Mit ‘Missbrauch’ getaggte Artikel

Mittwoch, 18. September 2013, von Elmar Leimgruber

WHO: 18 Mio. Kinder in Europa werden misshandelt

Allein in der europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation WHO werden über 18 Millionen Kinder im Alter von unter 18 Jahren misshandelt (physischer, sexueller oder emotionaler Missbrauch bzw. Vernachlässigung und Verelendung). Diese Zahlen entstammen einem neuen Bericht des Regionalbüros zur Prävention von Kindesmisshandlungen und sollten laut WHO jeden Politikgestalter wachrütteln, der mit der Umsetzung des Europäischen Rahmenkonzepts für Gesundheit und Wohlbefinden „Gesundheit 2020“ befasst ist.

Die Details: Die Misshandlungen der Kinder enden manchmal tödlich. 852 Kinder im Alter von unter 15 Jahren sterben in der Region jedes Jahr auf diese Weise. Doch diese Todesfälle sind nur die Spitze eines Eisbergs. In dem auf der 63. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa vorgelegten Bericht wird davon ausgegangen, dass Misshandlungen sehr hohe Prävalenzraten erreichen: 29,1% bei emotionalen Misshandlungen, 22,9% bei physischen Misshandlungen und 13,4% bei sexuellem Missbrauch von Mädchen bzw. 5,7% von Jungen.

Junge, alleinstehende, arme und schlecht ausgebildete Eltern, die in sozial benachteiligten Umfeldern leben, können laut WHO eher gefährdet sein, ihre Kinder zu misshandeln. Die soziale und kulturelle Akzeptanz der körperlichen Züchtigung von Kindern, Ungleichheit, wirtschaftliche Sorgen und die Gesetzgebung üben alle einen Einfluss auf die Misshandlung von Kindern aus. Kindesmisshandlungen sind auch eng verknüpft mit Alkohol- sowie Drogenmissbrauch in der Familie, Erziehungsstress und häuslicher Gewalt. Arme Kinder sind am härtesten betroffen: die Raten tödlicher Misshandlungen sind in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Volkseinkommen doppelt so hoch wie andernorts und innerhalb der Länder sind die Zahlen in Familien mit geringerem Einkommen ein Mehrfaches derjenigen am oberen Ende der Gesellschaftspyramide.

Kindesmisshandlungen wirken sich nicht nur verheerend auf das Leben der Opfer aus, sie verursachen auch einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden in der Größenordnung von 10 Mrd. Euro. Die Belege für einen Zusammenhang zwischen Misshandlungen und der Ausbildung einer psychischen Erkrankung sind eindeutig. Kindesmisshandlung kann die Ursache für bis zu ein Viertel der Krankheitslast durch psychische Störungen wie Depressionen, Angstzustände, Essstörungen, Verhaltensstörungen, Suizidversuche, Selbstbeschädigung sowie den Konsum illegaler Drogen sein. Sie wirkt sich auf den Schulgang aus und führt zu schlechteren Abschlüssen sowie geringeren Beschäftigungsperspektiven. Es besteht auch ein starker Zusammenhang mit riskantem Sexualverhalten und die Belege für eine Verknüpfung mit der Ausbildung von Adipositas und anderen nichtübertragbaren Krankheiten häufen sich. Gewalttätigkeit wird wie in einem Teufelskreis von einer Generation zur nächsten weitergegeben.

„Es ist an der Zeit, dass wir Kindesmisshandlung als ein Thema der öffentlichen Gesundheit anerkennen und nicht ausschließlich als Gegenstand der Kriminaljustiz oder des Sozialwesens behandeln. Gegen Kindesmisshandlung kann ein ganzheitlicher gesundheitspolitischer Ansatz präventiv wirken und diese Chance dürfen wir nicht verpassen. In den kommenden Monaten werden wir eine Reihe von Maßnahmen vorbereiten, welche die Länder hierzu ergreifen können, und wir sind gerne bereit, sie hierin zu unterstützen“, sagt Zsuzsanna Jakab, WHO-Regionaldirektorin für Europa.

