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Donnerstag, 3. Oktober 2013, von Elmar Leimgruber

EPA: Geistiges Eigentum schützt 56 Mio. Arbeitsplätze

Die Rechte im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum sichern mehr als 56 Millionen Arbeitsplätze in der EU, während Urheberrechtsverletzungen und Raubkopien Arbeitsplätze gefährden. Schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige machen mit einer Wertschöpfung von jährlich rund 4700 Milliarden Euro fast 40 Prozent der gesamten Wirtschaftstätigkeit der EU aus. Dies geht aus einer neuen Studie zum Beitrag schutzrechtsintensiver Wirtschaftszweige hervor (“Intellectual Property Rights intensive industries: contribution to economic performance and employment in Europe”), die das Europäische Patentamt (EPA) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt nun vorgestellt haben.

Die Rechte am geistigen Eigentum sind demnach von enormer Bedeutung für die Wirtschaft in Europa: Der direkte Anteil dieser Industrien an der Gesamtbeschäftigung liegt bei annähernd 26 Prozent und umfasst damit 56 Millionen Arbeitsplätze; weitere neun Prozent aller Arbeitsplätze in der EU sind indirekt mit diesen Wirtschaftszweigen verbunden. Die hier Beschäftigten verdienen auch sehr gut: die durchschnittliche Vergütung in schutzrechtsintensiven Bereichen ist mehr als 40 Prozent höher als in anderen Branchen.

“Ich bin der festen Überzeugung, dass die Rechte des geistigen Eigentums für die Förderung von Innovation und Kreativität eine eminent wichtige Rolle spielen”, sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. “Ich freue mich über die Veröffentlichung dieser Studie, die bestätigt, dass der Schutz dieser Rechte Wachstum und Arbeitsplätze bedeutet. Sie hilft uns, politische Entscheidungen zu treffen, die auf konkrete Fakten gestützt sind. Aus dieser Studie wird deutlich, dass Rechte des geistigen Eigentums in unserer Wirtschaft allgegenwärtig sind: Von der High-Tech-Industrie bis hin zu den Herstellern von Sportartikeln, Spielzeug und Computerspielen – alle machen sie ausgiebig von Rechten Gebrauch, die häufig nicht nur einer Kategorie, sondern verschiedenen Kategorien von Schutzrechten angehören.”

Benoît Battistelli, der Präsident des Europäischen Patentamts erläutert: “Aus diesem Bericht wird deutlich, dass Patente und andere Schutzrechte nicht nur wirtschaftstheoretisch von Bedeutung sind. Immaterielle Vermögenswerte sind für innovative Unternehmen extrem wichtig geworden. Patente erleichtern oft den Zugang zu Kapital und Geschäftspartnern. Dies gilt besonders für KMU, aber auch für Forschungszentren und Universitäten. Um in unserer globalen Wirtschaft wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Europa die Entwicklung und den Einsatz von Innovationen und neuen Technologien noch stärker als bisher fördern.”

Der Präsident des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt António Campinos sagte: “Diese Studie ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus verschiedenen Agenturen und Ländern und der Verwendung einer transparenten, replizierbaren Methode. Sie setzt sich mit der grundlegenden Frage auseinander, wie wichtig schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige für die Beschäftigung, das BIP und den Handel in der EU sind. Die Antwort ist eindeutig: Sie sind wichtig, sie sind sogar sehr wichtig.”

Die Studie mit Schwerpunkt auf der EU-Wirtschaft sieht als schutzrechtsintensiv jene Wirtschaftszweige an, die eine größere Anzahl von Schutzrechten je Beschäftigten anmelden als andere Bereiche oder in denen die Nutzung dieser Rechte unverzichtbarer Bestandteil ihrer Tätigkeit ist. Die Schutzrechtsintensität wird auf EU-Ebene anhand EU-weiter Messgrößen ermittelt.

Zu den schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen gehören Unternehmen mit höchst unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen über Werbung und Weinerzeugung, Herstellung von Eiskrem, Tapeten, elektrischer Beleuchtung und Haushaltsgeräten bis hin zu Satellitenkommunikation sowie Erdöl- und Erdgasgewinnung. Viele Unternehmen nutzen mehrere Arten von Schutzrechten gleichzeitig.

Für die USA wurde 2012 eine ähnliche Studie vom Patent- und Markenamt der USA in Zusammenarbeit mit der Economics and Statistics Administration durchgeführt, die zu ähnlichen Ergebnissen für die US-Wirtschaft kam wie die Studie von EPA und HABM für die EU-Wirtschaft.

