Mit ‘Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)’ getaggte Artikel

Donnerstag, 13. August 2015, von Elmar Leimgruber

Sicherheit für Fahrgäste: ÖBB-Betriebsrat fordert Zugbegleiter in S-Bahnen

Dass S-Bahnen in Österreich meist schaffnerlos unterwegs sind, verunsichert schon seit längerer Zeit nicht nur viele Bahnkunden, sondern ruft mittlerweile auch den Betriebsrat der ÖBB auf den Plan: Weil diese “Einsparungen” Service und Sicherheit der Fahrgäste gefährdeten, fordert der ÖBB-Betriebsrat nun Zugbegleiter auch in den S-Bahnen.

Wenn selbst ein ÖBB-Sprecher bloss den allerersten Einstieg als sicher bezeichne, sei es höchst an der Zeit, gewisse “Sparmaßnahmen” zu überdenken:

“Es war absehbar, dass sich die Beschwerden der Fahrgäste häufen werden”, erklärt ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender Roman Hebenstreit. “Das ist die direkte Folge von Sparmaßnahmen, die wir BetriebsrätInnen immer schon kritisiert haben”, betont der Gewerkschafter. Laut den Aussagen des ÖBB-Pressesprechers in der Wiener Zeitung sei nur bei der ersten Tür ein sicherer Aus- und Einstieg möglich, weil hier der Triebwagen vom Lokführer noch überblickt wird – es stellt sich die Frage, was dies für den hinteren Zugteil bedeutet? “Ohne Zugbegleiter ist dort offenbar kein sicherer Fahrgastwechsel gewährleistet. Dieses Eingeständnis deutet auf ein umgehend zu lösendes Problem hin”, so Hebenstreit.

“Wenig überrascht” zeigt sich Hebenstreit über die Kritik an den ÖBB im heute veröffentlichten Bericht der “Wiener Zeitung” über das Reisen mit Kinderwägen in den S-Bahn-Garnituren der Baureihe 4020. “Früher gab es in diesen Zügen ZugbegleiterInnen, die die Züge am Bahnsteig überblickt haben, den Fahrgästen mit Kinderwägen beim Ein- und Aussteigen behilflich sein konnten und somit für den sicheren Fahrgastwechsel sorgten”, erinnert Hebenstreit.

Darüber hinaus sorgen ZugbegleiterInnen auch während der Fahrt für Ordnung und die Sicherheit der Fahrgäste, etwa im Fall von Übergriffen oder Vandalismus. Diese wichtige Position sei in der Vergangenheit jedoch durch das Diktat der leeren Kassen gerade im Wiener S-Bahn-Bereich in weiten Teilen dem Sparstift zum Opfer gefallen. Das Ergebnis ist eine Verschlechterung der Servicequalität für die KundInnen, wie der Zeitungsbericht beweist. “Unsere Position als Belegschaftsvertretung ist eindeutig: Wir fordern, dass die Züge wieder mit ZugbegleiterInnen besetzt werden.” Erste Gespräche mit dem Unternehmen haben bereits stattgefunden, jedoch sei noch kein Ergebnis erzielt worden.

Freitag, 1. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Konsumentenrechte für Bahnfahrer

Nach mehr Rechten für Bus- und Flugreisende (obwohl der “Übergepäck”-Missbrauch durch die Fluglinien nach wie vor unsanktioniert ist) beginnen ab 1. Juli bessere Konsumenten-Rechte auch für Bahnfahrer, zumindest in Österreich. Wie die Arbeiterkammer (AK) mitteilt, gibt es dann unter anderem bessere Entschädigungen bei Unpünktlichkeit sowie bekommen mehr Einspruchmöglichkeiten bei Bestrafung wegen Schwarzfahrens.

Entscheidend für die Entschädigung der Jahreskartenkunden ist der Pünktlichkeitsgrad der Bahn-Unternehmen. Hier hat der Gesetzgeber jetzt die Latte im Sinne der Bahnfahrer und Bahnfahrerinnen hoch gelegt, auf mindestens 95 Prozent. Wenn eine Zugverbindung über einen Zeitraum von einem Monat weniger als zu 95 Prozent pünktlich ist, hat der Kunde oder die Kundin Anspruch auf Entschädigung. Bisher gibt es bei Zeitkarten eine Entschädigung bei unpünktlichen Zügen nur für Jahreskartenkunden. Künftig muss die Bahn Unternehmen bei Verspätungen auch Entschädigungen für Monats- oder Wochenkarten-Besitzer gewähren.

Zudem: Nicht nur die Eisenbahnunternehmen, sondern auch die Verkehrsverbünde und die Stellen, die die Jahreskarten verwalten, müssen die Fahrgäste informieren und für eine kundenfreundliche Abwicklung der Fahrpreisentschädigung sorgen. Fahrgäste müssen spätestens ab 1. Jänner 2014 via Internet darüber informiert werden, ob der monatliche Pünktlichkeitsgrad vom jeweiligen Bahnunternehmen auch erreicht wurde.

