Mit ‘Menschenwürde’ getaggte Artikel

Mittwoch, 14. Januar 2015, von Elmar Leimgruber

Österreich: Weltreligionen und Staat gemeinsam gegen Terrorismus

Zu einem wohl einmaligen Schulterschluss zwischen dem Staat Österreich und der in Österreich vertreetenen monotheistischen Weltreligionen (Christentum, Judentum, Islam) kam es gestern, Dienstag, in Wien. In einem gemeinsamen Statement, das auch von Bundespräsident Heinz Fischer unterzeichnet ist, betonen die Religionsvertreter ihre Ablehnung von Gewalt und Terrorismus und gegenseitigen Respekt für das, “was dem anderen heilig ist”.

“Werte und Prinzipien, die über Jahrhunderte hinweg erarbeitet und entwickelt wurden, wie Menschenwürde, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, kann der Fanatismus irregeleiteter Menschen auch mit Gewalt und Terror nicht aus der Welt schaffen”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die Bundespräsident Heinz Fischer in der Präsidentschaftskanzlei vorstellte.

“Gewalt im Namen Gottes ist für Gläubige gleich welcher Religion die größte Blasphemie,” hatte der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn bereits in einer ersten Reaktion auf die Mordanschläge in Paris reagiert: “Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren”, das zweite der zehn Gebote gelte nicht nur für Juden und Christen, sondern sinngemäß für jeden religiösen Menschen, hatte der Wiener Erzbischof weiter ausgeführt.

Der gemeinsamem Erklärung von Kirche und Staat war ein Treffen des Bundespräsidenten mit Kardinal Christoph Schönborn, IGGiÖ (Isalamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) -Präsident Fuad Sanac, Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg, Bischof Michael Bünker, Superintendent Lothar Pöll sowie Bischofsvikar Iaonnis Nikolitsis vorausgegangen. Dazu stießen die Minister Sebastian Kurz und Josef Ostermayer.

Ergebnis der Erklärung war neben dem gemeinsamen Bekenntnis zu Menschenrechten und demokratischen Werten die “Abscheu” über die terroristischen Verbrechen und die Solidarität mit den Opfern, die unterschiedlichen Religionen angehören, und deren Angehörigen. das verlange eine “brüderliche Zusammenarbeit” der abrahamitischen Religionen, denn – wie es in der gemeinsamen Erklärung heißt -”Bibel, Tora und Koran sind Bücher der Liebe, nicht des Hasses”.

Kardinal Schönborn unterstrich das nach wie vor gute Verhältnis unter den Religionsgemeinschaften in Österreich und mahnte Respekt vor dem ein, “was anderen heilig ist”: Jede Form von Gewalt als Antwort auf Beleidigungen der Religion seien abzulehnen, der Rechtsstaat stelle dafür geeignete und ausreichende juridische Mittel zur Verfügung. Der Kardinal erinnerte zugleich an die hetzerischen antisemitischen Karikaturen in der NS-Zeit, auf die staatliche Behörden damals mit “hämischem Einverständnis” reagiert hätten. Dieser Blick in die Geschichte sollte auch heute “nachdenklich machen”, wenn es um das Ausreizen künstlerischer Freiheit geht, mahnte Schönborn.

Und hier die gemeinsame Erklärung von Bundespräsident Heinz Fischer, Kardinal Christoph Schönborn, Bischof Michael Bünker, Bischofsvikar Iaonnis Nikolitsis, Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg, IGGIÖ-Präsident Fuat Sanac und Superintendent Lothar Pöll über gemeinsame Positionen und Werte vor dem Hintergrund des Mordanschlags in Paris vom 7. Jänner im Wortlaut:

Wien, 13. Jänner 2015

Gemeinsame Erklärung:

In der vergangenen Woche hat es in Paris einen sich über drei Tage hinziehenden Terroranschlag von islamistischen Fanatikern mit zahlreichen Todesopfern gegeben.
In einer solchen Situation ist Klugheit und Verantwortungsbewusstsein erforderlich.
Frankreich hat dies in einer imposanten und eindrucksvollen Kundgebung am vergangenen Sonntag getan.
Auch in Österreich hat es eine beeindruckende Zahl von Reaktionen der Solidarität und des Mitgefühls gegeben.
Die Bundesregierung hat für vergangenen Sonntag, den 11. Jänner, zu einer öffentlichen Kundgebung auf dem Ballhausplatz zwischen Hofburg und Bundeskanzleramt gemeinsam mit den gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften eingeladen, um ein Zeichen der Betroffenheit, der Solidarität und der Entschlossenheit im Kampf gegen den Terror zu setzen.
Bei dieser Veranstaltung wurde eine Erklärung der Bundesregierung vorgetragen, in der die Lehren aus der Geschichte bekräftigt wurden, unser Bekenntnis zu Menschrechten, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit bekräftigt wurde und in der zur gemeinsamen Verteidigung unserer Werte und Prinzipien aufgerufen wurde.
Als weiteren Schritt hat der Bundespräsident Vertreter der drei größten Religionsgemeinschaften in Österreich, nämlich des Christentums, des Islams und des Judentums sowie zwei Vertreter der Bundesregierung eingeladen, um in diesem Kreis Gedanken auszutauschen und gemeinsame Positionen zu definieren.
Folgendes stand und steht dabei im Vordergrund:

1. Unsere Abscheu in Bezug auf die in Frankreich begangenen Verbrechen.

2. Unsere Solidarität mit den Opfern und deren Angehörigen.

3. Eine Warnung vor weiterem Blutvergießen: Es gibt kein Anliegen der Welt, schon gar kein religiöses Anliegen, dem man mit Mord- und Totschlag dienen oder nützen kann.

4. Werte und Prinzipien, die über Jahrhunderte hinweg erarbeitet und entwickelt wurden, wie Menschenwürde, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, kann der Fanatismus irregeleiteter Menschen auch mit Gewalt und Terror nicht aus der Welt schaffen.

5. In Österreich sind Staat und Kirche getrennt. Das ist aber kein Hindernis, bei der Abwehr von Terror sowie bei der Verteidigung von Demokratie, Menschenwürde und Menschenrechten zusammenzuarbeiten. Im Gegenteil: Diese Zusammenarbeit ist wertvoll und wichtig.

6. Bei den Terroranschlägen in Frankreich sind Christen, Juden, Muslime und vielleicht auch Menschen ohne religiöse Bindung ums Leben gekommen.
Aus diesen und vielen anderen Gründen ist die brüderliche Zusammenarbeit von Christen, Juden und Muslimen, in die auch die anderen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften sowie Menschen ohne religiöse Bindungen einbezogen und willkommen sind, besonders wichtig.

7. Meinungsfreiheit und der Respekt vor dem, was anderen Menschen heilig ist, sind hohe Rechtsgüter, die ebenso gut nebeneinander existieren können wie Meinungsfreiheit und der Schutz vor Verleumdung und Beleidigung.

8. Christen, Juden und Muslime in Österreich sind vereint im Bekenntnis zum Rechtsstaat, in der Achtung vor unseren Mitmenschen und deren Überzeugungen und in der selbstverständlichen entschiedenen Ablehnung von Terror und Gewalt.
Wir bekräftigen den Satz:
Bibel, Tora und Koran sind Bücher der Liebe, nicht des Hasses.

9. Maßnahmen, die für die Zukunft mehr Sicherheit bewirken sollen, können nicht auf die Ausrüstung der Sicherheitsbehörden beschränkt sein, sondern müssen insbesondere auch Bildungspolitik und Integrationspolitik umfassen.

Freitag, 13. September 2013, von Elmar Leimgruber

Lebensschutz: Eine Million Unterschriften für “One Of Us”

Die EU-weite Bürgerinitiative “One Of Us” (Einer von uns) für mehr Lebensschutz und Menschenwürde hat bislang eine Million Unterschriften erhalten. Sie hat damit die notwendige Zahl für Behandlung in EU-Kommission und Parlament erreicht.

Die Bürgerinitiative fordert, dass keine EU-Gelder an Projekte oder Initiativen gehen, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden; dies gilt etwa für die embryonale Stammzellenforschung, das Klonen von Menschen oder Entwicklungshilfeprogramme, die ausdrücklich die Abtreibung als Mittel der Familienplanung einbeziehen. Hier kann die Initiative online noch bis 1. Novermber unterschrieben werden.

