Mit ‘Strafgesetzbuch’ getaggte Artikel

Montag, 9. August 2010, von Elmar Leimgruber

Des Bundespräsidenten Kompetenzüberschreitung

Bundespräsident Heinz Fischer
Foto: Innsbrucker Festwochen der Alten Musik

Dem aktuellen österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer wurde in den vergangenen Jahren -vor allem von seinen Parteigenossen- immer wieder vorgeworfen, zu wenig Stellung zu beziehen, und dies teilweise sogar zu Recht, wenn ich mir auch inhaltlich in einigen Fällen sicherlich ganz andere und neutralere Statements des Staatsoberhauptes gewünscht hätte als seine Parteifreunde.

In seinem letzten Wahlkampf, in dem er sich (obwohl seit jeher und immer SPÖ-Parteigänger) als parteiunabhängigen Bundespräsidenten darstellen liess, versprach Fischer dann, in Zukunft mehr Stellung zu aktuellen Themen beziehen zu wollen. Würde er als tatsächlich parteiunabhängiger Bundespräsident agieren wollen, könnte man sein Einmischungsversprechen in die Tagespolitik durchaus positiv deuten, obwohl ihm dies laut österreichischer Verfassung zumindest rechtlich nicht wirklich zusteht. Aber im Prinzip würde dies dennoch wahrscheinlich niemanden stören, wenn er eben -wie sicherlich in der Bevölkerung mehrheitlich gewünscht- tatsächlich interessens- und parteiunabhängig und für alle Menschen im Land agieren und Stellung beziehen würde.

Da sich Fischer (der seine Mitgliedschaft in der SPÖ, für die er seit 1962 als Funktionär tätig ist, zwar offiziell ruhend gestellt hat) aber einer abermaligen Wahl zum Bundespräsidenten aus rechtlichen Gründen nicht mehr stellen kann und daher nix mehr zu verlieren hat, offenbart er seit seinem zweifelhaften Wahlsieg (nicht mal die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligte sich an der Wahl) immer stärker, wo er politisch steht: Er ist der Förderer und Beschützer seiner sozialdemokratischen Genossen:

So will Fischer als Staatsoberhaupt zwar einerseits den geplanten landtagswahlenbedingten Verfassungsbruch (siehe: http://www.redakteur.cc/bundesregierung-wahrheit/) durch die aktuelle SPÖ/ÖVP-Bundesegierung unverständlicherweise nicht “hochspielen”, sondern eher decken, andererseits aber erzürnt er sich über das medial hochgebauschte Randthema, dass es in manchen Kärntner Gemeinden die längst fälligen zweisprachigen Ortstafeln noch immer nicht gibt (seinen Standpunkt diesbezüglich vertrete ich übrigens aus Minderheitsschutzgründen genauso).

Aber wozu sich Fischer gestern anlässlich der Eröffnung der 34. Innsbrucker Festwochen hinreissen liess, das liegt vollends fern von jeglicher Neutralität und Unabhängigkeit:

Vorausgeschickt: Es liegt mir fern, auch nur irgendjemanden oder erst recht Parteien zu verteidigen (die Frage von Schuld und Unschuld zu klären, steht ausschliesslich den Ermittlungsbehörden und den Gerichten zu), gegen den (vielleicht mal) ermittelt wird. Aber es ist in einem Rechtsstaat wie Österreich -vollkommen zu Recht- nicht nur üblich, sondern auch richtig, dass nicht vorverurteilt wird, sondern dass grundsätzlich die sogenannte Unschuldsvermutung gilt. Also auch wenn alle paar Monate über dunkle Machenschaften eines Ex-Politikers berichtet wird und bislang alles immer mangels Nachweisbarkeit oder Stichhaltigkeit im Nichts verpufft, kann zwar, aber muss nicht zwangsläufig trotzdem immer “was dran sein”.

