Mit ‘Urheberrecht’ getaggte Artikel

Dienstag, 26. April 2016, von Elmar Leimgruber

ÖJC: TTIP gefährdet Verbraucher- und Urheberrechte

Während US-Präsident Barack Obama bei seinem Deutschland-Besuch für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und Europa wirbt – weil ja auch vor allem die USA davon profitieren, gingen allein jetzt in Deutschland 35.000 Menschen gegen diesen Vertrag auf die Straße. Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) erinnert in diesem Zusammenhang erneut an seinen Standpunkt: “Geheime transatlantische Vereinbarungen zerstören soziale Standards und damit auch das Überleben von Journalisten und Autoren”, befürchtet ÖJC-Präsident Fred Turnheim:

US-Präsident Barack Obama wirbt bei seinem Deutschland-Besuch für einen raschen Abschluss der noch immer streng geheimen Verhandlungen über TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) bis Ende des heurigen Jahres. „Warum drängt der amerikanische Präsident so auf einen Abschluss und warum sollen die Völker Europas einen Vertrag zustimmen, der streng geheim ist“, fragt der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) Fred Turnheim, in einer Aussendung.

Hier werde von den Amerikanern “ein trojanisches Pferd nach Europa geschmuggelt: „Sonderrechte für Konzerne, auch für Medienkonzerne, bringen eine weitere Amerikanisierung in den Medien nach Europa und gefährden so zigtausende Arbeitsplätze für Journalisten und Künstler in den EU-Mitgliedsstaaten“, zeigt sich Turnheim überzeugt: “TTIP gefährdet Verbraucherrechte und Urheberrechte in Europa.”

Bei den in New York beginnenden Gesprächen gehe es nach Angaben der EU-Kommission, um den Marktzugang und um Regulierungsfragen. Weiter unverhandelt blieben jedoch die umstrittenen privaten Schiedsgerichte, die hebelten die nationalen Gerichtsbarkeiten genau so aus, wie die Umwandlung des europäischen Urheberrechts in das US-amerikanische Copyright, so Turnheim. Völlig falsch liege auch US-Handelsministerin Penny Pritzker, wenn sie meine, dass so ein Vertrag „Diskretion“ brauche:

„Wir Bürger und besonders wir Journalisten müssen wissen, was in diesem Vertrag steht, bevor wir zustimmen können“, sagt der ÖJC-Präsident, der in der Meinung der amerikanischen Handelsministerin ein undemokratisches Rechtsverständnis sieht. Die Wünsche des amerikanischen Präsidenten sind voll verständlich, haben doch nur die US-Amerikaner und ihre Wirtschaft wirklich etwas von TTIP. Die österreichische Bundesregierung und die Abgeordneten zum National- und Bundesrat und zum Europaparlament werden dringend aufgefordert, den derzeitigen Verhandlungsstand und den TTIP-Vertrag vollständig der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Donnerstag, 2. Juli 2015, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Rechtssicherheit für Journalisten im Urheberrecht + Kurzkommentar

Der Autor dieses Beitrags, Elmar Leimgruber, vor dem Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. © Elmar Leimgruber, redakteur.ccDer Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert vom Europäischen Parlament Rechtssicherheit im Urheberrecht. Ursache des aktuellen Statements ist die von EU-Bürokraten angedachte Einschränkung der so genannten “Panoramafreiheit”, also die Freiheit beispielsweise vor Kulturdenkmälern Selfies zu schiessen. Die “Panoramafreiheit” muss erhalten bleiben, fordert die Journalistenvereinigung.

 

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC ) kritisiert ” die weltfremde und verwirrende Entscheidung” des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments die sogenannte “Panoramafreiheit” einzuschränken. “Es kann nicht Sinn europäischen Rechts sein, dass wenn man ein Selfie vor der Karlskirche in Wien machen will, vorher die Erlaubnis der Katholischen Kirche und des Barock-Architekten Johann Bernhard Fischer von Erlach einholen muss”, macht sich ÖJC-Präsident Fred Turnheim über diesen Streich einiger EU-Abgeordneten lustig.

Der öffentliche Raum gehört uns allen. Eine Kommerzialisierung und Privatisierung des öffentlichen Raumes wird vom ÖJC strikt abgelehnt. Die österreichischen Abgeordneten zu EU-Parlament werden ersucht, für den Erhalt der Panoramafreiheit zu stimmen.

