Mit ‘Bahnunternehmen’ getaggte Artikel

Mittwoch, 14. August 2013, von Elmar Leimgruber

Sicherheit: ÖBB braucht mehr Zugbegleiter und klare Tarifstruktur

Die ÖBB braucht dringend mehr Personal am Zug, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Dies fordern sowohl die Fahrgast-Initiative “Pro Bahn” als auch die Eisenbahngewerkschaft “vida”: Es gebe immer mehr ausgewiesen Strecken im sogenannten “0:0 Betrieb”, bei dem außer dem Lokführer kein weiteres Personal mehr im Zug anwesend sei.

Das Eisenbahnrecht spreche jedoch eine klare Sprache: Zugbegleiter sind für die Sicherheit in den Zügen verantwortlich. Ohne diese sei aber die Sicherheit der Passagiere nicht ausreichend gewährleistet.

“Ein Triebfahrzeugführer kann aber nicht 1:1 die Aufgaben eines Zugbegleiters oder Eisenbahnaufsichtsorgans übernehmen, da er sich auf seine wichtigen sicherheitsrelevanten Aufgaben im Fahrbetrieb wie beispielsweise Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und die Beobachtung von Signalen konzentrieren muss”, erklärt Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida.
Auch im Fall des Eintretens von außergewöhnlichen Vorfällen und Ereignissen im Betrieb (Übergriffe auf Passagiere, Erkrankungen von Fahrgästen aber auch bei technischen Gebrechen oder Unfällen), die eine Evakuierung des Zuges notwendig machen, brauche es im Sinne der Sicherheit mehr Personal auf den Zügen: “Ein Triebfahrzeugführer darf durch nichts abgelenkt werden”, so der Gewerkschafter. Im Osten Österreichs gebe es derzeit auch schon Versuche mit “0:0-Betrieb” in Doppelstockgarnituren: “Es ist unverantwortlich, einem Triebfahrzeugführer alleine im Ernstfall die Evakuierung einer Doppelstockgarnitur zuzumuten”, kritisiert Hebenstreit.

Das österreichische Eisenbahnrecht sei hier eindeutig: “Für die Überwachung der Sicherheit in den Zügen und für die Sicherheit der Passagiere sind Eisenbahnaufsichtsorgane vorzusehen”, erörtert Hebenstreit: “Im Rahmen der noch heuer anstehenden Novellierung der Eisenbahn Bau- und Betriebsverordnung darf man deshalb die Gelegenheit nicht auslassen, alles zu unternehmen, um die Sicherheit und die Information der Fahrgäste zu verbessern. Dazu braucht es auf den Zügen mehr qualifiziertes Personal. Und es spricht nichts dagegen, dass dieses zukünftig auch Tickets im Zug verkaufen kann,” betont Hebenstreit.

Die Fahrgast-Initiative “Pro Bahn” hatte die Beseitigung des Tarifdschungels sowie eine bessere Information der Fahrgäste und den Kauf von Tickets im Zug und dafür auch mehr Personal gefordert: “Die Tatsache, dass durch den Ausfall einiger Fahrdienstleiter der Zugverkehr am Mainzer Hauptbahnhof völlig zusammengebrochen ist, sollte auch Österreichs Bahnunternehmen beflügeln, ihre Personalpolitik zu evaluieren, insbesondere bei Fahrdienstleitern und Lokführern.” “Pro Bahn” fordert daher “eine breite Charme-Offensive aller Bahnunternehmen, um neues qualifiziertes Personal, insbesondere Lokführer und Fahrdienstleiter zu gewinnen”. Es dürfe nicht sein, “nicht sein, dass Fahrgäste aufgrund von Fehlentscheidungen der Politik und des Bahnmanagements auf der Strecke bleiben”, so die Fahrgast-Initiative.

Sonntag, 11. August 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Rechte für Bahnfahrer – Infofolder

Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch Passagierrechte. Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen.

Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.

Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.

Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.

Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der Folder hier downloadbar und kann kostenfrei unter office@schienencontrol.gv.at bestellt werden.

Freitag, 1. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Konsumentenrechte für Bahnfahrer

Nach mehr Rechten für Bus- und Flugreisende (obwohl der “Übergepäck”-Missbrauch durch die Fluglinien nach wie vor unsanktioniert ist) beginnen ab 1. Juli bessere Konsumenten-Rechte auch für Bahnfahrer, zumindest in Österreich. Wie die Arbeiterkammer (AK) mitteilt, gibt es dann unter anderem bessere Entschädigungen bei Unpünktlichkeit sowie bekommen mehr Einspruchmöglichkeiten bei Bestrafung wegen Schwarzfahrens.

Entscheidend für die Entschädigung der Jahreskartenkunden ist der Pünktlichkeitsgrad der Bahn-Unternehmen. Hier hat der Gesetzgeber jetzt die Latte im Sinne der Bahnfahrer und Bahnfahrerinnen hoch gelegt, auf mindestens 95 Prozent. Wenn eine Zugverbindung über einen Zeitraum von einem Monat weniger als zu 95 Prozent pünktlich ist, hat der Kunde oder die Kundin Anspruch auf Entschädigung. Bisher gibt es bei Zeitkarten eine Entschädigung bei unpünktlichen Zügen nur für Jahreskartenkunden. Künftig muss die Bahn Unternehmen bei Verspätungen auch Entschädigungen für Monats- oder Wochenkarten-Besitzer gewähren.

Zudem: Nicht nur die Eisenbahnunternehmen, sondern auch die Verkehrsverbünde und die Stellen, die die Jahreskarten verwalten, müssen die Fahrgäste informieren und für eine kundenfreundliche Abwicklung der Fahrpreisentschädigung sorgen. Fahrgäste müssen spätestens ab 1. Jänner 2014 via Internet darüber informiert werden, ob der monatliche Pünktlichkeitsgrad vom jeweiligen Bahnunternehmen auch erreicht wurde.

Außerdem neu: Bahnfahrer, die Einspruch gegen eine Zahlung fürs Schwarzfahren erheben, weil sie etwa in den falschen Zug gestiegen sind oder wegen Problemen mit dem Fahrkartenautomaten keine Fahrkarte lösen konnten, bekommen mehr Rechte: Ab 1. Juli 2013 müssen diese Einsprüche inhaltlich beantwortet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Generell gilt bei säumigen Zahlern: Eine Mahnung muss der Einleitung eines teuren Inkassoverfahrens vorausgehen.

Und auch die Schienen-Control bekommt mehr Kompetenzen als Wächterin der Fahrgastrechte. Ihr müssen die Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde nicht nur wie bisher die Entschädigungsbedingungen vorlegen sondern auch die gesamten Beförderungsbedingungen. Die Schienen-Control kann diese auf Einhaltung des rechtlichen Rahmens prüfen, hin prüfen.