Mit ‘Garantie’ getaggte Artikel

Donnerstag, 5. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Sarrazin: Jeder Euro-Staat ist seines Geldes eigener Schmied

Für die Zukunft des Euro gibt es nur diese Optionen: Entweder man kehrt zu den Maastricht-Kriterien zurück, was auch für die EZB gelten muss, oder aber man entscheidet sich für das Modell eines europäischen Bundesstaates. Beides aber ist nicht realistisch, betonte der deutsche ex-Spitzenbanker, Buchautor und Provokateur Thilo Sarrazin bei einem Vortrag auf Einladung des Hayek-Institutes (Barbara Kolm) und des Tagebuches von Andreas Unterberger in Wien: Da kein Staat Vorschriften von anderen akzeptiert, werde das Euro-Problem auch bleiben.

Bislang hätten -entgegen anderen Angaben- ausschließlich “Südstaaten” (Spanien, Italien, Griechenland, Portugal und Frankreich) vom Euro profitiert, während die “Nordstaaten” (Deutschland, Österreich, Benelux) verloren hätten, erklärte Sarrazin. Jeder Euro-Staat müsste, wie in den Maastricht-Kriterien beschlossen, zu seiner eigenen Verantwortung stehen und auch für seine finanziellen Probleme selbst gerade stehen, forderte der streitbare Buchautor.

Die Finanzierung von Pleitestaaten durch (noch) gesunde Staaten hingegen führe in der gesamten Euro-Zone zu einem starken Ungleichgewicht: Während die Nordstaaten dadurch immer stärker durch eine Inflation geschädigt werden, landen die Südstaaten in der Deflation:  Immer höhere Sparvorgaben, Senkung der Preise und des Realeinkommens, Massenarbeitslosigkeit… Aber auch die “Salami” Deutschland als Geberland sei nicht unbegrenzt groß und lang. Die Südstaaten aber wollen nicht ernsthaft sparen, was auch an ihrer Mentalität liege. Das Problem wird also fortdauern, Und die von der EZB vorangetriebene Inflation wird letztlich alle Sparer der Nordstaaten nachhaltig schädigen, warnt Sarrazin.

Die nationalen Notenbanken verlieren in einer Währungsunion ihre Souveränität, was in souveränen Staaten wie beispielsweise Großbritannien nicht der Fall sei. In einer Währungsunion aber sei eine “automatische Bremsfunktion” unabdingbar. Will man die Währungsunion aufrechterhalten, muss jedes Land seine Schulden selbst in den Griff bekommen oder aber es muss eine gemeinsame Garantie aller für alle geben, erklärt Sarrazin.

In ein Fass ohne Boden wie Griechenland  “billiges Geld”  fließen zu lassen, sei jedenfalls unverantwortlich, so Sarrazin. Um Griechenland zu retten, müsste das Land daher zu seiner eigenen Währung zurück: Der Verbleib beim Euro führe das Land zu jahrelanger Deflation. Bei einem Austritt aus der Eurozone hingegen würde Griechenland -nach schweren Anfangsturbulenzen- dann aber in spätestens zwei Jahren wirtschaftlich wieder aufblühen, ist Sarrazin überzeugt.

 

Donnerstag, 5. Januar 2012, von Elmar Leimgruber

Preisvergleich: Zahnbehandlungen in Zentraleuropa

Zahnbehandlungen sind teuer, jedoch nicht überall in der Europäischen Union (EU). Dies beweist eine soeben veröffentlichte Erhebung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), welche die Preise in Südtirol, Norditalien, Österreich, Deutschland, Ungarn, Kroatien, Polen und der Schweiz verglichen hat: Demnach kostet der Gang zum Zahnarzt in der Schweiz durchschnittlich am meisten und in Polen, gefolgt von Ungarn und Kroatien am wenigsten.

Südtirol selbst zählt bei den Kosten für Zahnbehandlungen zu den Spitzenreitern. Ebenfalls eher teuer sind Norditalien, Deutschland und Österreich, was jedoch nichts über die Qualität der einzelnen Dienstleistungen in verschiedenen Ländern aussagt. Eine Erhebung  einer deutschen Versicherung ergab zudem, dass in weniger als einem Drittel von 114 untersuchten Zahnarztpraxen in Deutschland Befund und Beratung so gut waren, wie es der Patient erwarten darf.

Vergleich Zahnbehandlungen
Tabelle: verbraucherzentrale.it

Beispiele: Das Zahnziehen kostet so zwischen 30 Euro in Polen bzw. 35 Euro in Ungarn und 70 Euro in Österreich bzw. 100 Euro in Südtirol und der Schweiz. Die Setzung von Implantaten inklusive Stift kostet im direkten Preisvergleich zwischen 740 Euro in Polen (Ungarn 750 Euro) und 1500 Euro in der Schweiz (Südtirol 1280 Euro). Ausschlaggebend für die Wahl des Zahnarztes sollte aber dennoch das Vertrauen in den Zahnarzt sein, so die Verbraucherzentrale.

Das größte Sparpotential liegt klaut Verbraucherzentrale in einer umfassenden Vorinformation; diese ist auch die sicherste Garantie dafür, dass man sinnvolle und gute Sparmöglichkeiten ausfindig macht. Als Patient ist man gut beraten, mehrere Heilungspläne und Kostenvoranschläge einzuholen, und diese genau zu vergleichen. Mehrere Heilungspläne bedeuten einen präziseren Überblick, und man kann sich genauer versichern, die richtige Behandlung zu erhalten.

Die Kostenvoranschläge helfen dann bei der Auswahl des günstigsten Angebots, ob dies nun in- oder ausländisch ist. Und mit etwas Verhandlungsgeschick ist es laut VZS auch im Inland durchaus möglich, Preisnachlässe von 10% bis 15% zu erzielen. Bei Behandlungen im Ausland sollte man zudem nicht vergessen, die Zusatzkosten für Fahrt und Aufenthalt sowie Kosten für eventuell anfallende Nachbehandlungen mit einzurechnen.  Die in jedem Fall schriftlichen Kostenvoranschläge sollten stets transparent und detailliert sein; alle nicht gesondert verrechneten Nebenkosten gehören aufgeführt. Auf der Homepage der VZS www.verbraucherzentrale.it steht ein Musterkostenvoranschlag zur Verfügung, der sich hierfür bestens eignet. Weiters sollten auch das für den Zahnersatz verwendete Material, dessen Fertigungsort und die Garantieleistungen klar angegeben werden.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at