Mit ‘Schutz’ getaggte Artikel

Mittwoch, 25. September 2013, von Elmar Leimgruber

Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte in der digitalen Welt verabschiedet

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Gruppen aus aller Welt 13 Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte in der digitalen Welt vorgelegt. Die von mehr als 260 Organisationen unterzeichneten Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung wurden am Rande der aktuellen Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf vorgestellt und formulieren einen Maßstab dafür, inwieweit Überwachungsgesetze und -praktiken im Einklang mit den Menschenrechten stehen. Sie machen deutlich, dass die derzeitigen Überwachungsmethoden zu weit gehen und eingeschränkt werden müssen.

Konkret fordern die Unterzeichner unter anderem, dass staatliche Maßnahmen der Kommunikationsüberwachung ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften und für rechtmäßige Ziele angewendet werden dürfen. Sie müssen nachweislich notwendig und angemessen sowie bei sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile verhältnismäßig sein und von der Justiz oder anderen demokratischen Aufsichtsorganen kontrolliert werden. Regierungen sollten die Anbieter von Hard- und Software niemals zum Einbau von Überwachungsfunktionen in ihre Systeme oder zur Vorratsdatenspeicherung zwingen. Diese Prinzipien müssen für eigene und fremde Bürger im In- wie im Ausland gelten, unabhängig vom Ziel der Überwachung – ob zur Strafverfolgung, zum Schutz der nationalen Sicherheit oder für andere Ziele.

Die Grundsätze sind das Ergebnis mehr als einjähriger Beratungen mit Akteuren der Zivilgesellschaft sowie Experten für Technologie und den Schutz der Privatsphäre. Die Enthüllungen der vergangenen Monate unterstreichen, wie stark die ausufernden Überwachungspraktiken auch westlicher Geheimdienste Meinungs- und Pressefreiheit sowie andere Menschenrechte gefährden. Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten in aller Welt werden die gemeinsam erarbeiteten Grundsätze als Maßstab an bestehende und geplante Gesetze anlegen und Änderungen einfordern, wo diese nötig sind.

Der vollständige Wortlaut der Grundsätze in 30 Sprachen sowie die Liste der Unterzeichner ist hier abrufbar. Zusätzliche Unterstützer können die Grundsätze hier unterzeichnen.

Donnerstag, 1. August 2013, von Elmar Leimgruber

Kommentar: Asyldebatte muss sachlicher werden

Gewiss: Menschlichkeit steht über dem Recht. Und doch gibt es Asyl-Gesetze, die nicht nur in Österreich gelten, sondern überall in der zivilisierten Welt: Die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese regelt klar, unter welchen Voraussetzungen jemand im eigentlichen Sinne des Wortes Flüchtling, schutzbedürftig ist und demnach auch Schutz bei anderen Staaten benspruchen darf.

Natürlich bedarf der Asylantrag von Menschen, welche erwiesenermaßen aus einem islamistischen, kommunistischen oder einem anderen totalitären Staat stammen, einer noch gewissenhafteren Prüfung, weil keinesfalls riskiert werden darf, dass im Falle eines negativen Asylbescheids diese in ihrem Heimatland -politisch motiviert- (nicht zu verwechseln mit der Verfolgung für begangene Straftaten)  hingerichtet werden.

Wer jedoch in seinem Land tatsächlich politisch verfolgt oder mit dem Tod bedroht wurde, wird jedoch im Allgemeinen äußerst dankbar sein, wenn er es geschafft hat, in so einem zivilisierten Rechtsstaat und so einer intakten Demokratie wie Österreich anzukommen. Und er wird mit den zuständigen Behörden bestmöglichst zusammenarbeiten, damit diese auch seinen Willen zur Integration erkennen können. Und auch im Falle eines unverdient negativen Asylbescheids wird er vielleicht mit einem Rekurs versuchen klarzustellen, dass er, weil er Asyl dringend braucht, weil er eben in seinem Heimatland verfolgt wird.  Wenn der Rekurs ebenfalls negativ verläuft und sein Heimreisezertifikat rechtskräftig ausgestellt ist, wird er vielleicht untertauchen oder Zuflucht in einem anderen Land suchen, in den allermeisten Fällen aber die Chance ergreifen, sich freiwillig auf Heimatsuche zu begeben.

