Mit ‘Recht’ getaggte Artikel

Dienstag, 13. September 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Rat verlängert Urheberschutz für Musikaufnahmen

Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt

Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem Tod des des letzten Urhebers an einem Musikprojekt: des Komponisten der Musik oder des Textautors.

Die belgische, tschechische, niederländische, luxemburgische, rumänische, slowakische, slowenische und schwedische Delegation stimmten laut EU-Pressemitteilung gegen den Antrag, die österreichische und die estnische Delegation enthielten sich der Stimme. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die dafür sorgen, dass Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller übertragen haben,  persönlich von der verlängerten Schutzzeit profitieren und ihre übertragenen Rechte unter bestimmten Bedingungen sogar zurückzuholen.

Durch die neue Richtlinie soll der rechtliche Schutz der ausübenden Künstler durch Anerkennung ihrer kreativen und künstlerischen Beiträgen verbessert werden. Um zu verhindern, dass ausübende Künstler im Laufe ihrer Lebenszeit ihre Musik-Rechte verlieren und damit auch eine Einkommenslücke am Ende ihres Lebens hätten, wurde das Schutzalter nun auf 70 Jahre hinaufgesetzt. So soll auch gewährtleistet werden, dass ihre Werke nicht noch zu ihren Lebzeiten verunstaltet werden dürfen.

Freitag, 8. Juli 2011, von Elmar Leimgruber

EU beschließt sehr bescheidene Lebensmittelkennzeichnung

Das EU-Parlament hat eine solche Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln verhindert
Foto: foodwatch.de

EU-Parlament:

Das Europaparlament will nach eigenen Angaben, dass die Verbraucher -nun besser informiert- gezieltere Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen können. Daher wurde die neue Lebensmittelkennzeichnungverordnung beschlossen, welche von Verbraucherschützern als viel zu wenig weitreichend scharf kritisiert wird.

Unter anderem müssen künftig zwar der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden, aber die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln kommt nicht. Informationen über Allergene müssen jedoch künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. 

Die Angabe des Herkunftslands ist derzeit nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse verpflichtend und für den Fall, wenn eine Nichtangabe irreführend wäre. Wie vom Parlament gefordert, wird die Verpflichtung nun auch für  frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten.  Zudem müssen Lebensmittelimitate, wie beispielsweise “Analogkäse” als solche gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Auch “aus Fleischstücken zusammengefügtes” Fleisch und  ”aus Fischstücken zusammengefügter Fisch” müssen künftig als solche gekennzeichnet werden. Die neuen Richtlinien, die von der Lebensmittelindustrie großzügig erst in fünf Jahren umgesetzt werden müssen, wurden im EU-Parlament mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen.

So ampelgekennzeichnet müsste ein Produkt im Supermarkt laut Konsumentenschützern sein
Foto: foodwatch.de

Konsumentenschützer:

Der Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen zwar zukünftig ausgewiesen werden – aber nur auf der Rückseite der Produkte, kritisiert die deutsche Stiftung Warentest. Auch bei der Kennzeichnung von alkoholischen Getränken (Zutaten müssen weiterhin nicht angegeben werden) und Transfettsäuren (die ebenfalls nicht deklariert werden müssen) hätten die Regelungen verbraucherfreundlicher ausfallen können. Dass für weitere Fleischarten wie Wild oder Kaninchen, Milch und Milchprodukte sowie für Fleisch, Obst und Gemüse als Zutat, zum Beispiel in Wurst und Fertiggerichten keine Angabe des Herkunftslandes angegeben werrden muss, ist für die Stiftung Warentest ebenfalls unbefriedigend.

“Gewinner ist die Lebensmittelindustrie. Sie hat sich mit ihren Forderungen durchsetzen können. Verbraucher hingegen können auch weiterhin ganz legal betrogen werden,” reagieren hingegen die Verbraucherschützer von foodwatch: “Hersteller können weiterhin deutlich sichtbar mit “Fitness” und “leichten Zwischenmahlzeiten” werben – und die Nährwerte auf der Rückseite im Kleingedruckten verstecken.” Die Lebensmittelindustrie habe sich die Verhinderung der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln “rund 1 Mrd. Euro kosten lassen”.

Nur bei Frischfleisch soll zudem die Angabe der Herkunft Pflicht werden. Verbraucher erfahren also weiterhin nicht, wo die Kühe auf der Weide standen, deren Milch sie kaufen, oder woher das Fleisch stammt, aus dem die Wurst hergestellt wurde. Langfristig aber wird an verständlichen und gut sichtbaren Informationen auf Lebensmittel-Verpackungen kein Weg vorbei führen. “Dafür setzen wir uns weiterhin entschieden ein,” verspricht foodwatch.

