Mit ‘Stiftung Warentest’ getaggte Artikel

Sonntag, 30. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber

Ab 2013: Radio- und TV-Gebühren von allen in Deutschland

Bisher musste man in Deutschland wie in Österreich an die Pflicht der Radio- und TV-User appallieren, ihre Geräte anzumelden und hierfür zu bezahlen. Und wer Schwarz-Hörer bzw. -Seher war, musste unerbetenen Besuch befürchten, in Österreich durch die GIS, in Deutschland durch die GEZ. In Österreich werden die GIS-Gebühren wieder mal erhöht und in Deutschland ist nun Schluss mit der bischerigen Praxis: Ab 2013 geht die GEZ-Gebühr. Dafür kommt der Rund­funk­beitrag “einfach. für alle”:

Einfach und praktikabel, mit weniger Ermitt­lern und weniger Verwaltungs­aufwand, so soll sie sein, die neue Rund­funk­finanzierung, schreibt die deutsche Stiftung Warentest: Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch den Rund­funk­beitrag ersetzt. Ab dann muss für jede Wohnung ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, auch wenn in der Wohnung kein Fernseher oder sons­tiges Empfangs­gerät steht. Dies entspricht der bisherigen Grund- und Fernseh­gebühr. test.de nennt die wichtigsten Fakten zum neuen Rund­funk­beitrag.

Bislang hat das die Gebühren­einzugs­zentrale (GEZ) in Köln erledigt. Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service. Dorthin wendet sich künftig, wer zum Beispiel eine Wohnung an- oder abmelden möchte oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rund­funk­beitrag beantragen möchte. Die Adresse in Köln bleibt gleich:

ARD ZDF Deutsch­land­radio
Beitrags­service
50656 Köln

Wer bislang nicht angemeldet war und eine Wohnung bewohnt, muss ab Januar 2013 aktiv werden und seine Wohnung beim Beitrags­service anmelden. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de abruf­bar. Nichts zu tun, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter erfährt der Beitrags­service ab 2013, wer unter einer Wohn­adresse gemeldet ist. Ertappte müssen auch rück­wirkend zahlen, maximal für die zurück­liegenden drei Jahre. Beispiel: Stellt der Beitrags­service im Dezember 2016 fest, dass jemand seit 2013 an einer Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, ohne die Wohnung auch beim Beitrags­service anzu­melden, muss er 650 Euro nach­zahlen. Zusätzlich kann eine Geldbuße und ein Säum­niszuschlag erhoben werden. Theoretisch kann der Beitrags­service auch für Zeiträume vor 2013 Geld nach­fordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nach­weisen, dass diese ein Empfangs­gerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzu­nehmen, dass der Beitrags­service und die GEZ-Ermittler nach dem Inkraft­treten der GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nach­zuspüren.

Neu ist jedenfalls: Der Rund­funk­beitrag ist geräteun­abhängig, also auch von Wohnungs­inhabern zu bezahlen, die keinerlei Mediengerät in der Wohnung stehen haben. Für die Nutzer von Fernsehen, Radio und Internet gilt: Der Rund­funk­beitrag je Wohnung deckt alle erdenk­lichen Gerätearten zum Empfang von Radio oder Fernsehen ab, auch mobile Geräte wie ein Laptop oder ein Tablet-Computer. Mit der Zahlung von 17,98 Euro ist auch der Empfang im privat genutzten Auto bezahlt. Ob die Geräte zum Rund­funk­empfang tatsäch­lich genutzt werden, spielt keine Rolle. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen hingegen selbst dann nicht zahlen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Sobald sie aber erwachsen sind, müssen sie eine eigene Wohnung anmelden.

Ob das neue Beitrags­recht recht­lich in Ordnung ist, wird sicherlich Gerichte beschäftigen. Einige Juristen haben bereits Kritik geäußert. Kern der Bedenken sind etwa die umfang­reichen Rechte des Beitrags­service, Daten von etwa Meldebehörden oder Vermietern zu erheben. Die Rund­funk­anstalten verteidigen den Daten­abgleich mit „der Herstellung größerer Beitrags­gerechtig­keit“ und den Schwierig­keiten in der Vergangenheit, Nicht­zahler zu ermitteln. Die Nach­forschungen an Wohnungs­tür durch Gebühren­beauftragte seien ein stärkerer Eingriff in die Privatsphäre als die Daten­über­mitt­lung durch die Meldebehörden.

Weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunktgebühren für alle ab 2013 werden hier auf der Webseite der Stiftung Warentest online beantwortet.

Dienstag, 27. November 2012, von Elmar Leimgruber

Schoko-Adventskalender für Kinder mit Krebs im Gepäck

Die Stiftung Warentest hat Schoko-Adventskalender getestet: Der von Heilemann wies eine hohe Konzentration sowohl von aromatischen als auch nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen auf.
Foto: Stiftung Warentest

Krebserregendes Mineralöl ist Bestandteil in Schoko-Aventskalendern für Kinder. Zu diesem beunruhigenden Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest: Das Ergebnis ist Grund zur Sorge statt süßer Vorfreude: Die Stiftung Warentest hat in der Schokolade von 24 Adventskalendern für Kinder Rückstände von Mineralöl und ähnlichen Substanzen nachgewiesen, während bei vielen Discountern besonders wenige Rückstände gefunden wurden. Dafür war hier die Qualität der Schokolade nicht hochwertig.

Die Schokostückchen von 9 Produkten enthielten demnach sogar besonders kritische Stoffe, die aromatischen Mineralöle. Ein Teil davon steht im Verdacht, Krebs zu erregen und die Öle stammen wahrscheinlich aus dem Karton. Er wird häufig aus Recycling-Papier hergestellt, das mit mineralölhaltigen Farben bedruckt ist. Der Test „Adventskalender für Kinder“ ist hier veröffentlicht.Substanzen, die unter Krebsverdacht stehen, haben nach Einschätzung der Stiftung Warentest nichts in Lebensmitteln zu suchen. Daher rät sie aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge: Verbraucher, besonders Kinder, sollten die Schokolade, die mit diesen aromatischen Mineralölen belastet ist, nicht essen. Die Tester haben sie in Schokoladenkalendern mit Kindermotiven nachgewiesen, und zwar der Marken Rausch, Confiserie Heilemann, Arko, Riegelein „The Simpsons“, Feodora Vollmilch-Hochfein Chocolade, Smarties, Hachez Adventskalender „Schöne Weihnachtszeit“ sowie Friedel Adventskalender und Lindt „Adventskalender für Kinder“. Die im Test untersuchten Kalender können Verbraucher anhand der Motivfotos hier identifizieren.

Darüber hinaus fanden die Tester noch andere Mineralöl-Typen in der Schokolade, die zu den nicht-aromatischen Kohlenwasserstoffen zählen. Deren Wirkung auf den Menschen ist noch nicht geklärt. Allerdings zeigen Tierversuche einen Zusammenhang mit Entzündungserscheinungen in der Leber.

 

Sonntag, 15. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Test: Das kosten Eigentumswohnungen in Deutschland

Eigentumswohnungen in Deutschland sind je nach Lage günstig oder teuer, wie “Finanztest” berichtet: In München, aber auch in Großstädten wie Berlin und Hamburg gehen Wohnungen derzeit weg wie warme Semmeln. Hier stiegen die Preise im vergangenen Jahr um über 8 Prozent. In den meisten der über 400 deutschen Städte und Landkreise sind die Preise hingegen nur um 1 bis 3 Prozent gestiegen. Trotz der Preissteigerungen lohnt häufig genug der Kauf einer Immobilie gegenüber der Miete in der Regel. Wie Finanztest an einem Beispiel ausrechnet, ist das Vermögen des Käufers langfristig wertvoller als das Ersparte des Mieters.

Was Immobilienkäufer in Deutschland für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in 28 Städten und 22 Landkreisen bezahlen müssen, listet die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest in ihrer Juli-Ausgabe auf. Eine 80 Quadratmeter große Eigentumswohnung in guter Lage und Ausstattung kann man zum Beispiel in Halle an der Saale schon für knapp 130.000 Euro bekommen. Eine vergleichbare Wohnung kostet in Stuttgart rund 272.000 Euro, in München sogar 367.000 Euro.