Was wer mit einem voraussichtlichen oder rechtskräftigen negativen Asylbescheid aber keinesfalls machen wird ist, auf die Barrikaden steigen, zu demonstrieren oder sonstwas unternehmen, was seine Situation in Österreich erschweren könnte. Vor allem aber wird er nicht einem zivilisierten Land wie Österreich vorwerfen, Asylanwerber unmenschlich zu behandeln. Wer real verfolgt oder gar mit dem Leben bedroht ist, wird alles, ausnahmslos alles, was ihm in Österreich widerfahren kann, als Wohltat emfinden gegenüber dem, was ihn zuhause erwarten würde, träfe die Verfolgung wirklich zu.

Wenn also Asylwerber (von diversen manipulativen Medien fälschlicherweise als Flüchtlinge bezeichnet: das sind sie erst, wenn dieser Status auch verifiziert ist), auf die Straße gehen und gegen Österreich demonstrieren, dann muss zumindest die Frage erlaubt sein: Was bildet sich hier jemand ein, der nicht eingeladen wurde und großzügigerweise vorübergehend Gast hier sein darf? Und wenn er schon so “mutig” ist: warum beweist er diesen Mut nicht dort, wo er vermutlich wirklich erforderlich ist: in seinem Heimatland? Wenn er schon so mutig ist: warum lässt er dann die Seinen in seinem Heimatland zurück, anstatt ihnen dort beizustehen? Wer Held sein will, soll seine Heimat reformieren.

Und: Verdienen es Menschen, die in einem für sie fremden Land auf die Straße gehen zum Demonstrieren, mehr, aus humanitären Gründen in Österreich zu verbleiben als jene vermutlich wirklich verfolgten, die stiillschweigend leidend ihre Verfahren abwarten und ihr Schicksal meistern? Zweitere sind meines Erachtens die wahren Helden, erstere sind Rebellen? Wollen wir als zivilisierter Rechtsstaat wirklich Rebellen in unser Land aufnehmen? Oder wollen wir -wenn schon- jene in unser Land aufnehmen, bereit sind, nach unseren europäischen Prinzipien und Grundregeln hier ein neues Leben zu beginnen?

Natürlich sind an der Eskalation mit Demonstrationen und dem Besetzen der Votivkirche nicht die betroffenen Asylwerber allein verantwortlich, was tragisch genug ist: Wie kann man das Leid von denen so schamlos für die eigenen politische Zwecke (Bleiberecht für alle) ausnützen und damit die Betroffenen in solche Schwieirgkeiten bringen? Gewiss: Die Asylwerber wurden von Asyl-Lobbyisten aufgehetzt, wie selbst Kardinal Schönborn schon seinerzeit treffend analysierte. Aber die Asylwerber ließen sich auch aufhetzen: Es ist nicht normal, dass man in einem fremden Land, in dem man nur provisorisch geduldet wird, auf die Straße geht zum Demonstrieren und Forderungen erhebt: was machen die erst, wenn sie dauwerhaft hier bleiben könnten? Krempeln sie dann unseren gesamten europäischen Rechtstaat um?

Demonstrierende “Gäste” stellen eine potentielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar: Dies führte letztlich wohl auch bereits ab März zu näheren Ermittlungen, die nun zu drei Festnahmen (aus dem Kreis genau dieser Asylwerber) wegen mutmaßlicher Bildung eines Schlepperrings führten. Da darf man nichts beschönigen.