Lebensmittelindustrie:

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hingegen begrüßt die endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Werner Wolf, zeigte sich erfreut über die neuen Richtlinien und vor allem darüber, dass die so genannte Lebensmittel-Ampel nicht kommt: “Es ist ein Signal der Vernunft, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht in ‘gut’ oder ‘schlecht’ eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung jedes Lebensmittel seinen Platz.” Die Lebensmittelwirtschaft werde sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken, so Wolf.

“Absolut überzogen ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch,” kritisiert Paulus Stuller, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in Österreich: “Das neue EU-Kennzeichnungsrecht ist eine Gratwanderung zwischen Wünschenswertem und Machbarem” und “die Kennzeichnungspflicht bedeutet eine überschießende bürokratische Belastung für die gesamte Wertschöpfungskette,” so Stuller.

 

Montag, 21. März 2011, von Elmar Leimgruber

Hilfe zu Rechtsfragen im Internet

Was alles darf man im Internet? Was dürfen Online-Plattformen wie Facebook, ebay und Twitter? Wo kommen Konsumentenschutzgesetze zur Anwendung? Das neue Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” vom österreichischen Verein für Konsumentwninformation (VKI) bietet Hilfe zur Selbsthilfe und sensibilisiert für richtiges Verhalten im Internet:

Ein simpler Mausklick kann vieles besiegeln: Die Buchung für den Traumurlaub, den Kauf der so lange gesuchten, vergriffenen Buchausgabe oder den Kontakt mit dem – so hofft man – Partner fürs Leben. Was aber tun, wenn der Onlinehändler die bestellte Ware nicht liefert, sich scheinbare Gratisangebote als kostenpflichtig entpuppen oder ein Anwaltsschreiben ins Haus flattert, demzufolge man eine Urheber- und Markenrechtsverletzung beim Verkauf eines Produktes auf eBay begangen hat? Fakt ist: Wer das Internet nutzt, ist auf vielfache Weise mit Rechtsfragen konfrontiert.

Wie groß der Bedarf an Beratung in diesem Bereich ist, zeigen aktuelle Zahlen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Diese von
der Europäischen Kommission und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) etablierte Beratungsstelle steht Verbrauchern unter anderem in den Bereichen Internetabzocke und Onlinekauf hilfreich zur Seite: Rund 8.000 Konsumentinnen und Konsumenten suchten im Jahr 2010
dahingehend Rat. Tendenz steigend.

Das neue, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” zielt nach eigenen Angaben darauf ab, Internetnutzer jeglichen Alters mit rechtlichem Basiswissen auszustatten. “Die Grundidee des Buches ist, dass man nicht jeder Form der Abzocke im Internet hilflos ausgeliefert ist. Hilfe zur Selbsthilfe ist möglich”, erläutert Buchautor und Rechtsanwalt Thomas Höhne. “Umgekehrt thematisiert der Ratgeber aber auch Pflichten von Konsumenten – etwa wenn diese eine eigene Homepage betreiben, sich intensiv an Foren und sozialen Netzwerken beteiligen oder auf Auktionsplattformen wie eBay aktiv sind. Rechtliche Graubereiche sind im Internet keine Seltenheit. Mit dem neuen Konsument-Ratgeber ist man aber jedenfalls auf der sicheren Seite,” verspricht Höhne.

Zwei Beispiele:

1) Ist der lizenzlose Download von geschützten Musik- und Filmdateien aus Internettauschbörsen aber nun legal oder illegal? Höhne: “Das
lizenzlose Downloaden geht rechtlich mit Sicherheit nicht in Ordnung. Allerdings hat dies bis dato kein einziges Gericht als illegal beurteilt. Die Gerichte haben sich bisher nur mit dem Upload beschäftigt und hier ist die Rechtslage eindeutig: Dies ist illegal.”

2) “Der Verkauf von nachgemachten Markenwaren ist verboten. Doch auch falls es sich um Originalware handelt, die außerhalb der EU bzw. des
EWR gekauft wurde, verstößt dies mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Marken- und Urheberrecht”, erklärt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Das neu vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” umfasst 151 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Das Buch kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.

Dienstag, 1. März 2011, von Elmar Leimgruber

Neu: Bei Stelleninseraten muss Mindestentgelt angegeben werden

Ab sofort (März 2011) muss in jeder Stellenanzeige stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird. Darauf weist die Arbeiterkammer hin. Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur zur Orientierung: Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und Vordienstzeiten können dem Inserat in der Regel nicht entnommen werden. Entspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, gibt es Sanktionen, warnt die AK.