Prävention kostet weniger als die Bewältigung der Folgen einer Misshandlung. Ein Ansatz der öffentlichen Gesundheit und die nachhaltige Umsetzung evidenzbasierter Maßnahmen wie der folgenden sind erforderlich:

  • Gezielte Interventionsprogramme für gefährdete Familien durch Hausbesuche während der ersten Jahre zur Unterstützung der Eltern bei der Erziehung,
  • Präventionsprogramme gegen Kopftraumata durch Misshandlung (Schüttelsyndrom), Verringerung der Verfügbarkeit von Alkohol und intensive soziale und medizinische Unterstützung für stark gefährdete Familien.
  • Interventionen wie Kampagnen in den Massenmedien, Programme für soziale Normen und Maßnahmen zur Linderung der Armut sind viel versprechend, allerdings ist in der Europäischen Region noch weitere Forschung erforderlich.
Dienstag, 20. August 2013, von Elmar Leimgruber

Reporter ohne Grenzen (ROG) solidarisiert sich mit Netzwerk investigativer Journalisten

Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt “Schikanen gegen das Netzwerk investigativer Journalisten” wie David Miranda, Laura Poitras und Jacob Appelbaum. ROG ist zutiefst besorgt über das Vorgehen der britischen Behörden gegen David Miranda, den Lebenspartner des Guardian-Journalisten Glenn Greenwald: „Die USA und Großbritannien versuchen offenbar, das Netzwerk zu zerstören, das hinter den journalistischen Veröffentlichungen über die staatlichen Überwachungsprogramme beider Länder steht“, kritisiert der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske. Großbritannien steht in der ROG-Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 29 von 179 Ländern.
Dass Miranda unter Berufung auf Anti-Terror-Gesetze über die Arbeit Greenwalds befragt wurde, bewertete er als klaren Missbrauch. „Das bestätigt unsere immer wieder geäußerte Befürchtung, dass die seit 2001 in vielen Ländern beschlossenen Anti-Terror-Gesetze für ganz andere, oft beliebige Zwecke der Staatsräson benutzt werden“, sagt Rediske.

Ermittler hatten den Brasilianer Miranda am Sonntag beim Umsteigen auf dem Londoner Flughafen Heathrow stundenlang festgehalten und verhört. Er hatte nach Angaben des in Brasilien lebenden investigativen Reporters Greenwald dessen Recherchepartnerin Laura Poitras in Berlin besucht und ihr im Auftrag des Guardian Datenträger mit verschlüsselten Informationen zu den Recherchen über Geheimdienstprogramme überbracht; auf dem Rückweg trug er Speichermedien bei sich, die ihm Poitras für Greenwald mitgegeben hatte. Auch über die Inhalte dieser Datenträger befragten die Ermittler Miranda und beschlagnahmten sie.

Dieses Vorgehen offenbart laut ROG, wie überbordende Behördenbefugnisse den modernen investigativen Journalismus gefährden: Selbst dort, wo die umfassenden Datensammlungen der NSA nicht greifen, versuchen die Ermittler, die handelnden Personen des investigativen Netzwerks um Greenwald persönlich abzufangen und ihnen unter Vorwänden ihre elektronischen Geräte abzunehmen oder die Inhalte zu kopieren.

Ein ähnlicher Fall sind laut ROG die kontinuierlichen Schikanen gegen Laura Poitras, die zusammen mit Greenwald in zahlreichen Artikeln immer neue Einzelheiten aus den Unterlagen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden publik gemacht hat. Seit sie 2006 einen Dokumentarfilm über die Folgen des Irak-Kriegs herausbrachte – lange vor ihren derzeitigen NSA-Recherchen – wurde Poitras rund sechs Jahre lang bei mehr als vierzig Gelegenheiten an Flughäfen in den USA und im Ausland verhört und ihr Gepäck vom Sicherheitspersonal durchsucht. Dabei waren die Behörden offenbar besonders an ihren Arbeitsunterlagen interessiert; nachdem sie aufhörte, auf Reisen Papiere mitzuführen, konzentrierten sie sich auf ihre Computer und Mobiltelefone und beschlagnahmten diese in einem Fall mehrere Wochen lang. Aufgrund des eingeschränkten Rechtsschutzes bei Befragungen an US-Grenzübergängen wurde Poitras bei diesen Verhören anwaltlicher Beistand verwehrt.

Auch der Journalist, Wikileaks-Aktivist und Verschlüsselungsexperte Jacob Appelbaum hat laut Reporter one Grenzen ähnliche Schikanen erlebt. In einem Fall wurde er bei der Rückkehr von einer Europa-Reise am US-Flughafen Newark drei Stunden lang festgehalten und über die jüngsten Wikileaks-Veröffentlichungen befragt. Dabei kopierten die Ermittler Unterlagen und konfiszierten Appelbaums Computer sowie drei Mobiltelefone.  Wegen seines Einsatzes für den Schutz der Privatsphäre versuchten US-Ermittler, sich per Geheimbeschluss Zugriff auf Daten seines Twitter-Kontos zu verschaffen. Auch Appelbaum war an den Guardian-Enthüllungen zu Prism und anderen NSA-Programmen beteiligt und hat darüber unter anderem für das Nachrichtenmagazin Der Spiegel geschrieben. Ebenso wie Poitras hält er sich derzeit in Deutschland auf, weil sie befürchten, in den USA ständiger Überwachung ausgesetzt zu sein.

