Mit ‘Asylverfahren’ getaggte Artikel

Donnerstag, 1. August 2013, von Elmar Leimgruber

Kommentar: Asyldebatte muss sachlicher werden

Gewiss: Menschlichkeit steht über dem Recht. Und doch gibt es Asyl-Gesetze, die nicht nur in Österreich gelten, sondern überall in der zivilisierten Welt: Die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese regelt klar, unter welchen Voraussetzungen jemand im eigentlichen Sinne des Wortes Flüchtling, schutzbedürftig ist und demnach auch Schutz bei anderen Staaten benspruchen darf.

Natürlich bedarf der Asylantrag von Menschen, welche erwiesenermaßen aus einem islamistischen, kommunistischen oder einem anderen totalitären Staat stammen, einer noch gewissenhafteren Prüfung, weil keinesfalls riskiert werden darf, dass im Falle eines negativen Asylbescheids diese in ihrem Heimatland -politisch motiviert- (nicht zu verwechseln mit der Verfolgung für begangene Straftaten)  hingerichtet werden.

Wer jedoch in seinem Land tatsächlich politisch verfolgt oder mit dem Tod bedroht wurde, wird jedoch im Allgemeinen äußerst dankbar sein, wenn er es geschafft hat, in so einem zivilisierten Rechtsstaat und so einer intakten Demokratie wie Österreich anzukommen. Und er wird mit den zuständigen Behörden bestmöglichst zusammenarbeiten, damit diese auch seinen Willen zur Integration erkennen können. Und auch im Falle eines unverdient negativen Asylbescheids wird er vielleicht mit einem Rekurs versuchen klarzustellen, dass er, weil er Asyl dringend braucht, weil er eben in seinem Heimatland verfolgt wird.  Wenn der Rekurs ebenfalls negativ verläuft und sein Heimreisezertifikat rechtskräftig ausgestellt ist, wird er vielleicht untertauchen oder Zuflucht in einem anderen Land suchen, in den allermeisten Fällen aber die Chance ergreifen, sich freiwillig auf Heimatsuche zu begeben.

Was wer mit einem voraussichtlichen oder rechtskräftigen negativen Asylbescheid aber keinesfalls machen wird ist, auf die Barrikaden steigen, zu demonstrieren oder sonstwas unternehmen, was seine Situation in Österreich erschweren könnte. Vor allem aber wird er nicht einem zivilisierten Land wie Österreich vorwerfen, Asylanwerber unmenschlich zu behandeln. Wer real verfolgt oder gar mit dem Leben bedroht ist, wird alles, ausnahmslos alles, was ihm in Österreich widerfahren kann, als Wohltat emfinden gegenüber dem, was ihn zuhause erwarten würde, träfe die Verfolgung wirklich zu.

Wenn also Asylwerber (von diversen manipulativen Medien fälschlicherweise als Flüchtlinge bezeichnet: das sind sie erst, wenn dieser Status auch verifiziert ist), auf die Straße gehen und gegen Österreich demonstrieren, dann muss zumindest die Frage erlaubt sein: Was bildet sich hier jemand ein, der nicht eingeladen wurde und großzügigerweise vorübergehend Gast hier sein darf? Und wenn er schon so “mutig” ist: warum beweist er diesen Mut nicht dort, wo er vermutlich wirklich erforderlich ist: in seinem Heimatland? Wenn er schon so mutig ist: warum lässt er dann die Seinen in seinem Heimatland zurück, anstatt ihnen dort beizustehen? Wer Held sein will, soll seine Heimat reformieren.

Und: Verdienen es Menschen, die in einem für sie fremden Land auf die Straße gehen zum Demonstrieren, mehr, aus humanitären Gründen in Österreich zu verbleiben als jene vermutlich wirklich verfolgten, die stiillschweigend leidend ihre Verfahren abwarten und ihr Schicksal meistern? Zweitere sind meines Erachtens die wahren Helden, erstere sind Rebellen? Wollen wir als zivilisierter Rechtsstaat wirklich Rebellen in unser Land aufnehmen? Oder wollen wir -wenn schon- jene in unser Land aufnehmen, bereit sind, nach unseren europäischen Prinzipien und Grundregeln hier ein neues Leben zu beginnen?

Natürlich sind an der Eskalation mit Demonstrationen und dem Besetzen der Votivkirche nicht die betroffenen Asylwerber allein verantwortlich, was tragisch genug ist: Wie kann man das Leid von denen so schamlos für die eigenen politische Zwecke (Bleiberecht für alle) ausnützen und damit die Betroffenen in solche Schwieirgkeiten bringen? Gewiss: Die Asylwerber wurden von Asyl-Lobbyisten aufgehetzt, wie selbst Kardinal Schönborn schon seinerzeit treffend analysierte. Aber die Asylwerber ließen sich auch aufhetzen: Es ist nicht normal, dass man in einem fremden Land, in dem man nur provisorisch geduldet wird, auf die Straße geht zum Demonstrieren und Forderungen erhebt: was machen die erst, wenn sie dauwerhaft hier bleiben könnten? Krempeln sie dann unseren gesamten europäischen Rechtstaat um?

