Mit ‘Staatsanwaltschaft’ getaggte Artikel

Freitag, 9. März 2012, von Elmar Leimgruber

Widerstand gegen Lockerung des Berufsgeheimnisses

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die österreichische Journalistengewerkschaft startet eine Online-Petition gegen die Einschränkung der Pressefreiheit durch eine Gesetzesabänderung (konkret § 112 StPO): Konkret geht es darum, dass weisungsgebundene Staatsanwälte mit Hilfe der Polizei praktisch jederzeit redaktionelle Unterlagen und Daten von Redaktionscomputern beschlagnahmen können. “Informanten wird damit jeder Schutz entzogen.

Die Aufdeckung von Korruptionsfällen und Fehlverhalten der Regierung sollen damit praktisch unmöglich gemacht werden, reagiert Franz C. Bauer, Chef der Journalistengewerkschaft. “In einer überfallsartigen Änderung des ursprünglichen Ministerratsentwurfs und nach Ende der Begutachtungsfrist habe Justizministerin Beatrix Karl nach der Gebutachtungsfrist Formulierungen in eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) eingeschleust, die das Redaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit abschaffen, lautet der Vorwurf. Und hier kann die Petition “Rettet die Pressefreiheit” der Journalistengewerkschaft online unterzeichnet werden.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert eine sofortige Rücknahme der geplanten StPO-Änderung: er befürchtet eine endgültige Aushebelung des Redaktionsgeheimnisses: “Dies ist ein neuerlicher Versuch des Justizministeriums die Grund-und Freiheitsrechte und damit die Pressefreiheit einzuschränken”, reagiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim: “Dieser neuerliche Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates zeigt von einem gefährlichen demokratiepolitischen Gedankengut der Justizministerin.” Der ÖJC fordert daher alle Nationalräte auf, “diesem Angriff auf die Pressefreiheit keinesfalls zuzustimmen”.

Ähnliche Reaktionen kommen auch von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) und von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Die ÖRAK kritisiert “die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, unter denen Redaktionsgeheimnis, anwaltliche Verschwiegenheit und eine Reihe weiterer gesetzlich geregelter Verschwiegenheitspflichten und -rechte problemlos von der Staatsanwaltschaft ausgehebelt werden können, und zwar ohne Einbindung eines unabhängigen Gerichts, dessen Kompetenzen im Strafverfahren weiter zugunsten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden”. Beschuldigte Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Steuerberater, Notare, Priester könnten so künftig nicht mehr der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern widersprechen: “Es wäre daher ein Leichtes, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt”, mahnt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff.

Bisher hatten unabhängige Gerichte zu entscheiden, ob die Verwendung zulässig ist. Mit dem neuen Gesetz liege das nun im Ermessen des Staatsanwalts, kritisiert die Kammer der Wirtschaftstreuhänder: “Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Schutzrechte der Klienten und ist abzulehnen”, sagt der Präsident der Freien Berufe, Klaus Hübner, der auch Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist.

Da das BZÖ wegen dieser geplanten Gesetzesänderung einen Misstrauensantrag gegen Justizministerin Beatrix Karl eingebracht hat, reagiert nun auch diese auf die Vorwürfe: “Scheinbar ist es den Kritikern nicht recht, dass sich das Justizsystem auf die Schwerstkriminalität in Sachen Amtsmissbrauch und Korruption konzentriert”. Und sie verspricht, dass “das Redaktionsgeheimnis und Informationen von Geheimnisträgern weiterhin vollumfänglich geschützt werden.” Und natürlich werden laut Karl “auch in Zukunft werden Hausdurchsuchungen ausschließlich durch einen Richter bewilligt. Zusätzlich soll es für dabei sichergestellte Unterlagen die Möglichkeit des Widerspruchs zunächst an die Staatsanwaltschaft und bei Uneinigkeit eine Anrufung des Einzelrichters und eine Beschwerdemöglichkeit an einen Richtersenat geben”, verspricht die Justizministerin und: “rechtswidriges Handeln von Amtspersonen führt selbstverständlich zur Nichtigkeit etwaiger Entscheidungen”.

