Mit ‘Recht’ getaggte Artikel

Dienstag, 24. April 2012, von Elmar Leimgruber

Journalistenverband fordert besseren Urheberschutz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert mehr Rechte für die eigentlichen Urheber und Autoren  von Werken: Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.  Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des DJV am gestrigen Montag in Würzburg einstimmig verabschiedet hat.

In dem Papier unterstreicht Deutschlands größte Journalistenorganisation neben dem Änderungsbedarf im Urheberrecht die Bedeutung der Arbeit der Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Um die Rechte der Urheber so umfassend wie möglich wahrzunehmen, seien die Verwertungsgesellschaften unverzichtbar. Alternative Bezahlmodelle urheberrechtlich geschützter Werke wie etwa die so genannte Kulturflatrate werden in der DJV-Stellungnahme hinterfragt. Das Papier betont, dass auf vorhandene Strukturen der Verwertung von Werken nicht verzichtet werden könne. Allein mit einer Kulturflatrate oder vergleichbaren Bezahlsystemen sei keine angemessene Vergütung für die Urheber zu erzielen. Die DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht ist in der Infothek auf der DJV-Homepage unter http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html zu finden.

Freitag, 20. April 2012, von Elmar Leimgruber

ACTA ist tot, das Comeback folgt

Die ACTA-Diskussionsteilnehmer vor Publikum: Oliver Hödl, Kai Erenli, Fred Turnheim, Maximilian Schubert und Gerhard HuissKann man in Zusammenhang mit den Entwicklungen rund um das Urheberrecht von einem “digitalen Kreuzzug” sprechen? Um diese und weitere spannende Fragen rund um ACTA ging es am Mittwochabend beim ersten Treffpunkt Medien im Wiener Medienzentrum Neu Marx mit einem breitgefächerten Podium. Das Bild des “Kreuzzuges” aufgreifend, meinte der Künstler Oliver Hödl vom Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung: “Die Gruppe der Ritter ist heute inhomogener.” ISPA- Generalsekretär Maximilian Schubert sah in den aktuellen Geschehnissen eher “einen Wandel, einen Lernprozess. Eine Neuausrichtung bleibt keinem erspart.” Die gesamte Diskussion ist bald als Video auf www.oejc.at abrufbar.

Weiteres Thema der Diskussion waren die Rechte Einzelner. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, Autor und Musiker sowie Mitbegründer der Aktion “Kunst hat Recht”, forderte eine praktikable Vorgehensweise: “Es muss brauchbare Regulative geben. Mich interessieren meine Rechte.” Der User spiele nach wie vor eher eine untergeordnete Rolle. Letztendlich vermutet Kai Erenli, Studiengangsleiter Film, TV- und Medienproduktion der Fachhochschule bfi Wien und Verfasser der Bill of Rights 2.0, dass fünf bis sechs große Unternehmen als bestimmende Rechteinhaber übrigbleiben, der User habe wenig mitzureden. Als mögliche Zukunftsperspektive schlug Erenli vor: “Man muss Richtung “Fair Use” denken. In den USA ist das bereits geregelter, das fehlt bisher in Europa.”

Veranstalter: Ursula Eripek (Geschäftsführerin Neu Marx Standortmarketing) Kooperationspartner und Veranstalter: Christoph Valencak (Agentur Putz & Stingl) Karin Thiller (Geschäftsführerin APA-OTS) und Fred Turnheim (Präsident des Österreichischen Journalisten Club)Eine wirklich befriedigende Lösung der Spannung zwischen dem Massenphänomen Illegale Downloads (Software, Spielen, Videos und Musik) und gerechter Entlohnung für die Autoren, Urheber und Entwickler konnte jedoch auch bei dieser von ÖJC-Präsident Turnheim geleiteten Podiusmsdiskussion, welche (auch versehen mit Twitter-Statements) live ins Internet übertragen wurde, nicht gefunden werden. Man war sich zwar einig, dass ein neues einfaches und zeitgemäßes Urheberrecht nötig sei, aber wie das konkret ausschauen sollte/müsste, um sowohl den Wünschen der Internetuser als auch jene der Urheber zu entsprechen, blieb aber die Antwort schuldig, was das konkret bedeutet. Und ebenfalls einig war man sich auch, dass das Thema ACTA nun zu den abgeschlossenen Akten gelegt wurde, gesetzliche Initiativen zur Überwachung und Einschränkung des Internets aber mit Sicherheit unter einem anderen Namen wiederkommen würden.