Nun werden seit Monaten Korruption, Bestechung, Steuerhinterziehung, geheime Machenschaften, Provisionen und Konten im Zusammenhang mit verstorbenen und immer wieder kehrenden Ex-Politikern und -Beratern medial gross aufbereitet, wo es dann innerhalb kürzester Zeit doch wieder zu Ungereimtheiten kommt oder sich gar als Fälschung herausstellt (in der gesamten “Skandal”-Berichterstattung muss ich an dieser Stelle so manchen meiner journalistischen Kollegen unseriöse Sensationslust sowie mangelnde Sorgfalt und fehlende Sachlichkeit vorwerfen), was (mal abgesehen davon, dass Tote sich nicht gegen Vorwürfe verteidigen können) zumindest zwei Schlussfolgerungen eröffnet:

A) Entweder die Beschuldigten sind so klug und/oder so einflussreich, dass sie ständig neu ihren Hals wieder aus der drohenden Schlinge ziehen können.

oder aber:

B) Irgendwer inszeniert diese dauernd wiederkehrenden Skandale im vollen Bewusstein, dass sie keine sind, sie aber dennoch kontinuierlich in die Welt setzt, um dem “höheren Ziel” zu dienen, dem politischen Gegner zu schaden, um dadurch selbst Landtagswahlen zu gewinnen.

Ob nun A oder B wahr sein mag: in einem Punkt bin ich mit dem Bundespräsidenten einer Meinung:

“Rasche, lückenlose, nachvollziehbare und wahrheitsgemäße Aufklärung ist ein Gebot der Stunde.”

Ja, in diesem Punkt hat er wirklich recht. Und das fordere ich genauso, mit besonderer Betonung auf “wahrheitsgemäss” und mit der nötigen Offenheit für alle Möglichkeiten.

Nur scheint es Fischer hier offenbar leider nicht um die “wahrheitsgemässe Aufklärung” zu gehen, sondern er macht das, was unter uns Journalisten -vollkommen zu Recht -verpöhnt ist und geächtet wird (wenn sich auch so manche aus politischen und/oder ideologischen Gründen dennoch nicht dran halten) und was einem STaatsoberhaupt erst recht nicht zusteht:

Er masst sich (im Gegensatz zur besonnenen Justiz) an, schon zu wissen, dass jene, gegen welche schwerwiegende mediale Vorwürfe im Raum stehen, auch schon automatisch schuldig sind: “Wir sind über jene zornig, die nie und nimmer genug kriegen können und deren egoistische Raffgier keine Grenzen kennt. Sie bringen unser Gesellschaftssystem in Misskredit und erschüttern das Vertrauen in wichtige Institutionen.”

Auch wenn er hier keine Namen nennt, denken wir eben genau an jene, gegen welche es Vorwürfe gibt, die aber bislang weder zu Anklagen führten und erst recht nicht zu rechtskräftigen Verurteilungen. Er ermahnt in seiner Rede nicht nur die Justiz dazu, dass sie sich “sachlicher Kritik stellen muss” (was an sich schon eine ungeheuerliche Anmassung darstellt), sondern er suggeriert der unabhängigern Justiz, dass diese seine medial an den Pranger gestellten politischen Gegner auch schuldig sind und dass die Justiz auch gefälligst diesem seinem Wunsch nach Verurteilung nachkommen mögen, was einer demokratischen Republik unwürdig ist und zudem eine unerlaubte politische Einmischung in laufende Verfahren darstellt.

Was Fischer hier macht, ist im negativen Sinne einmalig, und dessen man sich mal bewusst werden und seinem psychologisch-manipulativen Schachzug nicht erliegen.

Was wundern wir uns über die Leichtgläubigkeit, Manipulierbarkeit und Vorverurteilungssucht vieler Menschen, wenn sich schon das Staatsoberhaupt (vielleicht im Glauben, seinen Genossen dadurch tatkräftig im Landtagswahlkampf zu unterstützen) zu solch unverantwortlichen Aussagen, deren Tragweite noch nicht absehbar ist, hinreissen lässt?

Daher möge der Bundespräsident diese seine eigenen folgenden Worte auch persönlich beherzigen:

“Wir alle sind aufgerufen unsere Grundwerte hoch zu halten, auf Blender nicht herein zu fallen, nicht weg zu schauen wo man genau hinschauen muss und der Unsitte entgegen zu treten, dass alles erlaubt und akzeptabel ist, was nicht frontal dem Strafgesetzbuch widerspricht.