Die Österreich-Verantwortliche von “One of Us”, Gudrun Kugler, betonte am Donnerstag gegenüber “Kathpress”, dass dieses vorläufige Ergebnis ein Ansporn für intensives Weitersammeln sein müsse. “Wir haben trotz mancher Hürden einen Meilenstein für ganz Europa erreicht. Nun bleibt das nächste Ziel, auf 1,2 Millionen Stimmen zu kommen, um jedenfalls zu erwartende ungültige Stimmen auszugleichen”, so Kugler. In Österreich wurden bislang mehr als 30.000 Unterstützungserklärungen gesammelt.

“Die EU-Finanzierung aller Aktivitäten, bei denen menschliche Embryonen zerstört, d.h. getötet werden, muß unterbunden werden”: Die deutsche Koordinatorin der Initiative, Hedwig von Beverfoerde, zeigte sich zufrieden: “Eine Million Unterstützer in ganz Europa ist ein großartiger Schritt zum besseren Schutz des menschlichen Lebens. Es ist ein doppelter Durchbruch, da wir gleichzeitig in Deutschland das Mindestquorum überschritten haben: seit heute unterstützen über 75.000 Deutsche die Initiative.” Bis 1. November will die Initiative allein in Deutschland 100.000 Unterschriften erreichen.

Seit dem Vertrag von Lissabon können Bürger erstmals eine Initiative auf EU-Ebene einbringen. Dafür sind EU-weit eine Million Unterschriften nötig, damit EU-Kommission und -Parlament das Anliegen verbindlich behandeln müssen. Eine weitere Erfordernis ist, dass in zumindest sieben Länder eine bestimmte Mindestzahl an Unterstützungen erreichen wird; in Österreich sind das 14.500 Stimmen, in Deutschland etwa 75.000. Elf Länder haben dieses jeweilige Limit bisher erbracht: Österreich, Deutschland, Polen, Italien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Niederlande, Spanien, Frankreich und Rumänien.

Der diesjährige Marsch des Lebens des deutschen Bundesverbandes Lebensrecht findet übrigens am 21. September in Berlin statt.

Dienstag, 21. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Klonen ist nie therapeutisch: Aktion Leben fordert Verbots-Gesetz:

Das Klonen muss endlich gesetzlich verboten werden, fordert die Aktion Leben. Anlässlich des aktuellen Klonvorstoßes in den USA fordert aktion leben österreich die österreichische Regierung wiederholt auf, jede Form des Klonens ausdrücklich zu verbieten.

Klonen ist niemals therapeutisch, betont Kronthaler zudem. “Entweder soll ein Kind durch das Klonen geboren werden, oder der so gezeugte Embryo wird danach für medizinische Forschungszwecke zerstört”, erörtert Kronthaler. In jedem Fall sei Klonen aber abzulehnen, da es sowohl medizinisch als auch ethisch eine hochproblematische Technik sei. “Der embryonale Mensch wird zum Rohstoff für Forschung und Medizin. Dies widerspricht klar der Menschenwürde, nach der ein Mensch niemals Mittel für einen Zweck sein darf.”

“Für das Klonen von Menschen bestehen in Österreich derzeit keine eindeutigen Regelungen”, erläutert Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben Österreich. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erfasse nur Embryonen, die durch Befruchtung einer Eizelle erzeugt werden. Klone, die durch Kerntransfer geschaffen werden – wie z. B. beim Schaf Dolly – seien vom Klonverbot ausgeschlossen. Ebenso wenig sei Klonen durch Teilung von Embryonen erfasst.

“Wir fordern die Regierung deshalb erneut auf, ein eindeutiges Verbot jeder Form des Klonens embryonaler Menschen zu beschließen”, sagt Kronthaler. aktion leben Österreich verweist in diesem Zusammenhang auch auf die 2005 verabschiedete Resolution der UN-Generalversammlung, bei der mehrheitlich für eine weltweite Ächtung des Klonens gestimmt wurde. Österreich habe sich diesem Votum angeschlossen.

Voraussetzung für das Erzeugen klonierter Embryonen sind unter anderem gespendete Eizellen, in die ein Zellkern eingesetzt werden könne. Dies wiederum würde Frauen unnötig belasten und sie starken gesundheitlichen Risiken aussetzen durch die Hormonstimulation. “Durch die Klontechnik werden Frauen ausgebeutet”, so Kronthaler.