Initiiert wurde die Veranstaltungsreihe von der Mödlinger Agentur für Public Relations Putz & Stingl, dem Österreichischen Journalisten Club (ÖJC), Neu Marx Standortmarketing sowie APA-OTS Originaltext-Service. Bislang hatten ÖJC, APA-OTS und Putz & Stingl 75 erfolgreiche Events “Treffpunkt Radio” organisiert. Nun wurde daraus der “Treffpunkt Medien in St. Marx”. Dieser wird künftig fünf Mal pro Jahr in Neu Marx stattfinden. APA-OTS, ÖJC, Neu Marx Standortmarketing und Putz & Stingl laden Journalistinnen, Redakteure und Expertinnen zu einem Austausch über aktuelle Themen aus dem Medienumfeld ein.

Donnerstag, 19. April 2012, von Elmar Leimgruber

Ärztekammer: Hände weg von Online-Ordinationen!

Eine ärztliche Fernbehandlung ist laut österreichischem Gesetz unzulässig, betont Walter Dorner, Präsident der Österreichischen Ärztekammer  (ÖÄK): Dies gilt auch für Anbieter ärztlicher Leistungen mit Sitz im Ausland. Mal ganz abgesehen davon, dass “Online-Ärzte” wenig zu bieten hätten, vertraue man dem Hausverstand der Österreicherinnen und Österreicher: “Warum sollte bei uns jemand Geld für die Verschreibung von Medikamenten ausgeben, die ein Kassenarzt kostenlos verschreiben würde? Und zwar nach einer seriösen Untersuchung und nach Abwägung des erhofften Nutzens wie auch der Nebenwirkungen, die ja von der momentanen Situation jedes Patienten abhängen”, erklärt der oberste Ärztevertreter.

Ähnlich reagierte auch Gesundheitsminister Alois Stöger: In Österreich habe gesetzlich ein Arztkontakt stattzufinden, bevor ein Medikament verschrieben werde. Er warne Patienten daher eindringlich vor Ferndiagnosen: Krankheiten bräuchten einen Arzt bzw. eine Ärztin, so der Gesundheitsminister.“Solche Fernbehandlungen sind in medizinischer wie ethischer Hinsicht unverantwortlich”, betont Dorner: “Sie sind dank unseres Sozialsystems, in dem jeder Mensch kostenlosen Zugang zu ärztlicher Behandlung hat, eigentlich auch überflüssig. Und sie können im Ernstfall viel Leid und Streit bewirken. Denn ein Arzt, der sich an das österreichische Ärztegesetz hält, haftet im Zweifelsfall für Behandlungsfehler. Wie das bei solchen Geschäftsideen ist, weiß momentan noch nicht einmal der
Patientenanwalt”, betont Dorner.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) steht den Online-Ärzten ablehnend gegenüber, auch weil diese aus juristischer Sicht “eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen”: Zwar stelle die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123) fest, dass für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen grundsätzlich das Prinzip des Herkunftslandes gelte. Demnach komme das Recht jenes Staates zum Tragen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Gesundheitsdienstleistungen seien davon allerdings ausgenommen. Für sie gelte eine Sonderrichtlinie (2011/24), die festhalte, dass die Erbringung sämtlicher grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen (egal ob privat oder öffentlich finanziert) den Gesetzen jenes Landes unterliege, in dem die Leistung erbracht würde. Nachdem österreichische Ärzte per Gesetz dazu verpflichtet seien, ihre Patienten “direkt und umittelbar” zu behandeln, gelte das auch für die Onlineärzte “Dr.ED”.