Die teuerste Stadt ist München, bei Einfamilienhäusern gefolgt von Stuttgart und Frankfurt, bei Eigentumswohnungen von Hamburg und Stuttgart. Die niedrigsten Immobilienpreise gibt es vor allem im Osten der Republik. Egal ob Stadt oder Landkreis, die Lage einer Immobilie sowie die Bauqualität und die Ausstattung sind bei der Auswahl sehr wichtig. Es kann sich aber durchaus lohnen, eine Wohnung in guter Lage aber mit einfacher Ausstattung zu kaufen. Denn die Ausstattung lässt sich später noch ändern, die Lage nicht.

Der ausführliche Test Immobilienpreise ist in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/immobilienpreise veröffentlicht.

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.

Donnerstag, 1. September 2011, von Elmar Leimgruber

Greenpeace kritisiert EU wegen Energiesparlampen – Vergleich: Stiftung Warentest

Mit dem heutigen 1. September 2011 tritt in EU das Verkaufsverbot für 60 Watt-Glühlampen in Kraft. Und schon erhöhen die Hersteller die Preise der Energiepsarlampen. Und die Umweltschutzorganisation Greenpeace übt heftige Kritik sowohl an der EU als auch an den Erzeugern wegen des Quecksilbers in Energiesparlampen und fordert gleichzeitig sowohl den Ausstieg aus Giftstoffen in Elektrogeräten als auch eine Recyclingpflicht für Sparlampen.

Die Konsumentenschützer der Stiftung Warentest indes haben 20 energiesparende Lampen getestet, wobei die beiden getesteten LED-Lampen zwar die teuersten waren, aber auch gleichzeitig als Testsieger hervorgingen, während drei getestete Halogenlampen wegen Nichtenergieeffizienz und zu kurzer Lebensdauer nur “ausreichend” und zwei gar als mangelhaft bewertet wurden. Die verbreitetsten und auch relativ günstigen Kompaktleuchtstoff-Lampen hingegen schnitten gut ab.

Wegen der hohen Preise von 45 bzw. 40 Euro lohnt sich der Einsatz der LED-Lampen (Testsieger) laut Stiftung Warentest aber nur dort, wo sie oft und lange eingeschaltet sind und so die Stromkosten senken. Preiswerte Alternativen sind „gute“ Kompaktleuchtstofflampen. Eine dreiköpfige Familie kann durch den Einsatz von Energiesparlampen rund 150 Euro im Jahr an Stromkosten sparen, so die Konsumentenschutzorganisation. Immer mehr Hersteller verwenden laut Warentest aus Sicherheitsgründen kein flüssiges Quecksilber mehr, sondern festes Amalgam. Falls eine Lampe zu Bruch geht, ist das Schwermetall in dieser Form unproblematischer und lässt sich relativ leicht beseitigen.

Dauertest Energiesparlampen
Foto: Stiftung Warentest

Mit dem morgen inkrafttretenden Verbot der 60 Watt Glühbirne und dem bis 2012 schrittweise gänzlich umgesetzten Verbot der ineffizienten Glühbirn, hat die EU aus Sicht der Umweltschützer von Greenpeace zwar einen wichtigen Schritt zum Energiesparen und somit zum Klimaschutz gesetzt. Jedoch findet sich in Energiesparlampen oft giftiges Quecksilber, das beim Bruch der Lampen freigesetzt wird und somit eine Gefährdung von Gesundheit und Umwelt darstellt. Greenpeace fordert daher einen möglichst raschen Ausstieg aus Quecksilber und anderen gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen in sämtlichen Elektro- und Elektronikgeräten wie es bereits in der EU-Direktive 2002/95/EG zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe vorgesehen war. Zudem müssten die Hersteller von Energiesparlampen dazu verpflichtet werden, verbrauchte Lampen auch zurückzunehmen bzw. zu recyklen, appelliert Greenpeace an die EU.