Mittwoch, 7. August 2013, von Elmar Leimgruber

ROG: Türkei agiert gegen Meinungs- und Pressefreiheit

Der Ergenekon-Prozess offenbart Mängel bei Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. Zu diesem Schluss kommt “Reporter ohne Grenzen”. Beim Prozess waren nicht nur ranghohe Militärs (darunter der ehemalige Generalstabchef), welche seit Gründung der Partei Wächter einer laizistischen Türkei sein sollten, wegen (angeblichem) Putschversuchs gegen den islamistischen Premier Erdogan zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, sondern unter anderem auch Journalisten:
Die langjährigen Haftstrafen gegen mindestens zwölf Journalisten im Rahmen des Ergenekon-Prozesses werfen laut ROG ein Schlaglicht auf die ungelösten Probleme der Türkei mit Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit. „Der Prozess hat einmal mehr gezeigt, wie nötig grundlegende Justizreformen in der Türkei sind“, sagte der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske. „Überlange Untersuchungshaft, unklare Anschuldigungen und fragwürdige Beweise kennzeichnen auch viele andere Verfahren gegen Journalisten, die etwa wegen ihrer Arbeit für pro-kurdische Medien verfolgt werden.“

Als Beweismaterial in dem am Montag zu Ende gegangenen Prozess dienten unter anderem illegal abgehörte Telefonate sowie Aussagen anonymer Zeugen. Zwei der nun verurteilten Journalisten, Mustafa Balbay und Tuncay Özkan, verbrachten während des Prozesses vier bzw. fünf Jahre in Untersuchungshaft. Zwei Tage vor der Urteilsverkündung wurden laut ROG zudem in Istanbul die Wohnungen mehrerer Journalisten durchsucht, darunter Ilker Yücel und Osman Erbil von der Zeitung Aydinlik sowie Mustafa Kaya und Mehmet Kivanc vom nationalistischen Sender Ulusal Kanal. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte sie, zu Demonstrationen gegen den Ergenekon-Prozess aufgerufen zu haben, die „die Verfassungsordnung gefährden“ und die Geschworenen bei der Urteilsfindung unter Druck setzen könnten.

Verurteilt wurde nun unter anderem Mustafa Balbay, früherer Kolumnist der Zeitung Cumhuriyet und Parlamentsabgeordneter der Republikanischen Volkspartei CHP. Er erhielt 34 Jahre und acht Monate Haft. Der ebenfalls politisch aktive frühere Besitzer des Fernsehsenders Biz TV, Tuncay Özkan, wurde zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung verurteilt. Mehmet Haberal, Eigentümer des Senders Baskent TV, erhielt eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren, die wegen der langen Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wird. Deniz Yildirim, ehemals leitender Aydinlik-Redakteur, erhielt 16 Jahre und zehn Monate Haft.

Der Aydinlik-Journalist Hikmet Cicek, der zugleich eine führende Figur der Arbeiterpartei ist, wurde zu 21 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Journalist Vedat Yenener erhielt siebeneinhalb Jahre Haft, ebenso der frühere Chef von Ulusal Kanal, Serhan Bolluk. Dessen Nachfolger Adnan Türkkan bekam eine zehneinhalbjährige Haftstrafe. Der Fernsehjournalist Turan Özlü erhielt neun Jahre Haft, der frühere Kolumnist Güler Kömürcü Öztürk sieben Jahre und Ünal Inanc vom Nachrichtenportal Aykiri Haber 19 Jahre und einen Monat. Der Journalist Caner Taspinar ist einer der 21 Freigesprochenen in dem Mammut-Prozess mit insgesamt 275 Angeklagten.

Unabhängig von den nun verhängten Urteilen geht der Prozess gegen 13 Angeklagte weiter, denen vorgeworfen wird, sie hätten durch Bücher und Veröffentlichungen auf der Webseite des oppositionellen Online-Fernsehens Oda TV das Ergenekon-Netzwerk unterstützt und dessen juristische Verfolgung diskreditiert. Unter ihnen sind die bekannten Investigativjournalisten Ahmet Sik und Nedim Sener. Sik gehörte zu den Reportern des Magazins Nokta, die den Ergenekon-Geheimbund aufdeckten und damit ihre strafrechtliche Aufarbeitung erst ermöglichten. Sener machte sich einen Namen als Enthüller von Korruptionsfällen, bevor er intensiv zum Mord an Hrant Dink recherchierte. Die Vorwürfe gegen beide sind äußerst vage. In ihren Verhören wurde deutlich, dass sich die Anschuldigungen der Strafverfolger vor allem auf ihre journalistischen Recherchen zum Ergenekon-Komplex stützen.

Einen ausführlichen Bericht zum Verfahren gegen Ahmet Sik und Nedim Sener ist hier abrufbar, allgemeine Informationen zur Lage der Pressefreiheit in der Türkei sind hier.