Mittwoch, 9. November 2011, von Elmar Leimgruber

EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, auf die sich Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.

Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.

Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor – weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.

Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.

Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter “zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten”. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern.

Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.

Sonntag, 20. März 2011, von Elmar Leimgruber

Österreichische Bischofskonferenz tagt erstmals in Südtirol

Die österreichische Bischofskonferenz
Foto: bischofskonferenz.at

Die österreichische Bischofskonferenz tagt ab morgen, Montag, zum ersten Mal in Südtirol. Unter dem Vorsitz des Wiener Erzbischofs, Kardinal Christoph Schönborn halten die österreichischen Bischöfe vom 21. bis 24. März ihre Frühjahrsvollversammlung in der historischen Bischofsstadt Brixen (die drittgrößte historische Stadt Südtirols) ab. Auf dem Programm der Vollversammlung stehen vor allem gesellschaftspolitische Fragen und die Missbrauchsthematik.

“Dazu zählen die Vorbereitungen der österreichweiten Pfarrgemeinderatswahlen genau so wie aktuelle politische Gesetzesvorhaben oder die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich.” Das erklärte der neue Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka. Der 40-jährige Priester, Theologe und Jurist hat mit Anfang März sein Amt von Bischof Ägidius Zsifkovics (welcher neuer Bischof der Diözese Eisenstadt wurde) übernommen und wird in Brixen erstmals als Generalsekretär an der Sitzung der Bischofskonferenz teilnehmen.

Karl Golser, Bischof der Diözese Bozen-Brixen (Südtirol)
Foto: bz-bx.net

Die Versammlung des Episkopats beginnt am Montagnachmittag im Priesterseminar von Brixen, wohin der Diözesanbischof von Bozen-Brixen, Karl Golser eingeladen hat. Am Dienstagabend feiert die Bischofskonferenz um 18 Uhr einen Festgottesdienst im Dom zu Brixen, zu dem alle Gläubigen eingeladen sind. Kardinal Schönborn wird der Liturgie vorstehen und auch predigen. Der Südtiroler Diözesansender Radio Grüne Welle, überträgt den Gottesdienst live.

Auch Papst Benedikt XVI. war bereits als Kardinal Ratzinger und als Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation öfters zu Gast in Brixen und verbrachte hier auch regelmäßig seinen Urlaub.

Bischof der Diözese Bozen-Brixen, das seit der Einigung des Landes Südtirol in eine Diözese zwei Bischofssitze, Brixen, den historischen und Bozen, den neuen hat, ist der Moraltheologe Karl Golser. Bischof Golser, der am 8. März den zweiten Jahrestag seiner Bischofsweihe beging, hatte in seiner Weihnachtsbotschaft 2010 öffentlich bestätigt, an einer atypischen Morbus Parkinson unheilbar erkrankt zu sein.

Dienstag, 8. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

8. Februar: Safer Internet Day: Computerviren nehmen zu

Internet-Sicherheit in der EU
Grafik: Eurostat

Der 8. Februar ist “Internet Safer Day”, der Tag des sicheren Internet. Wie Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union dazu mitteilt, verwenden zwar 84% der Internetnutzer IT Sicherheitssoftware, jedoch knapp ein Drittel der Internetnutzer in der EU27 war bislang bereits von einem Computervirus betroffen und erlitten 3% der Internetnutzer gar finanzielle Verluste.

In der EU27 berichteten demnach im Jahr 2010 fast ein Drittel der Personen (31%), die in den letzen 12 Monaten vor der Erhebung das Internet nutzten, dass ihr Computer in diesem Zeitraum von einem Virus oder einer anderen  Computerinfektion befallen war, welches zu Daten- oder Zeitverlust führte. Die höchsten Anteile von Usern, deren Computer von einem Virus oder einer anderen Computerinfektion befallen war, gab es in Bulgarien (58%), Malta (50%), der Slowakei (47%), Ungarn (46%) und Italien (45%) und die niedrigsten in  Österreich (14%), Irland (15%), Finnland (20%) und Deutschland (22%).