 

Freitag, 9. März 2012, von Elmar Leimgruber

Widerstand gegen Lockerung des Berufsgeheimnisses

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die österreichische Journalistengewerkschaft startet eine Online-Petition gegen die Einschränkung der Pressefreiheit durch eine Gesetzesabänderung (konkret § 112 StPO): Konkret geht es darum, dass weisungsgebundene Staatsanwälte mit Hilfe der Polizei praktisch jederzeit redaktionelle Unterlagen und Daten von Redaktionscomputern beschlagnahmen können. “Informanten wird damit jeder Schutz entzogen.

Die Aufdeckung von Korruptionsfällen und Fehlverhalten der Regierung sollen damit praktisch unmöglich gemacht werden, reagiert Franz C. Bauer, Chef der Journalistengewerkschaft. “In einer überfallsartigen Änderung des ursprünglichen Ministerratsentwurfs und nach Ende der Begutachtungsfrist habe Justizministerin Beatrix Karl nach der Gebutachtungsfrist Formulierungen in eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) eingeschleust, die das Redaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit abschaffen, lautet der Vorwurf. Und hier kann die Petition “Rettet die Pressefreiheit” der Journalistengewerkschaft online unterzeichnet werden.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert eine sofortige Rücknahme der geplanten StPO-Änderung: er befürchtet eine endgültige Aushebelung des Redaktionsgeheimnisses: “Dies ist ein neuerlicher Versuch des Justizministeriums die Grund-und Freiheitsrechte und damit die Pressefreiheit einzuschränken”, reagiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim: “Dieser neuerliche Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates zeigt von einem gefährlichen demokratiepolitischen Gedankengut der Justizministerin.” Der ÖJC fordert daher alle Nationalräte auf, “diesem Angriff auf die Pressefreiheit keinesfalls zuzustimmen”.

Ähnliche Reaktionen kommen auch von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) und von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Die ÖRAK kritisiert “die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, unter denen Redaktionsgeheimnis, anwaltliche Verschwiegenheit und eine Reihe weiterer gesetzlich geregelter Verschwiegenheitspflichten und -rechte problemlos von der Staatsanwaltschaft ausgehebelt werden können, und zwar ohne Einbindung eines unabhängigen Gerichts, dessen Kompetenzen im Strafverfahren weiter zugunsten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden”. Beschuldigte Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Steuerberater, Notare, Priester könnten so künftig nicht mehr der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern widersprechen: “Es wäre daher ein Leichtes, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt”, mahnt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff.

Bisher hatten unabhängige Gerichte zu entscheiden, ob die Verwendung zulässig ist. Mit dem neuen Gesetz liege das nun im Ermessen des Staatsanwalts, kritisiert die Kammer der Wirtschaftstreuhänder: “Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Schutzrechte der Klienten und ist abzulehnen”, sagt der Präsident der Freien Berufe, Klaus Hübner, der auch Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist.

Da das BZÖ wegen dieser geplanten Gesetzesänderung einen Misstrauensantrag gegen Justizministerin Beatrix Karl eingebracht hat, reagiert nun auch diese auf die Vorwürfe: “Scheinbar ist es den Kritikern nicht recht, dass sich das Justizsystem auf die Schwerstkriminalität in Sachen Amtsmissbrauch und Korruption konzentriert”. Und sie verspricht, dass “das Redaktionsgeheimnis und Informationen von Geheimnisträgern weiterhin vollumfänglich geschützt werden.” Und natürlich werden laut Karl “auch in Zukunft werden Hausdurchsuchungen ausschließlich durch einen Richter bewilligt. Zusätzlich soll es für dabei sichergestellte Unterlagen die Möglichkeit des Widerspruchs zunächst an die Staatsanwaltschaft und bei Uneinigkeit eine Anrufung des Einzelrichters und eine Beschwerdemöglichkeit an einen Richtersenat geben”, verspricht die Justizministerin und: “rechtswidriges Handeln von Amtspersonen führt selbstverständlich zur Nichtigkeit etwaiger Entscheidungen”.

Dienstag, 6. März 2012, von Elmar Leimgruber

Ö: Das denken Internetprovider und Filmindustrie über ACTA

Anti-ACTA-Demo in Wien
Foto: CC Haeferl

Natürlich muss das Urheberrecht auch für das Internet fit gemacht werden, reagiert Werner Müller, Geschäftsführer des Fachverbandes der Film- u. Musikindustrie in der Wirtschaftskammer (FAFO) auf eine Presseaussendung der ISPA zum Thema ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement): “Positiv ist, dass seit der öffentlichen Diskussion darüber die Frage der Entwicklung des Urheberrechts im Internet im Mittelpunkt des Interesses steht”, erklärt Müller.