Donnerstag, 1. August 2013, von Elmar Leimgruber

Kommentar: Asyldebatte muss sachlicher werden

Gewiss: Menschlichkeit steht über dem Recht. Und doch gibt es Asyl-Gesetze, die nicht nur in Österreich gelten, sondern überall in der zivilisierten Welt: Die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese regelt klar, unter welchen Voraussetzungen jemand im eigentlichen Sinne des Wortes Flüchtling, schutzbedürftig ist und demnach auch Schutz bei anderen Staaten benspruchen darf.

Natürlich bedarf der Asylantrag von Menschen, welche erwiesenermaßen aus einem islamistischen, kommunistischen oder einem anderen totalitären Staat stammen, einer noch gewissenhafteren Prüfung, weil keinesfalls riskiert werden darf, dass im Falle eines negativen Asylbescheids diese in ihrem Heimatland -politisch motiviert- (nicht zu verwechseln mit der Verfolgung für begangene Straftaten)  hingerichtet werden.

Wer jedoch in seinem Land tatsächlich politisch verfolgt oder mit dem Tod bedroht wurde, wird jedoch im Allgemeinen äußerst dankbar sein, wenn er es geschafft hat, in so einem zivilisierten Rechtsstaat und so einer intakten Demokratie wie Österreich anzukommen. Und er wird mit den zuständigen Behörden bestmöglichst zusammenarbeiten, damit diese auch seinen Willen zur Integration erkennen können. Und auch im Falle eines unverdient negativen Asylbescheids wird er vielleicht mit einem Rekurs versuchen klarzustellen, dass er, weil er Asyl dringend braucht, weil er eben in seinem Heimatland verfolgt wird.  Wenn der Rekurs ebenfalls negativ verläuft und sein Heimreisezertifikat rechtskräftig ausgestellt ist, wird er vielleicht untertauchen oder Zuflucht in einem anderen Land suchen, in den allermeisten Fällen aber die Chance ergreifen, sich freiwillig auf Heimatsuche zu begeben.

Was wer mit einem voraussichtlichen oder rechtskräftigen negativen Asylbescheid aber keinesfalls machen wird ist, auf die Barrikaden steigen, zu demonstrieren oder sonstwas unternehmen, was seine Situation in Österreich erschweren könnte. Vor allem aber wird er nicht einem zivilisierten Land wie Österreich vorwerfen, Asylanwerber unmenschlich zu behandeln. Wer real verfolgt oder gar mit dem Leben bedroht ist, wird alles, ausnahmslos alles, was ihm in Österreich widerfahren kann, als Wohltat emfinden gegenüber dem, was ihn zuhause erwarten würde, träfe die Verfolgung wirklich zu.

Wenn also Asylwerber (von diversen manipulativen Medien fälschlicherweise als Flüchtlinge bezeichnet: das sind sie erst, wenn dieser Status auch verifiziert ist), auf die Straße gehen und gegen Österreich demonstrieren, dann muss zumindest die Frage erlaubt sein: Was bildet sich hier jemand ein, der nicht eingeladen wurde und großzügigerweise vorübergehend Gast hier sein darf? Und wenn er schon so “mutig” ist: warum beweist er diesen Mut nicht dort, wo er vermutlich wirklich erforderlich ist: in seinem Heimatland? Wenn er schon so mutig ist: warum lässt er dann die Seinen in seinem Heimatland zurück, anstatt ihnen dort beizustehen? Wer Held sein will, soll seine Heimat reformieren.

Und: Verdienen es Menschen, die in einem für sie fremden Land auf die Straße gehen zum Demonstrieren, mehr, aus humanitären Gründen in Österreich zu verbleiben als jene vermutlich wirklich verfolgten, die stiillschweigend leidend ihre Verfahren abwarten und ihr Schicksal meistern? Zweitere sind meines Erachtens die wahren Helden, erstere sind Rebellen? Wollen wir als zivilisierter Rechtsstaat wirklich Rebellen in unser Land aufnehmen? Oder wollen wir -wenn schon- jene in unser Land aufnehmen, bereit sind, nach unseren europäischen Prinzipien und Grundregeln hier ein neues Leben zu beginnen?

Natürlich sind an der Eskalation mit Demonstrationen und dem Besetzen der Votivkirche nicht die betroffenen Asylwerber allein verantwortlich, was tragisch genug ist: Wie kann man das Leid von denen so schamlos für die eigenen politische Zwecke (Bleiberecht für alle) ausnützen und damit die Betroffenen in solche Schwieirgkeiten bringen? Gewiss: Die Asylwerber wurden von Asyl-Lobbyisten aufgehetzt, wie selbst Kardinal Schönborn schon seinerzeit treffend analysierte. Aber die Asylwerber ließen sich auch aufhetzen: Es ist nicht normal, dass man in einem fremden Land, in dem man nur provisorisch geduldet wird, auf die Straße geht zum Demonstrieren und Forderungen erhebt: was machen die erst, wenn sie dauwerhaft hier bleiben könnten? Krempeln sie dann unseren gesamten europäischen Rechtstaat um?

