Mit ‘Vermögensberater’ getaggte Artikel

Mittwoch, 23. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

VKI: Vermögensberater haftet für Schäden aus riskanten Vorsorgeprodukten

Vermögensberater haften laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch für Schäden aus riskantem fremdwährungsfinanziertem Vorsorgeprodukt und unterstützt daher – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – einen Verbraucher bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vermittler eines vermeintlich “sicheren” Vorsorgeproduktes mit dem klingenden Namen “Pro Futura Vorsorgeplan”.

Der Vermittler hatte die gewagte Kombination aus Fremdwährungskredit und ausländischen Lebensversicherungen als sicher dargestellt. Die Gewinnprognose ließ jegliche, dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht und versprach bei einer Eigenleistung von 5.000 Euro nach zwanzig Jahren einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro. Diese Rechnung kann nicht aufgehen, erklärt der VKI:

Der Vermittler – die VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH – haftet, so das Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Graz, für alle daraus entstehenden Schäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Herbst 2005 wurde dem klagenden Verbraucher, der keinerlei Vorbildung in Finanzsachen hatte, über einen Bekannten seitens der VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH in Graz ein vermeintlich profitabler, aber risikoloser “Pro Futura Vorsorgeplan” angeboten. Der Anleger solle einmalig 5.000 Euro investieren und über rund 266.000 Euro über einen Fremdwährungskredit aufnehmen und damit in zwei ausländische Lebensversicherungen durch Einmalerlag investieren sowie Fondsanteile der finanzierenden Bank (Landeshypothekenbank Steiermark) kaufen. Nach zwanzig Jahren würde er aus den Ausschüttungen der Veranlagungen zum einen den endfälligen Kredit zurückzahlen können und zum anderen einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro erzielt haben.

Obwohl laut VKI klar war, dass der Anleger völlig unerfahren war und nur ein “stressfreies” Investment ohne Risiko gefragt war, wurde dem Anleger dieses Modell mit einer in keiner Weise relativierten Gewinnprognose schmackhaft gemacht, die alle dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht ließ. Die Berechnungen des beklagten Vermittlers bezeichnet das Gericht als “Fiktionen”, deren Eintritt “absolut unwahrscheinlich” war.

Man ließ sich vom Anleger zwar einen “Aufklärungsbogen” unterzeichnen, doch diesen – so das Gericht – konnte der Anleger nicht verstehen. Das OLG Graz bestätigt daher das Ersturteil. Der beklagte Vermittler haftet für alle Schäden, die der Anleger erleiden wird. Die ordentliche Revision wurde aber zugelassen.

“Der Fall zeigt, wie vor der Finanzkrise Kunden von Vermögensberatern alleine aus dem eigenen Provisionsinteresse in
waghalsige Veranlagungskonstrukte gejagt wurden; in vielen Fällen haben die finanzierenden Banken diesen Beratern die Mauer gemacht und die Kunden ebenfalls in keiner Weise vor solchen Konstruktionen gewarnt”, sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Der Fall zeigt weiter, dass die schriftlichen Gesprächsdokumentationen die Kunden in keiner Weise schützen, sondern von den Beratern nur verwendet werden, Haftungen zu bestreiten.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext zu beziehen.

Montag, 6. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

VKI sagt unseriösen Finanzierungs- und Anlageberatern den Kampf an

Justitia gegen Finanzierungsberater
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Falsche Anlageberatung kann zu Schadenersatzzahlungen führen. Da aber Privatpersonen oftmals finanziell nicht in der Lage sind, solche Gerichtsverfahren zu finanzieren, führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon seit einiger Zeit Musterprozesse gegen Finanzierungsberater. Der VKI hat nun in drei Musterprozessen gegen verschiedene Anlageberater – geführt im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums – Recht bekommen. Zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Das Argument der Verjährung wurde von den Gerichten nicht anerkannt. In allen Fällen wurden Kleinanlegern riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als “sicher” verkauft und wurden diese über die innewohnenden Risiken nicht aufgeklärt.

Die “EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG” in Salzburg und die “Contectum Investment-Consulting GmbH” in Graz haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als “sicheres” Investment angeboten. Das jeder Einzelaktie innewohnende Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust wurde laut VKI geflissentlich verschwiegen. In schriftlichen Unterlagen fanden sich zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen wurden nur als “Formalität” abgetan und von den Konsumenten ungelesen unterzeichnet.

Nach den Kursverlusten hat der VKI – nach Abtretung der Ansprüche – Schadenersatz gegen die Berater eingeklagt. Daraufhin kam – wie in solchen Fällen stets – das Argument, dass die Beratenen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die falsche Beratung durchschauen hätten müssen und Schadenersatzansprüche daher verjährt seien. Die Gerichte entschieden im Sinn der geschädigten Anleger: Das Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Anlageberatung, wofür die Beratungsunternehmen haften. Die Falschberatungen seien erst im Augenblick der Kursabstürze erkennbar gewesen, die Klagen daher nicht verjährt. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.

Im dritten – ebenfalls sehr typischen Fall – vermittelte der Vermögensberater Isamberth aus Graz laut VKI zwei zwanzigjährigen Salzburgerinnen, die ursprünglich einen Kredit für einen Wohnungskauf aufnehmen wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten Summe und überredete die Konsumentinnen, das angesparte Kapital als Einmalerlag in Lebensversicherungen – zum Teil mit einer Laufzeit von 75 Jahren (!) – zu investieren. Auch hier dasselbe Bild: Konservativen und unerfahrenen Anlegerinnen wird ein riskantes
Gesamtfinanzierungskonzept vorgeschlagen, ohne die Risiken im Detail darzustellen. Auch hier wurde – vom OLG Linz bestätigt – rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt.

Alle in diesem Beitrag genannten Angaben stammen übrigens nicht von der Redaktion, sondern beruhen auf (von der Redaktion unverifizierten) Informationen des VKI. Die genannten Urteile sind online kostenlos abrufbar.

Auch die rund 2.500 Teilnehmer an den Sammelklagen gegen den AWD – hier steht der Vorwurf der systematischen Fehlberatung bei Immobilienaktien im Raum – schildern laut VKI ähnliche Erlebnisse. Diese Verfahren werden erst in den nächsten Jahren von den Gerichten entschieden.

“Aus den zahlreichen Fällen rund um die Vermittlung von MEL-Zertifikaten, Immobilienaktien und Fremdwährungskrediten zeigt sich eines ganz klar: Die von den jeweiligen Produkt-Emittenten bezahlten Provisionen treiben die Vermittler – im finanziellen Eigeninteresse – dazu, den Kunden Produkte als sicher darzustellen und Gefahren zu verschweigen, nur um Provisionen zu verdienen. Eine anlegergerechte Beratung bleibt da sehr oft auf der Strecke”, kritisiert Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. “Daher müsste – will man aus den Schadensfällen lernen – eine Abkehr von der Provisionsberatung hin zu einer Honorarberatung erfolgen.”