Dass Asylwerber-Demonstranten, welche aus Sturheit die Fristen in ihrem Asylverfahren verpassten und daher rechtskräftig einen Negativbescheid erhielten, und in Folge auch der Aufforderung, freiwillig Österreich zu verlassen, nicht nachkamen, irgendwann zwangsabgeschoben werden, ist kein Skandal, sondern nur eine Frage der Zeit und daher selbstverständlich.

Ich bin also einerseits für sehr kurze Asylverfahren, auch um die Asylwerber nicht unnötig lang in der Unsicherheit zu lassen, ob sie als Flüchtlinge anerkannt sind oder nicht. Andererseits aber muss auch die Prüfung der Asylwerber noch viel präziser erfolgen, um nachhaltig richtige Entscheidungen zu treffen: hier ist auch mehr (fachkundiges) Personal unbedingt nötig. Wer aus islamistischen, kommunistischen oder anderen totalitären Staaten kommt, verdient grundsätzlich eher Schutz als andere, allerdings muss auch sichergestellt sein, dass diese “Asylanten” nicht bewusst in Österreich eingeschleust werden. Die Sicherheit eines demokratischen Rechtsstaates wie Österreich muss also in jedem Fall gewährleistet sein. Also Menschlichkeit im Sinne einer Aufnahme als Flüchtling ja, aber unter der Voraussetzung, dass die hierfür notwendigen Kriterien auch erfüllt werden. Dafür ist auch eine intensive uneingeschränkte Zusammenarbeit der Asylwerber mit den Behörden unabdingbar, auch damit eine Integration im Falle eines positiven Asylbescheids auch möglichst gelingt.

Donnerstag, 24. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

DJV verurteilt islamistischen Mordaufruf an Journalisten

Der deutsche Journalisten Verband (DJV) ist empört über einen Mordaufruf an Journalisten. In einem im Internet kursierenden Mordaufruf eines Islamisten wird unter anderem dazu aufgerufen, Journalisten zu ermorden, die Demonstranten mit Mohammed-Karikaturen gezeigt hätten.

„Unvoreingenommene und kritische Berichterstattung ist die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten“, reagiert DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Dazu gehört auch die Berichterstattung über Demonstrationen.“ Es sei völlig inakzeptabel, dass Journalisten ins Visier von Fanatikern gerieten.

Der DJV-Vorsitzende forderte die Sicherheitsbehörden zu umfangreichen und zügigen Ermittlungen gegen die Urheber des Mordaufrufs auf. „Es muss klar sein, dass Hasspamphlete keinen Platz in der demokratischen Gesellschaft haben.“ Er erwarte, dass die ins Visier geratenen Journalisten und ihre Angehörigen von den Behörden größtmöglichen Schutz erhielten, so Konken.

Seit Jahresbeginn wurden übrigens weltweit 21 Journalisten und 6 Blogger getötet, viele von ihnen in Kriegsgebieten wie Syrien oder Somalia. Im Schnitt kam alle fünf Tage ein Berichterstatter ums Leben. Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai hatte Reporter ohne Grenzen (ROG) diese Zahl publiziert und die neue Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ vorgestellt.

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.

Samstag, 25. September 2010, von Elmar Leimgruber

Deutsches Service-Ranking: München top, Duisburg flop

Städte-Service-Ranking
Grafik: ServiceValue GmbH

Die Hauptstadt des deutschen Freistaats Bayern, München, ist top, was die Service-Qualität betrifft, flop hingegen ist Duisburg. Die Kölner ServiceValue GmbH hatte deutschlandweit über 3.000 Bürger befragt, wie zufrieden sie mit den Service- und Leistungsmerkmalen ihrer Stadt sind und liefert nun umfassende Service-Rankings der 15 größten Städte.

Insgesamt liegt demnach die höchste Unzufriedenheit in der mangelnden Bürgerbeteiligung bei städtischen Planungen und Entscheidungen. Alles in allem ist München Service-Champion, gefolgt von Frankfurt (49), Düsseldorf und Bremen (jeweils 48) sowie Nürnberg (47). Die rote Laterne als Service-Schlusslicht trägt Duisburg.