Demonstrierende “Gäste” stellen eine potentielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar: Dies führte letztlich wohl auch bereits ab März zu näheren Ermittlungen, die nun zu drei Festnahmen (aus dem Kreis genau dieser Asylwerber) wegen mutmaßlicher Bildung eines Schlepperrings führten. Da darf man nichts beschönigen.

Dass Asylwerber-Demonstranten, welche aus Sturheit die Fristen in ihrem Asylverfahren verpassten und daher rechtskräftig einen Negativbescheid erhielten, und in Folge auch der Aufforderung, freiwillig Österreich zu verlassen, nicht nachkamen, irgendwann zwangsabgeschoben werden, ist kein Skandal, sondern nur eine Frage der Zeit und daher selbstverständlich.

Ich bin also einerseits für sehr kurze Asylverfahren, auch um die Asylwerber nicht unnötig lang in der Unsicherheit zu lassen, ob sie als Flüchtlinge anerkannt sind oder nicht. Andererseits aber muss auch die Prüfung der Asylwerber noch viel präziser erfolgen, um nachhaltig richtige Entscheidungen zu treffen: hier ist auch mehr (fachkundiges) Personal unbedingt nötig. Wer aus islamistischen, kommunistischen oder anderen totalitären Staaten kommt, verdient grundsätzlich eher Schutz als andere, allerdings muss auch sichergestellt sein, dass diese “Asylanten” nicht bewusst in Österreich eingeschleust werden. Die Sicherheit eines demokratischen Rechtsstaates wie Österreich muss also in jedem Fall gewährleistet sein. Also Menschlichkeit im Sinne einer Aufnahme als Flüchtling ja, aber unter der Voraussetzung, dass die hierfür notwendigen Kriterien auch erfüllt werden. Dafür ist auch eine intensive uneingeschränkte Zusammenarbeit der Asylwerber mit den Behörden unabdingbar, auch damit eine Integration im Falle eines positiven Asylbescheids auch möglichst gelingt.

Dienstag, 16. April 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert schärferes Vorgehen gegen Menschenhandel

Die EU-Mitgliedstaaten müssen schärfer gegen Menschenhandel vorgehen: Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation sind 880 000 Menschen in der EU Opfer von Zwangsarbeit, einschließlich erzwungener sexueller Ausbeutung. Es gibt also immer mehr Opfer, aber immer weniger Menschenhändler landen hinter Gittern bedauert die EU-Kommission anlässlich der aktuellen Zahlen (Trafficking in human beings):

Im Zeitraum 2008-2010 gab es demnach 23 632 ermittelte oder mutmaßliche Opfer des Menschenhandels innerhalb der EU. Nach diesem Bericht stieg die Zahl der Opfer innerhalb der EU zwischen 2008 und 2010 um 18 %. Die Zahl der Verurteilungen hingegen sank im gleichen Zeitraum um 13 %. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die ehrgeizigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels angemessen umgesetzt und angewendet werden, so die EU-Kommission.

Denn trotz dieser beunruhigenden Zahlen haben jedoch bisher erst sechs von 27 Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umgesetzt. Drei weitere Länder haben eine teilweise Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Dabei ist die Frist für die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten bereits am 6. April 2013 abgelaufen.

Auch Deutschland hat die Frist für die Umsetzung am 6. April nicht eingehalten. Dabei sank laut jüngstem Bericht in Deutschland die Zahl der verurteilten Menschenhändler zwischen 2008 und 2010 um 15 Prozent von 155 auf 131. EU-weit nahm die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels um fast 200 Personen ab, von 1.534 im Jahre 2008 auf 1.339 im Jahre 2010. Die Zahl der ermittelten und mutmaßlichen Opfer in der EU ist jedoch von 6.309 im Jahre 2008 auf 9.528 im Jahre 2010 angestiegen. In Deutschland waren es 2010 650 Opfer.

Vier Fünftel der Opfer von Menschenhandel sind Mädchen und Frauen. Die Mehrheit der Opfer (62 Prozent) wird sexuell ausgebeutet, ein Viertel zur Arbeit gezwungen. Die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel sieht Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, unter anderem im Bereich des materiellen Strafrechts, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention.

„Es ist schwer vorstellbar, dass in unserer freien und demokratischen EU zehntausende Menschen ihrer Freiheit beraubt, ausgebeutet und wie Waren zu Profitzwecken gehandelt werden können. Aber es ist die traurige Wahrheit”, bedauert EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström: “Der Menschenhandel gehört zum Alltag und rückt uns näher als wir denken. Ich fordere die Länder, die dies bisher noch nicht getan haben, auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen“, fordert Malmström.