Hintergrund der massiven Proteste gegen dem so genannten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA war laut ISPA (Internet Service Providers Austria), “dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form nicht den Anforderungen des Internets gerecht wird,” erklärt deren Generalsekretär Maximilian Schubert:  „Wir müssen den Schwung, den die Anti-ACTA-Bewegung gebracht hat, nutzen, um das Urheberrecht internetfit zu machen“, fordert Schubert:

„Wir brauchen klare, zeitgemäße und ausgewogene Regelungen für den Konsum, den Vertrieb und die Nutzung von Musik, Film oder anderen Kunstformen im Internet. Diese Regelungen müssen allen Beteiligten gerecht werden: NutzerInnen sollen Angebote im Netz legal konsumieren können, KünstlerInnen eine faire Entlohnung bekommen und Anbieter und Vermittler nicht in die inakzeptable Rolle von Hilfssheriffs gedrängt werden“, so Schubert.

Der Fachverband der Film- u. Musikindustrie spricht sich nun ebenfalls “für eine klare, zeitgemäße und ausgewogene Regelung für den Online-Konsum von Film- und Musikwerken aus”: Die Urheberrechte ihrer Schöpfer müssen bei dieser Abwägung ernst genommen werden. Dazu gehört aber auch, dass sie effizient durchgesetzt werden können. Natürlich sind Provider für Urheberrechtsverletzungen Dritter ebenso wenig unmittelbar verantwortlich wie für den groß angelegten gewerblichen Urheberrechtsdiebstahl, wie er von Plattformen a la Kino.to, Piratebay und Mega-Upload betrieben wurde. Aber “auch wenn man die Interessen der Internetwirtschaft an ihren Geschäftsmodellen in Betracht zieht, ist es bedauerlich, dass sich insbesondere die in der ISPA vertretenen alternativen Telekom-Betreiber so vehement gegen jede Form der Kooperation stellen”, kritisiert Müller von der Filmidustrie:

“Es ist unverständlich, dass sich ein Wirtschaftszweig, der selbst so erfolgreich nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen tätig ist, aus einer kurzfristigen Betrachtung heraus gegen Marktmechanismen und den Schutz von geistigem Eigentum stellt. Bei audiovisuellen Inhalten geht es um Produkte, die im Online-Bereich genauso vermarktet werden müssen wie im “analogen” Vertrieb”. Erfolgreiche Modelle wie iTunes und Google zeigen, dass es geht” betont Müller.

Freitag, 17. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

EU-Parlament sorgt sich um EU-Grundrechte in Ungarn

Ungarns Regierungschef Victor Orban vor dem EU-Parlament
Foto: © EU-Parlament

Ungarn mit seinem Regierungschef Victor Orban (Fidesz) steht unter Beobachtung des EU-Parlaments. In einer nicht bindenden  Resolution wird die EU-Kommission aufgefordert, mögliche Änderungen und Umsetzungen der ungarischen Gesetze genau zu verfolgen. Das Europäische Parlament ist “zutiefst besorgt über die Lage in Ungarn in Bezug auf die Praxis der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung und den Schutz der Menschenrechte und der sozialen Rechte, die Gewaltenteilung, die Gleichheit und das Diskriminierungsverbot”.

Ungarn muss die Grundwerte der EU einhalten, sind die Abgeordneten überzeugt. Das EU-Parlament hat daher am Donnerstag entschieden, zu untersuchen, ob EU-Rechte und Grundwerte in Ungarn geachtet werden. Zusätzlich zum Bericht wird dann darüber entscheiden, ob Artikel 7 des EU-Vertrags aktiviert werden soll. Artikel 7 wird benutzt, um eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Union zu prüfen. Das Parlament beauftragt den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europarat und der Venedig-Kommission weiterzuverfolgen, wie die Empfehlungen der Kommission und des Europäischen Parlaments umgesetzt wurden und hierzu einen Bericht vorzulegen.