“Insbesondere eher strukturschwache Städte binden ihre Bürger durch guten Service”, sagt Claus Dethloff, Geschäftsführer der ServiceValue GmbH, “umso mehr erstaunt es, dass ausgerechnet Duisburg seine verbleibende Attraktivität momentan so aufs Spiel setzt.” Gleich bei 4 Serviceleistungen liegt Hamburg abgeschlagen auf dem letzten Platz in den Einzel-Rankings, wobei die Bürger ihre Hansestadt vor allem bei der Ordnung, Sicherheit und Schutz der Öffentlichkeit mit 39 Prozent Unzufriedenheit abstrafen. Erwähnenswert ist auch, dass die Kulturhauptstadt Essen beim Kultur- und Freizeitangebot im Städte-Vergleich das Schlusslicht bildet. “Die meisten Großstädte müssen ihr Servicemanagement grundlegend überdenken, falls sie denn überhaupt ernsthaft eines betreiben”, kommentiert Dethloff: “Letztlich entscheiden Service-Image und Service-Erlebnis nicht nur über Zu- und Abwanderung der Bürger, sondern auch über die Attraktivität im Städte-Tourismus.”

Die Service-Stadt München überzeugt im Einzel-Ranking als Spitzenreiter in punkto Ordnung, Sicherheit und Schutz der Öffentlichkeit (87 Prozent Zufriedenheit) sowie Bürgerbeteiligung (81 Prozent). Düsseldorf liegt unter anderem in der Bürgerinformation und -beratung (92 Prozent) und der Gesundheitsversorgung (94 Prozent) auf dem ersten Platz, aber auch bei den Bildungseinrichtungen (84 Prozent). Frankfurt am Main kann im Städte-Vergleich zum Beispiel bei der Ausstellung amtlicher Dokumente und bei der Ver- und Entsorgung die höchsten Zufriedenheitswerte verbuchen (94 bzw. 93 Prozent).

Die Hansestadt Bremen überzeugt ihre Bürger vergleichsweise bei der Förderung von hilfsbedürftigen Personen (80 Prozent) und in der Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen (81 Prozent). Spitzenplätze im Einzel-Ranking schaffen auch Hannover beim öffentlichen Personennahverkehr (91 Prozent) und Berlin bei den Einkaufsmöglichkeiten (95 Prozent). Nur Frankfurt am Main und Nürnberg gelingt es, tatsächlich über alle untersuchten Serviceleistungen aus Bürgersicht stets überdurchschnittliche Zufriedenheiten zu erreichen.

Unterdurchschnittlich präsentiert sich Stuttgart (29) und verliert vor allem beim Eingehen auf Bürgerbedürfnisse – vor dem Hintergrund des Projektes Stuttgart 21 verwundert dies nicht. Berlin hat vor einigen Jahren eine Service-Offensive gestartet, mit gerade einmal 16 Service-Punkten liegt die Bundeshauptstadt allerdings weit zurück auf dem vorletzten Platz. Allein Duisburg weist mit einem Pünktchen ein noch schlechteres Ergebnis auf und enttäuscht seine Bürger bei der Verbindlichkeit von Aussagen, was beim Thema Loveparade nur allzu deutlich wird.

Der befragte Servicewert B (“B” wie Bürger) spiegelt die Verbindlichkeit von Aussagen, den Umgang mit Beschwerden und das Eingehen auf die Bürgerbedürfnisse wider und ist zugleich Maßstab für das Service-Gesamtranking der Städte. Die Studie ist bei der ServiceValue GmbH in Köln erhältlich.

