Mit ‘Franz C. Bauer’ getaggte Artikel

Freitag, 3. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Internationaler Tag und Feinde der Pressefreiheit 2013

Zum heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai stellt Reporter ohne Grenzen (ROG) die neue Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ vor. Sie umfasst rund 40 Staatschefs, paramilitärische Gruppen und kriminelle Netzwerke, die unabhängige Journalisten verfolgen und versuchen, Medien gleichzuschalten. Neue „Feinde der Pressefreiheit“ sind demnach Ägypten, Syrien und Pakistan. Die Liste ist hier abrufbar.

Zahlreiche Organisationen beziehen zum heutigen Welttag der Pressefreiheit Stellung, darunter der Österreichische Journalisten Club (ÖJC): “Pressefreiheit ist unteilbar. Wenn man die Morde an Journalisten in Mexiko, Syrien und Afghanistan verurteilt, dann muss man auch im eigenen Haus, zum Beispiel bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für freie und demokratische Medien, für Ordnung sorgen”, argumentiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim und fordert einen “Runden Tisch zur Verbesserung der Pressefreiheit in Österreich”.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appelliert aus Anlass des Internationalen Tags der Pressefreiheit an die Medienunternehmer in Deutschland, die Arbeitsbelastung der Journalisten zu reduzieren und die redaktionelle Personalausstattung zu verbessern: „Die Pressefreiheit muss gelebt werden“, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das ist nur möglich, wenn Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit haben, frei und kritisch zu recherchieren.“ Eine unterbesetzte Redaktion sei dazu ebenso wenig in der Lage wie ein freier Journalist, der mehr auf Masse als auf Klasse setzen müsse, um wirtschaftlich zu überleben, so Konken.

Die Österreichische Journalistengewerkschaft fordert zum heutigen Tag freien Zugang zu Information sowie die Sicherung der materiellen Basis der Medien und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. “Österreichs Politiker und Behörden betrachten die Information der Bürgerinnen und Bürger immer noch als Akt obrigkeitlicher Gnade. Wir fordern daher die gesetzliche Verankerung einer behördlichen Informationspflicht”, so Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp. Der freie Zugang zur Information dürfe nicht Gegenstand behördlicher und politischer Willkür bleiben.

Den diesjährigen Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai nimmt der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zum Anlass, mit einer Kampagne die Bedeutung von unabhängigen Zeitungen und Magazinen für die Wahrung der Pressefreiheit hervor zu streichen. “Wenngleich Soziale Medien Möglichkeiten des Meinungsaustausches bieten und Suchmaschinen Werkzeuge zur Informationsbeschaffung sind, können sie keine objektive Information gewährleisten oder gar die ‘Watchdog’-Funktion der freien Presse ersetzen”, zeigt sich VÖZ-Präsident Thomas Kralinger überzeugt.

Auf Platz 1 des ROG-Rankings der Pressefreiheit steht nicht mehr Norwegen (jetzt Platz 3) wie im Vorjahr, sondern heuer Finnland, gefolgt von den Niederlanden. Österreich verliert 7 Positionen und stürzt von Platz 5 auf 12. Die Schweiz verliert 6 Positionen und und belegt nun den 14. Platz, während Deutschland nur leicht absackt und jetzt auf Rang 17 liegt.

Neu auf der ROG-Liste der “Feinde de Pressefreiheit stehen u.a. die Muslimbruderschaft in Ägypten, die syrische Rebellengruppe Al-Nusra-Front und bewaffnete Rebellen im pakistanischen Baluchistan. Andere, wie die baskische Untergrundorganisation ETA und den birmanischen Präsidenten Thein Sein, zählt Reporter ohne Grenzen hingegen nicht mehr zu den „Feinden der Pressefreiheit“. Andere „Feinde der Pressefreiheit“ stehen seit Jahren unverändert auf der ROG-Liste. Dazu gehören RUSSLANDS Präsident Wladimir Putin, die Staatschefs von ASERBAIDSCHAN und BELARUS, Ilcham Alijew und Alexander Lukaschenko, Drogenkartelle aus MEXIKO, Mafiagruppen aus ITALIEN und Taliban-Chef Mullah Omar. Neu ist in diesem Jahr die Form, in der ROG die „Feinde“ präsentiert: Sie stellen sich in ironischen Selbstporträts vor oder werden in Form fiktiver Anklagen für ihre Verbrechen gegen die Pressefreiheit zur Rechenschaft gezogen.

In ÄGYPTEN tauschten die Muslimbrüder mithilfe ihrer Mehrheit im Parlament und ihrem Kandidaten Mohammed Mursi als Präsident die Herausgeber und Chefredakteure staatlicher Zeitungen aus und ersetzten sie mit Getreuen. Der von Mursi ernannte Generalstaatsanwalt Talaat Abdullah überzieht kritische Journalisten mit Klagen wegen Verleumdung, Beleidigung des Präsidenten und Verunglimpfung des Islam. Ausländische Korrespondenten werden als Spione diffamiert, einheimische Kollegen mit Gewalt bedroht.

