Mit ‘Konsumentenrecht’ getaggte Artikel

Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Kostenlose APP: Passagier-Rechte in der EU

Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische  Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung  (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen  müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht  befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.

Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.

Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.

Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der  Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.

Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:

• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur  wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.