Die Abgeordneten fordern konkret die Kommission dazu auf, die Rechtsvorschriften Ungarns und ihre Umsetzung sorgfältig auch darauf hin zu prüfen, ob sie nicht nur buchstabengetreu, sondern auch mit dem Geist der europäischen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Die Kommission soll eine eingehende Studie in Auftrag geben, um die folgenden Punkte zu gewährleisten:

- die vollständige Unabhängigkeit der Justiz,
- dass die Regelungen über die ungarische Nationalbank mit den Rechtsvorschriften der EU vereinbar sind,
- dass die institutionelle Unabhängigkeit in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit wiederhergestellt und garantiert ist,
- dass die Befugnis des Verfassungsgerichts zur Prüfung sämtlicher Gesetze in vollem Umfang wiederhergestellt wird, einschließlich des Rechts auf Prüfung von Haushalts- und Steuergesetzen,
- dass die Medienfreiheit und der Medienpluralismus im Wortlaut und bei der Durchführung des ungarischen Mediengesetzes garantiert werden,
- dass das neue Wahlgesetz den demokratischen Normen der EU entspricht und der Grundsatz des politischen Wechsels geachtet wird,
- dass das Recht auf Ausübung politischer Opposition auf demokratischem Wege innerhalb und außerhalb der Institutionen gewährleistet ist,
- dass das Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Grundsätze der Gewissensfreiheit achtet und auch davon Abstand genommen wird, die Registrierung von Glaubensgemeinschaften einer Billigung durch das Parlament Ungarns mit Zweidrittelmehrheit zu unterwerfen.

Die ungarischen Behörden indes müssen den Empfehlungen, Einwänden und Forderungen der Kommission, des Europarats und der Venedig-Kommission nachkommen und die betroffenen Gesetze unter Einhaltung der Grundwerte und Normen der EU abändern, heißt es in der von Fraktionen S&D, ALDE, Grünen/EFA und der VEL/NGL-Fraktion vorgelegten Entschließung. Der Text wurde mit 315 Ja-Stimmen bei 263 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen angenommen.

 

 

Zum Hintergrund der Aktion des EU-Parlaments: Am 18. April 2011 hat das ungarische Parlament die neue Verfassung angenommen, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Am 17. Januar 2012 hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in drei Angelegenheiten eingeleitet und hat daher auch Regierungschef Victor Orban bereits am 18. Januar nach Straßburg zitiert: in Bezug auf die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank, die Herabsetzung des verbindlichen Ruhestandsalters von Richtern von 70 auf 62 Jahre und die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde. Die Kommission hat die staatlichen Stellen Ungarns außerdem um weitere Informationen über die Unabhängigkeit der Justiz ersucht hat. Die ungarische Regierung hat einen Monat Zeit, um darauf zu reagieren.

Montag, 6. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

VKI sagt unseriösen Finanzierungs- und Anlageberatern den Kampf an

Justitia gegen Finanzierungsberater
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Falsche Anlageberatung kann zu Schadenersatzzahlungen führen. Da aber Privatpersonen oftmals finanziell nicht in der Lage sind, solche Gerichtsverfahren zu finanzieren, führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon seit einiger Zeit Musterprozesse gegen Finanzierungsberater. Der VKI hat nun in drei Musterprozessen gegen verschiedene Anlageberater – geführt im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums – Recht bekommen. Zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Das Argument der Verjährung wurde von den Gerichten nicht anerkannt. In allen Fällen wurden Kleinanlegern riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als “sicher” verkauft und wurden diese über die innewohnenden Risiken nicht aufgeklärt.

Die “EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG” in Salzburg und die “Contectum Investment-Consulting GmbH” in Graz haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als “sicheres” Investment angeboten. Das jeder Einzelaktie innewohnende Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust wurde laut VKI geflissentlich verschwiegen. In schriftlichen Unterlagen fanden sich zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen wurden nur als “Formalität” abgetan und von den Konsumenten ungelesen unterzeichnet.