Energieeffizienz gilt als Grundvoraussetzung dafür, die globale Erwärmung unter der notwendigen Zwei-Grad-Marke halten zu können. Greenpeace hat in der Energy [R]Evolution-Studie für den europäischen Raum berechnet, dass mindestens 45 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2050 eingespart werden müssen. Mit Energieeffizienz könnten bis zum Jahr 2020 im gesamten EU-Raum 78
Milliarden Euro eingespart werden, Millionen neuer Arbeitsplätze entstehen und die europäische Energieunabhängigkeit rasch erreicht werden. “Ein Verbot der Steinzeittechnologie Glühbirne allein wird dafür zu wenig sein: Die EU muss alles daran setzen, Klimaschutz durch Energiesparlampen mit dem Schutz der Gesundheit der Menschen unter einen Hut zu bringen. “, fordert Niklas Schinerl, Energie-Experte von Greenpeace.

Der ausführliche Test Energiesparlampen ist in der September-Ausgabe der Zeitschrift test und online veröffentlicht.

Freitag, 8. Juli 2011, von Elmar Leimgruber

EU beschließt sehr bescheidene Lebensmittelkennzeichnung

Das EU-Parlament hat eine solche Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln verhindert
Foto: foodwatch.de

EU-Parlament:

Das Europaparlament will nach eigenen Angaben, dass die Verbraucher -nun besser informiert- gezieltere Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen können. Daher wurde die neue Lebensmittelkennzeichnungverordnung beschlossen, welche von Verbraucherschützern als viel zu wenig weitreichend scharf kritisiert wird.

Unter anderem müssen künftig zwar der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden, aber die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln kommt nicht. Informationen über Allergene müssen jedoch künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. 

Die Angabe des Herkunftslands ist derzeit nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse verpflichtend und für den Fall, wenn eine Nichtangabe irreführend wäre. Wie vom Parlament gefordert, wird die Verpflichtung nun auch für  frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten.  Zudem müssen Lebensmittelimitate, wie beispielsweise “Analogkäse” als solche gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Auch “aus Fleischstücken zusammengefügtes” Fleisch und  ”aus Fischstücken zusammengefügter Fisch” müssen künftig als solche gekennzeichnet werden. Die neuen Richtlinien, die von der Lebensmittelindustrie großzügig erst in fünf Jahren umgesetzt werden müssen, wurden im EU-Parlament mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen.

So ampelgekennzeichnet müsste ein Produkt im Supermarkt laut Konsumentenschützern sein
Foto: foodwatch.de

Konsumentenschützer:

Der Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen zwar zukünftig ausgewiesen werden – aber nur auf der Rückseite der Produkte, kritisiert die deutsche Stiftung Warentest. Auch bei der Kennzeichnung von alkoholischen Getränken (Zutaten müssen weiterhin nicht angegeben werden) und Transfettsäuren (die ebenfalls nicht deklariert werden müssen) hätten die Regelungen verbraucherfreundlicher ausfallen können. Dass für weitere Fleischarten wie Wild oder Kaninchen, Milch und Milchprodukte sowie für Fleisch, Obst und Gemüse als Zutat, zum Beispiel in Wurst und Fertiggerichten keine Angabe des Herkunftslandes angegeben werrden muss, ist für die Stiftung Warentest ebenfalls unbefriedigend.

“Gewinner ist die Lebensmittelindustrie. Sie hat sich mit ihren Forderungen durchsetzen können. Verbraucher hingegen können auch weiterhin ganz legal betrogen werden,” reagieren hingegen die Verbraucherschützer von foodwatch: “Hersteller können weiterhin deutlich sichtbar mit “Fitness” und “leichten Zwischenmahlzeiten” werben – und die Nährwerte auf der Rückseite im Kleingedruckten verstecken.” Die Lebensmittelindustrie habe sich die Verhinderung der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln “rund 1 Mrd. Euro kosten lassen”.

Nur bei Frischfleisch soll zudem die Angabe der Herkunft Pflicht werden. Verbraucher erfahren also weiterhin nicht, wo die Kühe auf der Weide standen, deren Milch sie kaufen, oder woher das Fleisch stammt, aus dem die Wurst hergestellt wurde. Langfristig aber wird an verständlichen und gut sichtbaren Informationen auf Lebensmittel-Verpackungen kein Weg vorbei führen. “Dafür setzen wir uns weiterhin entschieden ein,” verspricht foodwatch.