Beim erstmaligen Verstoß gegen das Gebot der „diskriminierungsfreien Stellenausschreibung“ erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können Stellenbewerber oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen. Bis 1.1.2012 gibt es allerdings noch eine Toleranzfrist. Wer dann noch beim Inserieren “patzt”, muss mit Sanktionen rechnen.

Das Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel durch Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif. Ist Berufserfahrung Voraussetzung für die ausgeschriebene Position, muss das klar bei der im Inserat angeführten Entlohnung enthalten sein. Und weiss der Arbeitgeber (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden, betont die Arbeiterkammer.

 

Donnerstag, 6. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Neuerungen der Öffentlichen Verwaltung sind online

Wer wissen will, wie viel beispielsweise ein neues Visum in Österreich kostet oder welche Förderung es künftig für thermische Sanierungen geben wird, was die politischen Parteien an öffentlichen Förderungen erhalten, kurz, was es Neues in der Öffentlichen Verwaltung gibt, kann dies heuer erstmals auch unkompliziert und zuverlässig online recherchieren. Die Redaktion des elektronischen Amtshelfers HELP.gv.at hat eine Übersicht jener Änderungen erstellt, die 2011 in den Bereichen Verfassung, Verwaltung, Medien, Internationales, Justiz, Finanzen, Inneres, Landesverteidigung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Dienst- und Besoldungsrecht, Gesundheit, Familie, Umwelt sowie Verkehr und Innovation anfallen werden. Mit dieser Initiative können Informationen über geänderte Gesetzeslagen transparent und bürgernah dargestellt und abgerufen werden. Die
thematisch strukturierten Inhalte betreffen nicht nur Neuerungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes, sondern beispielsweise auch zahlreiche Hinweise für Familien, für Konsumentinnen und Konsumenten. Der Überblick aller Neuerungen der öffentlichen Verwaltung findet sich auf: http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.340606841.html .

Dienstag, 4. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

AK-Test: Ratenzahlung ist zu teuer

Die Werbung hält allzu oft nicht, was sie verspricht, warnt die Arbeiterkammer (AK)

Die Zinsen für Ratenzahlung bei Versandhäusern, Möbelhäusern, Elektrofach- und Baumärkten sind im Vergleich zu 2008 teils stark gestiegen. Die effektiven Jahreszinssätze (inklusive aller Kosten) machen bis zu knapp 22 Prozent aus. Dies geht aus einem Test der Arbeiterkammer (AK) hervor. Demnach klingen Werbeaussagen wie “Heute kaufen, später zahlen” zwar gut, aber letztendlich gehören Ratenkäufe zu den teuersten Krediten überhaupt. Die AK hatte im Oktober/November bei 16 Versand-, Möbelhäuser, Elektrofach- und Baumärkte umfassend bezüglich Zahlungsmodalitäten getestet.

Der Wohnzimmerverbau kostet 2.500 Euro – alles kein Problem mit Teilzahlung, heisst es da: Die Werbebotschaften versprechen viel: “Maßgeschneidert”, “Flexibel”, “Schnell”, “Unbürokratisch”, “Einfach und bequem”. Und bei den Konditionen wird versprochen:  “Raten inklusive aller Gebühren und Versicherungen”, “ohne bankübliche Kreditgebühren und ohne jegliche Kosten” oder “Null-Prozent-Sollzinssatz”.

Tatsächlich aber ist Teilzahlung teuer: Versandhändler verlangen an Effektivzinsen fast 22 Prozent, Baumärkte 11,79 bis 13,95 Prozent, Elektrofachmärkte 12,93 Prozent und Möbelhäuser 11,74 bis 13,34 Prozent. Im Vergleich dazu sind die Zinsen für einen Konsumkredit niedriger – 5,3 bis 8,4 Prozent Effektivzinsen. “Ein Vergleich zum letzten AK Test aus 2008 zeigt zudem: Die Ratenzahlungszinsen sind teils massiv angehoben worden, obwohl das allgemeine Zinsniveau gesunken ist”, kritisiert kritisiert Gabi Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Noch kostspieliger wird es, wenn man mit seinen Raten in Zahlungsverzug kommt. Es kommen saftige Verzugszinsen von fünf Prozent im Jahr und zusätzliche Mahnspesen bis zu 15 Euro pro Mahnung hinzu. Wie die hohen Spesen entstehen, ist auch oft nicht nachvollziehbar: So werden aus Nominalzinssätzen von 5,29 Prozent -wohl wegen der zusätzlichen Kosten wie Kontoführungs-, Bearbeitungs- oder Rechtsgeschäftsgebühren- plötzlich 11,79 Prozent effektive Zinsen.

