Mit ‘Urheberrechtsverletzungen’ getaggte Artikel

Dienstag, 6. März 2012, von Elmar Leimgruber

Ö: Das denken Internetprovider und Filmindustrie über ACTA

Anti-ACTA-Demo in Wien
Foto: CC Haeferl

Natürlich muss das Urheberrecht auch für das Internet fit gemacht werden, reagiert Werner Müller, Geschäftsführer des Fachverbandes der Film- u. Musikindustrie in der Wirtschaftskammer (FAFO) auf eine Presseaussendung der ISPA zum Thema ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement): “Positiv ist, dass seit der öffentlichen Diskussion darüber die Frage der Entwicklung des Urheberrechts im Internet im Mittelpunkt des Interesses steht”, erklärt Müller.

Hintergrund der massiven Proteste gegen dem so genannten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA war laut ISPA (Internet Service Providers Austria), “dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form nicht den Anforderungen des Internets gerecht wird,” erklärt deren Generalsekretär Maximilian Schubert:  „Wir müssen den Schwung, den die Anti-ACTA-Bewegung gebracht hat, nutzen, um das Urheberrecht internetfit zu machen“, fordert Schubert:

„Wir brauchen klare, zeitgemäße und ausgewogene Regelungen für den Konsum, den Vertrieb und die Nutzung von Musik, Film oder anderen Kunstformen im Internet. Diese Regelungen müssen allen Beteiligten gerecht werden: NutzerInnen sollen Angebote im Netz legal konsumieren können, KünstlerInnen eine faire Entlohnung bekommen und Anbieter und Vermittler nicht in die inakzeptable Rolle von Hilfssheriffs gedrängt werden“, so Schubert.

Der Fachverband der Film- u. Musikindustrie spricht sich nun ebenfalls “für eine klare, zeitgemäße und ausgewogene Regelung für den Online-Konsum von Film- und Musikwerken aus”: Die Urheberrechte ihrer Schöpfer müssen bei dieser Abwägung ernst genommen werden. Dazu gehört aber auch, dass sie effizient durchgesetzt werden können. Natürlich sind Provider für Urheberrechtsverletzungen Dritter ebenso wenig unmittelbar verantwortlich wie für den groß angelegten gewerblichen Urheberrechtsdiebstahl, wie er von Plattformen a la Kino.to, Piratebay und Mega-Upload betrieben wurde. Aber “auch wenn man die Interessen der Internetwirtschaft an ihren Geschäftsmodellen in Betracht zieht, ist es bedauerlich, dass sich insbesondere die in der ISPA vertretenen alternativen Telekom-Betreiber so vehement gegen jede Form der Kooperation stellen”, kritisiert Müller von der Filmidustrie:

“Es ist unverständlich, dass sich ein Wirtschaftszweig, der selbst so erfolgreich nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen tätig ist, aus einer kurzfristigen Betrachtung heraus gegen Marktmechanismen und den Schutz von geistigem Eigentum stellt. Bei audiovisuellen Inhalten geht es um Produkte, die im Online-Bereich genauso vermarktet werden müssen wie im “analogen” Vertrieb”. Erfolgreiche Modelle wie iTunes und Google zeigen, dass es geht” betont Müller.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Mittwoch, 28. April 2010, von Elmar Leimgruber

Internet-Piraterie verhindert 34.000 neue Arbeitsplätze

Der Vertriebsweg von Raubkopien
Grafik: © gvu.de

Laut einer TERA-Studie der Internationalen Handelskammer haben massenhafte Urheberrechtsverletzungen im Internet in 2008 allein in Deutschland die Schaffung von rund 34.000 neuen Arbeitsplätzen verhindert und Umsatzeinbußen von 1,2 Milliarden Euro verursacht. Ohne konkrete politische Gegenmaßnahmen könnte Internet-Piraterie im Jahr 2015 europaweit mehr als 600.000 potenzielle Arbeitsplätze vernichten.

Diese Zahlen nannte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gemeinsam mit der Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft, dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V., dem Verband der Drehbuchautoren, dem Bundesverband Musikindustrie sowie dem Börsenverein des deutschen Buchhandels bei einer Pressek0nferenz in Berlin anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V., betonte hingegen, dass die Durchsetzung von Urheberrechten im Internet in Deutschland im internationalen Vergleich gut funktioniere. Die Zahl der illegalen Downloads gehe beständig zurück und die Umsätze mit kreativen Inhalten über das Internet stiegen, so eco.

Laut TERA-Studie könnten in diesem Jahr annähernd 280.000 verlorene Arbeitsplätze allein auf das Konto von Internetpiraterie gehen, in 2011 dann weitere 350.000 Stellen. “Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten sollte der Schutz von Arbeitsplätzen ganz oben auf der Agenda der deutschen Regierung stehen”, kommentiert Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) und gibt zu bedenken: “Nach Erhebungen der GfK wird der Konjunktureinbruch des letzten Jahres erst in diesem und dem kommenden Jahr auf den Arbeitsmarkt durchschlagen.”

Angesichts dieser düsteren Aussichten erneuert Leonardy seine Forderung an die deutsche Regierung zu konkretem Handeln. So müsse das Massenphänomen durch eine Kombination von geeigneten technischen und rechtlichen Maßnahmen angegangen und gelöst werden. Unter Verweis auf legislative Maßnahmen in Frankreich, dem Vereinigten Königreich und konkrete Ansätze in Spanien fordert der GVU-Geschäftsführer die politische Klärung des Rechtsrahmens für ein Abgestuftes Verfahren. “Ein Mechanismus für die individuelle Aufklärung, Warnung und Sanktionierung von Internetnutzern, die das Urheberrecht verletzen, ist auch in Deutschland überfällig”, bekräftigt Leonardy. Mehr zum Thema auf gvu.de.

Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: “Die Rechteinhaber sollten sich nicht zu weiteren Repressalien gegen ihre eigenen Kunden hinreißen lassen. Denn die Märkte sind für den online-Vertrieb von kreativen Inhalten schon lange reif. Es wird Zeit, dass die Contentindustrie auf ihre Kunden zugeht, ihr Angebot ausbaut und attraktiver gestaltet. Aus der Sicht der Kunden bedeutet das Wort ‘Lizenz’ heute noch in zu starkem Maße, dass der Zugriff auf gewünschte Inhalte kompliziert und teuer ist, oder ganz verwehrt wird. Und dass, obwohl viele grundsätzlich bereit wären, dafür zu bezahlen. Eine Verschärfung des Urheberrechts wäre dem gegenüber kontraproduktiv. Gebraucht werden vielmehr noch mehr neue Geschäftsmodelle, neue Vertriebsstrukturen und Kooperationsmodelle für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger digitaler Inhalte. Die Entwicklung eines europaweiten Marktes für digitale Inhalte darf nicht länger durch eine nationale Lizenzpolitik der Rechteinhaber behindert werden.”

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