Freitag, 1. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Konsumentenrechte für Bahnfahrer

Nach mehr Rechten für Bus- und Flugreisende (obwohl der “Übergepäck”-Missbrauch durch die Fluglinien nach wie vor unsanktioniert ist) beginnen ab 1. Juli bessere Konsumenten-Rechte auch für Bahnfahrer, zumindest in Österreich. Wie die Arbeiterkammer (AK) mitteilt, gibt es dann unter anderem bessere Entschädigungen bei Unpünktlichkeit sowie bekommen mehr Einspruchmöglichkeiten bei Bestrafung wegen Schwarzfahrens.

Entscheidend für die Entschädigung der Jahreskartenkunden ist der Pünktlichkeitsgrad der Bahn-Unternehmen. Hier hat der Gesetzgeber jetzt die Latte im Sinne der Bahnfahrer und Bahnfahrerinnen hoch gelegt, auf mindestens 95 Prozent. Wenn eine Zugverbindung über einen Zeitraum von einem Monat weniger als zu 95 Prozent pünktlich ist, hat der Kunde oder die Kundin Anspruch auf Entschädigung. Bisher gibt es bei Zeitkarten eine Entschädigung bei unpünktlichen Zügen nur für Jahreskartenkunden. Künftig muss die Bahn Unternehmen bei Verspätungen auch Entschädigungen für Monats- oder Wochenkarten-Besitzer gewähren.

Zudem: Nicht nur die Eisenbahnunternehmen, sondern auch die Verkehrsverbünde und die Stellen, die die Jahreskarten verwalten, müssen die Fahrgäste informieren und für eine kundenfreundliche Abwicklung der Fahrpreisentschädigung sorgen. Fahrgäste müssen spätestens ab 1. Jänner 2014 via Internet darüber informiert werden, ob der monatliche Pünktlichkeitsgrad vom jeweiligen Bahnunternehmen auch erreicht wurde.

Außerdem neu: Bahnfahrer, die Einspruch gegen eine Zahlung fürs Schwarzfahren erheben, weil sie etwa in den falschen Zug gestiegen sind oder wegen Problemen mit dem Fahrkartenautomaten keine Fahrkarte lösen konnten, bekommen mehr Rechte: Ab 1. Juli 2013 müssen diese Einsprüche inhaltlich beantwortet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Generell gilt bei säumigen Zahlern: Eine Mahnung muss der Einleitung eines teuren Inkassoverfahrens vorausgehen.

Und auch die Schienen-Control bekommt mehr Kompetenzen als Wächterin der Fahrgastrechte. Ihr müssen die Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde nicht nur wie bisher die Entschädigungsbedingungen vorlegen sondern auch die gesamten Beförderungsbedingungen. Die Schienen-Control kann diese auf Einhaltung des rechtlichen Rahmens prüfen, hin prüfen.

Freitag, 25. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Urheberrecht und Populismus: Streit um Festplattenabgabe

Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die “Plattform für ein modernes Urheberrecht” feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: “Das Urheberrecht eignet sich gut für Populismus und dazu, Leistungen zu verschenken, die einem nicht gehören,” betont die IG Autoren. Die Preisgestaltung habe sichtlich primär nichts mit der Festplattenabgabe zu tun:

“Der Handel hebt seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, führt diese aber nicht an die Rechteinhaber ab.” Die Verkäufe und Beschäftigungszahlen seien deswegen nicht gesunken. Und auch in Deutschland, wo die Festplattenabgabe seit Jahren existiere, sei weder der Markt zusammengebrochen, noch gebe es höhere Endpreise als in Österreich. Und auch in Österreich verdienten die großen erwähnten Handelsriesen immer mehr, sie lebten auf Kosten der Autoren, während diese nicht berücksichtigt würden, so die IG Autoren.

“Das private Kopieren ist ein Hauptmotiv zum Kauf neuer Geräte und sichert deren Nachfrage. Ohne urheberrechtlich geschützten Content gäbe es keinen Bedarf an Geräten mit (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte – wie sie heute der Normalfall sind – und keine ständigen Umsatzsteigerungen und Gewinne im Elektrohandel.” Die Festplattenabgabe sei nur die pauschale Abgeltung der Privatkopie.

Für Konsumenten ist es “nicht einzusehen, dass man doppelt und dreifach belastet wird, indem man etwa legal erworbene und bezahlte Werke, etwa über Downloadplattformen wie i-Tunes kauft, herunterladet und dann noch für die notwendige Speicherung auf der Festplatte und einem Sicherungsmedium zusätzlich zur Kassa gebeten wird,” lautet hingegen der Standpunkt der Arbeiterkammer (AK) hierzu:

„Eine schlechte Methode zu prolongieren und immer neue Abgaben auf Speichermedien und Geräte zu fordern ist keine Antwort auf die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht. Es geht aber darum, dass es für alle Beteiligten zu einer akzeptablen Lösung kommen muss. Es muss jedenfalls mehr Transparenz und Klarheit geben. Dazu gehört auch, dass jede Art von Vergütungsmodellen von einer unabhängigen Instanz festgelegt und nicht von den Verwertungsgesellschaften autonom bestimmt werden können“, fordert Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien, eine grundlegende Reform des Urheberrechts.

