Mit ‘Provision’ getaggte Artikel

Donnerstag, 4. April 2013, von Elmar Leimgruber

Innung: Immobilienmakler bieten Rechtssicherheit für Mieter

Die derzeit von populistischen Politikern und Wahlkampf-Sprücheklopfern angerissene Diskussion um Maklerprovisionen gefährdet nicht nur einen gesamten Berufsstand, sondern schadet zudem der Sicherheit der Mieterinnen und Mieter. Dies erklärt Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Wiener Immobilientreuhänder: “Maklerprovisionen sind eine Gebühr für die Leistungen des Maklers gegenüber Vermieter und Mieter. Und ein Mieter, der sein  Mietanbot beim Makler unterzeichnet, erhält die nötige Rechtssicherheit”, die Makler per Gesetz bieten müssen, an welche Private hingegen nicht gebunden sind.

Eine Überwälzung der Provisionen komplett auf den Vermieter würde dazu führen, dass die Wohnungen nur mehr privat vergeben würden. Damit würden die Haftungsansprüche und  die Rechtssicherheit der Mieter auf der Strecke bleiben, “denn nur Makler haben die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen”. Die aktuelle populistische Forderung nach Überwälzung von Provisionen allein auf Vermieter, bedeutet eine “wesentliche Verschlechterung der Mieterposition” und “ist daher keineswegs im Sinne des Mieterschutzes und gefährdet einen ganzen Berufsstand massiv,” betont Pisecky. Zusätzlich würden viele Wohnungen nicht mehr offiziell vermittelt, sondern Freunden, Verwandten und Bekannten angeboten werden. So würden tausende Wohnungen niemals den Markt erreichen und das Angebot für Wohnungssuchende ohne Beziehungen weiter verknappen. Eine Preissteigerung für die restlichen Wohnungen am Markt wäre die Folge.

Der Mieter erhält vom Makler eine Angebotsübersicht und Vorauswahl im Internet, Einzelbesichtigungstermine, eine ausführliche Beschreibung der Immobilie mit allen entscheidungsrelevanten Punkten, die Erstellung eines Mietangebotes, die Begleitung beim Mietvertrag, die Wohnungsübergabe, eine Aufklärung nach Konsumentenschutzgesetz § 30b, die Übergabe des Energieausweises, Elektrobefunde etc..”Wer behauptet, dass Makler nur für den Vermieter tätig werden, kennt sich in der Immobilienvermittlung nicht aus,” kritisiert Pisecky unseriösen Populismus zu Lasten der Betroffenen:

“Makler sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes verpflichtet, Interessenten umfangreich über die jeweilige Immobilie zu informieren. Dies hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Damit nicht nur Mieter im privaten Bereich diese Leistungen in Anspruch nehmen können, muss mittelfristig das Aufgabengebiet des Maklers auch auf nicht private
Bereiche erweitert werden!”

Sonntag, 27. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nahrungsergänzungsmittel sind überflüssig bis gesundheitsschädlich

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht nur viel zu teuer, sondern meist überflüssig und manchmal sogar gesundheitsschädlich. Zu diesem Resume gelangt der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der für die Februarausgabe seiner Zeitschrift “Konsument” die 5 meistgenannten Direktvertriebsfirmen Amway, FitLine, Herbalife, Juice Plus und Vemma getestet hat.

“Ein gesunder Mensch, der sich halbwegs ausgewogen ernährt, braucht keine Nahrungsergänzungsmittel”, erklärt VKI-Geschäftsführer Franz Floss: “Wer es mit Vitaminen und Mineralstoffen allzu gut meint, tut sich keinen Gefallen. Ein Zuviel an Vitamin A, E und Beta-Carotin kann gesundheitlich sogar problematisch werden”.

Zwar kann z.B. bei Schwangeren, chronisch Kranken oder Hochleistungssportlern die Einnahme von einzelnen konzentrierten Nährstoffen sinnvoll sein – allerdings nur unter fachlicher Aufsicht. Direktvertriebsfirmen steht Floss daher skeptisch gegenüber: “Der Verkäufer benötigt kein Fachwissen, sondern nur einen Gewerbeschein. Verdient wird hauptsächlich über Provisionen.” Die Kosten der von den Beratern empfohlenen Produkte sind auch entsprechend hoch: Bei Amway rund 19 bis rund 74 Euro je nach Berater, bei FitLine rund 109 Euro, bei Herbalife zwischen 110 und 124 Euro und Juice Plus rund 75 Euro: “Viel Geld für eine nicht bewiesene – oder unter Umständen sogar negative – Wirkung”, betont VKI-Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl.