Sonntag, 26. September 2010, von Elmar Leimgruber

Pressefreiheit bedeutet nicht journalistische Willkür

Elmar Leimgruber
Foto: © Leimgruber

Vorausgeschickt: Ja, die Pressefreiheit ist in Gefahr, und zwar nicht nur in irgendwelchen Entwicklungsländern, sondern auch in Europa und hier wie in Italien und in anderen Ländern auch in Deutschland und Österreich. Dies hat in erster Linie wirtschaftliche Gründe, denn rein durch Abonnement-Einnahmen können sich viele Medien nicht finanzieren, wodurch ein problematisches Spannungsfeld zwischen journalistischer Unabhängigkeit und wirtschaftlichen Zwängen entsteht.

Und dann gibt es in jedem Land auch noch so genannte staatsnahe Medien, die von der jeweiligen Regierung kontrolliert werden. So kam in Österreich unter der schwarz-blauen Regierung ein “schwarzer” Chefredakteur an die Spitze der “Wiener Zeitung” und wurde prompt von einem “roten” abgelöst, als der rote Faymann Bundeskanzler wurde. Und beim ORF ging es seit der letzten rot-schwarzen Regierung noch weit unverfrorener her:

In der schwarz-blauen-orangen Regierungszeit wurde nur versucht, ein gewisses politisches “Gleichgewicht” der einzelnen Parlaments-Parteien im ORF herzustellen, was jene Leute im ORF, die es gewohnt waren, politisch immer nur unter ihresgleichen zu sein, verstörte und die SOS ORF gegen die vermeintliche politische Vereinnahmung des ORF ins Leben rufen liess.

Was hingegen seit der Regierung des roten Kanzlers Faymann im ORF vor sich geht, hat mit Meinungsvielfalt und Demokratie nichts mehr gemeinsam: Nicht nur, dass er -wie berichtet- alle ihm -leider- per Gesetz zustehenden Publikumsräte ausschliesslich aus den Reihen seiner Partei der SPÖ rekruitierte, und damit das Sehervotum nicht nur ignorierte, sondern im Nachhinein zu seinem Vorteil manipulierte (und ich höre nach wie vor niemanden im ORF und kaum wen ausserhalb, der gegen eine solch haarsträubende politische Einflussnahme und Umfärbung auftritt), sondern alle wichtigen Umbesetzungen der Spitzenfunktionen der letzten Monate waren SPÖ-Sympatisanten. Gegen solche Vorgänge und Einmischungen müssten Journalisten und ihre Standesvertretungen protestieren, das passiert aber leider nicht. Es scheint fast, es herrscht chronische Blindheit auf dem einen Auge. Bezüglich ORF und Politik stehe ich übrigens nach wie vor (wenn ein politisch unabhängiger ORF schon nicht möglich und offenbar auch nicht erwünscht ist) für einen ORF, in dem alle Parlamentsparteien je nach ihrer Stärke vertreten sind.

Und dann gibts in Österreich noch die “Kronenzeitung”, die sich offenbar nicht zu schade dafür ist, nach den Treueschwüren der SPÖ-Spitze vor einiger Zeit dem Medium gegenüber, derlei aktiv Parteipropaganda für die SPÖ zu betreiben, dass deren Funktionäre schon gebeten wurden, der “Krone” passende Promotion-Artikel zukommen zu lassen.

Also nein: Es herrscht nicht wirklich Pressefreiheit, wenn reichweitenstärkste Medien eines Landes (ORF, “Krone”, “Österreich” und in letzter Zeit vermehrt auch “heute”) wohlwollende Hofberichterstattung für die SPÖ liefern (müssen). Und dies ist der eigentliche Skandal: dass das Medien- und Machtimperium in Österreich vor allem von einer einzigen Partei kontrolliert wird: der SPÖ.

Aber derzeit gegen die Wogen hoch im Zusammenhang mit zwei konkreten Rechts-Fällen, wo manche Journalisten ihre Befürchtung bestätigt sehen, dass die Pressefreiheit in Gefahr ist. Dabei handelt es sich hier um zwei grundunterschiedliche Ereignisse:

Im ersten Fall hatte vor einigen Tagen die Oberstaatsanwaltschaft Wien Journalisten der Nachrichtenmagazine “profil” und “News” im Rahmen einer Beschuldigteneinvernahme vernommen, weil diese aus dem Gerichtsdossier in der Causa “Hypo Alpe-Adria” berichtet hatten, was jedoch in Österreich nicht strafbar ist. Weil es hierbei aber um einen “Tatbestand” in Deutschland handelt, hatte die Staatsanwaltschaft München aber die Einvernahme der österreichischen Journalisten in Wien verlangt.