Die Technik des Zellkerntransfers und der Kultivierung der Embryonen sei aufwendig und teuer. Vor allem sei das Klonen mittlerweile überflüssig geworden, da man zur Gewinnung von Stammzellen mittlerweile die ethisch unbedenklichen induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) zur Verfügung habe.

Zum Hintergrund: Gerade wurde öffentlich bekannt, dass Forscher aus den USA erstmals menschliche Embryonen mit dem Dolly-Verfahren (Zellkern-Transfer) geklont haben. Anschließend wurden die Embryonen verwertet und aus ihnen Stammzellen gewonnen.

aktion leben österreich ist ein überkonfessioneller, überparteilicher karitativer Verein, der sich vorwiegend aus privaten Spenden finanziert. Neben der Beratung und Unterstützung von schwangeren Frauen engagiert sich aktion leben auch in der Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche sowie in der aktiven Öffentlichkeitsarbeit zu bioethischen Fragen. Darüber hinaus setzt sich aktion leben für eine kinder- und elternfreundliche Gesellschaft ein. In den Bundesländern gibt es selbstständige aktion leben-Vereine, die mit aktion leben Österreich inhaltlich und organisatorisch eng zusammenarbeiten.

Freitag, 23. September 2011, von Elmar Leimgruber

Der Papst (im deutschen Bundestag) über den freiheitlichen Rechtsstaat

Der Maßstab und der Grund um Politiker zu sein, ” darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein”, betonte der aus Deutschland stammende Papst Benedikt XVI. (mit bürgerlichem Namen Joseph Ratzinger) bei seiner mit Spannung erwarteten Rede im deutschen Bundestag am 22. September: “Die Politik muß Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Frieden schaffen”. Erfolg könne auch “Verführung sein und so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit” erläuterte der Papst den Parlamentariern seine Gedanken: “Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers”.

Das Christentum habe im Unterschied zu anderen Religionen nie eine staatliche Rechtsordnung aufgrund göttlicher Offenbarung vorgegeben. Eine (auch parlamentarische) Mehrheit könne zwar für “einen Großteil der rechtlich zu regelnden Materien ein genügendes Kriterium sein”. Dies gelte jedoch nicht in “den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht”. geltendes Recht könne auch genauso Unrecht sein. In dieser Überzeugung hätten auch “Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen”.

Bei der Suche nach der Wahrheit und nach den richtigen Antworten auf die aktuellen Probleme appellierte der Papst, “geöffnete Vernunft” (Gewissen) und Natur (beide begründet “in der schöpferischen Vernunft Gottes”) als Grundlagen und Rechtsquellen zu erkennen, die letztlich über die Jahrhunderte hindurch auch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geführt hätten, erklärte der Papst.

“Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden”. Die “zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben. Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas. Sie hat im Bewußtsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen Maßstäbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist” forderte Papst Benedikt XVI.

“Dramatisch” seien hingegen aktuelle Tendenzen die besagten: “Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn. Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus.” Hierzu fordert der Papst eine öffentliche Diskussion. Das “positivistische Konzept von Natur und Vernunft” sei zwar “großartig” und gar “notwendig”, aber es reiche bei weitem nicht aus, sondern “verkleinert den Menschen” und “bedroht seine Menschlichkeit”. Als Antwort appelliert Benedikt XVI, die inneren Fenster zu öffnen und “die Weite der Welt, den Himmel und die Erde” zu sehen “und all dies recht zu gebrauchen lernen”. Hier gelte es auf die “Ökologie des Menschen” zu achten: “Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann.”

In Anlehnung an die weise Bitte König Salomons an Gott (im Alten Testament der Bibel), appellierte der Papst schließlich: “Ich denke, auch heute könnten wir letztlich nichts anderes wünschen als ein hörendes Herz – die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden”.

Die Rede von Papst Benedikt XVI. im deutschen Bundestag im Wortlaut ist hier vollständig online und (inklusive Empfang und Begrüßung; Papstrede ab Minute 41) hier als Video abrufbar.