Eine Gesellschaft, die ihre Grundwerte nicht wie ihren Augapfel schützt und hütet ist in Gefahr auf gefährliches Terrain zu gelangen.”

Die Rede von Bundespräsident Fischer bei der Eröffnung der Wiener Festwochen ist in voller Länge hier abrufbar.

Dienstag, 29. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Juristen und Journalisten warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr

Die beiden Politiker Andreas Khol und Harald Ofner diskutieren über Meinungsfreiheit
Foto: © Leimgruber

Die geplante Änderung des § 283 des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGb) kann zu Missbrauch und zu schwerwiegenden Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen. Darin waren sich die Teilnehmer einer vom Hayek Institut eingeladenen hochkarätigen Podiumsdiskussion zum Thema “Meinungsfreiheit in Gefahr” im Wiener Palais Daun-Kinsky einig. Die Neufassung belegt die sogenannte “Verhetzung” mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, wobei jedermann diesbezüglich angeklagt werden kann, unabhängig davon, ob die Aussagen, die zur Anklage führen, der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Selbst ex-Nationalratspräsident Andreas Khol meinte zwar, dass die geplanten Änderungen “nicht zu weit gingen”, ergänzte aber, dass er “kein Freund dieser Bestimmungen” sei. Aber wenn Journalisten schon für Meinungsfreiheit plädierten, dann sollten sie auch die Persönlichkeitsrechte anderer wahren.

(v.l.n.r.) Barbara Kolm, Rosemarie Schwaiger, Gottfried Korn, Harald Ofner, Andreas Khol, Johann Rzeszut, Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

Der “immer engere Spielraum für Meinungsfreiheit” bereite ihm Angst, äusserte sich Andreas Unterberger, ex-Chefredakteur der “Presse” und der “Wiener Zeitung” und nun erfolgreicher Web-Blogger: Die Rechte würden willkürlich genommen, und schon etwas öffentlich zu sagen, was irgendwem nicht gefalle, reichte aus, um wegen Verhetzung angeklagt zu werden. Früher wurde die Pressefreiheit als ein hohes Gut erkannt, “heute ist uns das Bewusstsein dafür verlorengegangen,” kritisierte Unterberger. Jeder habe heute eine Lobby, nur die Freiheit nicht, für die unsere Vorfahren 1848 auf die Barrikaden gestiegen sind”. Der sinngemässe Grundsatz von Voltaire aber gelte nach wie vor: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst,“ so Unterberger, der die ersatzlose Streichung der zweiten geplanten Ziffer fordert.

Ex-Gerichtshof-Präsident Johann Rzeszut und der prominente Web-Blogger Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

“Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar,” zitierte ex-Justizminister und Rechtsanwalt Harald Ofner Ingeborg Bachmann und betonte, dass er seit 50 Jahren eine ständig zunehmende Aushöhlung der Meinungsfreiheit feststelle. Die geplanten Gesetzesänderungen seien zudem eine “Kriminalisierung”, weil jegliche Gefängnisstrafe über einem Jahr nicht nur zum Verlust jeglicher öffentlicher Ämter führe, sondern auch zum Ausbleiben der öffentlich-rechtlichen Person. “Ich warne vor der Rechtsvernichtung,” sagte Ofner. Er wolle sich nicht dafür einsperren lassen, weil er seine Meinung sage. Jetzt sei es Zeit Widerstand zu leisten, forderte Ofner.

Man müsse Bedenken offen äussern können und er fordere Gerechtigkeit, sagte Johann Rzeszut, ex-Präsident des Obersten Gerichtshofes. Die Freiheit, so auch die Meinungsfreiheit, habe ihre Wurzeln in der Menschenwürde, . Diese gelte es zu schützen. Und es brauche auch nicht immer wieder neue Gestze, erklärte Rzeszut.

Bei einer Veranstaltung vor ein paar Wochen hatte -wie berichtet- bereits der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) vor den neuen Gesetzesparagraphen gewarnt.

Moderatorin Barbara Kolm (Hayek Institut), “Presse”-Redakteurin Rosemarie Schwaiger, Medienanwalt Gottfried Korn
Foto: © Leimgruber

Dokumentation:

Gesetzestext § 283 bisher:

1- Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Gesetzestext § 283 neu:

1- Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

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