Lebensmittelindustrie:

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hingegen begrüßt die endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Werner Wolf, zeigte sich erfreut über die neuen Richtlinien und vor allem darüber, dass die so genannte Lebensmittel-Ampel nicht kommt: “Es ist ein Signal der Vernunft, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht in ‘gut’ oder ‘schlecht’ eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung jedes Lebensmittel seinen Platz.” Die Lebensmittelwirtschaft werde sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken, so Wolf.

“Absolut überzogen ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch,” kritisiert Paulus Stuller, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in Österreich: “Das neue EU-Kennzeichnungsrecht ist eine Gratwanderung zwischen Wünschenswertem und Machbarem” und “die Kennzeichnungspflicht bedeutet eine überschießende bürokratische Belastung für die gesamte Wertschöpfungskette,” so Stuller.

 

Donnerstag, 23. Juni 2011, von Elmar Leimgruber

Test: Wirksame Sonnenschutz-Cremes schon ab 2 Euro

Gute Sonnen-Cremes müssen nicht teuer sein. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, die 26 Sonnenschutzmittel der „mittleren“ Schutzklasse – also meist mit Lichtschutzfaktor 20 – getestet hat. Dass „guter“ Schutz nicht viel kosten muss, beweist die Sun Ozon Sonnenmilch von Rossmann für 1,50 Euro pro 100 Milliliter.

Gemeinsam mit der teureren Nivea Sun Light Feeling transparentes Spray war sie die beste im Test. Fast gleichauf lag die günstigste Milch im Test, Sun Dance von dm: Hier kostet die Flasche nur zwei Euro. Das teuerste Produkt, das Lancaster Sun Sport Fast Dry Sonnenschutzgel für 36 Euro pro 100 Milliliter, schnitt lediglich „befriedigend“ ab.

Zuverlässiger Schutz vor Sonnenbrand ist die wesentliche Aufgabe eines Sonnenschutzmittels. Ein unterschrittener Lichtschutzfaktor kann deshalb für Sonnenanbeter schnell zu roter Haut führen. Im Badeurlaub zählt neben dem Lichtschutzfaktor vor allem die Wasserfestigkeit. Die lobten alle Produkte im Test aus. Doch obwohl die Anforderungen an die Eigenschaft „wasserfest“ eher gering sind, schafften acht Mittel nicht einmal diese Mindestanforderungen.

Viele lockten auch mit unsinnigen, zum Teil sogar gefährlichen Werbeversprechen. Den Hinweis „once a day“, wie bei der Ultrasun Sports clear gel formula, sollte man der eigenen Haut zuliebe keinesfalls befolgen. Denn für vollen Sonnenschutz sollte reichlich geschmiert werden – und das am besten alle zwei bis drei Stunden. Mit insgesamt erfreulicher Bilanz, aber auch einigen Ausreißern nach unten. Vier Produkte mussten mit „mangelhaft“ bewertet werden: Drei Sonnen-Gels unterschritten den angegebenen Sonnenschutzfaktor um mehr als 20 Prozent. Und die Clarins Sun Care Soothing Cream schützt nicht ausreichend vor UVA-Strahlung. Der ausführliche Test ist in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test und online (kostenpflichtig) veröffentlicht.

 

Donnerstag, 26. Mai 2011, von Elmar Leimgruber

Stiftung Warentest gibt Tipps gegen EHEC-Virus

Das Darmbakterium EHEC breitet sich inzwischen -vor allem in Norddeutschland- fast schon epidemieartig (über 400 Verdachtsfälle) aus. Und Dieser bösartige Durchfallerreger, dessen Infektionsquelle bislang noch unklar ist, führte bisher schon zu einigen Todesfällen. Wichtig zur Vorbeugung: Gute Hygiene in der Küche. Und wer blutigen Durchfall bekommt, sollte zum Arzt gehen, empfiehlt die Stiftung Warentest.

EHEC steht für „Enterohämorrhagische Escherichia coli“ und bezeichnet Bakterien, die schwere Darminfektionen verursachen. Typische Symptome: wässriger oder blutiger Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen. Darüber hinaus kann eine Untergruppe der EHEC zu Komplikationen führen, dem sogenannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS). Die Symptome zeigen sich hier innerhalb einer Woche nach Beginn des Durchfalls. HUS führt unter anderem zu Nierenversagen und kann tödlich enden.