Von den Personen in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten, berichteten zudem 4%, dass sie in  diesem Zeitraum von einem Missbrauch persönlicher Daten, die über das Internet versendet wurden, und/oder von anderen Verletzungen der Privatsphäre betroffen waren. Die höchsten Anteile gab es hier in Bulgarien und Spanien (je 7%), Italien und den Niederlanden (je 6%). Im selben Zeitraum erlitten 3% der Internetnutzer in der EU27  finanzielle Verluste durch betrügerische E-Mails („Phishing”), Umleitung auf eine gefälschte Webseite („Pharming”)  oder durch Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte. Die höchsten Anteile fanden sich in Lettland (8%), dem Vereinigten Königreich (7%), Malta und Österreich (je 5%).

Im Jahr 2010 berichtete laut Eurostat eine große Mehrheit der Personen (84%) in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten, dass sie eine Sicherheitssoftware oder Sicherheitsinstrumente zum Schutz ihres privaten Computer und Dateien verwendeten. In den Mitgliedstaaten verwendeten mehr als 90% der Internetnutzer in den Niederlanden (96%), Luxemburg, Malta und Finnland (je 91%) eine IT Sicherheitssoftware, während sich dieser Anteil in Lettland (62%), Rumänien (64%) und Estland (65%) auf weniger als zwei Drittel belief.
Verwendung von Kindersicherungssoftware bleibt eingeschränkt.

Von den Personen in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten und in einem Haushalt mit Kindern leben, berichteten 5%, dass sie festgestellt haben, dass Kinder von einem Computer im Haushalt aus auf ungeeignete Webseiten zugegriffen haben oder Internetkontakte zu potentiell gefährlichen Personen hatten. Die höchsten Anteile wurden in Italien (11%) und Lettland (9%) verzeichnet. Anzumerken ist laut Eurostat, dass dieser Indikator lediglich den Anteil der Personen zeigt, die auf dieses Problem aufmerksam wurden und daher die tatsächliche Zahl unterschätzt werden kann. Im Jahr 2010 hatten zudem 14% der Personen in der EU27, die in den letzten 12 Monaten das Internet nutzten und in einem Haushalt mit Kindern leben, eine Kindersicherungs- oder Webfiltersoftware installiert. Dieser Anteil war in Luxemburg und Slowenien (je 25%) am höchsten, gefolgt von Frankreich (24%), Dänemark, Österreich, dem Vereinigten Königreich (je 21%) und Finnland (20%).

Der Tag des sicheren Internets ist Teil einer weltweiten Bemühung zur Förderung eines sichereren  Internets für alle Nutzer, insbesondere für Kinder und Jugendliche, und wird von INSAFE, einem europäischen Netzwerk für Internetsicherheit, organisiert, das von der Europäischen Kommission finanziell gefördert wird. Die Erhebung zu dieser Statistik bezieht sich auf Einzelpersonen im Alter von 16-74 Jahren. Referenzzeitraum war meist das zweite Quartal 2010. Das Programm “Sicheres Internet” der Europäischen Kommission ist online abrufbar.

Freitag, 28. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

27. Januar: Im Gedenken an die Opfer des Holocaust

Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau:
Niemals vergessen!
Foto: Stiftung Auschwitz Birkenau

Die Welt gedenkt am 27. Jänner seit 1946 alljährlich der Befreiung von Auschwitz-Birkenau, des grössten Konzentrationslagers des Nazi-Regimes. Wir gedenken “nicht nur der Millionen ermordeter Juden und Kriegsgefangenen, sondern auch der vielen politisch Andersdenkenden und Minderheiten,” erklärte UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon anlässlich des internationalen Gedenktags für die Opfer des Holocaust: ” Neben unzähliger Sinti und Roma zählen auch Homosexuelle und behinderte Menschen zu den Opfern der systematischen Ausrottungspolitik der Nazis und ihrer Anhänger. Dieses Jahr gedenken wir besonders der weiblichen Opfer”.

Und nach wie vor gebe es Bedrohungen: “Überall auf dieser Welt sind Frauen und Mädchen Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung ausgesetzt. Die Vereinten Nationen haben sich dem Schutz und der Aufrechterhaltung ihrer grundlegenden Menschenrechte verschrieben. Indem wir Frauen stärken, stärken wir unsere Gesellschaft”. Aber jeder könne “– unabhängig von seinem Hintergrund oder seiner Ausbildung – ein Verfechter der Menschenrechte sein”, so der UNO-Generalsekretär.

