Mit ‘Rechte’ getaggte Artikel

Montag, 12. August 2013, von Elmar Leimgruber

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon zum UN-Weltjugendtag 2013

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon appelliert an die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, sich intensiver mit dem Thema Jugend-Migration zu beschäftigen: “Die Arbeit mit und für junge Menschen ist eine meiner obersten Prioritäten”. Dies geht aus seiner Erklärung zum heutigen Internationalen Tag der Jugend, 12.8.2013, welcher unter dem Motto „Youth Migration: Moving Development Forward“ steht, hervor: “Es ist wichtig, auf die positiven Beiträge hinzuweisen, die junge Migranten für die Gesellschaften in ihren Herkunfts-, Transit- und Zielländern leisten – sowohl in wirtschaftlicher, aber auch in soziokultureller Hinsicht”, erklärt der UN-Generalsekretär.

Lesen Sie hier die Erklärung von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon anlässlich des heutigen UN-Weltjugendtags im Wortlaut:

“Am Internationalen Tag der Jugend blicken wir in diesem Jahr vor allem auf das Thema Jugendmigration. Junge Menschen machen mehr als zehn Prozent der jährlich insgesamt 214 Millionen internationalen Migranten aus, doch wissen wir immer noch zu wenig über ihre Anstrengungen und Erfahrungen.

Gründe, warum junge Menschen ihre Heimat verlassen, gibt es viele. Manche fliehen vor Verfolgung, andere entfliehen wirtschaftlicher Not. Manche sind allein, andere sind Teil einer Familie – mit Eltern, Geschwistern oder vielleicht sogar mit eigenen Kindern. Manche können sich bestehenden Gemeinschaften anschließen, andere müssen erst noch Anschluss suchen. Ob auf der Durchreise oder am Zielort angekommen, viele junge Migranten sind schwierigen Bedingungen ausgesetzt, leiden etwa unter Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung oder Menschenrechtsverletzungen. Besonders jungen Frauen droht zudem die Gefahr der sexuellen Ausbeutung oder des sexuellen Missbrauchs.

Armut, überfüllte und unhygienische Unterkünfte sowie die schwierige Suche nach anständiger Arbeit sind Erfahrungen, die viele junge Migranten teilen. Diese werden durch die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise noch verschlimmert. Oftmals werden Migranten beschuldigt, der lokalen Bevölkerung die Arbeit wegzunehmen, was dann wiederum zu noch größerer Diskriminierung führt. Aber auch Kinder, die von ihren ausgewanderten Eltern in der Heimat zurückgelassen wurden, stehen unter besonderem psychischem und sozialem Druck.

Es ist wichtig, auf die positiven Beiträge hinzuweisen, die junge Migranten für die Gesellschaften in ihren Herkunfts-, Transit- und Zielländern leisten – sowohl in wirtschaftlicher, aber auch in soziokultureller Hinsicht. Die meisten von ihnen arbeiten hart, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Die von ihnen in ihre Heimat überwiesenen Geldsummen sind weltweit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Wenn sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren, treiben junge Migranten mit ihren neuen Ideen und Fähigkeiten dort zudem oftmals wichtige Entwicklungsprozesse voran. Durch Migration werden auch gerade Frauen gestärkt, da sie so oftmals finanzielle und soziale Unabhängigkeit erreichen.

Im Oktober wird die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihren zweiten Hochrangigen Dialog über Internationale Migration und Entwicklung abhalten. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, sich mit dem Thema Jugendmigration zu befassen. Die Arbeit mit und für junge Menschen ist eine meiner obersten Prioritäten. An diesem Internationalen Tag der Jugend ermutige ich die Mitgliedsstaaten, Jugendorganisationen und andere wichtige Akteure, die Rechte alle jungen Migranten zu stärken und das Entwicklungspotential von Jugendmigration zu vergrößern.”

Sonntag, 11. August 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Rechte für Bahnfahrer – Infofolder

Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch Passagierrechte. Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen.

Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.

Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.

Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.

Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der Folder hier downloadbar und kann kostenfrei unter office@schienencontrol.gv.at bestellt werden.

Montag, 10. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber

10.12: Internationaler Tag der Menschenrechte

Jeder hat das Recht darauf, seine Menschenrechte so früh wie möglich kennen zu lernen. Daher fordern die Deutsche UNESCO-Kommission und das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des heutigen (10. Dezember) Welttags der Menschenrechte, bundesweit in Kindergärten, Schulen, Berufsschulen und Universitäten die Menschenrechte stärker zu vermitteln. Auch in Berufsfeldern wie der Polizei, den Strafvollzugsbehörden und dem Pflegepersonal müssen die Menschenrechte intensiver in der Aus- und Fortbildung behandelt werden, betont die UNESCO-Kommission.