Außerdem neu: Bahnfahrer, die Einspruch gegen eine Zahlung fürs Schwarzfahren erheben, weil sie etwa in den falschen Zug gestiegen sind oder wegen Problemen mit dem Fahrkartenautomaten keine Fahrkarte lösen konnten, bekommen mehr Rechte: Ab 1. Juli 2013 müssen diese Einsprüche inhaltlich beantwortet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Generell gilt bei säumigen Zahlern: Eine Mahnung muss der Einleitung eines teuren Inkassoverfahrens vorausgehen.

Und auch die Schienen-Control bekommt mehr Kompetenzen als Wächterin der Fahrgastrechte. Ihr müssen die Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde nicht nur wie bisher die Entschädigungsbedingungen vorlegen sondern auch die gesamten Beförderungsbedingungen. Die Schienen-Control kann diese auf Einhaltung des rechtlichen Rahmens prüfen, hin prüfen.

Dienstag, 17. April 2012, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub an ÖBB: Spendet Einnahmen aus Presse-Vorteilscard!

In diesen Tagen erhalten Journalisten und weitere im Presseumfeld Tätige (z.B. Pressesprecher), welche bislang eine ÖBB-Vorteilscard Presse in Anspruch nahmen, von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) einen Brief (siehe Screenshot), in welchem mitgeteilt wird, dass aufgrund einer “verschärften Compliance-Richtlinie” und um “einen wichtigen Schritt zur Korruptionsbekämpfung” zu setzen, ab Juli keine Presse-Vorteilscards mehr vergeben werden. Der Österreichische Journalistenclub (ÖJC), die größte Vertretung der Journalisten Österreichs, weist in einer Reaktion den Korruptionsvorwurf auf Schärfste zurück: “Wir Journalisten sind kein Sündenbock in der innenpolitischen Auseinandersetzung. Journalisten berichten im Inland kritisch über österreichische Missstände und im Ausland oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens und haben es daher nicht nötig, als “bestechlich” denunziert zu werden”, betont ÖJC-Präsident Fred Turnheim (Foto).

Bislang bezahlten Journalisten -ohne vorher eine Leistung der ÖBB erhalten zu haben- 49,50 Euro jährlich (anstatt der üblichen 99,90 Euro) für ihre Vorteilscard Presse und durften mit einem Ticket der Zweiten Klasse auch die (sowieso oft halbleere) Erste Klasse benützen. Zudem durften sie -genauso wie andere Erste-Klasse-Gäste auch- die ÖBB-Lounge mit ausgewählten Freigetränken (jedoch nur im Rahmen von Fahrten von über 50 Kilometern) besuchen.

Journalisten haben keine anderen “Privilegien”, als MitarbeiterInnen großer Unternehmen und Mitglieder der Gewerkschaften oder anderer Fachverbände auch, erklärt der ÖJC: In der Wirtschaft nennt man dies “Flottenverträge”, also Verträge die größere Interessentengruppen gemeinsam mit einem Unternehmen abschließen. So erhalten laut ÖJC beispielsweise ÖAMTC-Mitglieder mit ihrer Clubkarte 10 Prozent Rabatt beim ÖBB-Mitbewerber “Westbahn”. Oft muss zudem für solche Vereinbarungen sogar der Kunde eine entsprechende Gebühr für die Nutzung dieser “Privilegien” zahlen. Die ÖBB jedoch verdient -basierend auf den Angaben von ÖBB-Generaldirektor Christian Kern (7.510 ausgestellte Karten)- , durch die Vergabe der ÖBB-Presse-Vorteilskarten 371.745 Euro jährlich, und dies, ohne vorher eine Leistung erbracht zu haben, ärgert sich Turnheim über die ungerechtfertigten Vorwürfe.

Auf Grund der Auflassung einer seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gültigen ÖBB-Angebotes an Medienvertreter ersucht der ÖJC alle Kolleginnen und Kollegen ihre ÖBB-Pressevorteilskarte sofort (und nicht erst ab Fälligkeit) an die ÖBB-Holding AG, Mag. Christian Kern, Wienerbergstr.11, 1100 Wien zurück zu senden und mit sofortiger Wirkung auf die “ÖBB-Privilegien” zu verzichten. Gleichzeitig empfiehlt der ÖJC, dass alle bisherigen Karteninhaber auf die Rückerstattung der im Voraus bezahlten Kartengebühr verzichten und den ÖBB-Chef dazu auffordern, den Betrag nachweislich an die SOS-Kinderdörfer überweisen zu lassen.