“Der Name Auschwitz steht wie kein anderer für die Verbrechen Deutscher an Millionen von Menschen. Sie erfüllen uns Deutsche mit Abscheu und Scham,” betonte der deutsche Bundespräsident Christian Wulff bei der offiziellen Gedenkveranstaltung in Auschwitz-Birkenau: “Das Wissen um das geschehene Grauen, die Erkenntnis dessen, was Menschen fähig waren anderen Menschen anzutun, sind Mahnung und Verpflichtung für die gegenwärtigen und kommenden Generationen, die Würde des Menschen unter allen Umständen zu wahren und niemals mehr andere zu verfolgen, zu erniedrigen oder gar zu töten, weil sie anders sind in Glaube, Volkszugehörigkeit, politischer Überzeugung oder sexueller Orientierung,” sagte der deutsche Bundespräsident.

Den Opfern der Gestapo gewidmetes Denkmal am Wiener Morzinplatz

“Für die Gräueltaten des NS-Regimes kann es keine Wiedergutmachung geben. Wir sehen das Gedenken aber als Verpflichtung an, alles daran zu setzen, um Rassismus, Antisemitismus und Gewalt gegen Minderheiten in Zukunft zu verhindern,” erklärte Österreichs Aussenminister Michael Spindelegger, der hier auch die vor ihrem Abschluss stehenden Zahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds und das 2010 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe nannte.

“Den Holocaust-Gedenktag zu begehen heißt, die Erinnerung an den Völkermord und die Grausamkeiten des Nationalsozialismus wach und lebendig zu halten. Diese Erinnerung soll uns vor dem Missbrauch von Ideologien bewahren, vor Manipulationen und Ausgrenzung”, betonte Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder. Es sei wichtig, den Jugendlichen das Geschehen vor 70 Jahren in Erinnerung zu rufen, um sie vor den Gefahren extremistischen Gedankenguts zu wappnen: “Unsere Jugend soll für eine Gesellschaft der Toleranz und des Friedens eintreten und jede Form der Unterdrückung und Gewalt bekämpfen,” so Durnwalder.

“Wer die Vergangenheit vergisst, kann die Zukunft nicht gestalten. Kein Land kann seine Vergangenheit ad acta legen. Sowohl die Licht- als auch die Schattenseiten seiner Geschichte sind Teile des kollektiven Gedächtnisses und somit Ausgangsbasis für die weitere Entwicklung,” betonte Liechtensteins Aussen- und Kulturministerin Aurelia Frick bei einer Holocaust-Gedenkstunde in Vaduz.

Am 66. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau im Jahre 1945 stellte die Stiftung Auschwitz-Birkenau ihre Kampagne “Intervene Now!” vor. 120-Millionen-Euros sollen “zur Bewahrung der Zeugnisse des weltweit bekanntesten Konzentrationslagers und zur Förderung der weltweiten Toleranz” aufgewendet werden. Die Initiative “Intervene Now!” richtet sich an Einzelpersonen, Organisationen und Regierungen auf der ganzen Welt, um die Zeugnisse und das Andenken an das vom Verfall bedrohte Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau und die zahlreichen Opfer und Überlebenden eines der abscheulichsten Verbrechen in der Menschheit dauerhaft zu erhalten. Seit der Einrichtung der Stiftung Auschwitz-Birkenau haben laut Stiftung die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Vereinigten Staaten von Amerika bereits signifikante Beträge, insgesamt mehr als 78 Millionen Euro, in den Perpetual Capital Fund eingezahlt.

Die “Intervene Now!”-Webseite ( http://www.facebook.com/AuschwitzInterveneNow ) wird nach eigenen Angaben Kunst, Musik und Literatur von Opfern und Überlebenden, neue und archivierte Fotos von Auschwitz-Birkenau und pädagogische Materialien bieten, die in Schulen, Gruppen und religiösen Organisationen verwendet werden können.

Mittwoch, 10. November 2010, von Elmar Leimgruber

DJV: Verlage demontieren Journalismus

DJV-Chef Michael Konken
Foto: djv.de Michael Ebner

“Die Verlagsmanager sind dabei, einen ganzen Berufsstand zu demontieren und gefährden ihre eigene Zukunft,” warnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bei der Eröffnung des DJV-Tages  2010 in Essen. Schließlich hingen auch Abonnements und Verkäufe von der Qualität ab, die in den Redaktionen produziert werden. “Wir haben in den vergangenen Jahren mit viel Verständnis den Verlagen über schwierige Zeiten geholfen und Einbußen hingenommen”, sagte Konken. Aber: “Das geht so nicht weiter!”