IG Autoren dazu: “Niemand zahlt bei der Festplattenabgabe “doppelt”. Das gekaufte Originalwerk ist nicht betroffen, hingegen jede Kopie vom Original. Diese Privatkopien sind zulässig, weil eben Gegenstand der pauschalen Vergütung. Entgeltliche Downloads auf Computern sind bereits in der Tarifhöhe berücksichtigt.” Und auch die von Wirtschaft und Handel vorgelegten Zahlen stimmten nicht: Der vereinbarte Preis pro Festplatte betrage 15 Euro (und nicht 30 Euro) und es sei mit Gesamteinnahmen von bis zu 10 Mio. und nicht mit 50 Mio. zu rechnen. Die IG Autoren wolle Gespräche mit Wirtschaftskammer und Handel, um “über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens” zu verhandeln, diese Gespräche aber würden verweigert.

Und die eingegangenen Gelder gingen auch nicht ins Ausland und an Großkonzerne: “Gerade von der pauschalen Vergütung für die private Kopie profitieren junge österreichische Kunstschaffende. Aus 50 Prozent der Einnahmen der Leerkassettenvergütung werden Stipendien vergeben, soziale Notfälle finanziert, Nischenproduktionen gefördert oder Alterversorgungen für jene bezahlt, die sonst keine Versorgung und Unterstützung haben. Der Rest geht an die Kunstschaffenden als Urheber”, verspricht die IG Autoren. Die Festplattenabgabe diene zudem der Existenzsicherung der österreichischen Verlage mit rund 10.000 Beschäftigten. Dazu kommen 20.000 österreichische Autoren, Schriftsteller, Drehbuchautoren, Kabarettisten, Journalisten oder Wissenschaftler.

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand der österreichischen Verwertungsgesellschaften betrage zudem nur 11 Prozent: sie zählen zu den staatlich bestkontrollierten Einrichtungen in Österreich. 16.000 Mitglieder hat die Literar-Mechana, 18.000 Mitglieder haben die AKM und die austro mechana, 16.000 Mitglieder die Leistungsschutzgesellschaft LSG, 2.500 Mitglieder die Verwertungsgesellschaft Filmschaffende VDFS, ebenso wie die Verwertungsgesellschaft der Fotografen und Bildenden Künstler VBK.

Die Grundsatzerklärung der IG Autoren, welche hier abrufbar ist, stammt von den folgenden Verbänden der österreichischen Text-, Literatur- und Buchbranche : ARGE Österreichische Privatverlage, drehbuchFORUM Wien, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, KulturGewerkschaft GdG-KMSfB, Literar-Mechana, LVG-Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, Musiker-Komponisten-AutorenGilde, Musikverleger Union Österreich, Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Österreichischer Verlegerverband PEN-Club Österreich, Presseclub Concordia, Verband Dramatikerinnen Dramatiker, Verband der Bühnenverleger Österreichs. Und die Arbeiterkammer bietet hier einen Ratgeber zum Thema “geistiges Eigentum und Verbraucherschutz” im kostenlosen Download

Sonntag, 4. November 2012, von Elmar Leimgruber

DJV fordert: Türkei lass deine Journalisten frei!

Während die Türkei immer wieder für sich beansprucht, EU-reif zu sein, sitzen derzeit dort 76 Journalisten in Haft. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert daher von den türkischen Behörden “ein sofortiges Ende der Journalistenverfolgungen”.

Der DJV schließt sich damit der europaweiten Kampagne der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF) unter dem Motto „Stand up for journalism“ am 5. November an, die in diesem Jahr den türkischen Kollegen gewidmet ist.

Die betroffenen Journalisten sind laut DJV zum Teil bereits seit drei Jahren eingesperrt, ohne dass Anklage gegen sie erhoben wurde. Anfang dieses Jahres hatten die türkischen Behörden dann rund 30 der damals über 100 gefangenen Journalisten entlassen. Der DJV verlangt nun die unverzügliche Freilassung aller 76 inhaftierten Journalisten in der Türkei:

Der DJV-Vorsitzende kritisierte die medienfeindliche Politik der türkischen Regierung: „Zensur und voreilige Selbstzensur aus Angst vor Repressalien bestimmen den Alltag der Kolleginnen und Kollegen in der Türkei. Wo Journalisten verfolgt werden, herrscht keine Pressefreiheit.“

Sonntag, 8. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Facebook sucht Denuntianten: Pfui!!!