Sonntag, 20. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Heute ist Weltflüchtlingstag: Mehr als 43 Mio. Menschen auf der Flucht

Heute, Sonntag, ist der Weltflüchtlingstag 2010. Die UN-Vollversammlung hat diesen Tag ausgerufen, um den Menschen auf der Flucht zu gedenken. Und auch das humanitäre Drama in und um Kirgisistan zwingt uns, die Augen nicht vor den 43,3 Millionen Menschen zu verschließen, die auf der Flucht sind und Schutz suchen. UNHCR begeht diesen Tag mit zahlreichen Aktivitäten rund um den Erdball.

Das Motto des Weltflüchtlingstages 2010 heißt ‘Home’ und steht sowohl für ‘Heimat’ als auch für ‘Zuhause’. Die meisten Flüchtlinge, Binnenvertriebene, Asylsuchende und auch Staatenlose haben alles verloren und können aufgrund von Verfolgung oder Gewalt nur sehr selten wieder in ihr ‘Zuhause’ zurückkehren.

Der Weltflüchtlingstag ist das Resultat unserer gemeinsamen Anstrengungen. Dieser Tag ist den von Flucht Betroffenen auf der ganzen Welt gewidmet; vor allem, um ihre Hoffnungen und Sehnsüchte nach einem besseren Leben zu würdigen und ihr Bedürfnis nach einem besseren Leben zu respektieren.

Deutschland, Österreich und die Schweiz beteiligen sich an diesem Wochenende an zahlreichen Aktivitäten in zahlreichen Städten und Gemeinden, um 43,3 Millionen Menschen zu zeigen, dass wir sie nicht vergessen. Ähnlich, wie in den meisten westeuropäischen Industriestaaten zeigt sich dieses Engagement vor allem in den Medien, die angehalten sind, das Thema Flucht und Vertreibung entsprechend öffentlich zu machen und über das Leid von Millionen zu berichten.

Und so steht Südafrika in diesem Jahr nicht nur im Fokus der Fußball-Weltmeisterschaft, sondern auch im Mittelpunkt wegen der höchsten Zahl Asylsuchender weltweit. 222.000 Anträge in einem Land – das sind bald soviele wie in Westeuropa insgesamt.

UNHCR-Sonderbotschafterin Angelina Jolie und UN-Flüchtlingskommissar António Guterres haben sich in Videobotschaften an die Öffentlichkeit gewandt. Guterres gab zudem zahlreiche Interviews. Darüber hinaus berichtet UNHCR im Rahmen seines Webangebotes live aus den Krisenregionen der Welt, innerhalb dessen Flüchtlinge betroffen sind.

Das Schicksal der Flüchtlinge in Kirgisistan aber auch das derer aus Afghanistan, dem Irak, aus dem Südsudan, der DR Kongo oder Kolumbien bedarf mehr Öffentlichkeit. Nur wir gemeinsam können dazu beitragen, Flüchtlinge dauerhaft zu schützen – jeder mit seinen Mitteln – aber sicher jeder über den Weltflüchtlingstag hinaus.

Zum heutigen Weltflüchtlingstag lenkt Reporter ohne Grenzen (ROG) den Blick auf das ungewisse Schicksal vieler Medienschaffender, die in den vergangenen Monaten aus ihren Heimatländern flüchten mussten. In einem am 18. Juni veröffentlichten ROG-Bericht schildern Journalisten die Gefahren und Schwierigkeiten nach ihrer Flucht aus der Heimat. Bislang ist die internationale Unterstützung für Journalisten und Internetaktivisten, die nach Übergriffen, Todesdrohungen und Schikanen ihre Heimatländer verlassen müssen, völlig unzureichend.

