Mit ‘Europarat’ getaggte Artikel

Freitag, 17. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

EU-Parlament sorgt sich um EU-Grundrechte in Ungarn

Ungarns Regierungschef Victor Orban vor dem EU-Parlament
Foto: © EU-Parlament

Ungarn mit seinem Regierungschef Victor Orban (Fidesz) steht unter Beobachtung des EU-Parlaments. In einer nicht bindenden  Resolution wird die EU-Kommission aufgefordert, mögliche Änderungen und Umsetzungen der ungarischen Gesetze genau zu verfolgen. Das Europäische Parlament ist “zutiefst besorgt über die Lage in Ungarn in Bezug auf die Praxis der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung und den Schutz der Menschenrechte und der sozialen Rechte, die Gewaltenteilung, die Gleichheit und das Diskriminierungsverbot”.

Ungarn muss die Grundwerte der EU einhalten, sind die Abgeordneten überzeugt. Das EU-Parlament hat daher am Donnerstag entschieden, zu untersuchen, ob EU-Rechte und Grundwerte in Ungarn geachtet werden. Zusätzlich zum Bericht wird dann darüber entscheiden, ob Artikel 7 des EU-Vertrags aktiviert werden soll. Artikel 7 wird benutzt, um eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Union zu prüfen. Das Parlament beauftragt den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europarat und der Venedig-Kommission weiterzuverfolgen, wie die Empfehlungen der Kommission und des Europäischen Parlaments umgesetzt wurden und hierzu einen Bericht vorzulegen.

Die Abgeordneten fordern konkret die Kommission dazu auf, die Rechtsvorschriften Ungarns und ihre Umsetzung sorgfältig auch darauf hin zu prüfen, ob sie nicht nur buchstabengetreu, sondern auch mit dem Geist der europäischen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Die Kommission soll eine eingehende Studie in Auftrag geben, um die folgenden Punkte zu gewährleisten:

- die vollständige Unabhängigkeit der Justiz,
- dass die Regelungen über die ungarische Nationalbank mit den Rechtsvorschriften der EU vereinbar sind,
- dass die institutionelle Unabhängigkeit in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit wiederhergestellt und garantiert ist,
- dass die Befugnis des Verfassungsgerichts zur Prüfung sämtlicher Gesetze in vollem Umfang wiederhergestellt wird, einschließlich des Rechts auf Prüfung von Haushalts- und Steuergesetzen,
- dass die Medienfreiheit und der Medienpluralismus im Wortlaut und bei der Durchführung des ungarischen Mediengesetzes garantiert werden,
- dass das neue Wahlgesetz den demokratischen Normen der EU entspricht und der Grundsatz des politischen Wechsels geachtet wird,
- dass das Recht auf Ausübung politischer Opposition auf demokratischem Wege innerhalb und außerhalb der Institutionen gewährleistet ist,
- dass das Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Grundsätze der Gewissensfreiheit achtet und auch davon Abstand genommen wird, die Registrierung von Glaubensgemeinschaften einer Billigung durch das Parlament Ungarns mit Zweidrittelmehrheit zu unterwerfen.

Die ungarischen Behörden indes müssen den Empfehlungen, Einwänden und Forderungen der Kommission, des Europarats und der Venedig-Kommission nachkommen und die betroffenen Gesetze unter Einhaltung der Grundwerte und Normen der EU abändern, heißt es in der von Fraktionen S&D, ALDE, Grünen/EFA und der VEL/NGL-Fraktion vorgelegten Entschließung. Der Text wurde mit 315 Ja-Stimmen bei 263 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen angenommen.

 

 

Zum Hintergrund der Aktion des EU-Parlaments: Am 18. April 2011 hat das ungarische Parlament die neue Verfassung angenommen, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Am 17. Januar 2012 hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in drei Angelegenheiten eingeleitet und hat daher auch Regierungschef Victor Orban bereits am 18. Januar nach Straßburg zitiert: in Bezug auf die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank, die Herabsetzung des verbindlichen Ruhestandsalters von Richtern von 70 auf 62 Jahre und die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde. Die Kommission hat die staatlichen Stellen Ungarns außerdem um weitere Informationen über die Unabhängigkeit der Justiz ersucht hat. Die ungarische Regierung hat einen Monat Zeit, um darauf zu reagieren.

Dienstag, 13. September 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Rat verlängert Urheberschutz für Musikaufnahmen

Künftig sind Musikproduktionen wie diese zu Gunsten der Urheber 70 Jahre geschützt

Der Schutz der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf Musikaufnahmen wird innerhalb der EU von derzeit 50 auf 70 Jahre erhöht. Dies hat der Europarat am 12. September 2011 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Konkret endet der Schutz nun 70 Jahre nach dem Tod des des letzten Urhebers an einem Musikprojekt: des Komponisten der Musik oder des Textautors.