Nach den Kursverlusten hat der VKI – nach Abtretung der Ansprüche – Schadenersatz gegen die Berater eingeklagt. Daraufhin kam – wie in solchen Fällen stets – das Argument, dass die Beratenen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die falsche Beratung durchschauen hätten müssen und Schadenersatzansprüche daher verjährt seien. Die Gerichte entschieden im Sinn der geschädigten Anleger: Das Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Anlageberatung, wofür die Beratungsunternehmen haften. Die Falschberatungen seien erst im Augenblick der Kursabstürze erkennbar gewesen, die Klagen daher nicht verjährt. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.

Im dritten – ebenfalls sehr typischen Fall – vermittelte der Vermögensberater Isamberth aus Graz laut VKI zwei zwanzigjährigen Salzburgerinnen, die ursprünglich einen Kredit für einen Wohnungskauf aufnehmen wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten Summe und überredete die Konsumentinnen, das angesparte Kapital als Einmalerlag in Lebensversicherungen – zum Teil mit einer Laufzeit von 75 Jahren (!) – zu investieren. Auch hier dasselbe Bild: Konservativen und unerfahrenen Anlegerinnen wird ein riskantes
Gesamtfinanzierungskonzept vorgeschlagen, ohne die Risiken im Detail darzustellen. Auch hier wurde – vom OLG Linz bestätigt – rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt.

Alle in diesem Beitrag genannten Angaben stammen übrigens nicht von der Redaktion, sondern beruhen auf (von der Redaktion unverifizierten) Informationen des VKI. Die genannten Urteile sind online kostenlos abrufbar.

Auch die rund 2.500 Teilnehmer an den Sammelklagen gegen den AWD – hier steht der Vorwurf der systematischen Fehlberatung bei Immobilienaktien im Raum – schildern laut VKI ähnliche Erlebnisse. Diese Verfahren werden erst in den nächsten Jahren von den Gerichten entschieden.

“Aus den zahlreichen Fällen rund um die Vermittlung von MEL-Zertifikaten, Immobilienaktien und Fremdwährungskrediten zeigt sich eines ganz klar: Die von den jeweiligen Produkt-Emittenten bezahlten Provisionen treiben die Vermittler – im finanziellen Eigeninteresse – dazu, den Kunden Produkte als sicher darzustellen und Gefahren zu verschweigen, nur um Provisionen zu verdienen. Eine anlegergerechte Beratung bleibt da sehr oft auf der Strecke”, kritisiert Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. “Daher müsste – will man aus den Schadensfällen lernen – eine Abkehr von der Provisionsberatung hin zu einer Honorarberatung erfolgen.”

Mittwoch, 7. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber

Ihr Recht bei Ratenkauf, Gutscheinen und beim Umtausch von Geschenken

Auch das “Christkind” kann nicht alles wissen und so können zu Weihnachten unter dem Christbaum leicht die “falschen” Geschenke liegen. Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen, rät die Arbeiterkammer (AK). Aber Achtung: bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. “Der Konsument muss den Umtausch vorab ausdrücklich vereinbaren”, sagt Zgubic. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen – Bargeld gibt es meistens nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.

Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. “Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen”, betont Zgubic. “Ist der
Gutschein mehr wert, als das Produkt kostet, gibt’s für den Rest meistens einen neuen.” Geht eine Firma pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten in der Regel 30 Jahre lang – außer sie sind zeitlich befristet.

geht ein technisches Gerät kaputt, haben Kosumenten “einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren nach dem Kauf”, erklärt Zgubic und diese gilt ausnahmslos für alle Produkte: “Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Zgubic rät: “Heben Sie immer die Rechnung auf. Sie können problemlos beweisen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben.”

Geschenke per Mausklick sind beliebt. “Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die
Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer”, empfiehlt Zgubic. “Auch ein Blick auf Versandspesen
und das Rücktrittsrecht kann nicht schaden.” Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss. Es gibt Ausnahmen – etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

Gerade rund um Weihnachten wird gerne mit Ratenkauf geworben: “Heute kaufen, später zahlen.” Zgubic rät “zur Vorsicht, da Ratenkäufe zu den teuersten Krediten zählen.” Die effektiven Jahreszinssätze – inklusive aller Kosten – machen bis zu 20 Prozent aus. Prüfen Sie, ob Sie sich die Rate wirklich leisten können. Vergleichen Sie andere Finanzierungen, wenn Sie eine Anschaffung unbedingt brauchen”, sagt Zgubic. Wichtig ist, immer nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag zu fragen. Wer eine Rate nicht pünktlich zahlen kann, muss mit saftigen Verzugszinsen und Mahnspesen rechnen.