Bei allem Verständnis dafür, dass die Justiz -zu Recht- ein berechtigtes Problem mit eigenen “Maulwürfen” hat: Erstens ist das Zitieren aus Gerichtsakten in Österreich nicht strafbar und zweitens gilt das Redaktionsgeheimnis verbunden mit dem Schutz der jeweiligen Informanten. Es ist ist Aufgabe der Justiz, ihre “2undichten Stellen” selbst ausfindig zu machen und nicht Journalisten damit zu quälen. Geschieht es dennoch, handelt es sich auch für mich eindeutig um eine Gefährdung der Pressefreiheit.

Im zweiten Fall hatte bereits vor Monaten die “Am Schauplatz”-Redaktion des ORF eine Dokumentation über Skinheads vorbereitet und diese offenbar zu einer Veranstaltung von FPÖ-Chef Strache gebracht. Und hier stehen nun Aussage gegen Aussage: Strache behauptete, dass Redakteure die Skinheads zur Naziparolen anstifteten und erstattete Anzeige wegen “Wiederbetätigung”. Der ORF stellte sich schützend hinter seine Redakteure, die ihre Unschuld beteuerten. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin sofort die Herausgabe des gefilmtes Materials. Erst viele Stunden später und erst am nächsten Tag übergab der ORF einen Teil des Filmmaterials. Der ORF verklagte daraufhin Strache.

Jetzt Monate später wurde mitgeteilt, dass laut einem Gutachter auf dem abgegebenen Filmmaterial keine Manipulationen erkennbar sind. Und wenige Tage später hob das Parlament die Immunität des FPÖ-Chefs auf, um ein Gerichtsverfahren gegen ihn eröfffnen zu können. Und in Folge wurde vom ORF durch Beschluss des OLG Wien auch die Herausgabe des restlichen Filmmaterials gefordert.

Der Aufstand des ORF und weiterer Medien war gross und man ortete einen schwerwiegenden Angriff gegen die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis.

Aber hier kann ich beim besten Willen nicht mit: Es überrascht und mich und erfüllt mich mit Sorge, dass ausgerechnet auch jene journalistischen Kollegen, die bei politischen Gegnern dauernd der Justiz Untätigkeit vorwerfen, wenn sie vermutliche “Skandale” über diese aufgedeckt haben, jetzt “Skandal” und “Rettet die Pressefreiheit” schreiben. Wäre ihr Gerechtigkeitssinn so ausgeprägt, wie sie ihn für sich selbst gern beanspruchen und einfordern, müssten sie auch in diesem konkreten Fall entschieden für die volle Aufklärung eintreten, schon ihrer eigenen Glaubwürdigkeit wegen:

Wenn mir als Journalist ein Politiker unverfroren vorwirft, ich manipuliere, dann lege ich mein Material sofort und vollständig und freiwillig vor Zeugen offen und überführe ihn der Verleumdung. Und das ist meines Erachtens in diesem Fall der einzig richtige Weg, wenn man “unschuldig” ist. Die “Am Schauplatz”-Redaktion und mit ihr der ORF haben sich hingegen für einen Weg entschieden, der Vertuschung vermuten lässt. Sich hier auf das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit zu berufen, klingt zumindest nach einer billigen Ausrede, weil man (zu Recht?) nicht zu dem stehen kann, was man als Journalist tut.

Und dass in diesem Fall auch noch durch Anzeige des ORF die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wurde, um ein gerichtliches Verfahren zu ermöglichen, kommt erschwerend dazu. Wie soll man ein Verfahren gegen wen führen können, wenn die Beweismittel nicht verwendet werden dürfen?