Die UN-Generalversammlung in New York hatte dieses Recht im vergangenen Jahr erstmals in der “Erklärung über Menschenrechtsbildung und -training” festgehalten. Die Deutsche UNESCO-Kommission und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben jetzt die deutsche Übersetzung der Erklärung mit Fachinstituten aus der Schweiz und Österreich veröffentlicht (hier abrufbar). Sie soll neue Impulse für die Umsetzung des Rechts auf Menschenrechtsbildung in Schule und Beruf in Deutschland geben.

Weltweit, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz, haben die Menschen laut UNO zu geringe Kenntnisse über die Menschenrechte. Bekannt sind meist grundlegende Rechte wie Folterschutz, Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung. Kinder und Jugendliche erfahren aber im Schulunterricht nur wenig über die Menschenrechte und lernen diese zu selten als ihre eigenen Rechte kennen. Die Vereinten Nationen betonen deshalb, dass die Staaten die Fähigkeit der Menschen fördern sollen, ihre Rechte wahrzunehmen und die Rechte anderer zu achten.

Seit Jahrzehnten setzen sich daher die Vereinten Nationen dafür ein, die Bildungssysteme an den Menschenrechten auszurichten. Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 betont die Rolle der Bildung für ein gerechtes und friedliches Zusammenleben. Zwar ist auch die im vergangenen Jahr verabschiedete Erklärung für die Staaten rechtlich nicht verbindlich. Aber sie bietet eine wichtige Grundlage, um den Stellenwert der Menschenrechtsbildung im Bildungssystem zu fördern.

Die nun vorgelegte deutsche Übersetzung der Erklärung haben Experten des deutschsprachigen Netzwerks der Menschenrechtsbildung aus Deutschland, der Schweiz und Österreich übersetzt. Beteiligt waren die Deutsche UNESCO-Kommission in Bonn, das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin, das Zentrum für Menschenrechtsbildung an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz in Luzern, das Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule in Wien und das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie in Graz.

Mittwoch, 10. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

EU plant Verbesserung von “außergerichtlichen” Konsumentenrechten

In Zukunft soll es nach den Plänen der EU für Konsumenten viel einfacher werden, auch über außergerichtliche Schlichtungsstellen zu seinem Recht zu kommen. Wer Probleme mit einem Vertragsunternehmen beim Kauf eines mangelhaften Produkts hat, weil das Unternehmen die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt, soll nach den Plänen der EU künftig schneller seine Rechte wahren können.

Der EU-Entwurf hat aber einige Mängel und muss daher nachgebessert werden, fordert die Arbeiterkammer (AK):

- Die Schlichtungsstellen müssen wirklich unabhängig sein und dürfen nicht von Unternehmen selbst oder Branchenverbänden eingerichtet werden.
-Die Ansprüche der Konsumenten dürfen nicht verjähren – der Weg zum Gericht muss gewahrt bleiben.
- Auch die Informationspflicht der Unternehmen bleibt auf der Strecke. Die Unternehmen müssen laut Entwurf nur dann über die verfügbaren Schlichtungsstellen informieren, wenn sie sich einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren unterwerfen. Wer aber eine außergerichtliche Streitlösung sucht, dem muss trotzdem der Gang zum Gericht offen bleiben. Dazu ist es notwendig, dass mit Einleitung des Schlichtungsverfahrens die strittigen Ansprüche nicht verjähren.

Die Mitgliedsstaaten sollen laut AK zur Schaffung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen (ADR) verpflichtet werden. Zusätzlich soll noch eine Online-Plattform geschaffen werden, an die sich VerbraucherInnen wenden können, um an die richtige Schlichtungsstelle zu gelangen. Ausgenommen davon sollen nur Verträge über Gesundheitsdienstleistungen und Fort- und Weiterbildung sein, wenn sie staatlich finanziert werden.

 

Sonntag, 8. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Facebook sucht Denuntianten: Pfui!!!

Obwohl sich an der Börse offensichtlich kaum wer tatsächlich ernsthaft, vor allem finanziell interessiert: Das Social Network Facebook wächst und gedeiht wie kein zweites. Eine Besonderheit dieser Online-Community ist -was sie vor allem von zahlreichen Dating-Plattformen unterscheidet- dass es sich hier auschließlich um echte User handelt, die miteinander kommunizieren und ihr Leben virtuell teilen.