Die Informationen auf den Homepages lassen zu wünschen übrig: Nur sechs von 16 Anbietern schreiben auf ihren Seiten den effektiven Jahreszinssatz an. Über Rechtgeschäfts-, Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren wird kaum informiert. Die Geschäftsbedingungen zur Teilzahlung haben nur ein Viertel der Anbieter auf ihren Seiten.

Die AK rät daher beim Kauf auf Raten immer nachzufragen, wie hoch der Gesamtbetrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt. Denn wer auf Raten kauft, zahlt teuer drauf wegen der hohen Zinsen. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse sind hier online abrufbar.

Mittwoch, 10. November 2010, von Elmar Leimgruber

DJV: Verlage demontieren Journalismus

DJV-Chef Michael Konken
Foto: djv.de Michael Ebner

“Die Verlagsmanager sind dabei, einen ganzen Berufsstand zu demontieren und gefährden ihre eigene Zukunft,” warnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bei der Eröffnung des DJV-Tages  2010 in Essen. Schließlich hingen auch Abonnements und Verkäufe von der Qualität ab, die in den Redaktionen produziert werden. “Wir haben in den vergangenen Jahren mit viel Verständnis den Verlagen über schwierige Zeiten geholfen und Einbußen hingenommen”, sagte Konken. Aber: “Das geht so nicht weiter!”

Der Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze und des Auftragsvolumens für Freie gehört demnach zu den wichtigsten Aufgaben der Tarifpolitik. Der Deutsche Journalisten-Verband erwartet daher von den Medienarbeitgebern, dass für die Arbeitsplätze der Journalistinnen und Journalisten die Flächentarifverträge in vollem Umfang gelten. Und das Urheberrecht dürfe nicht angetastet werden. Auch müssten Journalistinnen und Journalisten ihre Beiträge weiterhin mehrfach verwerten können. An den Erlösen der Verlage aus einem Leistungsschutzrecht müssten die Journalisten angemessen beteiligt werden, forderte Konken.

Gegen den Missbrauch von Leiharbeit übte erneut der DJV-Vorsitzende Kritik: Wichtig sei die zeitliche Begrenzung der Leiharbeit auf maximal zwei Jahre und eine konsequent gleiche Bezahlung. “Die Umgehung von Tarifverträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Anschlag auf die Sozialpartnerschaft in den Verlagen.” Mit großer Mehrheit nahmen die Delegierten des DJV-Tags auch die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Qualifizierung von Journalisten an.

Der DJV-Verbandstag legte zudem ein klares Bekenntnis zum Informantenschutz ab und forderte ein Ende der Online-Durchsuchungen ebenso wie den Stopp von Plänen des Gesetzgebers, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Eine deutliche Absage wurde auch der nachrichtendienstlichen Überwachung von Journalisten und der Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Akkreditierung zu Großveranstaltungen erteilt. Die DJV-Delegierten sprachen sich darüber hinaus für die Gleichbehandlung aller Berufsgeheimnisträger und gegen Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat aus, die sich gegen Journalisten richten.

Am Rande seiner Tagung hat sich der Deutsche Journalisten-Verband solidarisch mit dem schwer verletzten russischen Journalisten Oleg Kaschin erklärt: Er fordert in einer öffentlichen Stellungname den russischen Präsidenten Dmitrij Medwedew auf, den Überfall auf Kaschin lückenlos aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Kaschin war Ende letzter Woche überfallen und mit gebrochenen Beinen, Fingern und einem gebrochenen Kiefer sowie einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert und in künstliches Koma versetzt worden. Ähnlich zu diesem Fall äusserten sich auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und Reporter ohne Grenzen (ROG), die vor allem kritisieren, dass in den vergangenen zehn Jahren sei kein einziges Verbrechen gegen Journalisten in Russland aufgeklärt worden sei.

Donnerstag, 4. November 2010, von Elmar Leimgruber

Caritas fordert leistbare Hospiz für alle

Caritasdirektor Michael Landau
Wiens Caritasdirektor Michael Landau
Foto: © Wilke

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreunung. Und diese muss erreichbar, zugänglich und für alle leistbar sein. Dies erklärte Wiens Caritas-Direktor  Michael Landau gegenüber dem Pressedienst der Erzdiözese Wien. Die öffentliche Hand habe daher die spezialisierten Einrichtungen auch entsprechend flächendeckend zu finanzieren. Außerdem solle die Integration von Hospiz- und Palliativbetreuung in der Langzeitpflege ausgebaut und die Finanzierung der Freiwilligenarbeit auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Zugleich erneuerte der Wiener Caritasdirektor im Hinblick auf die “Familien-Hospizkarenz” die Forderung nach Einführung eines “echten Karenzgeldes mit Rechtsanspruch”. Landau wörtlich: “So wie Eltern heute ein Recht haben, ihre Kinder in das Leben hineinzubegleiten, müssen Kinder künftig ein Recht und die Möglichkeit haben, ihre Eltern am Ende des Lebens aus dem Leben hinauszubegleiten. Gerade in dieser Phase ist existenzielle Sicherheit unerlässlich, ganz besonders, wenn es um sozial schwache Familien geht”.