Dienstag, 29. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Juristen und Journalisten warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr

Die beiden Politiker Andreas Khol und Harald Ofner diskutieren über Meinungsfreiheit
Foto: © Leimgruber

Die geplante Änderung des § 283 des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGb) kann zu Missbrauch und zu schwerwiegenden Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen. Darin waren sich die Teilnehmer einer vom Hayek Institut eingeladenen hochkarätigen Podiumsdiskussion zum Thema “Meinungsfreiheit in Gefahr” im Wiener Palais Daun-Kinsky einig. Die Neufassung belegt die sogenannte “Verhetzung” mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, wobei jedermann diesbezüglich angeklagt werden kann, unabhängig davon, ob die Aussagen, die zur Anklage führen, der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Selbst ex-Nationalratspräsident Andreas Khol meinte zwar, dass die geplanten Änderungen “nicht zu weit gingen”, ergänzte aber, dass er “kein Freund dieser Bestimmungen” sei. Aber wenn Journalisten schon für Meinungsfreiheit plädierten, dann sollten sie auch die Persönlichkeitsrechte anderer wahren.

(v.l.n.r.) Barbara Kolm, Rosemarie Schwaiger, Gottfried Korn, Harald Ofner, Andreas Khol, Johann Rzeszut, Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

Der “immer engere Spielraum für Meinungsfreiheit” bereite ihm Angst, äusserte sich Andreas Unterberger, ex-Chefredakteur der “Presse” und der “Wiener Zeitung” und nun erfolgreicher Web-Blogger: Die Rechte würden willkürlich genommen, und schon etwas öffentlich zu sagen, was irgendwem nicht gefalle, reichte aus, um wegen Verhetzung angeklagt zu werden. Früher wurde die Pressefreiheit als ein hohes Gut erkannt, “heute ist uns das Bewusstsein dafür verlorengegangen,” kritisierte Unterberger. Jeder habe heute eine Lobby, nur die Freiheit nicht, für die unsere Vorfahren 1848 auf die Barrikaden gestiegen sind”. Der sinngemässe Grundsatz von Voltaire aber gelte nach wie vor: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst,“ so Unterberger, der die ersatzlose Streichung der zweiten geplanten Ziffer fordert.

Ex-Gerichtshof-Präsident Johann Rzeszut und der prominente Web-Blogger Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

“Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar,” zitierte ex-Justizminister und Rechtsanwalt Harald Ofner Ingeborg Bachmann und betonte, dass er seit 50 Jahren eine ständig zunehmende Aushöhlung der Meinungsfreiheit feststelle. Die geplanten Gesetzesänderungen seien zudem eine “Kriminalisierung”, weil jegliche Gefängnisstrafe über einem Jahr nicht nur zum Verlust jeglicher öffentlicher Ämter führe, sondern auch zum Ausbleiben der öffentlich-rechtlichen Person. “Ich warne vor der Rechtsvernichtung,” sagte Ofner. Er wolle sich nicht dafür einsperren lassen, weil er seine Meinung sage. Jetzt sei es Zeit Widerstand zu leisten, forderte Ofner.

Man müsse Bedenken offen äussern können und er fordere Gerechtigkeit, sagte Johann Rzeszut, ex-Präsident des Obersten Gerichtshofes. Die Freiheit, so auch die Meinungsfreiheit, habe ihre Wurzeln in der Menschenwürde, . Diese gelte es zu schützen. Und es brauche auch nicht immer wieder neue Gestze, erklärte Rzeszut.

Bei einer Veranstaltung vor ein paar Wochen hatte -wie berichtet- bereits der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) vor den neuen Gesetzesparagraphen gewarnt.

Moderatorin Barbara Kolm (Hayek Institut), “Presse”-Redakteurin Rosemarie Schwaiger, Medienanwalt Gottfried Korn
Foto: © Leimgruber

Dokumentation:

Gesetzestext § 283 bisher:

1- Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Gesetzestext § 283 neu:

1- Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Weitere Beiträge zum Thema Presse- und Meinungsfreiheit:

- Kommentar: Was macht einen Terroristen aus?