Eine Vorausstzung hierfür ist gerade bei einer so großen Community (über 900 Mio. aktive Nutzer weltweit) natürlich vor allem die Möglichkeit der User, selbstbestimmt zu entscheiden, wer gewisse Inhalte, Fotos und Statements einsehen darf, was -wohl auch aufgrund zahlreicher Proteste von Datenschützern weitgehend gegeben sein dürfte: Jeder Facebook-User hat also das Recht, andere nach freiem Ermessen nicht in seine Freundesliste aufzunehmen (oder zu sperren) oder nur gewisse Postings zugänglich zu machen. Dafür verlangt Facebook unter anderem, dass die User “ihre wahren Namen und Daten” angeben und zudem “keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderen erstellen” (Facebook-AGBs, 4.).

Während es gerade in Dating-Communities zum Schutz der Privatsphäre essentiell sein kann, dass die User über Pseudonyme miteinander kommunizieren können und erst später -nach freiem Ermessen- auch ihre wahre Identität offenbaren, halte ich die Facebook-Vorgabe, sich mit echtem Namen zu registrieren, nicht nur für sinnvoll, sondern für eines der wichtigsten Kriterien der Seriosität einer solch großen Community. Ich kann das Erstellen von Pseudonymen in vielen Fällen absolut nicht nachvollziehen: in der realen Welt kann man sich ja auch nicht hinter einem Pseudonym verstecken. Ich begrüße und unterstütze daher die Facebook-Verpflichtung, auch im virtuellen Raum, im Internet, zu dem zu stehen, was man denkt und schreibt und zwar auch mit seinem echten Namen.

Dass nun aber Facebook bei seiner Jagd nach Pseudonymen die “Hilfe” anderer User beansprucht, ist in dieser Form absolut nicht zu akzeptieren. Wie der Online-Dienst Heise berichtet, werden User gebeten, den Namen eines fb-Freundes gegebenenfalls als unecht zu denunzieren. Um “Facebook zu verbessern”, wird ein Profilbild und ein Name präsentiert, verbunden mit der Bitte: “Bitte hilf uns dabei zu verstehen, wie Nutzer Facebook verwenden. Deine Antwort bleibt anonym und hat keinen Einfluss auf das Konto deines Freundes. Ist dies der echte Name deines Freundes?” Und  als (unfreiwilliger) Facebook-Spitzel kann man dann “Ja”, “Nein”, “Ich kenne diese Person nicht.” und “Ich möchte nicht antworten.”  als Antwort anklicken.

Die Online-Community ist empört über den Facebook-Wunsch nach Bespitzelung und wehrt sich: Vollkommen zu Recht! Es ist zwar nicht ok, in einer Community, die klar vorgibt, dass sie reale User haben will, dennoch jede Menge Pseudonyme vertreten sind. Und ich kann den Wunsch von Facebook daher nachvollziehen, diese in ihrer Authentizität zu stärken. Aber dafür andere User zu benützen, ist moralisch schwerstens abzulehnen und zu verurteilen. Obwohl ich also (mit wenigen Ausnahmen, wo das gerechtfertigt sein könnte) gegen das feige Verwenden von Pseudonymen auf Facebook bin, “helfe” ich hier Facebook garantiert nicht: Bespitzelung und Denunzierung dürfen auch im Internet nicht zur akzeptierten Regel werden. Da muss man von Anfang an ein riesiges unverrückbares Stop-Schild anbringen und durch die Verweigerung Facebook auch zeigen, dass das Gewissen auch hier über der Norm eines Unternehmens steht.

Ich bin natürlich selbstverständlich mit realem Namen auf Facebook vertreten (aber ich genehmige als “Freunde” nur, wen ich kenne) und so auch redakteur.cc.

Freitag, 6. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

EuGH: Vertragsinfos bei Internetgeschäften müssen zugestellt werden

Ein Internet-Link, der wesentliche Informationen über ein Internet-Geschäft, enthält, reicht rechtlich nicht aus. Diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK) bestätigte gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die AK hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden Konsumenten aber doch zur Kassa gebeten. Nach diesem Urteil müssen Konsumenten bei Vertragsabschluss im Internet wesentliche Informationen – zum Beispiel Preis, Lieferkosten, Widerrufsrecht – schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
Nach Ansicht der AK kam das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nach. Die AK ging daher mit einer Klage gegen Content Services vor. Content Services hat die nach den Fernabsatzbestimmungen zu erteilenden Informationen, Identität des Lieferanten, Anschrift, Eigenschaften der Ware, Preis, eventuelle Lieferkosten, Zahlungskonditionen, Widerrufsrecht, den Konsumenten bloß auf der Homepage oder per E-Mail über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Fernabsatz-Richtlinie und die österreichischen Fernabsatzbestimmungen sehen vor, dass Konsumenten die Informationen vom Anbieter ohne ihr Zutun erhalten müssen, und zwar schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger.