Bei der Hospiz gehe um Lebensqualität bis zuletzt “und zwar für jedermann”, um Sterben in Würde, unabhängig von Wohnort und finanzieller Situation. Dazu seien auch im Bereich Hospiz einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards unerlässlich, so Landau..

Erst vor wenigen Tagen hatten die Caritas, der Dachverband Hospiz, die Vinzenz-Gruppe und das Rote Kreuz gemeinsam gefordert, das Recht auf ein Sterben in Würde in der Verfassung zu verankern und die
umfassende Hospiz-Begleitung entsprechend auszubauen.

Beiträge zu ähnlichen Themen:

- Caritas und Hospizverband forderen: Euthanasie-Verbot in die Verfassung

- Gewerkschaftsbund ortet Pflegenotstand und fordert Milliarde vom Bund

- Ärzte gegen aktive Sterbehilfe

- Frauen am Forum Alpbach fordern: Endlich Familienarbeit anerkennen

Dienstag, 2. November 2010, von Elmar Leimgruber

Netzwerk Recherche fordert Akteneinsicht

Die Stärkung der Recherchefreiheit durch Ausbau des Akteneinsichtrechts, die schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands” fordert die deutsche Journalistenorganisation Netzwerk Recherche (nr). Auf ihrer Presserechts-Konferenz beim Erich-Brost-Institut in Dortmund tauschten sich Journalistinnen und Journalisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland über die Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der journalistischen Arbeit aus.

Dabei wurde laut den Veranstaltern deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu genügen. “Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie in einem guten Licht erscheinen lassen”, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. “Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte überprüft werden können.”

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von Journalisten in der Tradition des “Amtsgeheimnisses” abzulehnen oder hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. “Offensichtlich soll der oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben”, so David Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Konferenz begrüßte hingegen die Pläne der deutschen Bundesregierung, wonach Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” strafrechtlich verfolgt werden können. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht kann unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4673/RegE_Pressefreiheit.pdf eingesehen werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, hatte die Pläne des Bundes auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte laut Netzwerk Recherche den Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen.

Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands”. Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Die heutige Praxis des “fliegenden Gerichtsstands” führe hingegen zu einem regelrechten “Gerichte-Hopping”, so Schraven. “Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht – bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt.”

Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche Verhandlung vorgeschaltet sein.

Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit Unterstützung des deutschen Bundesministeriums der Justiz statt.

Dienstag, 17. August 2010, von Elmar Leimgruber

Mängel am Urlaubsort bringen Preisminderung und Schadenersatz

Mängelfrei war mein Urlaub auf Mykonos
Foto: © Leimgruber

Wer grobe Mängel am Urlaubsort vermelden kann, hat künftig eventuell nicht nur Anspruch auf Reisepreisminderung, sondern auch auf “Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude”. Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat in einem jüngst ergangenen Urteil nämlich genauso entschieden.

Ein frisch verheiratetes Ehepaar hatte 2007 eine Hochzeitsreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund weitreichender Mängel wie zum Beispiel Lärm in der Anlage und eingeschränkte Bademöglichkeit im Meer wurde der entsprechende Reiseveranstalter in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) auf Preisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geklagt. Das oberste Gericht entschied sich zugunsten der Kläger und sprach dem Paar neben einer Preisminderung von 25 Prozent auch einen Schadenersatz in Höhe von 560 Euro zu.

Dieser Schadenersatzanspruch ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt und soll Konsumenten für den Ärger und die Unlustgefühle, die durch vom Reiseveranstalter verschuldete mangelhafte Reiseleistungen verursacht werden, entschädigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch im Rahmen der Gewährleistung, unter bestimmten Voraussetzungen Konsumenten auch ein Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.

Im konkreten Fall hatten zuvor sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht den Verbrauchern zwar eine Reisepreisminderung zugesprochen. Beide Gerichte lehnten aber einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch mit der Begründung ab, dass in weniger schwerwiegenden Fällen im Rahmen der zugesprochenen Preisminderung auch “die entgangene Urlaubsfreude” mit abgegolten wäre.

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