Demonstrierende “Gäste” stellen eine potentielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar: Dies führte letztlich wohl auch bereits ab März zu näheren Ermittlungen, die nun zu drei Festnahmen (aus dem Kreis genau dieser Asylwerber) wegen mutmaßlicher Bildung eines Schlepperrings führten. Da darf man nichts beschönigen.

Dass Asylwerber-Demonstranten, welche aus Sturheit die Fristen in ihrem Asylverfahren verpassten und daher rechtskräftig einen Negativbescheid erhielten, und in Folge auch der Aufforderung, freiwillig Österreich zu verlassen, nicht nachkamen, irgendwann zwangsabgeschoben werden, ist kein Skandal, sondern nur eine Frage der Zeit und daher selbstverständlich.

Ich bin also einerseits für sehr kurze Asylverfahren, auch um die Asylwerber nicht unnötig lang in der Unsicherheit zu lassen, ob sie als Flüchtlinge anerkannt sind oder nicht. Andererseits aber muss auch die Prüfung der Asylwerber noch viel präziser erfolgen, um nachhaltig richtige Entscheidungen zu treffen: hier ist auch mehr (fachkundiges) Personal unbedingt nötig. Wer aus islamistischen, kommunistischen oder anderen totalitären Staaten kommt, verdient grundsätzlich eher Schutz als andere, allerdings muss auch sichergestellt sein, dass diese “Asylanten” nicht bewusst in Österreich eingeschleust werden. Die Sicherheit eines demokratischen Rechtsstaates wie Österreich muss also in jedem Fall gewährleistet sein. Also Menschlichkeit im Sinne einer Aufnahme als Flüchtling ja, aber unter der Voraussetzung, dass die hierfür notwendigen Kriterien auch erfüllt werden. Dafür ist auch eine intensive uneingeschränkte Zusammenarbeit der Asylwerber mit den Behörden unabdingbar, auch damit eine Integration im Falle eines positiven Asylbescheids auch möglichst gelingt.

Sonntag, 10. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Asylfall Arigona Zogaj: Sachlichkeit ist gefragt

Ich habe mir lange überlegt, ob ich zu solch einem emotional so hochgeladenen Thema überhaupt Stellung beziehen soll. Da es aber dermassen die Gemüter auf beiden Seiten (“Gutmenschen” und Hardliner) erhitzt, halte ich es für angebracht, auch meinen Senf dazu abzugeben: Ich schicke voraus, dass ich grundsätzlich ein Befürworter des “humanitären Bleiberechts” bin: aber so wie in diesem konkreten Fall gehts absolut nicht:

Weil viele, die jetzt darüber diskutieren, offenbar nicht darüber informiert sind: zur Geschichte der Zogajs in Kürze (in Ausklammerung jener Menschen, die sich aus emotionalen Gründen für oder gegen deren Bleiberecht aussprechen): Arigona Zogajs Vater kam (nachdem er laut “News” unrechtmässig den LKW seines Arbeitgebers im Kosovo verkauft hatte) 2001, also zu einem Zeitpunkt, wo der Krieg im Kosovo schon längst zu Ende war, illegal (!) nach Österreich und suchte anschliessend um Asyl an. Obwohl sein Asylantrag bereits im Mai 2002 abgelehnt wurde, kamen im Herbst desselben Jahres auch seine Frau und seine fünf Kinder (ebenfalls illegal durch Schlepper) nach Österreich. Sowohl der Rekurs im Asylverfahren als auch der Antrag auf Erstniederlassung gingen für die Zogajs negativ aus und so wurde 2007 deren Ausweisung beschlossen. Und dem stimmte auch die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNO), die für den Kosovo, der inzwischen übrigens sogar von der EU als selbständiger Staat anerkannt wird, zuständig war, zu.

Als die Polizei die Familie abholen wollte, liess Arigona ihre Familie im Stichund floh. Ihre Geschwister und ihr Vater wurden ausgewiesen und ihre Mutter durfte vorerst in Österreich verbleiben, um ihre Tochter zu suchen. Anstatt sich jedoch später wieder ihrer Familie anzuschliessen, wandte sie sich unter anderem in Form einer Videobotschaft mit Selbstmorddrohungen an die Öffentlichkeit und wollte so die Rückkehr ihrer Angehörigen nach Österreich erpressen, was zu mehreren Aufschüben ihrer Ausweisung führte.