Obwohl sich an der Börse offensichtlich kaum wer tatsächlich ernsthaft, vor allem finanziell interessiert: Das Social Network Facebook wächst und gedeiht wie kein zweites. Eine Besonderheit dieser Online-Community ist -was sie vor allem von zahlreichen Dating-Plattformen unterscheidet- dass es sich hier auschließlich um echte User handelt, die miteinander kommunizieren und ihr Leben virtuell teilen.

Eine Vorausstzung hierfür ist gerade bei einer so großen Community (über 900 Mio. aktive Nutzer weltweit) natürlich vor allem die Möglichkeit der User, selbstbestimmt zu entscheiden, wer gewisse Inhalte, Fotos und Statements einsehen darf, was -wohl auch aufgrund zahlreicher Proteste von Datenschützern weitgehend gegeben sein dürfte: Jeder Facebook-User hat also das Recht, andere nach freiem Ermessen nicht in seine Freundesliste aufzunehmen (oder zu sperren) oder nur gewisse Postings zugänglich zu machen. Dafür verlangt Facebook unter anderem, dass die User “ihre wahren Namen und Daten” angeben und zudem “keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderen erstellen” (Facebook-AGBs, 4.).

Während es gerade in Dating-Communities zum Schutz der Privatsphäre essentiell sein kann, dass die User über Pseudonyme miteinander kommunizieren können und erst später -nach freiem Ermessen- auch ihre wahre Identität offenbaren, halte ich die Facebook-Vorgabe, sich mit echtem Namen zu registrieren, nicht nur für sinnvoll, sondern für eines der wichtigsten Kriterien der Seriosität einer solch großen Community. Ich kann das Erstellen von Pseudonymen in vielen Fällen absolut nicht nachvollziehen: in der realen Welt kann man sich ja auch nicht hinter einem Pseudonym verstecken. Ich begrüße und unterstütze daher die Facebook-Verpflichtung, auch im virtuellen Raum, im Internet, zu dem zu stehen, was man denkt und schreibt und zwar auch mit seinem echten Namen.

Dass nun aber Facebook bei seiner Jagd nach Pseudonymen die “Hilfe” anderer User beansprucht, ist in dieser Form absolut nicht zu akzeptieren. Wie der Online-Dienst Heise berichtet, werden User gebeten, den Namen eines fb-Freundes gegebenenfalls als unecht zu denunzieren. Um “Facebook zu verbessern”, wird ein Profilbild und ein Name präsentiert, verbunden mit der Bitte: “Bitte hilf uns dabei zu verstehen, wie Nutzer Facebook verwenden. Deine Antwort bleibt anonym und hat keinen Einfluss auf das Konto deines Freundes. Ist dies der echte Name deines Freundes?” Und  als (unfreiwilliger) Facebook-Spitzel kann man dann “Ja”, “Nein”, “Ich kenne diese Person nicht.” und “Ich möchte nicht antworten.”  als Antwort anklicken.

Die Online-Community ist empört über den Facebook-Wunsch nach Bespitzelung und wehrt sich: Vollkommen zu Recht! Es ist zwar nicht ok, in einer Community, die klar vorgibt, dass sie reale User haben will, dennoch jede Menge Pseudonyme vertreten sind. Und ich kann den Wunsch von Facebook daher nachvollziehen, diese in ihrer Authentizität zu stärken. Aber dafür andere User zu benützen, ist moralisch schwerstens abzulehnen und zu verurteilen. Obwohl ich also (mit wenigen Ausnahmen, wo das gerechtfertigt sein könnte) gegen das feige Verwenden von Pseudonymen auf Facebook bin, “helfe” ich hier Facebook garantiert nicht: Bespitzelung und Denunzierung dürfen auch im Internet nicht zur akzeptierten Regel werden. Da muss man von Anfang an ein riesiges unverrückbares Stop-Schild anbringen und durch die Verweigerung Facebook auch zeigen, dass das Gewissen auch hier über der Norm eines Unternehmens steht.

Ich bin natürlich selbstverständlich mit realem Namen auf Facebook vertreten (aber ich genehmige als “Freunde” nur, wen ich kenne) und so auch redakteur.cc.