Die Verfolgung vieler Medienschaffender endet nicht hinter den Staatsgrenzen ihrer Heimatländer. Mordattentate, gezielte Angriffe und Drohungen gehen auch nach der Flucht in Nachbarländer weiter. Für diese Menschen gibt es oftmals keine zügig greifenden Hilfsmaßnahmen: “Europäische Staaten wie Deutschland sollten ein wirksames Verfahren zur kurzfristigen Gewährung von Visa für Journalisten und Medienschaffende einführen, die in Ländern außerhalb der EU in Not sind”, fordert Alexandra Tryjanowski, Nothilfe-Referentin bei der deutschen ROG-Sektion. ROG plädiert zudem für eine Ergänzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Der Vertrag sollte ein Notfall-Verfahren für Fälle von individuellen und gezielten Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger vorsehen, fordert ROG in dem Bericht. Ich hatte bereits im Februar 2010 über die ROG-Nothilfeinitiative für Journalisten berichtet.

Hier sind die in der EU-Qualifikationsgrundlinie festgelegten Kriterien für Personen, die internationalen Schutz benötigen, online.

Weitere Informationen über den Weltflüchtlingstag 2010 der UNHCR sind hier, und die UNHCR-Asyl-Studie 2010 ist hier zu finden.

Der vollständige Bericht von ROG ist hier (in englischer Sprache) verfügbar.

Donnerstag, 14. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Nackt-Scanner, medizinisch durchleuchtet

Strahlungs-Fachmann Prof. Rolf Michel
Foto: ssk.de

Sogenannte Nackt-Scanner sind in aller Munde. Um die Sinnhaftigkeit von deren Einsatz zur Terrorbekämpfung könnte man sicher unendlich streiten; das soll also jetzt nicht mein Thema hier sein. Doch in jedem Fall wichtig erscheint mir, bei dieser ganzen Debatte zumindest diese Frage zu stellen: Sind solche Geräte, die übrigens auch für den Flughafen Wien geplant sind, -medizinisch betrachtet- unschädlich oder bedenklich? Also wie stark belasten die Terahertzstrahlungen, die möglicherweise bald auf vielen europäischen Flughäfen eingesetzt werden, unsere Gesundheit?

“Wir wissen von der aktiven Terahertzmethode noch zu wenig – gerade was die Langzeitfolgen betrifft”, aber “von der Röntgenstrahlung wissen wir, dass sie karzinogen ist (= zur Bildung von Tumoren führen kann), und wir setzen sie nur dann ein, wenn eine medizinische Indikation (= medizinisch gerechtfertigt) gegeben ist. Dies betont Rolf Michel, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission in Deutschland und Leiter des Zentrums für Strahlenschutz und Radioökologie der Universität Hannover gegenüber dem Fachmagazin “ÄrzteWoche” und warnt davor, “aus Ängstlichkeit zum erstbesten Verfahren zu greifen”.

Körper-Scanner kann der Fachmann jedenfalls “aus heutiger Sicht nicht empfehlen”: Beim Nackt-Scannen werden drei verschiedene Scan-Arten verwendet: Röntgenstrahlen sowie die aktive und passive Terahertzmethode. Die ionisierenden Röntgenstrahlen sind die aggressivste Strahlenform. Beim “Körper-Scannen” ist die Strahlenbelastung zwar geringer als in der Medizin, gesundheitliche Nachteile sind aber laut Michel nicht auszuschließen. Und auch bei der aktiven Terahertzmethode ist der Körper einer elektromagnetischen Strahlung ausgesetzt. Lediglich die passive Terahertzmethode ist unbedenklich, weil sie die natürliche Strahlung des Menschen nutzt, diese ist dafür aber weniger sicher.

Das gesamte Interview der ÄrzteWoche mit dem Strahlungs-Fachmann ist hier online verfügbar.

Und meine Frage dazu lautet: Wenn dem -medizinisch durchleuchtet- so ist: Wer will schon auf eine Art und Weise den “Kampf gegen den Terror” unterstützen, die möglicherweise zur Bildung eines Tumors oder andere gesundheitliche Verschlechterungen mit sich bringen kann? Und vielleicht gibt es ja auch viel effizientere und nachhaltigere Mittel der Terrorismusbekämpfung, als von vorne herein in jedem Fluggast einen potentiellen Attentäter zu sehen…