Sonntag, 9. Oktober 2011, von Elmar Leimgruber

Ärzte-Chef warnt vor “Körperfremdheit” und “schicken Krankheiten”

Ärztechef Walter Dorner
Foto: Ärztekammer Wien/Bernhard Noll

Erfolg mit Schönheit gleichzusetzen und umgekehrt ist gefährlich, betonte Walter Dorner, der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) anlässlich einer Tagung in Wien: Es gebe eine starke Entfremdung vom eigenen Körper, wenn Schönheit und Erfolg gleichgesetzt würden. Eine Gefahr sieht der ÖAK-Präsident auch in einer Entwicklung, in der der Nutzen von Heilung weniger in der Beseitigung persönlichen Leids bemessen wird als im wirtschaftlichen Gewinn des Gesundheitssystems liegt. Das diesjährige Symposium der ÖAK und dem Europäischen Forum Alpbach in Wien stand unter dem Motto “Medizin und Ethik”.

Genau so wie Narziss der Faszination seines eigenen Spiegelbildes erlegen war, sei uns auch unser eigener Körper offenbar so fremd geworden, dass wir ihn ohne künstliche Eingriffe und Hilfsmittel nicht mehr wahrnehmen, erklärte Dorner: Für Schönheit, sprich: Erfolg, werde die eigene Gesundheit immer bedenkenloser geopfert. Einer “kultischen Handlung” käme es gleich, wenn Männer im Fitnessstudio stundenlang am Laufband rennen und dabei die Börsenkurse auf CNN verfolgen. “Ein deutliches Alarmzeichen” sieht Dorner auch darin, “dass sich 18-jährige Mädchen zur Matura nicht mehr den Führerschein wünschen, sondern eine Brustvergrößerung”.

Ein anderes Extrem nannte der ÖÄK-Präsident, dass sich immer mehr Menschen über eine Krankheit definierten. Es sei inzwischen oft sogar “schick, an irgendetwas zu leiden – am besten, ohne berufliche Beeinträchtigung”. Dorner ermutigte die Mediziner, ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft noch stärker wahrzunehmen und forderte sie auf, ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen: “Warum verschönert ein Schönheitschirurg, warum verschreibt ein Arzt Dopingmittel – wissend, dass er damit eventuell einen Menschen ins Unglück stoßen kann?”

Mit der Frage, wie man Krankheit definieren könne, beschäftigte sich Michael Musalek, Institutsvorstand und ärztlicher Leiter des Anton-Proksch-Instituts in Wien. Krankheit sei Teil des Lebens, allerdings müsse man unterscheiden zwischen “eine Krankheit haben” und “krank sein”. In seinem Schlussreferat kam ÖÄK-Präsident Dorner auf die schwierige Definition von Krankheit zurück und betonte: “Wohl kann sich auch befinden, wer an objektiven Kriterien gemessen krank ist. Andererseits kann sich krank fühlen, wer nach gängiger Auffassung gesund ist.” Gesundheit und Krankheit seien immer in Wechselwirkung zum Umfeld eines Menschen und daher dynamisch zu verstehen, so Dorner.

Die Wiener Fachärztin für Plastische und Wiederherstellungschirurgie Hildegunde Piza warf ein, dass die persönliche Freiheit jedes Einzelnen zu respektieren sei. Es sei eine Tatsache, dass sich neben der kurativen Medizin eine “Wunschmedizin” entwickle, dazu gehöre die Schönheitschirurgie. Ärzte dürften aber nicht zu reinen
Dienstleistern gemacht werden, forderte Piza.