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

- Kommentar: Journalistische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge

- Kommentar: Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit

- Kommentar: Verbrechen und journalistische Verantwortung

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs

- Journalisten sind Lügner, inkompetent und manipuliert

- Claus Gatterer Journalistenpreis geht an Edith Meinhart

- Internationaler Tag der Pressefreiheit 2010

- Reporter ohne Grenzen hilft Journalisten in Not

- dpa-Chef plädiert für Mut und Qualität im Journalismus

- Press Freedom Award für mutigen Journalismus in Russland ausgeschrieben

Dienstag, 27. April 2010, von Elmar Leimgruber

Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl erhält Roland Berger Preis für Menschenwürde

Diese Medaille wird dem Preisträger übergeben: “Die Weltformel ist totale Demut. Die Weltformel, bestehend aus Quadrat, Kreis, Dreieck und dem Unendlichkeitszeichen bildet die Grundlage jeglicher Existenz. Die Weltformel will nichts anderes, als den totalen Frieden.” (Jonathan Meese)

Der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl wurde gestern mit dem diesjährigen “Roland Berger Preis für Menschenwürde” geehrt. Kohl wurde mit dem “Roland Berger Preis für Menschenwürde” für sein politisches Lebenswerk ausgezeichnet. Der jährlich vergebene Roland Berger Preis ist mit einer Million Euro dotiert und wird von Bundespräsident Horst Köhler übergeben. Davon wird mit 700.000 Euro an der Universität Heidelberg eine “Helmut Kohl Gastprofessur für Europäische Kultur und Politische Philosophie” errichtet, und 300.000 Euro werden für den Neubau eines Kinderkrankenhauses in Sri Lanka eingesetzt, das Helmut Kohl seit der Tsunami Katastrophe Ende 2004 unterstützt.

Mit der Wahl Helmut Kohls als Preisträger 2010 würdigt die Roland Berger Stiftung dessen unermüdlichen Einsatz für die Einheit Deutschlands: “Für Helmut Kohl war die deutsche Einheit nie Utopie”, sagte der Gründer und Vorsitzende des Kuratorium der Roland Berger Stiftung Prof. Roland Berger in seinem Grußwort zur Preisverleihung. “Sie war ihm immer eine Lebensaufgabe. Er hat sein gesamtes politisches Leben lang am Ziel der deutschen Einheit und an der Präambel unseres damaligen Grundgesetzes festgehalten, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Dass in einem Teil Deutschlands Menschen unterdrückt und ihrer bürgerlichen Freiheitsrechte beraubt wurden, widersprach Helmut Kohls Werten von Freiheit und Selbstbestimmung zutiefst.”

Hessens Ministerpräsident Roland Koch nahm den Preis stellvertretend für Helmut Kohl entgegen und überbrachte dabei auch die Grüße des Preisträgers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich anwesend war. Auch der offizielle Festakt zu seinem 80. Geburtstag findet deshalb am 5. Mai in Ludwigshafen statt.In seiner Dankesrede überbrachte Roland Koch die Grüße des Preisträgers. Helmut Kohl habe ihn gebeten, seinen Dank unter das Leitmotiv des Beginns der deutschen Nationalhymne zu stellen: “Einigkeit und Recht und Freiheit – diese Trias war für Helmut Kohl nie nur ein Lippenbekenntnis. Sie wurde zu seinem politischen Programm bei allen Herausforderungen seines politischen Wirkens”, erklärte Koch.

Mit dem langjährigen Bundeskanzler verbänden die Deutschen vor allem die deutsche Einheit als dessen größte politische Leistung. Die deutsche Frage sei für Kohl jedoch nie ohne Europa zu beantworten gewesen, sagte der Hessische Ministerpräsident weiter. Der vor Gott rechenschaftspflichtige Mensch sei für Helmut Kohl der Grund für die Unabdingbarkeit der Freiheit. Roland Koch: “Ein Leben ohne Menschenwürde, ohne Menschenrechte ist mit diesem Bild vom Menschen unvereinbar.” Wenn Helmut Kohl heute, mit 80 Jahren und 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, zurückblicke, dann tue er dies, so Roland Koch wörtlich, “sicherlich in Demut, in Dankbarkeit und – das fällt mir leichter zu sagen als es ihm gefallen wäre – auch mit Stolz.

Helmut Kohl erhält die Auszeichnung “für sein historisches politisches Lebenswerk, das seinen Höhepunkt gefunden hat in der Vertiefung der europäischen Integration und der Wiedervereinigung Deutschlands sowie in dessen Eingliederung in das vereinigte Europa und das westliche Bündnissystem. Helmut Kohl vollendete die deutsche Einheit, als sich die historische Chance dazu bot. Damit wurde für die fast 17 Millionen Bürger des ehemaligen Unrechtsstaates DDR ein Leben in Freiheit und Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes Wirklichkeit”, begründet das Preisvergabekomitee der Roland Berger Stiftung seine Wahl.