Sowohl nach der Fernabsatz-Richtlinie als auch nach dem Konsumentenschutz-Gesetz muss die Übermittlung der Informationen an die Kunden im Fernabsatzgeschäft zwei grundlegende Merkmale aufweisen: Erstens muss der Kunde die Informationen “erhalten”. Dies setzt voraus, dass die Informationen dem Kunden übermittelt werden, ohne dass er in irgendeiner Weise tätig werden muss. Zweitens müssen die Informationen in zuverlässiger Weise und während eines angemessenen Zeitraums für ihn verfügbar bleiben. Nur so kann der Konsument seine Rechte geltend machen, erklärt die AK.  Der EuGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK: Werden die zu erteilenden Informationen bloß über einen Link auf der Homepage oder über einen Link in einem E-Mail zur Verfügung gestellt, so stellt das kein “Erhalten” der Informationen dar, wie das gefordert ist, auch der Betreiber den Homepage-Inhalt jederzeit und beliebig ändern oder löschen.

Freitag, 20. April 2012, von Elmar Leimgruber

ACTA ist tot, das Comeback folgt

Die ACTA-Diskussionsteilnehmer vor Publikum: Oliver Hödl, Kai Erenli, Fred Turnheim, Maximilian Schubert und Gerhard HuissKann man in Zusammenhang mit den Entwicklungen rund um das Urheberrecht von einem “digitalen Kreuzzug” sprechen? Um diese und weitere spannende Fragen rund um ACTA ging es am Mittwochabend beim ersten Treffpunkt Medien im Wiener Medienzentrum Neu Marx mit einem breitgefächerten Podium. Das Bild des “Kreuzzuges” aufgreifend, meinte der Künstler Oliver Hödl vom Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung: “Die Gruppe der Ritter ist heute inhomogener.” ISPA- Generalsekretär Maximilian Schubert sah in den aktuellen Geschehnissen eher “einen Wandel, einen Lernprozess. Eine Neuausrichtung bleibt keinem erspart.” Die gesamte Diskussion ist bald als Video auf www.oejc.at abrufbar.

Weiteres Thema der Diskussion waren die Rechte Einzelner. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, Autor und Musiker sowie Mitbegründer der Aktion “Kunst hat Recht”, forderte eine praktikable Vorgehensweise: “Es muss brauchbare Regulative geben. Mich interessieren meine Rechte.” Der User spiele nach wie vor eher eine untergeordnete Rolle. Letztendlich vermutet Kai Erenli, Studiengangsleiter Film, TV- und Medienproduktion der Fachhochschule bfi Wien und Verfasser der Bill of Rights 2.0, dass fünf bis sechs große Unternehmen als bestimmende Rechteinhaber übrigbleiben, der User habe wenig mitzureden. Als mögliche Zukunftsperspektive schlug Erenli vor: “Man muss Richtung “Fair Use” denken. In den USA ist das bereits geregelter, das fehlt bisher in Europa.”

Veranstalter: Ursula Eripek (Geschäftsführerin Neu Marx Standortmarketing) Kooperationspartner und Veranstalter: Christoph Valencak (Agentur Putz & Stingl) Karin Thiller (Geschäftsführerin APA-OTS) und Fred Turnheim (Präsident des Österreichischen Journalisten Club)Eine wirklich befriedigende Lösung der Spannung zwischen dem Massenphänomen Illegale Downloads (Software, Spielen, Videos und Musik) und gerechter Entlohnung für die Autoren, Urheber und Entwickler konnte jedoch auch bei dieser von ÖJC-Präsident Turnheim geleiteten Podiusmsdiskussion, welche (auch versehen mit Twitter-Statements) live ins Internet übertragen wurde, nicht gefunden werden. Man war sich zwar einig, dass ein neues einfaches und zeitgemäßes Urheberrecht nötig sei, aber wie das konkret ausschauen sollte/müsste, um sowohl den Wünschen der Internetuser als auch jene der Urheber zu entsprechen, blieb aber die Antwort schuldig, was das konkret bedeutet. Und ebenfalls einig war man sich auch, dass das Thema ACTA nun zu den abgeschlossenen Akten gelegt wurde, gesetzliche Initiativen zur Überwachung und Einschränkung des Internets aber mit Sicherheit unter einem anderen Namen wiederkommen würden.