Derzeit sind nach Behördenangaben gesichert etwa 80 Menschen an EHEC-Infektionen erkrankt. Davon leiden über 40 an der gefährlichen Form, teilt das Robert-Koch-Institut (RKI) der deutschen Bundesregierung mit. Diese Häufung sei sehr ungewöhnlich und die Patientengruppe- vor allem Frauen- untypisch. Normalerweise erkrankten vor allem Kinder an HUS. Das RKI empfiehlt: Personen mit blutigem Durchfall sollten umgehend einen Arzt aufsuchen. Ärzte sollten dann einen EHEC-Nachweis (im Stuhl) anstreben und bei den ersten Anzeichen von HUS an geeignete Behandlungszentren, etwa Kliniken, überweisen.

Noch ist unklar, wo die Erreger eigentlich herkommen, schreibt die Stiftung Warentest: Mögliche Quellen sind Tierkot, vor allem von Rindern, Schafen, Ziegen, verunreinigtes Trinkwasser und belastete Lebensmittel. Frühere Infektionswellen ließen sich oft auf rohes Fleisch oder Rohmilch zurückführen. Aber dafür gibt es diesmal laut Robert-Koch-Institut keine Hinweise. Als mögliche Infektionsquellen gelten derzeit frisches Obst oder Gemüse.

Eine Bekämpfung des Erregers durch Antibiotika ist nicht erfolgversprechend, da schnell Resistenzen auftreten, die Ausscheidung der Bakterien verlängert oder der Krankheitsverlauf durch eine erhöhte Toxinbildung verschlimmert werden kann. Die Behandlung erfolgt symptomorientiert. Die Komplikationen (HUS und TTP, s.o.) müssen intensiv behandelt werden, beispielsweise durch Blutwäsche in Form von Hämofiltration und Eiweißaustausch. In Deutschland sind der Verdacht oder Nachweis einer EHEC-Infektion nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig, wenn entweder a) ein HUS vorliegt, b) zwei oder mehr Personen erkrankt sind, oder c) ein Erkrankter im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe tätig ist. Laborärzte müssen jeden Nachweis eines EHEC-Stammes bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) unverzüglich melden.

Tipps der Stiftung Warentest: Wichtig zur Vorbeugung ist eine gute Hygiene in der Küche. Waschen Sie Rohkost, wie etwa Salat, Tomaten und Karotten vor dem Verzehr gründlich ab. Wenn möglich sollten Sie zudem Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend erhitzen. Es gilt: Die Lebensmittel sollten eine Kerntemperatur von mindestens 70 Grad Celsius für 10 Minuten erreichen. Auch Schneidebrettchen und Messer sollten Sie nach dem Benutzen gründlich reinigen. Und nicht vergessen: Nach der Zubereitung und vor dem Verzehr von Essen gründlich die Hände waschen. Denn einer 2010 veröffentlichten Auswertung im Fachjournal „Lancet“ zufolge trägt häufig schlechte Händehygiene die Schuld am Ausbruch von EHEC-Infektionen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung gibt online Tipps für den Schutz vor EHEC-Infektionen.

Mittwoch, 30. März 2011, von Elmar Leimgruber

Bionudeln mit Schimmelpilzgift

Ausgerechnet zwei Bioprodukte sind gesundheitsgefährlich, weil sie den Grenzwert für ein Schimmelpilzgift überschreiten. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung von 25 Spiralnudelmarken der deutschen Stiftung Warentest hervor. Demnach wurden in den Alnatura-Bio-Spirelli und den Rossmann enerBio Vollkorn-Spirelli ein Schimmelpilzgift nachgewiesen, das deutlich über dem gesetzlich zulässigen Höchstgehalt liegt und daher nicht nur als “mangelhaft” beurteilt wurden, sondern überhaupt nicht “verkehrsfähig” wären. Mit einer Portion dieser Nudeln überschreitet ein 60 kg schwerer Mensch die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahmemenge bereits um die Hälfte. Kinder sollten nicht mehr als 20 g dieser Nudeln täglich essen, erklärt die Stiftung Warentest. Rossmann stoppte indes den Verkauf der belasteten Nudeln sofort, Alnatura rief die betroffene Charge öffentlich zurück.