Die bisherigen Preisträger des seit 2008 vergebenen Preises sind die Kambodschanerin Somaly Mam (2008), die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen und die iranische Menschenrechtsaktivistin und Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi (2009). Weitere Informationen zum Roland Berger Preis für Menschenwürde und zu den Preisträgern sind online verfügbar: www.rolandbergerstiftung.org.

Donnerstag, 21. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Welche moralische Autorität hat ein Staat, der seinen Menschen die medizinische Grundversorgung verwehrt?

Innerhalb der EU ist medizinische Grundversorgung selbstverständlich
Foto: aok.de

Wenn ein Staat im so genannten Osten oder Süden (von Europa aus betrachtet) seinen Menschen nicht elementarste Werte, wie die einer medizinischen Grundversorgung zuerkennt, dann betrachten wir ihn -wie ich finde zu Recht- als zumindest rückständig.

Die USA hingegen, die seit Jahrzehnten für sich in Anspruch nehmen, sowohl Weltrichter als auch moralische Instanz für die Welt zu sein, verweigern ihren Menschen genau diese Werte: Nur wer in den USA das nötige Geld hat, hat bislang auch einen Anspruch auf medizinische Grundversorgung, entweder über teure Privatversicherungen oder im Krankheitsfall durch direkte Bezahlung der anfallenden Kosten. Arme Menschen hingegen können es sich im wahrsten Sinne des Wortes aus finanziellen Gründen nicht “leisten” krank zu werden, weil es die staatliche Krankenversicherung, die in Europa glücklicherweise üblich ist, dort nicht gibt.

Und US-Präsident Barack Obama will dies -vollkommen zu Recht- ändern: Er will ein neues Gesetz, das nicht nur den Reichen, sondern allen Menschen in den USA eine medizinische Grundversorgung ermöglicht. Und siehe da: Das Selbstverständlichste vom Selbstverständlichen klappt nicht: Seine politischen Gegner, die Republikaner laufen seit Monaten Sturm gegen diese Pläne Obamas, und sein edles Ziel scheint zum Scheitern verurteilt.

Was steckt dahinter? Auch unter den Republikanern gibt es sicher nicht nur Reiche, sondern auch Arme: Warum verweigert man Menschen, die sowieso täglich um das Überleben kämpfen müssen, eine medizinische Grundversorgung? Entscheidet man hier über die Köpfe des Volkes hinweg? Ist es einfach eine Zweiklassen-Neidgesellschaft, dass man das, was man sich selbst leisten kann, anderen nicht auch gönnen will?

Ich verstehe diese Haltung der Republikaner in den USA genauso wenig wie ihren Standpunkt zum Thema Todesstrafe: Wer gibt einem Menschen das Recht, über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden? Beides hat auch mit dem Christentum nichts zu tun, auf das sie sich so gerne berufen: Im Gegenteil: Im Christentum gelten Werte wie Menschenwürde, Solidarität, Vergebung…

Was sind das bloss für Politiker, die sich sonst immer für ach so wertekonservativ geben, aber wo Solidarität gefragt ist, kneifen und alles nur egoistisch für sich selbst haben wollen?

Ich befürchte, dass es auch hier eigentlich nicht um das Thema Gesundheit geht, sondern dass es sich “nur” um ein politisches Problem handelt: dass die Republikaner einfach alles dransetzen, um den erfolgreichen neuen und anderen amerikanischen Weg von Barack Obama einzubremsen, ihn zu hindern, Reformen umzusetzen, und um die eigenen Anhänger zu mobilisieren, bei den nächsten Wahlen wieder republikanisch zu wählen. Es geht also leider wohl wieder und immer nur um Macht und nicht um das, worum es den politischen Verantwortlichen eigentlich gehen sollte und zwar weltweit: Um den Schutz der Menschenwürde für alle Menschen, um möglichst gute und gerechte Lebensbedingungen für alle Menschen, um die Solidarität aller Menschen miteinander und untereinander, um den weltweiten Frieden unter allen Menschen, um die Bewahrung der Schöpfung. Ja dann ginge es uns allen, der ganzen Menschheit, gut.