“Es gibt Krankheiten, die hat man ein Leben lang – aber man ist deswegen nicht permanent krank” erlärte Musalek: Krankheit bedeute den Verlust der Funktionstüchtigkeit, in manchen Fällen aber auch Stigmatisierung. So litten psychisch Kranke mehr an der Bedeutung der Krankheit als an der Krankheit selbst, führte der Experte aus: “Die sozialen Konsequenzen einer Krankheit dürfen nicht unterschätzt werden.” Eine Krankheit als Lebensstil zu bezeichnen, ging Musalek zu weit: “Das Wort Lebensstil impliziert, dass etwas selbst gewählt wurde. Viele suchen sich ihre Krankheiten aber nicht aus”, betonte Musalek.

Ulrich Körtner, Vorstand des Instituts für Ethik und Recht an der Medizinuniversität Wien, betonte: Wenn Gesundheit und Medizin auf eine kultisch-religiöse Ebene gehoben würden, werde Krankheit zum Lebensstil. Gesellschaftlicher Druck erzeuge im Hinblick auf gesunde Lebensführung immer öfter Schuldgefühle. Medizin solle zu einem Mehr an Freiheit verhelfen, die Patienten würden aber oft einem rigorosen “Diagnoseregime” unterworfen. Ähnlich äußerte sich der Allgemeinmediziner und Autor Günther Loewit. Mit der provokanten
Aussage “Ärzte produzieren Krankheit” forderte er Mediziner auf, den Patienten keine Schuldgefühle einzuimpfen.

 

Freitag, 23. September 2011, von Elmar Leimgruber

Der Papst (im deutschen Bundestag) über den freiheitlichen Rechtsstaat

Der Maßstab und der Grund um Politiker zu sein, ” darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein”, betonte der aus Deutschland stammende Papst Benedikt XVI. (mit bürgerlichem Namen Joseph Ratzinger) bei seiner mit Spannung erwarteten Rede im deutschen Bundestag am 22. September: “Die Politik muß Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Frieden schaffen”. Erfolg könne auch “Verführung sein und so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit” erläuterte der Papst den Parlamentariern seine Gedanken: “Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers”.

Das Christentum habe im Unterschied zu anderen Religionen nie eine staatliche Rechtsordnung aufgrund göttlicher Offenbarung vorgegeben. Eine (auch parlamentarische) Mehrheit könne zwar für “einen Großteil der rechtlich zu regelnden Materien ein genügendes Kriterium sein”. Dies gelte jedoch nicht in “den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht”. geltendes Recht könne auch genauso Unrecht sein. In dieser Überzeugung hätten auch “Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen”.

Bei der Suche nach der Wahrheit und nach den richtigen Antworten auf die aktuellen Probleme appellierte der Papst, “geöffnete Vernunft” (Gewissen) und Natur (beide begründet “in der schöpferischen Vernunft Gottes”) als Grundlagen und Rechtsquellen zu erkennen, die letztlich über die Jahrhunderte hindurch auch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geführt hätten, erklärte der Papst.

“Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden”. Die “zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben. Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas. Sie hat im Bewußtsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen Maßstäbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist” forderte Papst Benedikt XVI.

“Dramatisch” seien hingegen aktuelle Tendenzen die besagten: “Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn. Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus.” Hierzu fordert der Papst eine öffentliche Diskussion. Das “positivistische Konzept von Natur und Vernunft” sei zwar “großartig” und gar “notwendig”, aber es reiche bei weitem nicht aus, sondern “verkleinert den Menschen” und “bedroht seine Menschlichkeit”. Als Antwort appelliert Benedikt XVI, die inneren Fenster zu öffnen und “die Weite der Welt, den Himmel und die Erde” zu sehen “und all dies recht zu gebrauchen lernen”. Hier gelte es auf die “Ökologie des Menschen” zu achten: “Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann.”

In Anlehnung an die weise Bitte König Salomons an Gott (im Alten Testament der Bibel), appellierte der Papst schließlich: “Ich denke, auch heute könnten wir letztlich nichts anderes wünschen als ein hörendes Herz – die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden”.

Die Rede von Papst Benedikt XVI. im deutschen Bundestag im Wortlaut ist hier vollständig online und (inklusive Empfang und Begrüßung; Papstrede ab Minute 41) hier als Video abrufbar.