“Die meisten der überdosierten Nährstoffe, z.B. Biotin, Folat und Vitamin C, sind zwar weniger problematisch, da sie wasserlöslich sind und über die Nieren ausgeschieden werden”. Aber so Mittl: “Auf Dauer ist ein Zuviel an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen laut aktueller Studien aber nicht ungefährlich. Dazu kommt, dass es bei Nahrungsergänzungsmitteln auch zu Wechselwirkungen kommen kann. Im Vorfeld sollte daher abgeklärt werden, ob Medikamente eingenommen werden und Allergien oder Unverträglichkeiten bestehen.

“Von keinem der Berater der gestesteten Direktvertriebsfirmen (mit Amway kam überhaupt kein Beratungsgespräch zustande) kam im Test der Hinweis, vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt oder einer Ernährungsfachkraft zu sprechen. Stattdessen versuchten nahezu alle Verkäufer, die Kunden auch als Berater bzw. Teampartner anzuwerben: Ein Teil der im Direktvertrieb erzielten Provisionen wird über Anwerbungen verdient.

Auch die Aussagen der getesteten Berater waren laut VKI teils “grenzwertig”:  So behauptete einer, FitLine-Produkte “verhindern Verkühlung”. Ein anderer gab an, er habe seinen Diabetes mit den Produkten von Amway im Griff. Weiters gab es die – nicht zutreffende – Aussage, dass die Böden ausgelaugt sind und das darauf angebaute Obst und Gemüse qualitativ nicht mehr hochwertig ist, was die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln daher nötig mache. REchtlich sieht die Situation so aus: “Unabhängig vom Vertriebsweg darf kein Nahrungsergänzungsmittel damit beworben werden, dass man damit Krankheiten vorbeugen, sie behandeln oder heilen kann”.

Der VKI erhob bei allen in der Beratung verkauften Nahrungsergänzungsmitteln den Vitamin- und Mineralstoffgehalt und verglich die Ergebnisse mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums. Bei FitLine gab es bei acht verschiedenen Vitaminen und Mineralstoffen Überschreitungen, bei Amway, Juice Plus
und Herbalife jeweils eine.Die Dosierungsvorschläge der Berater wurden zusätzlich mit den vereinheitlichten Empfehlungen der Ernährungsgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz verglichen (D-A-CH-Referenzwerte). Bei FitLine waren sieben Vitamine und Mineralstoffe überdosiert, bei Amway je nach Testperson vier bzw. drei und bei Juice Plus jeweils drei.

Fragen zum Thema Ernährung beantwortet der Verein für Konsumenteninformation unter der Hotline 0810 810 227 (Mo-Fr 9-15 Uhr, aus ganz Österreich Euro 0,0676/min), die in Zusammenarbeit mit dem Fonds Gesundes Österreich betreut wird. In der aktuellen “Konsument”-Ausgabe  werden übrigens auch rezeptfreie Arzneimittel getestet und DrEd kritisch beurteilt: “Finger weg vom Online-Doc”.

Weitere ausgewählte Beiträge zum Thema Ernährung und Gesundheit:

Orthomolekulare Medizin: Vorsicht gesundheitsgefährlich

Lebenswandel beeinflusst Krebsrisiko

Fraunhofer entwickelt Express-Bluttest

Vitamine C und B12 sind gut für Herz und Hirn

Wien: Schlüssel-Gen für Gehirnentwicklung entdeckt

Aktionswoche gegen illegale Arzneimittel

Studie über Wirksamkeit von Vitamin-Präparaten

AK-Geflügeltest: Vorsicht gefährliche Keime

Österreichischer Arbeitsgesundheitsmonitor: Psychische Erkrankungen steigen

Ärzte ohne Grenzen twittern gegen Pharma-Riesen Novartis

Wiener Studie: Stress führt zu Leberkrebs

Foodwatch: Mediziner lassen sich von Danone und Unilever missbrauchen

Leitungswasser ist gesünder als Limos

Goldener Windbeutel 2012 für dreistete Werbelüge des Jahres geht an Hipp

Ernährungsfehler bei Kleinkindern führen zu Fettleibigkeit

Die häufigsten Todesursachen in Österreich

Kinder-Adventskalender mit Erdöl-Rückständen

Das Activia-Märchen

Foodwatch fordert Verkaufs-Stop für Becel

Über gar nicht gesunde Produkte in der Werbung

Tipps gegen die Fürhjahrsmüdigkeit

Montag, 6. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

VKI sagt unseriösen Finanzierungs- und Anlageberatern den Kampf an

Justitia gegen Finanzierungsberater
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Falsche Anlageberatung kann zu Schadenersatzzahlungen führen. Da aber Privatpersonen oftmals finanziell nicht in der Lage sind, solche Gerichtsverfahren zu finanzieren, führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon seit einiger Zeit Musterprozesse gegen Finanzierungsberater. Der VKI hat nun in drei Musterprozessen gegen verschiedene Anlageberater – geführt im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums – Recht bekommen. Zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Das Argument der Verjährung wurde von den Gerichten nicht anerkannt. In allen Fällen wurden Kleinanlegern riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als “sicher” verkauft und wurden diese über die innewohnenden Risiken nicht aufgeklärt.

Die “EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG” in Salzburg und die “Contectum Investment-Consulting GmbH” in Graz haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als “sicheres” Investment angeboten. Das jeder Einzelaktie innewohnende Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust wurde laut VKI geflissentlich verschwiegen. In schriftlichen Unterlagen fanden sich zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen wurden nur als “Formalität” abgetan und von den Konsumenten ungelesen unterzeichnet.

Nach den Kursverlusten hat der VKI – nach Abtretung der Ansprüche – Schadenersatz gegen die Berater eingeklagt. Daraufhin kam – wie in solchen Fällen stets – das Argument, dass die Beratenen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die falsche Beratung durchschauen hätten müssen und Schadenersatzansprüche daher verjährt seien. Die Gerichte entschieden im Sinn der geschädigten Anleger: Das Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Anlageberatung, wofür die Beratungsunternehmen haften. Die Falschberatungen seien erst im Augenblick der Kursabstürze erkennbar gewesen, die Klagen daher nicht verjährt. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.

Im dritten – ebenfalls sehr typischen Fall – vermittelte der Vermögensberater Isamberth aus Graz laut VKI zwei zwanzigjährigen Salzburgerinnen, die ursprünglich einen Kredit für einen Wohnungskauf aufnehmen wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten Summe und überredete die Konsumentinnen, das angesparte Kapital als Einmalerlag in Lebensversicherungen – zum Teil mit einer Laufzeit von 75 Jahren (!) – zu investieren. Auch hier dasselbe Bild: Konservativen und unerfahrenen Anlegerinnen wird ein riskantes
Gesamtfinanzierungskonzept vorgeschlagen, ohne die Risiken im Detail darzustellen. Auch hier wurde – vom OLG Linz bestätigt – rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt.

Alle in diesem Beitrag genannten Angaben stammen übrigens nicht von der Redaktion, sondern beruhen auf (von der Redaktion unverifizierten) Informationen des VKI. Die genannten Urteile sind online kostenlos abrufbar.

Auch die rund 2.500 Teilnehmer an den Sammelklagen gegen den AWD – hier steht der Vorwurf der systematischen Fehlberatung bei Immobilienaktien im Raum – schildern laut VKI ähnliche Erlebnisse. Diese Verfahren werden erst in den nächsten Jahren von den Gerichten entschieden.

“Aus den zahlreichen Fällen rund um die Vermittlung von MEL-Zertifikaten, Immobilienaktien und Fremdwährungskrediten zeigt sich eines ganz klar: Die von den jeweiligen Produkt-Emittenten bezahlten Provisionen treiben die Vermittler – im finanziellen Eigeninteresse – dazu, den Kunden Produkte als sicher darzustellen und Gefahren zu verschweigen, nur um Provisionen zu verdienen. Eine anlegergerechte Beratung bleibt da sehr oft auf der Strecke”, kritisiert Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. “Daher müsste – will man aus den Schadensfällen lernen – eine Abkehr von der Provisionsberatung hin zu einer Honorarberatung erfolgen.”