Der Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze und des Auftragsvolumens für Freie gehört demnach zu den wichtigsten Aufgaben der Tarifpolitik. Der Deutsche Journalisten-Verband erwartet daher von den Medienarbeitgebern, dass für die Arbeitsplätze der Journalistinnen und Journalisten die Flächentarifverträge in vollem Umfang gelten. Und das Urheberrecht dürfe nicht angetastet werden. Auch müssten Journalistinnen und Journalisten ihre Beiträge weiterhin mehrfach verwerten können. An den Erlösen der Verlage aus einem Leistungsschutzrecht müssten die Journalisten angemessen beteiligt werden, forderte Konken.

Gegen den Missbrauch von Leiharbeit übte erneut der DJV-Vorsitzende Kritik: Wichtig sei die zeitliche Begrenzung der Leiharbeit auf maximal zwei Jahre und eine konsequent gleiche Bezahlung. “Die Umgehung von Tarifverträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Anschlag auf die Sozialpartnerschaft in den Verlagen.” Mit großer Mehrheit nahmen die Delegierten des DJV-Tags auch die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Qualifizierung von Journalisten an.

Der DJV-Verbandstag legte zudem ein klares Bekenntnis zum Informantenschutz ab und forderte ein Ende der Online-Durchsuchungen ebenso wie den Stopp von Plänen des Gesetzgebers, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Eine deutliche Absage wurde auch der nachrichtendienstlichen Überwachung von Journalisten und der Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Akkreditierung zu Großveranstaltungen erteilt. Die DJV-Delegierten sprachen sich darüber hinaus für die Gleichbehandlung aller Berufsgeheimnisträger und gegen Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat aus, die sich gegen Journalisten richten.

Am Rande seiner Tagung hat sich der Deutsche Journalisten-Verband solidarisch mit dem schwer verletzten russischen Journalisten Oleg Kaschin erklärt: Er fordert in einer öffentlichen Stellungname den russischen Präsidenten Dmitrij Medwedew auf, den Überfall auf Kaschin lückenlos aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Kaschin war Ende letzter Woche überfallen und mit gebrochenen Beinen, Fingern und einem gebrochenen Kiefer sowie einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert und in künstliches Koma versetzt worden. Ähnlich zu diesem Fall äusserten sich auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und Reporter ohne Grenzen (ROG), die vor allem kritisieren, dass in den vergangenen zehn Jahren sei kein einziges Verbrechen gegen Journalisten in Russland aufgeklärt worden sei.

Freitag, 13. August 2010, von Elmar Leimgruber

TÜV: Bei Online-Bezahlung auf internationalen Standard PCI DSS achten

Wer im Internet einkauft, sollte unbedingt darauf achten, dass er dabei Sicherheitsstandards einhält. Darauf weisst der TÜV Rheinland hin. Eine kürzlich veröffentlichte, repräsentative Studie von Forsa im Auftrag des Branchenverbands Bitkom ergab, dass im vergangenen Jahr bereits jeder sechste in Deutschland Bezahlverfahren im Internet nutzte. “Das internationale Zertifikat PCI DSS mit dem Payment Card Industry Security Standard stellt hohe Anforderungen an den Dienstleister. Darauf kann man sich verlassen”, sagt TÜV Rheinland-Experte Michael Sax. Generell gilt: Je weniger Informationen der Internetnutzer preisgibt, desto geringer ist das Risiko. “Ist die Kontonummer einmal im Netz in falsche Hände geraten, wird sie unter Umständen immer weiter verbreitet”, erklärt Sax.

Wer unkompliziert im Netz einkaufen will, kann auf eine Reihe von Bezahldiensten zurückgreifen, die nach unterschiedlichen Prinzipien arbeiten. Zum einen gibt es Anbieter, die eine Treuhandfunktion übernehmen (paypal, Click and Buy). Der Kunde hinterlegt seine Zahlungsdaten einmalig und begleicht Online-Rechnungen dann über diesen Dienstleister. “Ein großer Vorteil dieser Verfahren ist, dass die Zahlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zurückgefordert werden kann”, betont der TÜV Rheinland-Experte.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Verfahren “Giropay”, das von verschiedenen Banken getragen wird und das über das Online-Banking-Konto des Kunden läuft. Hier bestehen dieselben Risiken wie beim Online-Banking selbst (z.B. Phishing). Allerdings hat der Kunde den Vorteil, dass “Giropay” den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank entspricht. Dieses Verfahren muss dort explizit als zulässiges Verfahren gekennzeichnet sein. Nutzt der Kunde einen anderen Anbieter und gibt dort sensible Bankdaten – wie etwa die PIN seines Kontos – ein, muss er im Missbrauchsfall voll haften.

