarten, was das Wiener Handelsgericht in der Causa Daone gegen AMA entscheiden wird. Hoffentlich wird es es eine Entscheidung gegen irreführende Werbung und für Pluralismus treffen. Bis dahin aber wirbt Danone weiterhin mit “Stärkt die Abwehrkräfte” für Actimel und mit einem Wohlfühlbauch anstatt eines Blähbauchs durch den regelmässigen Verzehr von Activia…
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