Initiiert wurde die Veranstaltungsreihe von der Mödlinger Agentur für Public Relations Putz & Stingl, dem Österreichischen Journalisten Club (ÖJC), Neu Marx Standortmarketing sowie APA-OTS Originaltext-Service. Bislang hatten ÖJC, APA-OTS und Putz & Stingl 75 erfolgreiche Events “Treffpunkt Radio” organisiert. Nun wurde daraus der “Treffpunkt Medien in St. Marx”. Dieser wird künftig fünf Mal pro Jahr in Neu Marx stattfinden. APA-OTS, ÖJC, Neu Marx Standortmarketing und Putz & Stingl laden Journalistinnen, Redakteure und Expertinnen zu einem Austausch über aktuelle Themen aus dem Medienumfeld ein.

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.

Mittwoch, 23. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

EU: Fahrgäste im Autobusfernverkehr erhalten mehr Rechte

Busbahnhof Wien Südtiroler Platz

Die Passagierrechte bei Reisen in Flugzeugen, der Bahn und auf Schiffen wurden bereits -wie berichtet- geklärt. Nun gibts neue Rechte auch für Benützer von internationalen Buslinien: Das Europäische Parlament im Februar 2011 beschlossen, den Fahrgästen im innereuropäischen Autobusfernverkehr ebenfalls mehr Rechte zuzusprechen. Die neuen Bestimmungen treten in zwei Jahren in Kraft; in gewissen Fällen können die Mitgliedsstaaten aber noch vier Jahre eine Befreiung erhalten, um die neuen Vorschriften voll umsetzen zu können.

Den Reisenden im Autobusfernverkehr in der Europäischen Union wird in der Zukunft auch bei der Stornierung von Busverbindungen, bei Überbelegungen und bei Verspätungen von über zwei Stunden ein Schadensersatz zustehen, nachdem das Europäische Parlament auf seiner Sitzung am 15. Februar in Straßburg die EU-Verordnung zur Regelung der Fahrgastrechte für den Busverkehr verabschiedet hat. Die Verordnung schreibt den Gesellschaften für Autobusfernverkehr bei Fahrstrecken von mehr als 250 Kilometer vor, in welchen Fällen den Fahrgästen eine Kompensation zusteht.

Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden oder wenn die Busgesellschaft ihren Linienbus nicht sicher starten kann, kann der Fahrgast zwischen der Rückerstattung des vollen Fahrpreises und einer Alternativstrecke wählen, um sein Reiseziel zu erreichen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrgast, der über eine gültige Fahrkarte verfügt, im Bus keinen Platz mehr bekommt, wenn die Busgesellschaft eine Überbelegung zu verantworten hat.

Bietet die Gesellschaft nur eine Kostenerstattung an, hat der Fahrgast auch Schadensersatzanspruch in Höhe des halben Fahrpreises. Bei einer Fahrzeit von mehr als drei Stunden hat der Betreiber die Fahrgäste mit Speisen und Getränke zu versorgen, vorausgesetzt der Linienbus hat mehr als eineinhalb Stunden Verspätung. Bei gewissen Verspätungen oder Stornierungen hat die Busgesellschaft auch das Hotelzimmer des Fahrgastes für höchstens zwei Übernachtungen zu tragen. Von diesen Verpflichtungen werden die Gesellschaften im Falle von extremen Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen befreit. Fahrgäste können ausserdem bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks mit einer Kompensation rechnen. Die Busgesellschaft ist verpflichtet, Schäden am Gepäck bis zu einer Höhe von 1.200 Euro zu erstatten.

Die Rechtvorschrift gewährt zudem den Gehbehinderten und den Behinderten im Allgemeinen besonderen Schutz. Falls ihre Gehhilfen und mobilitätsfördernden Gegenstände während der Reise beschädigt werden, gibt es für die dafür zustehende Schadenserstattung keine Obergrenze. Die Verordnung untersagt auch die Diskriminierung von Fahrgästen: an den Endstationen und Haltestellen haben die Liniengesellschaften den gehbehinderten Fahrgästen Hilfe zu gewähren. Das Verbot einer negativen Diskriminierung schreibt auch die unentgeltliche Beförderung der mobilitätsfördernden Ausrüstung vor. Diese Verordnung gilt auch bei Strecken von unter 250 Kilometern, ebenso wie auch die umfassende Informationder Fahrgäste sowie das Fahrgastrecht, Beschwerden einzulegen.

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.