In SYRIEN, wo seit Beginn des Aufstandes im März 2011 mindestens 23 Journalisten und 59 Bürgerjournalisten getötet wurden, zählt ROG Präsident Baschar al-Assad seit Jahren zu den „Feinden der Pressefreiheit“. Auf der aktuellen Liste stehen jedoch auch gegen ihn kämpfende Rebellen. Die im April 2011 gegründete Al-Nusra-Front greift systematisch Mitarbeiter syrischer Staatsmedien an, entführt Journalisten und bedroht ausländische Korrespondenten, die die Rebellen kritisieren. Neu hinzugekommen sind auf der Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ 2013 außerdem religiöse Extremisten auf den MALEDIVEN und bewaffnete Gruppen in PAKISTAN, die in der rohstoffreichen Provinz Baluchistan für mehr Unabhängigkeit kämpfen.

In anderen Ländern hat sich die Situation laut ROG verbessert. Den Präsidenten von BIRMA, Thein Sein, zählt Reporter ohne Grenzen nicht mehr zu den „Feinden der Pressefreiheit“. Im Zuge innenpolitischer Reformen ließ er etliche regimekritische Journalisten frei, schaffte die Vorzensur für Printmedien ab und erlaubt seit April 2013 die Herausgabe privater Tageszeitungen. Ebenfalls von der Liste gestrichen wurde in SPANIEN die baskische Untergrundorganisation ETA, die den bewaffneten Kampf weitgehend eingestellt und Ende 2012 angekündigt hat sich aufzulösen. Nach wie vor müssen einige Journalisten im Baskenland unter Polizeischutz arbeiten, systematische Angriffe gegen Medien beobachtete ROG allerdings im vergangenen Jahr nicht mehr.

 

Freitag, 9. März 2012, von Elmar Leimgruber

Widerstand gegen Lockerung des Berufsgeheimnisses

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die österreichische Journalistengewerkschaft startet eine Online-Petition gegen die Einschränkung der Pressefreiheit durch eine Gesetzesabänderung (konkret § 112 StPO): Konkret geht es darum, dass weisungsgebundene Staatsanwälte mit Hilfe der Polizei praktisch jederzeit redaktionelle Unterlagen und Daten von Redaktionscomputern beschlagnahmen können. “Informanten wird damit jeder Schutz entzogen.

Die Aufdeckung von Korruptionsfällen und Fehlverhalten der Regierung sollen damit praktisch unmöglich gemacht werden, reagiert Franz C. Bauer, Chef der Journalistengewerkschaft. “In einer überfallsartigen Änderung des ursprünglichen Ministerratsentwurfs und nach Ende der Begutachtungsfrist habe Justizministerin Beatrix Karl nach der Gebutachtungsfrist Formulierungen in eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) eingeschleust, die das Redaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit abschaffen, lautet der Vorwurf. Und hier kann die Petition “Rettet die Pressefreiheit” der Journalistengewerkschaft online unterzeichnet werden.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert eine sofortige Rücknahme der geplanten StPO-Änderung: er befürchtet eine endgültige Aushebelung des Redaktionsgeheimnisses: “Dies ist ein neuerlicher Versuch des Justizministeriums die Grund-und Freiheitsrechte und damit die Pressefreiheit einzuschränken”, reagiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim: “Dieser neuerliche Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates zeigt von einem gefährlichen demokratiepolitischen Gedankengut der Justizministerin.” Der ÖJC fordert daher alle Nationalräte auf, “diesem Angriff auf die Pressefreiheit keinesfalls zuzustimmen”.

Ähnliche Reaktionen kommen auch von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) und von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Die ÖRAK kritisiert “die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, unter denen Redaktionsgeheimnis, anwaltliche Verschwiegenheit und eine Reihe weiterer gesetzlich geregelter Verschwiegenheitspflichten und -rechte problemlos von der Staatsanwaltschaft ausgehebelt werden können, und zwar ohne Einbindung eines unabhängigen Gerichts, dessen Kompetenzen im Strafverfahren weiter zugunsten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden”. Beschuldigte Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Steuerberater, Notare, Priester könnten so künftig nicht mehr der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern widersprechen: “Es wäre daher ein Leichtes, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt”, mahnt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff.

Bisher hatten unabhängige Gerichte zu entscheiden, ob die Verwendung zulässig ist. Mit dem neuen Gesetz liege das nun im Ermessen des Staatsanwalts, kritisiert die Kammer der Wirtschaftstreuhänder: “Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Schutzrechte der Klienten und ist abzulehnen”, sagt der Präsident der Freien Berufe, Klaus Hübner, der auch Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist.

Da das BZÖ wegen dieser geplanten Gesetzesänderung einen Misstrauensantrag gegen Justizministerin Beatrix Karl eingebracht hat, reagiert nun auch diese auf die Vorwürfe: “Scheinbar ist es den Kritikern nicht recht, dass sich das Justizsystem auf die Schwerstkriminalität in Sachen Amtsmissbrauch und Korruption konzentriert”. Und sie verspricht, dass “das Redaktionsgeheimnis und Informationen von Geheimnisträgern weiterhin vollumfänglich geschützt werden.” Und natürlich werden laut Karl “auch in Zukunft werden Hausdurchsuchungen ausschließlich durch einen Richter bewilligt. Zusätzlich soll es für dabei sichergestellte Unterlagen die Möglichkeit des Widerspruchs zunächst an die Staatsanwaltschaft und bei Uneinigkeit eine Anrufung des Einzelrichters und eine Beschwerdemöglichkeit an einen Richtersenat geben”, verspricht die Justizministerin und: “rechtswidriges Handeln von Amtspersonen führt selbstverständlich zur Nichtigkeit etwaiger Entscheidungen”.