Der ÖJC begrüßt die Ablehnung des Geoblockings, da dies für die Informationsfreiheit von wesentlicher Bedeutung ist. Der ÖJC fordert ein einheitliches europäisches Urheberrecht als Gegengewicht zum amerikanischen Copyright. Diese beiden Rechte sind völlig unterschiedlich, da das Urheberrecht die Autoren schützt, das Copyright die Verlage.

Der ÖJC erwartet sich von den EU-Abgeordneten einen massiven Schutz der Urheberinnen und Urheber und ihrer publizistischen und künstlerischen Werke. Daher muss das Urheberrecht aus den TTIP-Verhandlungen herausgenommen werden.

Ich schließe mich den Forderungen des Österreichischen Jouzrnalisten Clubs vollinhaltlich an, besonders was die geplante Einschränkung der so genannten Panoramafreiheit betrifft: Fotos von öffentlichen Gebäuden zu schiessen und auch Selfies vor diesen darf kein Privileg von einigen wenigen sein, sondern muss Allgemeingut sein und bleiben!

Man muss sich nicht wundern, wenn die Zustimmung zur Europäischen Union und vor allem zu ihren Institutionen ständig sinkt, wenn irgendwelchen Bürokraten in Brüssel offenbar so langweilig ist (wieso sie in Zeiten der europaweiten Sparkurse nicht einfach einsparen?), dass sie ständig unsinnigere Ideen entwickeln, um das Leben und die Freiheit der Menschen in der EU immer noch mehr einzuschränken. Ich sage dazu nur: Nein danke!

Dienstag, 10. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

10. Februar 2015: Safer Internet Day 2015

Heute (10. Februar) findet nun zum 12. Mal der Safer Internet Day statt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem „besseren Internet für Kinder und Jugendliche“ nach dem Motto: „Let’s create a better internet together!“ Der jährliche Aktionstag wird von der europäischen Kommission im Rahmen des Safer Internet Programms organisiert. Über 100 Länder beteiligen sich weltweit am Safer Internet Day, um über eine sichere und verantwortungsvolle Internetnutzung aufzuklären. International organisiert das europäische Netzwerk Insafe den Safer Internet Day.

Rechtzeitig zum diesjährigen Safer Internet Day am 10. Februar 2015 hat die ISPA (Internet Service Providers Austria) drei Kapitel aus ihrem Ratgeber “Internet sicher nutzen” auf Einzel-Flyern aufbereitet, die praktische Tipps zu einer Reihe von Herausforderungen im digitalen Alltag liefern, über rechtliche Hintergründe informieren oder auch Auskunft über Melde- und Beratungsstellen geben. Diese kompakten Zusammenfassungen und Tips zur sicheren Internetnutzung gibt es nun  für die Themen “Hasspostings”, “Bewerben & Internet” und “Urheberrecht”.

Die neuen  Einzel-Flyer sind in gedruckter Form verfügbar und stehen – wie auch der Ratgeber “Internet sicher nutzen” – auf der ISPA Webseite zum kostenlosen Download bereit.Die 128-seitige kostenlose Gesamtbroschüre ist für Pädagoginnen und Pädagogen und Erziehungsberechtigte, aber auch für Jugendliche selbst eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Entwicklung der leider allzu oft noch vernachlässigten Online-Medienkompetenz.

www.ispa.at/internetsichernutzen
www.ispa.at/bewerbenundinternet
www.ispa.at/hasspostings
www.ispa.at/urheberrecht

Saferinternet.at legt in diesem Jahr den Schwerpunkt auf “Sexting”: Anhand einer Studie mit Jugendlichen wird belegt, dass diese Kombi zwischen Chat und Sexpics-Verschicken unter Jugendlichen stark verbreitet ist. Hier sei einerseit mehr Aufklärung nötig. Jedoch: Allein wenn Jugendliche in einer Beziehung eine pornografische Aufnahme von sich selbst an den Partner oder die Partnerin übermitteln, machten sie sich derzeit der Kinderpornografie strafbar. Diese Einschränkung der selbstbestimmten Sexualität von Jugendlichen müsse daher gesetzlich geändert werden, fordert saferinternet.at. Mehr zum Thema gibts hier.