Freitag, 6. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

EuGH: Vertragsinfos bei Internetgeschäften müssen zugestellt werden

Ein Internet-Link, der wesentliche Informationen über ein Internet-Geschäft, enthält, reicht rechtlich nicht aus. Diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK) bestätigte gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die AK hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden Konsumenten aber doch zur Kassa gebeten. Nach diesem Urteil müssen Konsumenten bei Vertragsabschluss im Internet wesentliche Informationen – zum Beispiel Preis, Lieferkosten, Widerrufsrecht – schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
Nach Ansicht der AK kam das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nach. Die AK ging daher mit einer Klage gegen Content Services vor. Content Services hat die nach den Fernabsatzbestimmungen zu erteilenden Informationen, Identität des Lieferanten, Anschrift, Eigenschaften der Ware, Preis, eventuelle Lieferkosten, Zahlungskonditionen, Widerrufsrecht, den Konsumenten bloß auf der Homepage oder per E-Mail über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Fernabsatz-Richtlinie und die österreichischen Fernabsatzbestimmungen sehen vor, dass Konsumenten die Informationen vom Anbieter ohne ihr Zutun erhalten müssen, und zwar schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger.

Sowohl nach der Fernabsatz-Richtlinie als auch nach dem Konsumentenschutz-Gesetz muss die Übermittlung der Informationen an die Kunden im Fernabsatzgeschäft zwei grundlegende Merkmale aufweisen: Erstens muss der Kunde die Informationen “erhalten”. Dies setzt voraus, dass die Informationen dem Kunden übermittelt werden, ohne dass er in irgendeiner Weise tätig werden muss. Zweitens müssen die Informationen in zuverlässiger Weise und während eines angemessenen Zeitraums für ihn verfügbar bleiben. Nur so kann der Konsument seine Rechte geltend machen, erklärt die AK.  Der EuGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK: Werden die zu erteilenden Informationen bloß über einen Link auf der Homepage oder über einen Link in einem E-Mail zur Verfügung gestellt, so stellt das kein “Erhalten” der Informationen dar, wie das gefordert ist, auch der Betreiber den Homepage-Inhalt jederzeit und beliebig ändern oder löschen.

Mittwoch, 23. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

VKI: Vermögensberater haftet für Schäden aus riskanten Vorsorgeprodukten

Vermögensberater haften laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch für Schäden aus riskantem fremdwährungsfinanziertem Vorsorgeprodukt und unterstützt daher – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – einen Verbraucher bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vermittler eines vermeintlich “sicheren” Vorsorgeproduktes mit dem klingenden Namen “Pro Futura Vorsorgeplan”.

Der Vermittler hatte die gewagte Kombination aus Fremdwährungskredit und ausländischen Lebensversicherungen als sicher dargestellt. Die Gewinnprognose ließ jegliche, dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht und versprach bei einer Eigenleistung von 5.000 Euro nach zwanzig Jahren einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro. Diese Rechnung kann nicht aufgehen, erklärt der VKI:

Der Vermittler – die VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH – haftet, so das Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Graz, für alle daraus entstehenden Schäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Herbst 2005 wurde dem klagenden Verbraucher, der keinerlei Vorbildung in Finanzsachen hatte, über einen Bekannten seitens der VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH in Graz ein vermeintlich profitabler, aber risikoloser “Pro Futura Vorsorgeplan” angeboten. Der Anleger solle einmalig 5.000 Euro investieren und über rund 266.000 Euro über einen Fremdwährungskredit aufnehmen und damit in zwei ausländische Lebensversicherungen durch Einmalerlag investieren sowie Fondsanteile der finanzierenden Bank (Landeshypothekenbank Steiermark) kaufen. Nach zwanzig Jahren würde er aus den Ausschüttungen der Veranlagungen zum einen den endfälligen Kredit zurückzahlen können und zum anderen einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro erzielt haben.

Obwohl laut VKI klar war, dass der Anleger völlig unerfahren war und nur ein “stressfreies” Investment ohne Risiko gefragt war, wurde dem Anleger dieses Modell mit einer in keiner Weise relativierten Gewinnprognose schmackhaft gemacht, die alle dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht ließ. Die Berechnungen des beklagten Vermittlers bezeichnet das Gericht als “Fiktionen”, deren Eintritt “absolut unwahrscheinlich” war.

Man ließ sich vom Anleger zwar einen “Aufklärungsbogen” unterzeichnen, doch diesen – so das Gericht – konnte der Anleger nicht verstehen. Das OLG Graz bestätigt daher das Ersturteil. Der beklagte Vermittler haftet für alle Schäden, die der Anleger erleiden wird. Die ordentliche Revision wurde aber zugelassen.

“Der Fall zeigt, wie vor der Finanzkrise Kunden von Vermögensberatern alleine aus dem eigenen Provisionsinteresse in
waghalsige Veranlagungskonstrukte gejagt wurden; in vielen Fällen haben die finanzierenden Banken diesen Beratern die Mauer gemacht und die Kunden ebenfalls in keiner Weise vor solchen Konstruktionen gewarnt”, sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Der Fall zeigt weiter, dass die schriftlichen Gesprächsdokumentationen die Kunden in keiner Weise schützen, sondern von den Beratern nur verwendet werden, Haftungen zu bestreiten.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext zu beziehen.