Durch den öffentlichen massiven Druck bedingt durfte Arigona anschliessend bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in ihrer Causa zusammen mit ihrer Mutter in Österreich bleiben. Ende 2007 bestätigte das Höchstgericht die bisherigen Urteile und entschied gegen ein Bleiberecht der Familie und so sollten auch Arigona und ihre Mutter (nicht sofort, sondern) nach Ende der Pflichtschule im Sommer 2008 ausgewiesen und wieder mit ihren Angehörigen im Kosovo zusammengeführt werden.

Mutter Zogaj unternahm dann 2008 einen Selbstmordversuch, was zu psychiatrischer Behandlung führte und Vater Zogaj verliess seine bisher mit ihm lebenden Kinder im Kosovo. Diese liessen sich durch Schlepper nach Ungarn bringen, stellten dort -nachdem sie von der Polizei aufgegriffen worden waren- einen Asylantrag und drei davon reisten daraufhin im Dezember 2008 wiederum illegal in Österreich ein. Innenministerin Fekter prüfte indes, ob aufgrund des Dublin-Abkommens eine Zusammenführung in Ungarn möglich wäre. Die zwei älteren Brüder Arigonas kündigten an, freiwillig in den Kosovo zurückzukehren und bei einem wurde bei der Ausreise ein Schlagring vorgefunden, der in Österreich unter das Waffengesetz fällt und wofür er bis zu einem Jahr Haft erhalten könnte. Und schon kurz darauf wurden die beiden erneut ein Österreich aufgegriffen und stellten wiederum einen Asylantrag; sie kamen daufhin in Schubhaft und reisten anschliessend freiwillig zurück in den Kosovo.

Im November 2009 kam dann der endgültige negative Asylbescheid für Arigona und der damit verbundene endgültige Abschiebebefehl. Und wieder gab es Selbstmorddrohungen von Seiten Arigonas.

Und nun zu meinem Standpunkt in dieser Causa: Ich bin im Grunde Befürworter eines “humanitären Bleiberechts”, aber nicht im Fall von Arigona Zogaj. Und voll allem ist sie keinesfalls -wie vom Magazin “profil” betitelt – “Mensch des Jahres 2008″: Was hat sie 2008 oder auch die Jahre vorher an Positivem für die Allgemeinheit, speziell für Österreich geleistet, um diese Auszeichnung zu verdienen?

In ihrem Fall bzw. bei ihrer Familie gab es im Gegenteil Jahr für Jahr neue Erpressungsversuche und ständig neue öffentlichkeitswirksame Aktionen, um anders behandelt zu werden als andere Asylwerber. Ohne diese vollkommen unnötigen Aktionen würde Arigona vermutlich schon lange ein humanitäres Bleiberecht in Österreich geniessen. Und dies, obwohl auch das diskriminierend gegenüber all jenen Asylwerbern wäre, die ein Bleiberecht vielleicht mehr verdienen, weil sie beispielsweise aus einem aktuellen Kriegsgebiet oder einem Land kommen, in dem nachweislich politisch verfolgt wird. Diese sind übrigens auch die einzigen Gründe, die nach aktuellem österreichischen Asylgesetz auch tatsächlich zu einem positiven Asylbescheid führen.

Die Schlussfolgerung muss also lauten: Die Republik Österreich darf sich auf keinem Fall, auch nicht in Asylfragen erpressen lassen. Und wenn man zudem bedenkt, dass Österreich aktuell europaweit laut eurostat nicht rigoros entscheidet, sondern im Gegenteil bei der Flüchtlingsanerkennungsrate (mit 62 Prozent Ja bereits in erster Instanz) im Spitzenfeld steht und die Zogajs daher wohl aus guten Gründen in allen Distanzen das Verfahren verloren haben, muss die Abschiebung der Zogajs nun auch umgesetzt werden, will man Justiz und Rechtsstaat nicht der Lächerlichkeit preis geben.

Es wäre zudem höchst an der Zeit, alles daranzusetzen, dass Asylverfahren nicht mehr jahrelang dauern und alle Beteiligten quälen, sondern rasch und zügig abgeschlossen werden. So wird jenen Asylwerbern, gegen deren Aufnahme entschieden werden muss, nicht unnötig lange Hoffnung gemacht, dass es klappen könnte. Und jene Einwanderer, die einen positiven Bescheid erhalten, könnten sich sofort in die österreichische Gesellschaft integrieren. Dazu ist es aber nötig, dass sie neben ihrer Aufenthaltsbewilligung auch sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Zum Thema Asyl in Österreich habe ich übrigens schon kürzlich hier schon geschrieben.