Die belgische, tschechische, niederländische, luxemburgische, rumänische, slowakische, slowenische und schwedische Delegation stimmten laut EU-Pressemitteilung gegen den Antrag, die österreichische und die estnische Delegation enthielten sich der Stimme. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die dafür sorgen, dass Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller übertragen haben,  persönlich von der verlängerten Schutzzeit profitieren und ihre übertragenen Rechte unter bestimmten Bedingungen sogar zurückzuholen.

Durch die neue Richtlinie soll der rechtliche Schutz der ausübenden Künstler durch Anerkennung ihrer kreativen und künstlerischen Beiträgen verbessert werden. Um zu verhindern, dass ausübende Künstler im Laufe ihrer Lebenszeit ihre Musik-Rechte verlieren und damit auch eine Einkommenslücke am Ende ihres Lebens hätten, wurde das Schutzalter nun auf 70 Jahre hinaufgesetzt. So soll auch gewährtleistet werden, dass ihre Werke nicht noch zu ihren Lebzeiten verunstaltet werden dürfen.

Freitag, 12. März 2010, von Elmar Leimgruber

Italiens Premier Berlusconi soll vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Premierminister Silvio Berlusconis Kontrolle über das italienische Fernsehen verstösst gegen die europäischen Demokratienormen, so die Argumentation der Open Society Justice Initiative in einem heute beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichten Schriftsatz. Dem Klage erhebenden italienischen Fernsehsender Centro Europa 7 s.r.l. wurde demnach nahezu zehn Jahre lang keine Sendefrequenz zugeteilt und dann auch aus den bestehenden Frequenzen der RAI ausgegliedert und ist daher für den Betrieb eines landesweiten Fernsehnetzes in ganz Italien nicht geeignet.

Im Jahr 1999 erteilten die italienischen Behörden Centro Europa 7 die Genehmigung, einen landesweiten Fernsehsender zu betreiben; allerdings wiesen sie dem Unternehmen bis Dezember 2008 keine konkrete Sendefrequenz zu. Die Frequenz hätte dem nationalen Kartellgesetz zufolge von Mediaset Group, Italiens dominierenden privaten Fernseh- und Rundfunkunternehmen, freigegeben werden müssen. Mediaset betreibt die drei grössten privaten Fernsehprogramme des Landes und wird von der Familie Berlusconi kontrolliert.

“Der Fall macht die Unfähigkeit von mehreren aufeinanderfolgenden italienischen Regierungen deutlich, sich des Doppelproblems von Machtkonzentration und Interessenkonflikten im Bereich des Fernsehens anzunehmen”, erklärte James A. Goldston, Executive Director der Open Society Justice Initiative. “Die Situation in Italien ist für eine Demokratie einfach nicht hinnehmbar und wir bitten den europäischen Gerichtshof dringend, das Prinzip der Medienvielfalt aufrechtzuerhalten”, so Goldston weiter.

“In Italien ist der Besitz von Fernsehsendern sehr viel stärker konzentriert als in irgendeinem anderen Land in Europa”, bemerkte Goldston. “Dieser Mangel an Vielfalt kann dazu führen, dass Diskussionen erstickt und der Öffentlichkeit der Zugang zu Informationen und kritischen Meinungen verwehrt wird”, so Goldston weiter.

Als Regierungschef hat Berlusconi auch indirekte Befugnis über Italiens staatliche öffentliche Rundfunkanstalt Radiotelevisione Italiana (RAI). Zusammengenommen kontrollieren Mediaset und RAI rund 90 Prozent der Zuschauer- und Werbeeinnahmen landesweit.Und auch der derzeitigen Regierung unter Berlusconi werde wiederholt Einmischung in die redaktionellen Entscheidungen der RAI vorgeworfen.

Bereits im Jahr 2004 hatten der Europarat und das Europaparlament den klaren Interessenkonflikt zwischen Berlusconis Medienkonzern und seiner politischen Regierungsverantwortung kritisiert- doch an der Situation habe sich bisher nichts geändert. Daher habe sich nun die Open Society Justice Initiative hier als unabhängiger Dritter und Vertreter des Gemeinwohls ein. Die Open Society Justice Initiative (http://www.justiceinitiative.org/) setzt sich juristisch zum Schutz und zur Verteidigung von Menschen weltweit ein. Mithilfe von Gerichtsverfahren, Anwaltschaft, Nachforschungen und technischer Unterstützung kämpft die Justice Initiative für die Menschenrechte und eine grössere Handlungsfähigkeit offener Gesellschaften.