Mit ‘Europäisches Verbraucherzentrum’ getaggte Artikel

Donnerstag, 19. Mai 2011, von Elmar Leimgruber

VKI gibt Tipps gegen Internet-Betrug

Der deutschen und österreichischen Polizei ist ein erfolgreicher Schlag gegen Internet-Betrüger gelungen: 100.000 Geschädigte und rund 25 Mio. Euro Schaden hinterließen Online-Gauner letzthin.  Das Internet zieht offenbar immer mehr Kriminelle an. Um den Betrüger-Tricks gewachsen zu sein, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun einen neuen Ratgeber: “Ihr Recht im Internet”.

Dieses Buch umfasst 151 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 (zuzüglich
Versandkosten) erhältlich. Das Buch kann auch online beim VKI bestellt werden. Umfassende Informationen zum Thema
Onlineshopping/Internet-Betrug gibt es auch beim im VKI angesiedelten Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Immer wieder werden Konsumenten Opfer von Internet-Betrug. Die Methoden der Betrüger sind vielfältig. Im Kern läuft es aber laut VKI  in der Regel darauf hinaus, dass der Kunde zahlt und keine Ware erhält. Da setzen auch die Tipps der Verbraucherschützer an:

- Soweit möglich keine Vorauskassa: Wer sich darauf einlässt, zuerst Geld zu überweisen und erst danach die Ware zu bekommen, geht ein erhebliches Risiko ein. Daher ist der sicherste Weg des Einkaufes im Internet, die Ware auf Rechnung zu bestellen.

- Wenn Vorauskasse nötig, dann möglichst sichere Wege wählen: Ein guter Kompromiss wäre eine Bestellung per Nachnahme. Da zahlt
man an den Zusteller – also erst nach Zugang der Ware.

- Bei der Vorauszahlung via Kreditkarte hat man zwar kein Recht darauf, dass die Kartenorganisation Vorauszahlungen zurückbucht, wenn
man einem Betrüger aufgesessen wäre. Die Kartenorganisationen haben aber intern sehr wohl Mechanismen, solche Zahlungen zurückzuholen. Ähnlich läuft die Sache bei Paypal; diese Tochter von E-Bay wickelt elektronische Zahlungen ab und bietet für Verkäufer und Käufer Schutzmechanismen an, wenn man betrogen werden sollte.

- Treuhänder – Achtung vor Betrügern: Im aktuellen Fall haben die Gauner bei der Zahlungsabwicklung einen Rechtsanwalt als “Treuhänder” präsentiert -allein der Anwalt war erfunden und man zahlte auf die Konten der Betrüger.

- Abwicklung mit Schecks – Hände weg!

- Vorsicht vor Anwerbungen als Konto-Abwickler: Die Zahlungen haben im jetzt aufgeflogenen Fall die gefassten Betrüger über 1.000
Finanzagenten abgewickelt. Hier werden bislang unbescholtene Bürger mit kleinen Beiträgen verführt, dass Zahlungsflüsse über ihr Konto fließt. Tatsächlich dienen diese Personen der Verschleierung der Zahlungsflüsse und machen sich mitschuldig.

 

Montag, 21. März 2011, von Elmar Leimgruber

Hilfe zu Rechtsfragen im Internet

Was alles darf man im Internet? Was dürfen Online-Plattformen wie Facebook, ebay und Twitter? Wo kommen Konsumentenschutzgesetze zur Anwendung? Das neue Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” vom österreichischen Verein für Konsumentwninformation (VKI) bietet Hilfe zur Selbsthilfe und sensibilisiert für richtiges Verhalten im Internet:

Ein simpler Mausklick kann vieles besiegeln: Die Buchung für den Traumurlaub, den Kauf der so lange gesuchten, vergriffenen Buchausgabe oder den Kontakt mit dem – so hofft man – Partner fürs Leben. Was aber tun, wenn der Onlinehändler die bestellte Ware nicht liefert, sich scheinbare Gratisangebote als kostenpflichtig entpuppen oder ein Anwaltsschreiben ins Haus flattert, demzufolge man eine Urheber- und Markenrechtsverletzung beim Verkauf eines Produktes auf eBay begangen hat? Fakt ist: Wer das Internet nutzt, ist auf vielfache Weise mit Rechtsfragen konfrontiert.

Wie groß der Bedarf an Beratung in diesem Bereich ist, zeigen aktuelle Zahlen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Diese von
der Europäischen Kommission und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) etablierte Beratungsstelle steht Verbrauchern unter anderem in den Bereichen Internetabzocke und Onlinekauf hilfreich zur Seite: Rund 8.000 Konsumentinnen und Konsumenten suchten im Jahr 2010
dahingehend Rat. Tendenz steigend.

Das neue, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” zielt nach eigenen Angaben darauf ab, Internetnutzer jeglichen Alters mit rechtlichem Basiswissen auszustatten. “Die Grundidee des Buches ist, dass man nicht jeder Form der Abzocke im Internet hilflos ausgeliefert ist. Hilfe zur Selbsthilfe ist möglich”, erläutert Buchautor und Rechtsanwalt Thomas Höhne. “Umgekehrt thematisiert der Ratgeber aber auch Pflichten von Konsumenten – etwa wenn diese eine eigene Homepage betreiben, sich intensiv an Foren und sozialen Netzwerken beteiligen oder auf Auktionsplattformen wie eBay aktiv sind. Rechtliche Graubereiche sind im Internet keine Seltenheit. Mit dem neuen Konsument-Ratgeber ist man aber jedenfalls auf der sicheren Seite,” verspricht Höhne.

Zwei Beispiele:

1) Ist der lizenzlose Download von geschützten Musik- und Filmdateien aus Internettauschbörsen aber nun legal oder illegal? Höhne: “Das
lizenzlose Downloaden geht rechtlich mit Sicherheit nicht in Ordnung. Allerdings hat dies bis dato kein einziges Gericht als illegal beurteilt. Die Gerichte haben sich bisher nur mit dem Upload beschäftigt und hier ist die Rechtslage eindeutig: Dies ist illegal.”

2) “Der Verkauf von nachgemachten Markenwaren ist verboten. Doch auch falls es sich um Originalware handelt, die außerhalb der EU bzw. des
EWR gekauft wurde, verstößt dies mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Marken- und Urheberrecht”, erklärt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Das neu vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” umfasst 151 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Das Buch kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.