Donnerstag, 3. Oktober 2013, von Elmar Leimgruber

EPA: Geistiges Eigentum schützt 56 Mio. Arbeitsplätze

Die Rechte im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum sichern mehr als 56 Millionen Arbeitsplätze in der EU, während Urheberrechtsverletzungen und Raubkopien Arbeitsplätze gefährden. Schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige machen mit einer Wertschöpfung von jährlich rund 4700 Milliarden Euro fast 40 Prozent der gesamten Wirtschaftstätigkeit der EU aus. Dies geht aus einer neuen Studie zum Beitrag schutzrechtsintensiver Wirtschaftszweige hervor (“Intellectual Property Rights intensive industries: contribution to economic performance and employment in Europe”), die das Europäische Patentamt (EPA) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt nun vorgestellt haben.

Die Rechte am geistigen Eigentum sind demnach von enormer Bedeutung für die Wirtschaft in Europa: Der direkte Anteil dieser Industrien an der Gesamtbeschäftigung liegt bei annähernd 26 Prozent und umfasst damit 56 Millionen Arbeitsplätze; weitere neun Prozent aller Arbeitsplätze in der EU sind indirekt mit diesen Wirtschaftszweigen verbunden. Die hier Beschäftigten verdienen auch sehr gut: die durchschnittliche Vergütung in schutzrechtsintensiven Bereichen ist mehr als 40 Prozent höher als in anderen Branchen.

“Ich bin der festen Überzeugung, dass die Rechte des geistigen Eigentums für die Förderung von Innovation und Kreativität eine eminent wichtige Rolle spielen”, sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. “Ich freue mich über die Veröffentlichung dieser Studie, die bestätigt, dass der Schutz dieser Rechte Wachstum und Arbeitsplätze bedeutet. Sie hilft uns, politische Entscheidungen zu treffen, die auf konkrete Fakten gestützt sind. Aus dieser Studie wird deutlich, dass Rechte des geistigen Eigentums in unserer Wirtschaft allgegenwärtig sind: Von der High-Tech-Industrie bis hin zu den Herstellern von Sportartikeln, Spielzeug und Computerspielen – alle machen sie ausgiebig von Rechten Gebrauch, die häufig nicht nur einer Kategorie, sondern verschiedenen Kategorien von Schutzrechten angehören.”

Benoît Battistelli, der Präsident des Europäischen Patentamts erläutert: “Aus diesem Bericht wird deutlich, dass Patente und andere Schutzrechte nicht nur wirtschaftstheoretisch von Bedeutung sind. Immaterielle Vermögenswerte sind für innovative Unternehmen extrem wichtig geworden. Patente erleichtern oft den Zugang zu Kapital und Geschäftspartnern. Dies gilt besonders für KMU, aber auch für Forschungszentren und Universitäten. Um in unserer globalen Wirtschaft wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Europa die Entwicklung und den Einsatz von Innovationen und neuen Technologien noch stärker als bisher fördern.”

Der Präsident des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt António Campinos sagte: “Diese Studie ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus verschiedenen Agenturen und Ländern und der Verwendung einer transparenten, replizierbaren Methode. Sie setzt sich mit der grundlegenden Frage auseinander, wie wichtig schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige für die Beschäftigung, das BIP und den Handel in der EU sind. Die Antwort ist eindeutig: Sie sind wichtig, sie sind sogar sehr wichtig.”

Die Studie mit Schwerpunkt auf der EU-Wirtschaft sieht als schutzrechtsintensiv jene Wirtschaftszweige an, die eine größere Anzahl von Schutzrechten je Beschäftigten anmelden als andere Bereiche oder in denen die Nutzung dieser Rechte unverzichtbarer Bestandteil ihrer Tätigkeit ist. Die Schutzrechtsintensität wird auf EU-Ebene anhand EU-weiter Messgrößen ermittelt.

Zu den schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen gehören Unternehmen mit höchst unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen über Werbung und Weinerzeugung, Herstellung von Eiskrem, Tapeten, elektrischer Beleuchtung und Haushaltsgeräten bis hin zu Satellitenkommunikation sowie Erdöl- und Erdgasgewinnung. Viele Unternehmen nutzen mehrere Arten von Schutzrechten gleichzeitig.

Für die USA wurde 2012 eine ähnliche Studie vom Patent- und Markenamt der USA in Zusammenarbeit mit der Economics and Statistics Administration durchgeführt, die zu ähnlichen Ergebnissen für die US-Wirtschaft kam wie die Studie von EPA und HABM für die EU-Wirtschaft.

Donnerstag, 26. September 2013, von Elmar Leimgruber

Künstler und Autoren müssen von ihren Werken leben können

Künstler und Autoren müssen auch in Zukunft von ihren Werken leben können. Und dafür müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Dies fordern  33 Organisationen der Initiative Urheberrecht in Deutschland mit einem Manifest, das soeben veröffentlicht wurde.

Ihre veröffentlichten Werke und Leistungen sollten jedem interessierten Nutzer zugänglich sein, fordern die Unterzeichner. Der künftige Bundestag müsse aber endlich für eine faire Berücksichtigung ihrer Interessen auch im Verhältnis zu den Verwertern und Nutzern sorgen. Eine starke Kulturwirtschaft könne nur auf gesicherten rechtlichen Grundlagen auch für sie bestehen. Um die soziale Existenz von Urhebern und Künstlern zu stärken, sei zudem ein zukunftsfestes Künstlersozialversicherungsgesetz notwendig.

Damit erteilte die Initiative Urheberrecht unter dem Motto “Kreativität ist was wert”. allen Bestrebungen eine Absage, die die Aushöhlung der Künstlersozialversicherung zum Ziel haben. Mit Blick auf Europa fordert das Manifest, dass nicht das Copyright der Unternehmen, sondern ihre Rechte als Urheber und ausübende Künstler im Mittelpunkt der Debatte stehen müssten.

Aus Sicht der Initiative Urheberrecht muss sich der Bundestag in der jetzt beginnenden Legislaturperiode so schnell wie möglich der Aufgabe stellen, das Urheberrecht so zu modernisieren, dass die Lage von Urhebern und ausübenden Künstlern in der digitalen Gesellschaft krisenfester gemacht werde.

Hinter der Initiative Urheberrecht stehen unter anderem der Deutsche Künstlerbund, der Verband Deutscher Schriftsteller, der Deutsche Journalisten Verband (DJV), der Deutsche Komponistenverband sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di . Hier ist das Manifest der Initiative Urheberrecht im Wortlaut abrufbar.

Montag, 19. November 2012, von Elmar Leimgruber

Stronach und die Medien – Info und Kommentar

Seit Tagen erregt ein Unterschrift-Text als Voraussetzung, mit Neo-Politiker Frank Stronach Interviews führen zu können, die Medienbranche. Darin heisst es unter anderem, dass Interviewtext, “Titel und Einleitung zur etwaigen Richtigstellung von Fakten” die vorhergehende schriftliche Freigabe erfordern, wie “Datum” berichtete: Und: “Falls die Autorisierung des Interviews nicht erteilt wird, werde ich weder den Umstand des Interviews noch das Gesprächs ganz oder auszugsweise veröffentlichen.” Da solche Vereinbarungen Rechtsgültigkeit haben und eine Unterlassungsklage zur Folge haben könnten, kündigten zahlreiche Journalisten unter anderem auf Twitter an, keine Interviews mit Stronach zu führen, weil dessen Vorgehen einer Zensur gleichkomme.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) ortet in der Vorgehensweise Stronachs einen “metternichschen Überwachungsapparat” und einen Verstoß “gegen die Grundregeln der Pressefreiheit”. Und er forderte seine Mitglieder auf, “so lange keine Interviews mit Herrn Stronach und seinen Parteigranden zu führen, bis dieser sein demokratiefeindliches Formular zurückzieht.”
Das Teams Stronach reagierte bereits kurze Zeit später: “Frank Stronach weiß, dass jeder Halbsatz Auswirkungen haben kann… Oft werden aus Gründen der Verkaufbarkeit bzw. um eine gute Headline zu haben, Zitate aus dem Zusammenhang gerissen”. Man wollte “Hilfe für Medien” anbieten,” damit Fehler vermieden werden”, jedoch keinesfalls Zensur oder einen “Angriff auf die Pressefreiheit” starten. Die Autorisierung von Interviews bleibe jedoch, weil “international üblich”, bestehen: “Ich, VORNAME NACHNAME, MEDIUM erkläre hiermit, vor einer Veröffentlichung von Gesprächen und Interviews mit Herrn Frank Stronach den gesamten Interviewtext an Herrn/Frau XY, Funktion, Adresse, emailadresse, zur Einsicht und schriftlichen Freigabe zu senden. Kürzungen bzw. jegliche Änderung sind ohne schriftliche Zustimmung von Seiten des Team Stronach untersagt. Falls die Autorisierung des Interviews nicht erteilt wird, ist eine Veröffentlichung untersagt.”

“Bin da grad in Diskussion und hätte was zu Stronach zu sagen. Bevor ich’s sag: wohin kann ich’s zur Autorisierung mailen?” fragte “Krone”-Kolumnist Claus Pandi bissig via Twitter beim Team Stronach nach. “Danke. Aber wir brauchen eure “Hilfe” nicht”, reagierte Helmut Brandstätter, Chefredakteur des “Kurier” und “Presse”-Chefredakteur Rainer Novak schrieb zum Thema: “Leider ist die Autorisierung längst die Regel in Österreich. Da manche Politiker nicht immer druckreif sprechen, gibt es auch Spielraum für Interpretation, daher ist mitunter verständlich, dass der Betroffene das redigierte Werk noch einmal sehen will. Andererseits versuchen Politikersprecher gern, harte oder peinliche Passagen abzumildern oder zu „verbessern” – in diesem Fall kann (und muss) ein Journalist aber auch einfach Nein sagen”.

Ich verstehe Frank Stronach: Die meisten Journalisten hassen ihn offensichtlich wie die Pest, ist er doch der reiche Onkel aus Amerika, der da plötzlich auftaucht und Politik machen will, nicht im Rahmen der üblichen Parteien, sondern mit gleich einer eigenen Partei und einem Programm , mit dem das gesamte bisherige gewohnte System umgekrempelt werden soll. Und -dies trifft leider auch auf viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Journalismus zu: Es muss immer alles bleiben, wie es immer war: es hat sich doch immer alles bewährt, wie es war oder? Und kaum geschieht was Neues, wird es auch sogleich medial bekämpft.

Und es ist auch Tatsache, dass vor allem unliebsamen Politikern einerseits rhetorische Fallen gestellt werden, um genau jene Antworten zu bekommen, welche man aus Sensationsgier und/oder um sie bewusst “in die Pfanne zu hauen” haben will. Das hat aber mit seriösem Journalismus nichts zu tun. Andererseits werden zu häufig aus unklaren Wortfetzen Skandal-Schlagzeilen erzeugt und der “Verursacher” schafft es oft wochenlang nicht mehr aus den Negativschlagzeilen heraus, obwohl er genau das, was zitiert wird, nicht so und vor allem nicht in jenem Zusammenhang gesagt hat. Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Wer medial so andere Menschen bewusst öffentlich schädigt, beschmutzt selbst den Wert der Pressefreiheit und den Beruf des Journalisten.

Daher verstehe ich die Vorgehensweise von Frank Stronach und kann sie bestens nachvollziehen, zumal gerade ihm in den vergangen Monaten von Journalisten dauernd unzählige Zitate untergeschoben wurden, die er immer wieder zurechtrücken musste. Bei allem berechtigten Wunsch nach einer “Geschichte” und nach “Sagern” muss es aber für jeden guten Journalisten letztlich immer um die Wahrheit gehen, darum, was der wirklich gesagt hat und nicht, was ich als Journalist vielleicht gedacht habe, dass er sagen will.

Und ja: es kann auch echte Missverständnisse geben: vor allem bei langen Interviews, und vor allem dann, wenn sich der Journalist nur Notizen macht und das Gespräch nicht zur Verifizierung vollständig als Tondokument aufzeichnet. In diesem Fall ist eine Autorisierung sicher sinnvoll, um sicherzugehen, dass tatsächlich gesagte und verstandene (bzw. interpretierte) Aussagen auch übereinstimmen.

Dass Interviews (mit wem auch immer) also (auf Wunsch) autorisiert werden können, stellt meines Erachtens noch keine Verletzung der Pressefreiheit dar. Der Interviewte hat nämlich ein Recht darauf, dass das, womit er zitiert wird, einerseits eine tatsächliche Aussage von ihm ist und andererseits auch im richtigen Kontext steht. Das ist auch eine Frage des Urheberrechts: Selbstverständlich darf der Interviewte über die Verwertung seiner Aussagen selbst entscheiden.
Die journalistische Freiheit besteht dann darin, eine Story inklusive Titel daraus zu verfassen. Würde der Interviewte hier eingreifen wollen, wäre das Zensur und ein Eingriff in die Pressefreiheit. Das ist zwar leider genauso üblich, vor allem in Medien, die ausschließlich von der Werbung leben und aus Rücksicht auf Inserenten  ihre Beiträge von diesen zensurieren lassen. Das aber geht absolut nicht. Und gegen diese weitverbreitete Praxis sollten sich alle Journalisten zur Wehr setzen, auch dem entsprechenden Verleger gegenüber.

Berichte, Kommentare und Analysen entspringen der Pressefreiheit, und es gibt kein Recht, das es einem Interviewten erlauben würde, hierin einzugreifen. Was aber das gesprochene Wort betrifft, hat der “Autor” (auf Wunsch) sehr wohl das Recht zu verifizieren, ob das, was ihm in den Mund gelegt wird auch tatsächlich das ist, was er gesagt hat. Und es wäre fair und richtig, wenn neben einem Beitrag und Kommentar auch das Originaltext vollinhaltlich (oder nur in Abstimmung mit dem Interviewten auch gekürzt) abgedruckt würde.

Das Thema Stronach und Medien führt dazu, über die Pressefreiheit zu reden und zu schreiben. Und das ist gut so. Es betont die Wichtigkeit dieses Themas, aber es weist auch auf seine Grenzen hin und auf die Verantwortung, die man als Journalist trägt: den Lesern gegenüber, aber auch den Interviewpartnern gegenüber, unabhängig davon, ob man den Gegenüber mag oder nicht ausstehn kann. Und: “Wer seriös arbeitet, hat bei der Autorisierung fast nie Probleme, auch nicht mit Stronach.” Da stimme ich Conny Bischofberger von der “Krone” voll zu.

Dienstag, 24. April 2012, von Elmar Leimgruber

Journalistenverband fordert besseren Urheberschutz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert mehr Rechte für die eigentlichen Urheber und Autoren  von Werken: Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.  Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des DJV am gestrigen Montag in Würzburg einstimmig verabschiedet hat.

In dem Papier unterstreicht Deutschlands größte Journalistenorganisation neben dem Änderungsbedarf im Urheberrecht die Bedeutung der Arbeit der Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Um die Rechte der Urheber so umfassend wie möglich wahrzunehmen, seien die Verwertungsgesellschaften unverzichtbar. Alternative Bezahlmodelle urheberrechtlich geschützter Werke wie etwa die so genannte Kulturflatrate werden in der DJV-Stellungnahme hinterfragt. Das Papier betont, dass auf vorhandene Strukturen der Verwertung von Werken nicht verzichtet werden könne. Allein mit einer Kulturflatrate oder vergleichbaren Bezahlsystemen sei keine angemessene Vergütung für die Urheber zu erzielen. Die DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht ist in der Infothek auf der DJV-Homepage unter http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html zu finden.

Freitag, 20. April 2012, von Elmar Leimgruber

ACTA ist tot, das Comeback folgt

Die ACTA-Diskussionsteilnehmer vor Publikum: Oliver Hödl, Kai Erenli, Fred Turnheim, Maximilian Schubert und Gerhard HuissKann man in Zusammenhang mit den Entwicklungen rund um das Urheberrecht von einem “digitalen Kreuzzug” sprechen? Um diese und weitere spannende Fragen rund um ACTA ging es am Mittwochabend beim ersten Treffpunkt Medien im Wiener Medienzentrum Neu Marx mit einem breitgefächerten Podium. Das Bild des “Kreuzzuges” aufgreifend, meinte der Künstler Oliver Hödl vom Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung: “Die Gruppe der Ritter ist heute inhomogener.” ISPA- Generalsekretär Maximilian Schubert sah in den aktuellen Geschehnissen eher “einen Wandel, einen Lernprozess. Eine Neuausrichtung bleibt keinem erspart.” Die gesamte Diskussion ist bald als Video auf www.oejc.at abrufbar.

Weiteres Thema der Diskussion waren die Rechte Einzelner. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, Autor und Musiker sowie Mitbegründer der Aktion “Kunst hat Recht”, forderte eine praktikable Vorgehensweise: “Es muss brauchbare Regulative geben. Mich interessieren meine Rechte.” Der User spiele nach wie vor eher eine untergeordnete Rolle. Letztendlich vermutet Kai Erenli, Studiengangsleiter Film, TV- und Medienproduktion der Fachhochschule bfi Wien und Verfasser der Bill of Rights 2.0, dass fünf bis sechs große Unternehmen als bestimmende Rechteinhaber übrigbleiben, der User habe wenig mitzureden. Als mögliche Zukunftsperspektive schlug Erenli vor: “Man muss Richtung “Fair Use” denken. In den USA ist das bereits geregelter, das fehlt bisher in Europa.”

Veranstalter: Ursula Eripek (Geschäftsführerin Neu Marx Standortmarketing) Kooperationspartner und Veranstalter: Christoph Valencak (Agentur Putz & Stingl) Karin Thiller (Geschäftsführerin APA-OTS) und Fred Turnheim (Präsident des Österreichischen Journalisten Club)Eine wirklich befriedigende Lösung der Spannung zwischen dem Massenphänomen Illegale Downloads (Software, Spielen, Videos und Musik) und gerechter Entlohnung für die Autoren, Urheber und Entwickler konnte jedoch auch bei dieser von ÖJC-Präsident Turnheim geleiteten Podiusmsdiskussion, welche (auch versehen mit Twitter-Statements) live ins Internet übertragen wurde, nicht gefunden werden. Man war sich zwar einig, dass ein neues einfaches und zeitgemäßes Urheberrecht nötig sei, aber wie das konkret ausschauen sollte/müsste, um sowohl den Wünschen der Internetuser als auch jene der Urheber zu entsprechen, blieb aber die Antwort schuldig, was das konkret bedeutet. Und ebenfalls einig war man sich auch, dass das Thema ACTA nun zu den abgeschlossenen Akten gelegt wurde, gesetzliche Initiativen zur Überwachung und Einschränkung des Internets aber mit Sicherheit unter einem anderen Namen wiederkommen würden.

Initiiert wurde die Veranstaltungsreihe von der Mödlinger Agentur für Public Relations Putz & Stingl, dem Österreichischen Journalisten Club (ÖJC), Neu Marx Standortmarketing sowie APA-OTS Originaltext-Service. Bislang hatten ÖJC, APA-OTS und Putz & Stingl 75 erfolgreiche Events “Treffpunkt Radio” organisiert. Nun wurde daraus der “Treffpunkt Medien in St. Marx”. Dieser wird künftig fünf Mal pro Jahr in Neu Marx stattfinden. APA-OTS, ÖJC, Neu Marx Standortmarketing und Putz & Stingl laden Journalistinnen, Redakteure und Expertinnen zu einem Austausch über aktuelle Themen aus dem Medienumfeld ein.

Dienstag, 6. März 2012, von Elmar Leimgruber

Ö: Das denken Internetprovider und Filmindustrie über ACTA

Anti-ACTA-Demo in Wien
Foto: CC Haeferl

Natürlich muss das Urheberrecht auch für das Internet fit gemacht werden, reagiert Werner Müller, Geschäftsführer des Fachverbandes der Film- u. Musikindustrie in der Wirtschaftskammer (FAFO) auf eine Presseaussendung der ISPA zum Thema ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement): “Positiv ist, dass seit der öffentlichen Diskussion darüber die Frage der Entwicklung des Urheberrechts im Internet im Mittelpunkt des Interesses steht”, erklärt Müller.

Hintergrund der massiven Proteste gegen dem so genannten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA war laut ISPA (Internet Service Providers Austria), “dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form nicht den Anforderungen des Internets gerecht wird,” erklärt deren Generalsekretär Maximilian Schubert:  „Wir müssen den Schwung, den die Anti-ACTA-Bewegung gebracht hat, nutzen, um das Urheberrecht internetfit zu machen“, fordert Schubert:

„Wir brauchen klare, zeitgemäße und ausgewogene Regelungen für den Konsum, den Vertrieb und die Nutzung von Musik, Film oder anderen Kunstformen im Internet. Diese Regelungen müssen allen Beteiligten gerecht werden: NutzerInnen sollen Angebote im Netz legal konsumieren können, KünstlerInnen eine faire Entlohnung bekommen und Anbieter und Vermittler nicht in die inakzeptable Rolle von Hilfssheriffs gedrängt werden“, so Schubert.

Der Fachverband der Film- u. Musikindustrie spricht sich nun ebenfalls “für eine klare, zeitgemäße und ausgewogene Regelung für den Online-Konsum von Film- und Musikwerken aus”: Die Urheberrechte ihrer Schöpfer müssen bei dieser Abwägung ernst genommen werden. Dazu gehört aber auch, dass sie effizient durchgesetzt werden können. Natürlich sind Provider für Urheberrechtsverletzungen Dritter ebenso wenig unmittelbar verantwortlich wie für den groß angelegten gewerblichen Urheberrechtsdiebstahl, wie er von Plattformen a la Kino.to, Piratebay und Mega-Upload betrieben wurde. Aber “auch wenn man die Interessen der Internetwirtschaft an ihren Geschäftsmodellen in Betracht zieht, ist es bedauerlich, dass sich insbesondere die in der ISPA vertretenen alternativen Telekom-Betreiber so vehement gegen jede Form der Kooperation stellen”, kritisiert Müller von der Filmidustrie:

“Es ist unverständlich, dass sich ein Wirtschaftszweig, der selbst so erfolgreich nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen tätig ist, aus einer kurzfristigen Betrachtung heraus gegen Marktmechanismen und den Schutz von geistigem Eigentum stellt. Bei audiovisuellen Inhalten geht es um Produkte, die im Online-Bereich genauso vermarktet werden müssen wie im “analogen” Vertrieb”. Erfolgreiche Modelle wie iTunes und Google zeigen, dass es geht” betont Müller.

Sonntag, 12. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

ÖJC: ACTA ist autoren- und internetfeindlich

EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) als “internet- und autorenfeinlich” ab. Der ÖJC kritisiert zudem “zu schwammige Formulierungen und rein unternehmensorientiertes Denken”, das den Entwürfen zugrundeliege und fordert daher die österreichischen Abgeordneten auf, gegen das Anti-Piraterie-Abkommen zu stimmen.

Kritik an der “Heimlichtuerei” rund um die amerkanischen Gesetzesvorschläge für Europa kommt auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV): “Journalistinnen und Journalisten leben von ihrer kreativen Arbeit. Das muss auch in Zukunft möglich sein. Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums würde vor allem freien Journalistinnen und Journalisten die berufliche Perspektive entzogen,” mahnt DJV-Präsident Michael Konken: Mit der Heimlichtuerei habe man aber Proteste gegen ACTA provoziert und den berechtigten Urheberinteressen einen Bärendienst erwiesen. Die deutsche Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche ihre Unterschrift unter ACTA verweigert.

“ACTA ist einseitig, schwammig  und  unsachlich und gegen die Rechte der Autoren formuliert”, erklärt ÖJC-Präsident Fred Turnheim , der bereits in den vergangenen Jahren mehrfach EU-Parlamentarier vor dem starken Einfluss der Unternehmenslobbyisten auf die Urheberrechtsgesetzgebung in Brüssel gewarnt hat. “Dieses Abkommen hilft aber nur den Unternehmen und ist ein Copyright-Abkommen im schlechtesten amerikanischen Sinn”: Das Abkommen wurde nur mit den Unternehmen verhandelt, Contentproduzenten waren nicht eingeladen. Weder die Interessen der User, noch die der Autoren werden geschützt, sondern rein die Verkaufsinteressen der Unternehmen, so der ÖJC.

Der ÖJC spricht sich hingegen für klare Urheberechtsregelungen im Rahmen der Europäischen Union (EU) aus: in erster Linie zum Schutz des geistigen Eigentums der Journalistinnen und Journalisten, der Pressefotografen und Kameraleute.  Der ÖJC  spricht sich aber deutlich gegen die Einführung des amerikanischen Copyrights auf dem europäischen Kontinent aus. Dieser ACTA- “Handelspakt” geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück und verfolgt in erste Linie die Interessen der Industrie dieser Staaten. Der ÖJC verlangt eine Fortsetzung der für die Contentproduzenten besseren Regeln im Urheberrecht. “Eine Einschränkung des Internets liegt nicht im Interesse der Journalisten”, sagt ÖJC-Präsident Turnheim.

Der ÖJC ersucht daher die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament, diesem Abkommen nicht zuzustimmen. Die Ratifizierung des ACTA-Abkommen in Österreich muss sofort gestoppt werden. Der ÖJC ruft zudem alle Organisationen auf, künftig gemeinsam ihre Interessen in Brüssel zu vertreten, um stärker für die Interessen dieser Berufsgruppen eintreten zu können.