Die Tester wiesen in den beanstandeten Nudeln das Schimmelpilzgift Deoxynivalenol nach, kurz DON genannt – und zwar deutlich über dem gesetzlich zulässigen Höchstgehalt. DON wird von Pilzen der Gattung Fusarium gebildet. Diese befallen das Getreide, insbesondere Hartweizen, typischerweise schon auf dem Feld und vermehren sich vor allem bei feuchter Witterung. Als gesundheitlich tolerierbar gilt ein Mikrogramm DON pro Kilogramm Körpergewicht und Tag – ein Leben lang. Auch in den Barilla Fusilli n. 98 wies die Stiftung dieses Schimmelpilzgift nach, aber deutlich unter dem zulässigen Höchstgehalt. Zudem enthielten sie Spuren von Mineralöl, ebenso die real Quality Fusilli. Vermutlich stammen die Mineralölbestandteile, deren Risiko noch nicht abschätzbar ist, aus dem Verpackungsmaterial.

Knapper Gesamtsieger dieses Tests sind die Eliche-Hartweizennudeln Buitoni von Nestlé für 1,29 Euro pro 500 Gramm. Diese kosten jedoch  mehr als dreimal so viel wie „gute“ Hartweizenspiralen vom Discounter: Die Fusilli Mamma Gina von Netto Markendiscount sind mit 0,39 Euro für 500 Gramm die besten günstigen. Die besten Eierteigwaren sind die „guten“ Spiralen von Rewe (1,09 Euro), unter den getesteten Vollkorn-Nudeln gabs hingegen keine guten. Der Test von 25 Spiralnudelmarken aus Hartweizen, darunter auch 4 Eierteigwaren und 3 Vollkornprodukte, ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift test veröffentlicht.

 

Sonntag, 27. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

Test Singlebörsen und Partnervermittlungen: Nur eine ist gut

Wer einsam ist und deswegen über eine (kostenpflichtige) Singlebörse einen Partner oder eine Partnerin sucht, bleibt meistens allein. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt ein aktueller Test der Stiftung Warentest. Gefunkt hat es demnach bei keiner der 14 Testpersonen, die die Stiftung Warentest für den Test von acht Singlebörsen und sechs Partnervermittlungen im Internet ins Rennen schickte. Aber erlebt haben sie Einiges, sie bekamen zum Beispiel obszöne Briefe und Fotos.

Zudem sind die Preise, wenn man bedenkt, dass es keine Erfolgsgarantie gibt, ganz schön gesalzen: zwischen 48 und 180 Euro für drei Monate. Wer im Internet auf Partnersuche gehen möchte, kann dies aber auch kostenlos bei der Singlebörse Finya tun, für drei Monate bei der Partnervermittlung Parship 180 Euro bezahlen oder es bei den günstigeren Singlebörsen Dating Cafe und iLove versuchen. Die Anbieter nennen eine Erfolgsquote von 30 bis 40 Prozent.

Mit der Note “Mangelhaft” fiel die Singlebörse Flirtcafe im Test glatt durch. Sie hatte Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und auch Information, Hilfe und der Umgang mit den Nutzerdaten waren “mangelhaft”. Umso beeindruckender waren die Fotos der Bikinischönheiten, die offenbar eine Fata Morgana sind. So schrieb ein genervter User an eine Nutzerin: “Ich schreibe jetzt einfach jeden an, um zu testen, ob hier überhaupt jemand aktiv ist … Du bist bestimmt auch nur ein Bild.”

Doch es gibt auch seriöse Datingportale im Internet. Bis auf Parship (mit Testurteil “gut”) schneiden aber alle bestenfalls “befriedigend” ab, schreibt die März-Ausgabe von test. Auch wenn mancher Anbieter es behauptet: die wissenschaftliche Glücksformel für den Erfolg bei der Suche nach Mr. oder Ms. Perfect hat noch niemand gefunden. Der ausführliche Test „Partnerbörsen im Internet“ ist in der März-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/partnerboersen veröffentlicht.