Mit ‘Internet’ getaggte Artikel

Montag, 21. März 2011, von Elmar Leimgruber

Hilfe zu Rechtsfragen im Internet

Was alles darf man im Internet? Was dürfen Online-Plattformen wie Facebook, ebay und Twitter? Wo kommen Konsumentenschutzgesetze zur Anwendung? Das neue Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” vom österreichischen Verein für Konsumentwninformation (VKI) bietet Hilfe zur Selbsthilfe und sensibilisiert für richtiges Verhalten im Internet:

Ein simpler Mausklick kann vieles besiegeln: Die Buchung für den Traumurlaub, den Kauf der so lange gesuchten, vergriffenen Buchausgabe oder den Kontakt mit dem – so hofft man – Partner fürs Leben. Was aber tun, wenn der Onlinehändler die bestellte Ware nicht liefert, sich scheinbare Gratisangebote als kostenpflichtig entpuppen oder ein Anwaltsschreiben ins Haus flattert, demzufolge man eine Urheber- und Markenrechtsverletzung beim Verkauf eines Produktes auf eBay begangen hat? Fakt ist: Wer das Internet nutzt, ist auf vielfache Weise mit Rechtsfragen konfrontiert.

Wie groß der Bedarf an Beratung in diesem Bereich ist, zeigen aktuelle Zahlen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Diese von
der Europäischen Kommission und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) etablierte Beratungsstelle steht Verbrauchern unter anderem in den Bereichen Internetabzocke und Onlinekauf hilfreich zur Seite: Rund 8.000 Konsumentinnen und Konsumenten suchten im Jahr 2010
dahingehend Rat. Tendenz steigend.

Das neue, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” zielt nach eigenen Angaben darauf ab, Internetnutzer jeglichen Alters mit rechtlichem Basiswissen auszustatten. “Die Grundidee des Buches ist, dass man nicht jeder Form der Abzocke im Internet hilflos ausgeliefert ist. Hilfe zur Selbsthilfe ist möglich”, erläutert Buchautor und Rechtsanwalt Thomas Höhne. “Umgekehrt thematisiert der Ratgeber aber auch Pflichten von Konsumenten – etwa wenn diese eine eigene Homepage betreiben, sich intensiv an Foren und sozialen Netzwerken beteiligen oder auf Auktionsplattformen wie eBay aktiv sind. Rechtliche Graubereiche sind im Internet keine Seltenheit. Mit dem neuen Konsument-Ratgeber ist man aber jedenfalls auf der sicheren Seite,” verspricht Höhne.

Zwei Beispiele:

1) Ist der lizenzlose Download von geschützten Musik- und Filmdateien aus Internettauschbörsen aber nun legal oder illegal? Höhne: “Das
lizenzlose Downloaden geht rechtlich mit Sicherheit nicht in Ordnung. Allerdings hat dies bis dato kein einziges Gericht als illegal beurteilt. Die Gerichte haben sich bisher nur mit dem Upload beschäftigt und hier ist die Rechtslage eindeutig: Dies ist illegal.”

2) “Der Verkauf von nachgemachten Markenwaren ist verboten. Doch auch falls es sich um Originalware handelt, die außerhalb der EU bzw. des
EWR gekauft wurde, verstößt dies mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Marken- und Urheberrecht”, erklärt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Das neu vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” umfasst 151 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Das Buch kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.

Montag, 21. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

Freizeitverhalten von Jugendlichen: Freunde stehen an erster Stelle

Unternehmungen mit Freunden sind für die meisten Jugendlichen das Wichtigste. Eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung Nürnberg im Auftrag der “Apotheken Umschau” ergab, dass die 14- bis 19-Jährigen sich am häufigsten regelmäßig mit Freunden treffen, um sich in ihrer Freizeit zu entspannen (87,6 %). Gleich an zweiter Stelle nennen die jungen Leute “Musik hören” (79,9 %). Erst auf Rang drei und vier folgen dann das Fernsehen (72,5 %) und das Internetsurfen (62,8 %).

Sechs von zehn (58,6 %) relaxen regelmäßig beim Computerspielen, jeder zweite (51,3 %) reagiert sich beim Sport ab. Mehr als vier von zehn chatten bzw. unterhalten sich in Online-Communities (43,7 %). Und ein Drittel der Teens outet sich als Leseratte: Sie geben an, zum Abschalten regelmäßig Bücher (34,1 %) oder Zeitschriften/ Zeitungen (33,5 %) zu lesen.

Die 2009 vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest durchgeführte JIM-Studie kam übrigens zu folgeden Ergebnis: An erster Stelle steht bei den Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren  -abgesehen von der Mediennutzung- mit 88 Prozent das Treffen mit  Freunden (mindestens mehrmals pro Woche). 70 Prozent treiben ebenso häufig Sport und  zwei Drittel (67 %) ruhen sich regelmäßig aus und machen gar nichts. Etwa jeder vierte Jugendliche (23 %) unternimmt zumindest mehrmals pro Woche etwas mit seinen Eltern. Jeder sechste Jugendliche spielt ein Instrument oder singt regelmäßig (18 %), 14 Prozent  malen und basteln in ihrer Freizeit und 13 Prozent gehen mehrmals pro Woche zu Sportveranstaltungen. Jeweils jeder Zehnte geht ebenso häufig zum Shoppen oder auf Partys. Discos sind für jeden Zwanzigsten eine gängige Freizeitoption, drei Prozent nutzen regelmäßig eine Bibliothek. Je zwei Prozent schreiben Karten und besuchen mehrmals pro Woche einen Gottesdienst.

Im Alltag von Jugendlichen werden Fernseher und Internet in nahezu identischem Umfang genutzt. Und das, obwohl drei Viertel der 12- bis 19-Jährigen einen eigenen Computer und nur noch 60 Prozent ein eigenes Fernsehgerät haben. 90 Prozent sehen mindestens mehrmals pro Woche fern, ebenso häufig wird das Internet genutzt. Computer (100 %) und Internet (98 %) sind heute in allen Haushalten, in denen 12- bis 19-Jährige aufwachsen, vorhanden. Mehr als jeder Zweite kann vom eigenen Zimmer aus online gehen und 90 Prozent gehen auch mehrmals wöchentlich oder täglich online. Das Internet bleibt für Jugendliche vor allem Kommunikationsmedium, knapp die Hälfte ihrer Nutzungszeit verbringen sie in sozialen Netzwerken, halten Kontakt über Instant Messenger, schicken Mails oder chatten.

Das größte Interesse der Jugendlichen besteht laut JIM-Studie am aktuellen Zeitgeschehen und bei der Lösung persönlicher Probleme, hier ist es für 85 Prozent „wichtig“ oder „sehr wichtig“ über neueste Entwicklungen schnell Bescheid zu wissen. In gleicher Größenordnung liegt das Interesse an Musik (84 %). Vier Fünftel (79 %) wollen über das Thema „Ausbildung und Beruf“ Bescheid wissen. Großes Interesse besteht auch, wenn es um Neues aus den Bereichen „Sport“ (70 %), „Internet“ (65 %) und „Mode“  (61 %) geht. Jeder Zweite will zum Thema „Handy“ (56 %) sowie „Bundes- und Lokalpolitik“ (54 bzw. 53 %) rasch informiert sein. Knapp die Hälfte der Jugendlichen zeigt beim Thema  „Computer- und Konsolenspiele“ (46 %) sowie lokalen Konzerten (46 %) ein gesteigertes Informationsbedürfnis. 39 Prozent wollen schnell über Neues aus der Welt der Stars und Sternchen auf dem Laufenden sein.

Jungen zeigen mehr Interesse an den Themen „Sport“, „Internet“, „Bundespolitik“ sowie „Computer- und Konsolenspiele“. Mädchen wollen eher Informationen zur Lösung persönlicher Probleme sowie zu den Themen „Musik“, „Mode“, „Handy“, „lokale Konzerte“ und „Stars“. Auch machen Jungen in ihrer Freizeit eher selbst Musik als Mädchen. Dagegen ruhen sich Mädchen eher aus und sind zu einem größeren Anteil kreativ und malen oder basteln. Die gesamte Jim-Studie 2009 ist hier downloadbar.

Dienstag, 8. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

8. Februar: Safer Internet Day: Computerviren nehmen zu

Internet-Sicherheit in der EU
Grafik: Eurostat

Der 8. Februar ist “Internet Safer Day”, der Tag des sicheren Internet. Wie Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union dazu mitteilt, verwenden zwar 84% der Internetnutzer IT Sicherheitssoftware, jedoch knapp ein Drittel der Internetnutzer in der EU27 war bislang bereits von einem Computervirus betroffen und erlitten 3% der Internetnutzer gar finanzielle Verluste.

In der EU27 berichteten demnach im Jahr 2010 fast ein Drittel der Personen (31%), die in den letzen 12 Monaten vor der Erhebung das Internet nutzten, dass ihr Computer in diesem Zeitraum von einem Virus oder einer anderen  Computerinfektion befallen war, welches zu Daten- oder Zeitverlust führte. Die höchsten Anteile von Usern, deren Computer von einem Virus oder einer anderen Computerinfektion befallen war, gab es in Bulgarien (58%), Malta (50%), der Slowakei (47%), Ungarn (46%) und Italien (45%) und die niedrigsten in  Österreich (14%), Irland (15%), Finnland (20%) und Deutschland (22%).

Von den Personen in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten, berichteten zudem 4%, dass sie in  diesem Zeitraum von einem Missbrauch persönlicher Daten, die über das Internet versendet wurden, und/oder von anderen Verletzungen der Privatsphäre betroffen waren. Die höchsten Anteile gab es hier in Bulgarien und Spanien (je 7%), Italien und den Niederlanden (je 6%). Im selben Zeitraum erlitten 3% der Internetnutzer in der EU27  finanzielle Verluste durch betrügerische E-Mails („Phishing”), Umleitung auf eine gefälschte Webseite („Pharming”)  oder durch Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte. Die höchsten Anteile fanden sich in Lettland (8%), dem Vereinigten Königreich (7%), Malta und Österreich (je 5%).

Im Jahr 2010 berichtete laut Eurostat eine große Mehrheit der Personen (84%) in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten, dass sie eine Sicherheitssoftware oder Sicherheitsinstrumente zum Schutz ihres privaten Computer und Dateien verwendeten. In den Mitgliedstaaten verwendeten mehr als 90% der Internetnutzer in den Niederlanden (96%), Luxemburg, Malta und Finnland (je 91%) eine IT Sicherheitssoftware, während sich dieser Anteil in Lettland (62%), Rumänien (64%) und Estland (65%) auf weniger als zwei Drittel belief.
Verwendung von Kindersicherungssoftware bleibt eingeschränkt.

Von den Personen in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten und in einem Haushalt mit Kindern leben, berichteten 5%, dass sie festgestellt haben, dass Kinder von einem Computer im Haushalt aus auf ungeeignete Webseiten zugegriffen haben oder Internetkontakte zu potentiell gefährlichen Personen hatten. Die höchsten Anteile wurden in Italien (11%) und Lettland (9%) verzeichnet. Anzumerken ist laut Eurostat, dass dieser Indikator lediglich den Anteil der Personen zeigt, die auf dieses Problem aufmerksam wurden und daher die tatsächliche Zahl unterschätzt werden kann. Im Jahr 2010 hatten zudem 14% der Personen in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten und in einem Haushalt mit Kindern leben, eine Kindersicherungs- oder Webfiltersoftware installiert. Dieser Anteil war in Luxemburg und Slowenien (je 25%) am höchsten, gefolgt von Frankreich (24%), Dänemark, Österreich, dem Vereinigten Königreich (je 21%) und Finnland (20%).

Der Tag des sicheren Internets ist Teil einer weltweiten Bemühung zur Förderung eines sichereren  Internets für alle Nutzer, insbesondere für Kinder und Jugendliche, und wird von INSAFE, einem europäischen Netzwerk für Internetsicherheit, organisiert, das von der Europäischen Kommission finanziell gefördert wird. Die Erhebung zu dieser Statistik bezieht sich auf Einzelpersonen im Alter von 16-74 Jahren. Referenzzeitraum war meist das zweite Quartal 2010. Das Programm “Sicheres Internet” der Europäischen Kommission ist online abrufbar.

Montag, 10. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Online-Diagnosen durch Nicht-Mediziner sind gefährlich


Internet-Gesundheitsportale haben Hochkonjunktur: Immer mehr Menschen gehen bei gesundheitlichen Beschwerden schneller ins Internet als zu einem Arzt. Doch die Online-Diagnosen sind häufig alles andere als seriös, berichtet das Männer-Lifestylemagazin “Men’s Health” (Ausgabe 2/2011, EVT 12.01.2011): “Ein großer Teil der Informationen wird von Nichtmedizinern geschrieben, und viele von den so genannten Experten sind in Wahrheit keine”, sagte der Mediziner Professor Dietrich Baumgart, Ärztlicher Direktor der Klinik für Diagnostik Preventicum in Essen der Zeitschrift.

Darum: Wer bei der Internet-Suche nach den Ursachen seiner Kopfschmerzen auf den Verdacht eines bösartigen Hirntumors stößt, muss deswegen noch lange nicht sein Testament schreiben. “Da ist es viel wahrscheinlicher, dass ein Mann im Alter von 20 bis 40 Jahren mit solchen Kopfschmerzen über den Tag zu wenig Sauerstoff bekommen oder zu viel Stress hat”, so Baumgart. Auch wenn Dr. Internet behauptet, dass man sterbenskrank ist: Diagnosen, die nicht von einem Arzt bestätigt wurden, sollte man in keinem Falle glauben.

Die Erlanger Studie wird durch eine Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Danach kommen die zwölf getesteten Gesundheitsportale auf knapp sechs Millionen Besucher pro Monat – mit deutlich steigender Tendenz. Aber nur die Portale gesundheitpro.de (Web-Angebot der “Apotheken-Umschau”), vitanet.de und netdoktor.de erhielten bei der Untersuchung jeweils die Note “gut” (2,5). Alle anderen schnitten schlechter ab.

Innerhalb von drei Jahren einer Langzeit-Studie der Universität Erlangen-Nürnberg stieg die Anzahl derer, die bei Beschwerden zuerst bei der Internet-Suchmaschine ihres Vertrauens Rat suchten, von 44 auf 57 Prozent. “Mittlerweile dürfte die Zahl weiter gestiegen sein”, schätzt der Studienleiter, Professor Hans-Ulrich Prokosch vom Lehrstuhl für Medizinische Informatik. Etwa jeder dritte Deutsche konsultiert das Internet mindestens einmal im Monat zu Gesundheitsfragen. Für fast 40 Prozent war das Netz die wichtigste Quelle für Gesundheitsinformationen.

Montag, 13. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Wikileaks und die Folgen

Wikileaks-”Chef” Julian Assange
Foto: Espen Moe, CC Lizenz

Genaugenommen stehen weder das in die Schlagzeilen geratene Wikileaks noch dessen Gründer Julian Assange für die so bedeutsamen Begriffe wie Meinungs- und Pressefreiheit. Zum einen handelt es sich hier nicht um Meinungen im eigentlichen Sinn, sondern um unkommentierte Kopien von bestehenden Schriftwerken. Und zum anderen ist das reine Kopieren und Publizieren derselben auch nicht wirklich eine Pressetätigkeit, sondern maximal eine Publikation, allerdings ohne eigenen redaktionellen Verdienst.

Und trotzdem fasziniert mich Wikileaks und ich bin dankbar dafür, dass es existiert, denn es schafft und bewirkt eine Demokratisierung des Internets (wie schnell auch Assanges Fans auf seine Verhaftung- auf die ich bewusst nicht inhaltlich eingehe- reagierten, ist schon beeindruckend und zeigt, dass sich das Internet -Gott sein Dank- so leicht nicht zensurieren lässt), die offenbar selbst die USA beängstigt. Und ja: es spricht auch überhaupt nix dagegen, dass irgendwelcher diplomatischer Hick-Hack auf Wikileaks zu lesen ist. Ich finde dies teilweise sogar äusserst amüsant. Und wer schon in der Öffentlichkeit steht als Botschafter oder was auch sonst, sollte eben mehr als sonst wer darauf achten, was er sagt bzw. schreibt.

Ich trete also für diese Demokratisierung ohne wenn und aber ein: Wikileaks und auch andere ähnliche Webseiten (die WAZ, die letzthin Wikileaks Verantwortungslosigkeit vorgeworfen hatte, betreibt nun ein eigenes deutsches “Wikileaks”) sollen uneingeschränkt und frei agieren können. Jegliche Versuche der USA und anderer Staaten, über Geldtransaktionssperren und Ähnlichem Macht und Druck auszuüben, sind einer liberalen Gesellschaft nicht würdig. Druck von aussen ist daher strikt abzulehnen.

Und jetzt kommt trotzdem ein Aber, das sich allerdings nicht auf Vorgaben von aussen bezieht, sondern was Wikileaks selbst betrifft, also von innen her, von seinem Selbstverständnis her:

Wer weiss, welche Macht er hat, und diese nicht in Verantwortung ausübt, verliert meine Solidarität. Wikileaks hat mit der Veröffentlichung von besonders vor Terror schützenswerten Einrichtungen weltweit eine Grenze überschritten, die nicht zulässig ist. Die Veröffentlichung sollte nicht verboten werden, aber die Wikileaks-Betreiber selbst sollten den nötigen Anstand und das entsprchende Verantwortungsbewusstsein besitzen, auf solche und ähnliche Veröffentlichungen von sich aus zu verzichten. Werden hingegen weitherhin derart brisante Geheimdokumente veröffentlicht, dass damit die öffentliche und weltweite Sicherheit ernsthaft in Gefahr steht, bezweifle ich am “Heldentum” und an edlen Absichten.

Zudem beunruhigt mich, dass Russland von den bisherigen Wikilekas-Veröffentlichungen offenbar sehr begeistert ist, ein Land, wo in den letzten Jahren mehr als sonstwo gerade investigative Journalisten mit dem Leben bezahlen mussten. So erwarte ich mir in Zukunft also von Wikileaks neben mehr Verantwortungsbewusstsein mit Blick auf die Konsequenzen der Veröffentlichungen, aber auch, dass weit über den amerikanisch-westlichen und auch über jeglichen ideologischen Tellerrand hinaus ebenso interessante Dokumente veröffentlicht werden. Nun dann wird es auch den hohen Erwartungen von Demokratie und Transparenz gerecht.

Wenn beides eintritt, bin ich zuversichtlich, dass Wikileaks und ähnliche Seiten Regierungen und Institutionen (hoffentlich bald weltweit) mit ihren Veröffentlichungen dazu zwingen werden, immer unkorrumpierter und offener zu werden und Transparenz und Demokratie zu praktizieren. Das ist im Sinne aller, ausser von ein paar wenigen (derzeit viel zu) Mächtigen: Ich bin voll dafür.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Montag, 18. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Fachkräftemangel gefährdet Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz

Ausländische Manager beurteilen die Verfügbarkeit hoch qualifizierter Beschäftigter in der Schweiz derzeit kritisch und klagen über einen Fachkräftemangel, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung. Zudem werden nach ihrer Überzeugung die Top-Talente zukünftig aus China, den USA und Indien kommen. Dabei halten sie die Schweizer Bevölkerung zwar für aufgeschlossen bei Zukunftstechnologien, aber für wenig tolerant gegenüber fremden Religionen und Kulturen. Das sind Ergebnisse der Studie «Technologie, Talente und Toleranz: Wie zukunftsfähig ist die Schweiz?» des internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens Ernst & Young. Befragt wurden Manager von 1’200 international tätigen Unternehmen aus forschungsintensiven Branchen weltweit. 100 dieser Unternehmen haben ihren Sitz in der Schweiz.

43 Prozent der Manager beurteilen demnach die aktuelle Verfügbarkeit von Spezialisten kritisch, jeder fünfte klagt sogar über einen erheblichen Fachkräftemangel – insbesondere kleinere Unternehmen sind davon betroffen. Während sich klassische Einwanderungsländer wie zum Beispiel Irland oder die USA über den Zustrom hoch qualifizierter Fachkräfte derzeit nicht beklagen können, sehen Firmen am Standort Schweiz in der Verfügbarkeit von Top-Talenten einen Engpass.

Die Mehrheit der befragten Unternehmen (54 Prozent) sieht dementsprechend auch den Engpass an Hochqualifizierten vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung. Um diesen Missstand zu beseitigen, greifen mehr und mehr Unternehmen in der Schweiz auf Fachkräfte aus dem Ausland zurück. Für 58 Prozent, also deutlich mehr als die Hälfte, bilden ausländische Fachkräfte inzwischen eine gewichtige Gruppe unter den Hochqualifizierten. Dabei stehen bei den befragten Schweizer Unternehmen Fachkräfte aus Deutschland auf der Beliebtheitsskala aktuell ganz weit oben – sogar noch vor heimischen Top-Talenten. 84 Prozent geben an, in erster Linie in Deutschland zu rekrutieren, etwas weniger (70 Prozent) in der Schweiz.

Für Markus Schweizer, Managing Partner Accounts & Business Development bei Ernst & Young, sind diese Ergebnisse alarmierend: «Als Land ohne natürliche Ressourcen ist die Schweiz auf das Wissen und die Fähigkeiten hoch qualifizierter Fachkräfte – schweizerische und ausländische – angewiesen. Nur mit ihnen lassen sich neue Ideen entwickeln und hochwertige Produkte und Dienstleistungen anbieten, die der Schweiz im globalen Wettbewerb Marktchancen sichern. Ein massiver Fachkräftemangel droht zu einem Innovationshemmnis zu werden.»

Unter den weltweit führenden Ländern für Spitzentechnologien kann sich die Schweiz auf Rang 7 positionieren. Erst jedes zehnte Unternehmen bezeichnet die Schweiz als einen von drei Top-Standorten für Spitzentechnologien. Trotz dieses nur mittelmässigen Abschneidens im weltweiten Ranking sehen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz derzeit keine Nachteile beim Zugang zu fortschrittlichen Technologien. Im Gegenteil: 68 Prozent der befragten Schweizer Unternehmen beurteilen den Zugang zu fortschrittlichen Technologien in der Schweiz als «gut» oder «sehr gut». Nur ein Prozent der Unternehmen erteilt schlechte Noten.

«Die Umfrageergebnisse machen deutlich, wo die Herausforderungen für die Schweiz derzeit liegen», sagt Dominik Bürgy, Managing Partner Tax & Legal bei Ernst & Young. «Der Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz hat sich in den vergangenen Jahren gut etabliert, nun geht es darum, die Innovationskraft vor Ort weiter auszubauen und die eigene Position gegenüber aufstrebenden Ländern wie China und Indien zu verteidigen. Dabei dürfen wir zentrale Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts nicht aus den Augen verlieren.»

Zu den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts rechnen sowohl Unternehmen mit Sitz in der Schweiz als auch Firmen in anderen Ländern die Informations- und Kommunikationstechnologien sowie erneuerbare Energien. Dabei fällt auf, dass Schweizer Unternehmen den erneuerbaren Energien sowie der Mikro- und Nanotechnologie ein weitaus höheres Potenzial zutrauen als Unternehmen anderswo. Andererseits scheinen Unternehmen in der Schweiz – im Vergleich zum Rest der Welt – die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien zu unterschätzen.

«Wenn die Schweiz eine führende Position unter den Top-Standorten für Spitzentechnologien einnehmen will, darf sie auch auf diesem Auge nicht blind sein und muss sich kreativen Branchen, wie der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Wireless IT und Internet, gegenüber öffnen», sagt Dominik Bürgy. «Zwar setzt die Schweiz schon heute auf Zukunftsbranchen, jedoch eher im Bereich der industriellen Fertigung als im Bereich der digitalen Medien und neuer Geschäftsmodelle.

Beim Thema Toleranz zählen nur 8 Prozent der befragten Unternehmen die Schweiz zu den führenden Nationen der Welt. Mit Rang 11 verpasst die Schweiz daher eine Platzierung unter den Top-10-Standorten. Die USA werden mit Abstand als das toleranteste Land weltweit angesehen (49 Prozent), danach folgen mit grossem Abstand Deutschland (31 Prozent) und Grossbritannien (30 Prozent). Überdies hält die Mehrheit der Befragten (58 Prozent) die Schweizer Bevölkerung zwar für aufgeschlossen gegenüber Zukunftstechnologien, aber für wenig tolerant gegenüber fremden Religionen und Kulturen (67 Prozent).

Die vorliegende Studie basiert auf einer Befragung von 1’200 multinational tätigen Unternehmen aus forschungs- und entwicklungsintensiven Branchen durch telefonische Interviews der Führungskräfte (Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsebene sowie Leiter Strategie oder Forschung und Entwicklung). 100 der befragten Unternehmen haben ihren Sitz in der Schweiz. Die Befragung wurde im August/September im Auftrag von Ernst & Young durch das unabhängige Marktforschungsinstitut Valid Research (Bielefeld) durchgeführt. Die Studie, die ausschliesslich in Deutsch vorliegt, steht als Download zur Verfügung.

Freitag, 15. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

EP-Journalistenpreis 2010 geht an Polen, Schweden, Ungarn und Grossbritannien

Journalisten aus Polen, Großbritannien, Ungarn und Schweden wurden am 14.10.2010 mit dem diesjährigen Journalistenpreis des Europäischen Parlaments (EP) in insgesamt vier Kategorien ausgezeichnet: Print, Radio, TV und Internet. “Mit seiner Entscheidung, diesen Preis zu schaffen, will das Europäische Parlament kritischen und unparteiischen Journalismus fördern. Ich weiß, wie schwer die Aufgabe sein kann, Europa, seine Politiken und
seine Entscheidungen zu erklären. Aber es ist unerlässlich,” sagte Jerzy Buzek, Präsident des EU-Parlaments. Jeder Gewinner erhielt 5000 Euro.

Nach der Preisverleihung folgte eine Podiumsdiskussion zum Thema “Journalisten -  eine gefährdete Spezies?”. Fast alle nationalen Gewinner der EU-Mitgliedstaaten besuchten die Veranstaltung. Zusätzlich waren auch 50 junge Journalisten anwesend, die an einem Workshop des EP teilnehmen.
Witold Szablowski von der polnischen Tageszeitung “Gazeta Wyborcza” gewann den Preis in der Kategorie Printmedien für seinen Artikel: “Heute werden zwei Leichen an Land gespült”. Der Artikel setzt sich mit dem Problem der illegalen Zuwanderung in die Europäische Union auseinander. Laut der Jury ist der Beitrag “informativ, lebendig und authentisch”. Ein Jurymitglied hob die Qualität der Schreibkunst hervor – diesen Artikel zu lesen sei wie das Lesen eines “literarischen Werks”.

Kajsa Norell und Nuri Kino von Sveriges Radio Ekot (Schweden) gewannen den Preis in der Kategorie Radio für ihre Reportage über die finanzielle Unterstützung der Türkei durch die EU. Wie der investigative Beitrag zeigt, kommen EU-Gelder nicht vollständig bei den örtlichen Landwirten in der Türkei an. Die Radiosendung ist laut Jury “eine hervorragende Untersuchung”, ausgezeichnet durch ein “perfektes Timing” und “perfekte Länge”. Gedreht wurde sowohl in der türkischen Provinz als auch in Ankara.

Zsolt Németh von MTV Ungarn gewann den Preis in der Kategorie TV für sein Programm “Euforia”, das die Geschichte der EU in verständlicher Weise solchen Zuschauern näherbringt, die wenig über die EU wissen, und vor allem auch jüngeren Zuschauern. Die Jury lobte die Qualität des Programms sowie seine hohe Kreativität, die TV-Projekten über die EU oft fehlt. Vor allem aber schaffe es der ungarische Beitrag, “gleichzeitig attraktiv, witzig und lehrreich” zu sein.

James Clive-Matthews aus Großbritannien gewann den Preis in der Kategorie Internet für seinen Blogbeitrag “EUtopia -  welcher Prozentsatz der Gesetze stammt von der EU?”  In der Begründung der Jury hieß es, der Autor habe “hervorragende Recherchearbeit” geleistet, und der Beitrag sei sehr “verständlich, überzeugend und humorvoll” sowie “informativ und interessant”. Der Journalist, der einer der “wenigen Blogger, die sich ernsthaft mit der EU befassen”,
sei, habe sehr ernsthafte statistische und vergleichende Arbeit geleistet, aber gleichzeitig könne sein Artikel “mit großem Vergnügen” gelesen werden.

Samstag, 11. September 2010, von Elmar Leimgruber

Deutsche Kanzlerin plädiert für Selbstbewusstsein, Toleranz, Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit

Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel zeichnet den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard aus
Foto: REGIERUNGonline/Hanschke

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat anlässlich der Verleihung des Medienpreises “M 100 Sanssouci Colloquium”an den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard die Bedeutung von Presse- und Meinungsfreiheit hervorgehoben. Dieser muss für seine Mohammed-Karikaturen seit 2005 um sein Leben bangen. “Europa ist ein Ort, in dem ein Zeichner so etwas zeichnen darf. Das ist im Übrigen kein Widerspruch dazu, dass Europa auch ein Ort ist, in dem die Freiheit des Glaubens und der Religion sowie der Respekt vor Glaube und Religion ein hohes Gut sind”, sagte Merkel. “Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.” Dieser Satz von Perikles sei heute noch genauso aktuell wie im 5. Jahrhundert vor Christus. “Freiheit zu leben, erfordert Mut, und zwar jeden Tag aufs Neue, im Kleinen wie im Großen,” betonte die deutsche Kanzlerin.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich indes gegen die laut gewordene Kritik von Moslem-Organisationen an der Ehrung des dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard gewandt. “Satire und Karikatur sind ironische Stilmittel der Pressefreiheit“, stellte der DJV-Vorsitzende Michael Konken klar: “Sie zu akzeptieren, selbst wenn man sich angegriffen fühlt, ist demokratisches Prinzip.“

redakteur.cc dokumentiert in Ausschnitten die beeindruckende und bedenkenswerte Jahrhundertrede von Angela Merkel zur Verleihung des Medienpreises am 8. September 2010 in Potsdam:

Die Wirkung der präzisen Frage zum richtigen Zeitpunkt, die Freiheit, sie stellen zu können, und vor allem die Freiheit, über die Antwort zu berichten, und zwar ungekürzt, unverändert, unverzüglich – welch hohes Gut. Niemals dürfen wir dieses hohe Gut als selbstverständlich ansehen – auch bei Themen nicht, die nicht sofort die Welt verändern, sondern Fragen des Alltags berühren…

Reden wir also Klartext… Aussagen, zum Beispiel von mir, münden in eine Debatte, eine breite Debatte um Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Er lautet: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.” – So weit Artikel 5. Er ist es wert, gerade bei einer solchen Tagung zum Thema “Freiheit und Pressefreiheit” in Gänze vorgetragen zu werden. Er ist das auch wert, weil er neben Artikel 1 zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Artikel 2 zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 3 zur Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und Artikel 4 zur Freiheit des Glaubens für mich zu den größten Schätzen unserer Gesellschaft gehört…

Das Thema Sarrazin ist aber gerade kein Thema der Gefährdung der Meinungsfreiheit, sondern es geht darum, ob und gegebenenfalls welche Folgen zum Beispiel ein Buch für einen Autor in einer besonders wichtigen öffentlich-rechtlichen Institution haben kann oder nicht…

Der heutige Tag kann uns für unser Thema “Pressefreiheit in Europa” – da bin ich mir sicher – Orientierung geben. Bei dem Mann, den Sie heute auszeichnen, dem dänischen Zeichner und Karikaturisten Kurt Westergaard, geht es um die Meinungs- und Pressefreiheit. Bei ihm geht es darum, ob er in einer westlichen Gesellschaft mit ihren Werten seine Mohammed-Karikaturen in einer Zeitung veröffentlichen darf, ja oder nein; egal, ob wir seine Karikaturen geschmackvoll finden oder nicht, ob wir sie für nötig und hilfreich halten oder eben nicht. Darf er das? Ja, er darf. Er ist ein Zeichner, wie es in Europa viele gibt. Europa ist ein Ort, in dem ein Zeichner so etwas zeichnen darf. Das ist im Übrigen kein Widerspruch dazu, dass Europa auch ein Ort ist, in dem die Freiheit des Glaubens und der Religion sowie der Respekt vor Glaube und Religion ein hohes Gut sind. Wenn ein fundamentalistischer evangelikaler Pastor in Amerika am 11. September den Koran verbrennen will, so finde ich das deshalb – kurz gesagt – schlicht respektlos, sogar abstoßend und einfach falsch.

In der Diskussion um die Veröffentlichung der so genannten Mohammed-Karikaturen geht es also genau darum, ob wir in Europa mit unseren Werten – Sie haben die von mir genannten ersten fünf Artikel unseres Grundgesetzes sicher noch im Ohr – aus Angst vor Gewalt und Massendemonstrationen davon absehen, die Zeichnungen dieses Karikaturisten zu veröffentlichen oder nicht, ob sie auch in anderen Zeitungen nachgedruckt werden oder nicht und, wenn nein, warum nicht.

Denen, die das seinerzeit aus welchen Gründen auch immer nicht gemacht haben, werfe ich nichts vor. Jeden Tag stehen Sie bei Ihrer Berichterstattung vor Abwägungsfragen; sie gehören zur Verantwortung der Medien in Ausübung ihrer Pressefreiheit ganz selbstverständlich dazu. Ich kenne solche Abwägungsfragen auch selbst: Soll die deutsche Bundeskanzlerin die Hauptrede anlässlich dieser Veranstaltung halten? Soll sie den Dalai Lama empfangen? Soll sie Briefe, die sie zum Beispiel von “Reporter ohne Grenzen” bekommt, ernst nehmen und den neuen ukrainischen Präsidenten bei seinem ersten Besuch in Berlin auf die Einschränkungen der Pressefreiheit in seinem Land ansprechen oder damit besser bis zur zweiten Begegnung warten?

Wie also verhält es sich mit den Werten und den Interessen, den politischen wie wirtschaftlichen, die für unser Land wichtig sind – für Sie wie für mich? Ich habe für mich die genannten drei Fragen drei Mal mit Ja beantwortet, und zwar aus einem einzigen Grund, der mich seit Beginn meiner politischen Arbeit leitet: Deutsche Politik vertritt ihre Interessen wertegebunden – nach innen wie nach außen. Werte und Interessen gehören zusammen. Wer einen Gegensatz aufmacht, hat sich bereits aufs Glatteis führen lassen…

Ja, geben wir den Menschen eine Stimme – in politischen Parteien genauso wie in den Medien. Aber überzeugen wir sie gleichzeitig, dass es in unserem Land am wenigsten darum geht, was gesagt werden darf. Richtige Entscheidungen, Taten statt Worte – das hingegen führt zum Kern dessen, was notwendig ist, zum Beispiel damit Integration gelingt und nicht scheitert, damit Parallelgesellschaften verhindert und nicht auch noch gefördert werden, damit jugendliche Gewalt eingedämmt und nicht hingenommen wird, damit der Sozialstaat denen hilft, die ihn brauchen, und nicht denen, die ihn missbrauchen, und vieles mehr…

Erstens: Freiheit ist nicht bindungslos. Das gilt für unser persönliches Leben, das gilt in der Politik, das gilt für die Verantwortung der Medien, das gilt für uns alle. Freiheit ist stets und für alle mit Verantwortung verbunden. Freiheit steht nie nur für sich. Sie ist eine Medaille mit zwei Seiten: Auf der einen Seite steht die Freiheit von etwas, auf der anderen Seite die Freiheit zu etwas. Wenn wir also von Freiheit sprechen, dann sprechen wir tatsächlich immer auch von der Freiheit des anderen. Was uns in Deutschland wie Europa auszeichnet, das ist der Umgang mit unserer Vielfalt, unserer Freiheit und der Freiheit der anderen. Wir Deutsche und Europäer haben in unserer Geschichte gelernt, aus der Vielfalt das Meiste zu machen. Die Eigenschaft, die uns dazu befähigt, ist die Toleranz.

Zweitens: Die Toleranz ist eine anspruchsvolle Tugend. Sie braucht das Herz und den Verstand. Aber sie ist nicht mit Standpunktlosigkeit und Beliebigkeit zu verwechseln. Sie hat niemals das geringste Verständnis für Intoleranz, für Gewalt von Links- und Rechtsextremismus oder für Gewalt im Namen einer Religion. Die Toleranz ist ihr eigener Totengräber, wenn sie sich nicht vor Intoleranz schützt. Religionsfreiheit meint eben nicht, dass im Zweifelsfall die Scharia über dem Grundgesetz steht. Toleranz meint nicht Wegsehen oder das Messen mit zweierlei Maß. Und Respekt bedeutet nicht Unterwerfung.

Drittens: Freiheit in Verantwortung – das gilt auch für die Wirtschaft. Eine auf Freiheit beruhende Soziale Marktwirtschaft bietet die Spielräume, damit Menschen verantwortlich handeln können. Die Lektion, die uns die Finanz- und Wirtschaftskrise schmerzhaft erteilt hat, muss überall ankommen. Seit Ludwig Erhard gilt, dass der Staat der Hüter der Ordnung unserer Sozialen Marktwirtschaft ist.

Viertens: “Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.” Dieser Satz von Perikles ist heute noch genauso aktuell wie im 5. Jahrhundert vor Christus. Freiheit zu leben, erfordert Mut, und zwar jeden Tag aufs Neue, im Kleinen wie im Großen – wenn ein Jugendlicher nicht mehr mitmacht beim Mobbing eines Klassenkameraden und den Ausschluss aus der Gruppe riskiert, wenn ein Manager nicht mehr mitmacht bei unlauteren Unternehmenspraktiken und dafür seine Karriere riskiert, wenn man in einer Diktatur versucht, jeden Tag in den Spiegel schauen zu können… Ja, so ist es: Mut fängt mit der Überwindung der eigenen Verzagtheit an…


Fünftens: Die Freiheit wird durch die schier unbegrenzten Möglichkeiten der digitalen Revolution geradezu herausgefordert. Auch ich bin fasziniert von den Möglichkeiten des World Wide Web. Trotzdem werden Sie keine Fotos von meiner letzten Geburtstagsfeier im Internet finden – zumindest keine, die ich selbst eingestellt hätte. Im Ernst: Es macht mir Sorgen, wie leichtfertig Menschen ihre Privatsphäre, den Hort individueller Freiheit, aufgeben und im Internet sensible persönliche Daten preisgeben. Gänzlich unverständlich ist mir das, wenn man bedenkt, wie erbittert wir in Deutschland über die Videoüberwachung öffentlicher Plätze oder eine Volkszählung streiten können. Politik und Medien müssen hier weiter Aufklärungs- und – ja, ich sage – Bildungsarbeit leisten, um in diesem Bereich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Freiheit zu kommen.

Sechstens: Auch unsere Außenpolitik ist wertegebunden. Ich sehe mit Sorge, dass Diktaturen und autokratische Staaten den Freiheits- und Toleranzbegriff missbrauchen. Denken wir zum Beispiel an die dritte Konferenz der Vereinten Nationen gegen Rassismus im Jahre 2001. Diese Anti-Rassismus-Konferenz und ihre Nachfolgetreffen wurden leider von Abgesandten aus Diktaturen und autoritär regierten Ländern bestimmt, die den Gedanken dieser Konferenzen in ihr Gegenteil verkehrt haben.

In Zusammenhängen wie diesen wird oft gefragt: Ist es nicht eine kulturelle, westliche, europäische, christliche Anmaßung, dass wir unsere Werte und Freiheitsrechte für universal gültig halten? Meine Antwort ist eindeutig: Nein, es ist keine Anmaßung. Fast alle Staaten sind Mitglieder der Vereinten Nationen und haben die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkannt. Die großartigen 30 Artikel der Menschenrechtserklärung machen deutlich: Wer diese Rechte bestreitet, hat nicht das Wohl der Menschen im Blick. Kein kultureller Unterschied kann die Missachtung dieser Rechte rechtfertigen.

Ich bin im Übrigen überzeugt: Wenn wir selbstbewusst zu unseren Werten stehen, verschafft uns das weltweit mehr Respekt und Anerkennung, als wenn wir es nur verschämt tun.

Meine Damen und Herren, Freiheit – ich habe es schon oft gesagt – ist für mich persönlich die glücklichste Erfahrung meines Lebens. Auch bald 21 Jahre nach dem überwältigenden Geschenk der Freiheit mit dem Fall der Mauer und 20 Jahre nach der Vollendung der Einheit Deutschlands gibt es noch immer nichts, das mich mehr begeistert, nichts, das mich mehr anspornt, nichts, das mich stärker mit positiven Gefühlen erfüllt als die Kraft der Freiheit.

Mittwoch, 1. September 2010, von Elmar Leimgruber

Deutscher PR-Rat fordert klare Trennung von Redaktion und PR (Info + Kommentar)

Ulrich Nies, Präsident der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG), im deutschen PR-Rat zuständig für den Online-Bereich und Leiter “Information Coordination” bei einem bedeutenden Chemieunternehmen
Foto: redakteur.cc-Archiv

Für den Nutzer von Internetangeboten muss es jederzeit mühelos möglich sein, zu erkennen, ob er es mit unabhängigen redaktionellen Inhalten, der Meinung von Privatpersonen oder mit PR als professionellem, interessensgesteuerten Management von Informations- und Kommunikationsprozessen zu tun hat. Dies geht aus der soeben veröffentlichten Online-Richtlinie des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) hervor, welche ein verbindliches Regelwerk für alle Personen, die Interessen von Unternehmen oder Organisationen im Internet professionell vertreten, ist.

Der Deutsche Rat für Public Relations hält es aufgrund von häufigen Vermischungen von PR und redaktionellen Inhalten für erforderlich, die bestehenden Richtlinien und Kodizes um eine spezifische Richtlinie zur PR in digitalen Medien und Netzwerken zu ergänzen. Dabei gehe es nicht darum, die freie Meinungsbildung von Privatpersonen zu reglementieren. Ziel sei vielmehr ein verbindliches Regelwerk für alle Personen, welche die Interessen von Unternehmen oder Organisationen in diesen Medien und Netzwerken professionell vertreten. Dies schließt ausdrücklich Privatpersonen ein, die für ihre Kommunikationsaktivitäten durch Zahlungen oder Sachleistungen vergütet werden.

“Parallel zum Vorgehen in den klassischen Medien wird der DRPR Verstöße gegen dieses Transparenzgebot in Eigeninitiative oder auf der Basis von Beschwerden auch im Online-Bereich rügen oder mahnen,” kündigt der deutsche PR-Rat an: “In besonderem Maß gilt dies für Personen oder Unternehmen, die mit dem Erbringen derartiger unzulässiger Leistungen sogar werben”.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüsst die neue PR-Richtlinie des Deutschen Rates für Public Relations “als notwendige Grenzziehung zwischen PR und Journalismus im digitalen Zeitalter”. Dass bezahlte PR-Beiträge Medien als journalistische Artikel angeboten werden, bezeichnet die Richtlinie als “unzulässige Täuschung”. Auch fordert sie die klare Unterscheidung zwischen redaktionellem Content und PR-Veröffentlichungen auf Webseiten.

“Die Richtlinie gibt Redaktionen wie Mediennutzern Sicherheit im Umgang mit Kommentaren und Meinungsbeiträgen in Online-Medien” und “trägt zur Glaubwürdigkeit der Medien bei,” erklärt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Akzeptanz der PR hänge entscheidend davon ab, “ob sie seriös informiert oder mit unzulässigen Tricks versucht, Stimmung zu machen,” betont Konken. Er hoffe, dass die klaren Worte der neuen PR-Richtlinie ihren Niederschlag in der Arbeitsweise von PR-Agenturen und Unternehmen finden. Der DJV-Vorsitzende forderte den Deutschen Rat für Public Relations auf, die Einhaltung der Richtlinie konsequent zu verfolgen.

Die Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken ist hier downloadbar.

Vorausgesetzt, dass PR-Meldungen so interessant sind, dass sie auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse sind, werden sie üblicherweise -zumindest etwas vom PR-Schmäh entrümpelt- auch von klassischen Nachrichtenagenturen verwertet und verbreitet. Aber dennoch darf es niemals so sein, dass auf Redakteure, Chefredakteure und Geschäftsführer von Medien vor allem auch wirtschaftlicher Druck von PR-Beauftragten und/oder Agenturen ausgeübt wird oder erst recht solche bezahlt also “bestochen” werden, dass eine PR-Meldung unbedingt -und vor allem als redaktioneller Beitrag gebracht werden müsste.

Die Realität sieht leider vielfach anders aus: Einerseits unterliegen vor allem Geschäftsführer von rein kommerziell ausgerichteten Medien zu oft der Versuchung, sich über Werbeaufträge oder persönlich finanziell kaufen zu lassen und dann auch die Redakteure über den genehmen Chefredakteur zu instruieren, gewisse Informationen über das Auftrags- Unternehmen zu beschönigen bzw. jene des Mitbewerbers zu verschweigen oder verzerrt darzustellen. Genauso, wie es redaktionell unmoralisch ist, über gewisse Unternehmen bewusst falsche Informationen zu verbreiten, um Werbeaufträge zur Besänftigung der öffentlichen Meinung zu generieren, ist auch das Gegenteil redaktionell verwerflich: nämlich Unternehmen wegen finanziellen Vorteilen schönzuschreiben oder in der Berichterstattung vorzuziehen. Zu viele Medieninhaber gehen hier leider einen sehr bequemen und zu angepassten Weg. Würde kein Eigentümer oder Chefredakteuer oder Redakteur käuflich, würde die Korruption auf diesem Gebiet ein rasches Ende finden: Das ist erstrebenswert.

Insofern bin ich besonders erfreut, dass dieser nun formulierte PR-”Ehrenkodex” nicht von Seiten der Medienverantwortlichen, also der Verführten kommt, sondern von jenen, denen üblicherweise unterstellt wird, dass sie um jeden Preis ihre PR-Artikel auch redaktionell vertreten haben wollen und daher wirtschaftlich oder finanziell verführen.

Und ich schliesse mich hier der Meinung des Deutschen Journalisten Verbandes an, dass Grenzen zwischen Journalismus und PR notwendig sind und zwar grenzüberschreitend überall, und dass von Seiten des PR-Rates die Einhaltung der neuen Richtlinie auch konsequent verfolgt wird.

Weitere Beiträge zum Spannungsfeld PR, Unabhängigkeit, Korruption und Glaubwürdigkeit der Medien:

- Journalisten und Juristen warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr (Info)

- DJV und ROG kritisieren Sachsen-Sumpf-Urteil gegen Journalisten (Info)

- Berlusconi und die Pressefreiheit (Info)

- Politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge (Kommentar)

- dpa klagt Verkehrsministerium (Info + Kommentar)

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln (Info)

- SOS ORF: Warum wehren sich die ORF-Redakteure nicht gegen Faymanns Bevormundung? (Kommentar)

- Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit (Kommentar)

- Verbrechen und journalistische Verantwortung (Kommentar)

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs (Info)

- Journalisten sind manipiuliert, korrupt und Lügner (Info)

- Österreichische Parlamentarier dürfen korrupt sein (Kommentar)

- dpa-Chefredakteur plädiert für mehr Mut im Journalismus (Info)

- Was macht einen Terroristen aus? (Kommentar)