Kunden, die am liebsten ganz anonym bleiben möchten, können auf Prepaid-Karten zurückgreifen. Diese sind in Geschäften und an Automaten erhältlich. Zum Bezahlen werden lediglich die Kennzahl der Karte und eine PIN benötigt, dann wird der Betrag vom Guthaben der Karte abgebucht. Eine weitere Möglichkeit ist die Bezahlung übers Handy beziehungsweise per SMS, die vor allem bei kleineren Beträgen genutzt wird. Hier sollte man sich vorab unbedingt und sehr genau die AGB des Anbieters ansehen: Einige Dienste verleiten den Kunden dazu, ein ganzes Abo zu buchen, anstatt eine vermeintliche Einmalzahlung zu leisten.
Für welches Verfahren man sich auch entscheidet – wichtig ist, dass der eigene Computer sicher ist: “Der Rechner muss frei von Schadsoftware sein”, betont TÜV Rheinland-Experte Michael Sax: “Die Anbieter können die Sicherheit der Transaktion immer nur auf ihrer Seite gewährleisten. Dafür, dass auch auf Seiten des Benutzers alles gesichert ist, trägt der Kunde selbst die Verantwortung.”

Sonntag, 18. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Bischof Schwarz und die leise Praxiskrise des Glaubens

Bischof Alois Schwarz
Foto: kath-kirche-kaernten.at

Die “Stimme der Kirche” sei heute “manchmal zu leise geworden” und ihre Sprache “zu wenig differenziert im Vermitteln des Sinnangebotes”. Das betonte der Kärntner Bischof Alois Schwarz in einem Interview für die Kärntner Kirchenzeitung “Der Sonntag”. Schwarz sprach dabei von einer “Praxiskrise des Glaubens”: Der Glaube werde oftmals nicht mehr als “alltäglich präsente Lebenswirklichkeit”, sondern als “Sonderbereich” wahrgenommen. Darauf gelte es von Seiten der Kirche mit neuen kreativen seelsorglichen Ansätzen zu reagieren und so die Relevanz des Glaubens für die “Alltagspraxis” aufzuzeigen.

War bislang der sonntägliche Kirchgang das zentrale Messinstrumentarium für die Kirchlichkeit der Menschen, so müsse man heute auch alle jene Formen eines Lebens nach dem Evangelium in Betracht ziehen, die sich außerhalb der Sonntagsgemeinde abspielten, so Schwarz. Dies bedeute für Priester nicht selten auch eine Überforderung – ein Problem, dem man sich gerade nach der jüngsten Pfarrerstudie in Kärnten besonders zuwenden werde, kündigte der Bischof an.

Im Blick auf die jüngst in Mariazell von den österreichischen Bischöfe beschlossene neue Rahmenordnung zum Thema Missbrauch sagte Schwarz, dass man in Kärnten “immer schon das offene Gespräch in großer Vertraulichkeit” mit Betroffenen gesucht habe. Dies sei mit dem “Kärntner Weg” gemeint: “Es wird nichts vertuscht oder unter den Teppich gekehrt.”

“Priester sind starke, gottgeprägte Biografien mit großer Erdung und einem starken Herz für die Menschen”, sagte Schwarz indes beim Festgottesdienst im Dom zu Gurk zum Abschluss des “Jahres des Priesters” und er dankte den Priesterjubilaren und allen Priestern für ihren treuen Dienst:

“Der Ruf Gottes führt in die Weite” und Priester seien “Zeugen der Liebe Gottes, die Zukunft nicht als Utopie verstehen, sondern als erfüllte Verheißung”. Aufgabe der Priester sei es, Menschen im Schauen auf Jesus Christus zu sammeln und in der Feier der Eucharistie zusammen zu führen, so Schwarz.

Für den Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz, der in der Bischofskonferenz unter anderem auch zuständig für die Allgemeine Pastoral und das Laienapostolat ist, sind die Ergebnisse der letzthin vorgelegten Studie des Pastoraltheologen Paul Michael Zulehner zum Denken und Wollen der Priester “Anlass für Diskussion und Nachdenklichkeit und gleichzeitig eine Bestärkung, auch nach Beendigung des “Jahres der Priester” auf weltkirchlicher Ebene die Sorgen, Nöte und Anliegen der Priester weiterhin auf der Agenda zu haben“.