In diesem Fall bezüglich dieser so genannten “Skinhead-Affäre” halte ich den Schrei nach dem Schutz der Pressefreiheit nicht nur für eine Überreaktion, sondern für vollkommen unangebracht und unberechtigt. Hier sollen die Redakteure zu dem stehen, was sie produziert haben; das hätten sie sofort und ohne gerichtliches Urteil machen sollen, schon um ihre -sofern es diese gibt- Unschuld zu beweisen.

Ich bin hier für eine lückenlose und vollständige Aufklärung der Causa, und zwar ohne irgendwelche politischen oder sonstigen Rücksichten, weder auf Strache, noch auf die betreffende Redaktion.

Und obwohl ich in diesem Fall keinerlei Verletzung weder des Redaktionsgeheimnisses noch der Pressefreiheit feststellen kann, aber im zuerst genanntenFall sehr wohl und weil die Pressefreiheit ein unersetzbarer Wert für die demokratische Gesellschaft darstellt, nehme ich auch am einmaligen Krisen-Journalistentreff am Montag Abend teil, um mit besorgten Kolleginnen und Kollegen Massnahmen gegen die Aushöhlung der Pressefreiheit zu diskutieren.

Übrigens: es sollte zwar selbstverständlich sein, aber ich erinnere dennoch daran: Als Journalist tragen wir eine grosse Verantwortung: nicht nur nur dem Chefredakteur oder dem Verleger gegenüber, sondern vor allem uns selbst und den Menschen gegenüber, für die wir berichten, und natürlich auch jenen gegenüber, über die wir recherchieren. Dessen sollten wir uns immer bewusst sein.

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Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

ÖJC-Podiumsdiskussion zum Thema: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Journalisten zu kriminalisieren, die geheimes Material veröffentlichen, sehr wohl aber Informanten ausfindig zu machen, die gegen durch die Weitergabe von internen Daten an Journalisten das Dienstgeheimnis verletzen. Dies betonte Walter Geyer, Staatsanwalt der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der gestrigen Podiumsdiskussion des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) anlässlich des einjährigen Bestehens des Österreichischen Medienrates: Das Redaktionsgeheimnis schützt den Journalisten, nicht aber den Informanten – nicht die, die Amtsträger sind, so Geyer.

Antikorruptions-Staatsanwalt Walter Geyer

Die Staatsanwalt kriminalisiere sehr wohl Journalisten, und das geplante Terrorismuspräventionsgesetz fördere eine Entwicklung, welche die Pressefreiheit immer mehr aushöhle und einschränke, entgegnete Fred Turnheim, Präsident des ÖJC. Für ihn ist zudem auch die Entwicklung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung sehr bedenklich und er sieht auch im Sicherheitspolizeigesetz große Gefahren für die Pressefreiheit.

Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht laut ÖJC nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.

Bereits jetzt entspreche es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei “aufzureizen” oder “als Anleitung zu dienen”, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergebe aber einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum so der ÖJC. Das Justiziministerium möge also diese Passage im Gesetzentwurf entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird, fordert der Journalistenclub.

Der Vorsitzende des Medienrates, Heinz Mayer, verwies in der Podiumsdiskussion darauf, dass Journalisten verfassungsrechtlich geschützt sind und ihre Quellen nicht bekannt geben müssen. Als Verfassungsexperte vertritt er die Meinung, dass die Pressefreiheit im Verfassungsrang stehe und daher geschützt ist. Jedoch sieht auch er die Notwendigkeit, die Bereiche Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis auf eine europäische Ebene zu bringen, um es – wie in letzter Zeit festzustellen ist – besser abzusichern. Es zeigte sich, dass die demokratiepolitische Entwicklung gerade im Medienbereich nicht zufrieden stellend ist.

Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, wies auf die wichtige Rolle der “whistle blower”, wie in den USA Informanten genannt werden, hin. Auch er meinte, es sollte nicht darum gehen, Informanten zu suchen und zu bestrafen. Es gehe darum, Missstände aufzuzeigen und nicht, unter welchen Motiven Informationen weitergeben werden, damit sie an die Öffentlichkeit gelangen. Auch der Rechtsanwalt und Medienexperte Gottfried Korn verwies auf die Menschenrechte, die in der Verfassung stehen. Somit gehöre auch die Pressefreiheit zum Grundrecht – diese dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar.