Mit ‘Weihnachtseinkäufe’ getaggte Artikel

Dienstag, 21. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Schuldnerberatung warnt vor unüberlegten Weihnachtseinkäufen

Gründe für Überschuldung 2008
Grafik: schuldenberatung.at

Jährlich verschulden sich Menschen durch überzogene Weihnachtseinkäufe. Die Schuldnerberatung Wien hat daher in der Vorweihnachtszeit ein Beratungstool online gestellt, das verhindern soll, dass sich Wienerinnen und Wiener für Weihnachtsgeschenke verschulden. Doch auch, wenn es schon passiert ist, hilft die Schuldnerberatung mit Tipps zur Schuldenregulierung. Obwohl der Preis eines Geschenkes eigentlich keinen Wert hat, verleiten gerade in der Weihnachtszeit festlich geschmückte Auslagen und ein beinahe unendliches Angebot an Konsumartikeln zu unüberlegten Ausgaben.

Die Schuldnerberatung Wien rät daher dazu, sich einen Kauf “auf Pump” gut zu überlegen. Raten- und Kreditkäufer müssen noch immer am Geschenk zahlen, selbst wenn Weihnachten schon lange vorbei ist. Und für diese Schulden sind dann zusätzlich auch Zinsen zu zahlen. Alexander Maly, Geschäftsführer der Wiener Schuldnerberatung, warnt: “Vorsicht auch bei “zinsenfreien” Angeboten! Wenn Sie in Zahlungsverzug kommen, gilt,die so genannte Zinsenfreiheit nicht mehr und Sie müssen üblicherweise Zinsen und Verzugszinsen zahlen.” Besser sei es, vorher darüber nachzudenken, was man sich leisten könne. Ein vorher genau festgelegter Betrag sollte in bar zum Einkaufen mitgenommen werden.

Ist der Kontoauszug dann im Minus, ist es “ein großer Fehler, Zahlungsverpflichtungen wie Miete und Unterhaltszahlungen nicht zu leisten, um stattdessen zunächst die Ratenkauf-Rückzahlungen zu tilgen. Dieser Weg führt oft in die Schuldenspirale”, sagt Alexander Maly. Wenn das Einkommen tatsächlich nicht ausreiche, um allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sollten betroffene Privatpersonen sich an die Schuldnerberatung Wien wenden – bevor der Schuldenberg riesige Ausmaße annimmt.

Und hier finden Sie eine Auflistung von Schuldnerberatungen im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol)

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Sonntag, 21. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für eine entspannte Adventszeit

Foto: Techniker Krankenkasse

Von Besinnlichkeit und Ruhe ist in der am kommenden Woche beginnenden Adventszeit trotz Tannengrün, Kerzenlicht und Weihnachtsmusik oft keine Spur: Dies zeigt eine Forsa-Umfrage (1026 befragte Erwachsene bundesweit) im Auftrag der deutschen Techniker Krankenkasse (TK): Für jeden Vierten bedeutet die Vorweihnachtszeit demnach sogar Stress pur.

“Ganz ohne Hektik geht es in der Adventszeit wohl nicht. Doch viele setzen sich selbst stärker unter Druck als es sein muss”, sagt Inga Margraf von der TK. Die Psychologin rät deshalb, die Weihnachtsplanung und -einkäufe rechtzeitig anzugehen und sich mit Hilfe einer Checkliste auf das Wesentliche zu beschränken.

“Eine Liste hilft dabei, an alle wichtigen Vorbereitungen zu denken, “Last-Minute-Aktionen” zu vermeiden und sich bewusst zu machen, was wirklich sein muss. Außerdem kann man die anstehenden Aufgaben vom Einkaufen bis zum Schmücken des Baumes so in der Familie gerecht auf alle Schultern verteilen”, empfiehlt Margraf. Dabei sollte jedes Familienmitglied kleine Ruheinseln für sich einplanen – ein langer Spaziergang oder ein wohltuendes Bad können in stressigen Zeiten Wunder wirken.

Zusätzlich schont seine Nerven, wer gegen den Strom schwimmt und lieber einen Tag freinimmt, um Geschenke zu kaufen, anstatt sich erst am letzten Adventssamstag ohne Einkaufszettel ins Getümmel zu stürzen. Für Weihnachtsmuffel kann zudem Online-Shopping eine Alternative sein.

Auch ein Weihnachtsmarktbesuch ist erst außerhalb der “Rushhour” ein wirklicher Genuss: “Um den Bummel über den Weihnachtsmarkt möglichst entspannt genießen zu können, sollte man den größten Wochenendtrubel meiden und lieber in der Woche gehen”, rät die TK-Psychologin.

Darüber hinaus gilt es, auch einmal “Nein” zu sagen. Margraf: “In der Adventszeit drängelt sich meist Termin an Termin – insbesondere Weihnachtsfeiern können da mehr Stress als Freude machen.” Hier hilft es, sich zu überlegen, welche Verabredungen wirklich sein müssen und was verzichtbar ist. “So kann man die Feiern, die einem wichtig sind, wenigstens auch wirklich in Ruhe genießen”, sagt die Psychologin.