Er habe, so Bischof Schwarz, bereits veranlasst, dass diese Studie im Priesterrat und in der Dechantenkonferenz der Diözese Gurk-Klagenfurt im Herbst diesen Jahres ausführlich analysiert, diskutiert und eine weitere Vorgehensweise gemeinsam mit den Priestern entwickelt werde.

Dienstag, 29. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Juristen und Journalisten warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr

Die beiden Politiker Andreas Khol und Harald Ofner diskutieren über Meinungsfreiheit
Foto: © Leimgruber

Die geplante Änderung des § 283 des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGb) kann zu Missbrauch und zu schwerwiegenden Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen. Darin waren sich die Teilnehmer einer vom Hayek Institut eingeladenen hochkarätigen Podiumsdiskussion zum Thema “Meinungsfreiheit in Gefahr” im Wiener Palais Daun-Kinsky einig. Die Neufassung belegt die sogenannte “Verhetzung” mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, wobei jedermann diesbezüglich angeklagt werden kann, unabhängig davon, ob die Aussagen, die zur Anklage führen, der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Selbst ex-Nationalratspräsident Andreas Khol meinte zwar, dass die geplanten Änderungen “nicht zu weit gingen”, ergänzte aber, dass er “kein Freund dieser Bestimmungen” sei. Aber wenn Journalisten schon für Meinungsfreiheit plädierten, dann sollten sie auch die Persönlichkeitsrechte anderer wahren.

(v.l.n.r.) Barbara Kolm, Rosemarie Schwaiger, Gottfried Korn, Harald Ofner, Andreas Khol, Johann Rzeszut, Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

Der “immer engere Spielraum für Meinungsfreiheit” bereite ihm Angst, äusserte sich Andreas Unterberger, ex-Chefredakteur der “Presse” und der “Wiener Zeitung” und nun erfolgreicher Web-Blogger: Die Rechte würden willkürlich genommen, und schon etwas öffentlich zu sagen, was irgendwem nicht gefalle, reichte aus, um wegen Verhetzung angeklagt zu werden. Früher wurde die Pressefreiheit als ein hohes Gut erkannt, “heute ist uns das Bewusstsein dafür verlorengegangen,” kritisierte Unterberger. Jeder habe heute eine Lobby, nur die Freiheit nicht, für die unsere Vorfahren 1848 auf die Barrikaden gestiegen sind”. Der sinngemässe Grundsatz von Voltaire aber gelte nach wie vor: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst,“ so Unterberger, der die ersatzlose Streichung der zweiten geplanten Ziffer fordert.

Ex-Gerichtshof-Präsident Johann Rzeszut und der prominente Web-Blogger Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

“Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar,” zitierte ex-Justizminister und Rechtsanwalt Harald Ofner Ingeborg Bachmann und betonte, dass er seit 50 Jahren eine ständig zunehmende Aushöhlung der Meinungsfreiheit feststelle. Die geplanten Gesetzesänderungen seien zudem eine “Kriminalisierung”, weil jegliche Gefängnisstrafe über einem Jahr nicht nur zum Verlust jeglicher öffentlicher Ämter führe, sondern auch zum Ausbleiben der öffentlich-rechtlichen Person. “Ich warne vor der Rechtsvernichtung,” sagte Ofner. Er wolle sich nicht dafür einsperren lassen, weil er seine Meinung sage. Jetzt sei es Zeit Widerstand zu leisten, forderte Ofner.

Man müsse Bedenken offen äussern können und er fordere Gerechtigkeit, sagte Johann Rzeszut, ex-Präsident des Obersten Gerichtshofes. Die Freiheit, so auch die Meinungsfreiheit, habe ihre Wurzeln in der Menschenwürde, . Diese gelte es zu schützen. Und es brauche auch nicht immer wieder neue Gestze, erklärte Rzeszut.

Bei einer Veranstaltung vor ein paar Wochen hatte -wie berichtet- bereits der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) vor den neuen Gesetzesparagraphen gewarnt.

Moderatorin Barbara Kolm (Hayek Institut), “Presse”-Redakteurin Rosemarie Schwaiger, Medienanwalt Gottfried Korn
Foto: © Leimgruber

Dokumentation:

Gesetzestext § 283 bisher:

1- Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Gesetzestext § 283 neu:

1- Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

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