Mit ‘EU-Mitgliedsstaaten’ getaggte Artikel

Donnerstag, 19. September 2013, von Elmar Leimgruber

EU: Kampf den Designerdrogen

Neue synthetische Drogen stellen ein immer größeres Problem dar: Ihre Zahl hat sich in der EU von 2009 bis 2012 verdreifacht. 2013 wurde jede Woche mehr als eine neue Substanz gemeldet. Dieses Problem muss auf europäischer Ebene angegangen werden. Immer leichter können die Substanzen über das Internet erworben werden, und sie verbreiten sich rasch in den EU-Mitgliedstaaten: 80 % der neuen psychoaktiven Substanzen werden in mehr als einem EU-Mitgliedstaat gefunden.

Die Europäische Kommission will künftig daher verstärkt gegenso genannte “Legal Highs” vorgehen. Bei diesen auch unter dem Namen Designerdrogen bekannten Stoffen handelt es sich um neue psychoaktive Substanzen, die alternativ zu illegalen Drogen wie Kokain und Ecstasy verwendet werden. Diese Substanzen stellen ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft insgesamt dar.

Beispiele: Die Designerdroge 5-IT hat innerhalb von fünf Monaten, d. h. zwischen April und August 2012, 24 Personen in vier Mitgliedstaaten das Leben gekostet. 4-MA, ein Amphetamin-Imitat, wurde mit 21 Todesfällen in vier Ländern allein im Zeitraum 2010-2012 in Verbindung gebracht.

Am stärksten von dem Problem betroffen sind junge Menschen. Die Eurobarometer-Umfrage “Youth attitudes on drugs” aus dem Jahr 2011 zeigt, dass durchschnittlich fünf Prozent der jungen Europäer diese Suchtstoffe zumindest einmal in ihrem Leben konsumiert haben. Spitzenreiter war Irland mit 16 %, nahe gefolgt von Polen, Lettland und Großbritannien mit 10 %. Deutsche Jugendliche mit 3,7 % und österreichische mit 4 % liegen im europäischen Mittelfeld.

 

Der Plan der EU-Kommission sieht nun vor, Legal Highs wie etwa den aufputschenden Wirkstoff “5-IT” mit lebensgefährlichen Risiken innerhalb von wenigen Monaten zu verbieten. Bisher dauerte das Verfahren zwei Jahre. Davon unbeeinträchtigt soll jedoch die legale industrielle und kommerzielle Nutzung der Substanzen sein. Die Vorschläge folgen Warnungen von Seiten der EBDD (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) und von Europol hinsichtlich des Ausmaßes des Problems und einem Bericht von 2011, dem zufolge der derzeitige EU-Mechanismus für die Bekämpfung neuer psychoaktiver Substanzen ausgebaut werden muss.

„Die neuen Suchtstoffe werden in Europa immer problematischer und gefährden vor allem junge Menschen. Bei einem Binnenmarkt ohne Grenzen benötigen wir gemeinsame europäische Vorschriften zur Bekämpfung dieses Problems. Heute schlagen wir rigorose EU-Vorschriften zu den neuen psychoaktiven Substanzen vor. Dazu gehört auch die Möglichkeit, schädigende Substanzen für einen gewissen Zeitraum unmittelbar vom Markt nehmen zu können“, betont Justizkommissarin Viviane Reding.

Die EU-Drogenstrategie für den Zeitraum 2013-2020 legt die Prioritäten für die EU-Drogenpolitik fest. Das Auftauchen und die rasche Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen wird als eine neue Herausforderung angesehen, der entschieden – auch durch den Ausbau bereits vorhandener EU-Rechtsvorschriften – begegnet werden muss.

In den vergangenen Jahren wurde durchschnittlich jede Woche eine neue psychoaktive Substanz in der EU entdeckt, und die Zahlen dürften in den kommenden Jahren noch steigen. Seit 1997 haben die Mitgliedstaaten mehr als 300 Substanzen entdeckt, und ihre Zahl hat sich zwischen 2009 und 2012 verdreifacht (von 24 im Jahr 2009 auf 73 im Jahr 2012).

Donnerstag, 22. August 2013, von Elmar Leimgruber

Jede zweite wissenschaftliche Veröffentlichung in EU frei zugänglich

Jede zweite wissenschaftliche Publikation in der EU und weiteren Ländern ist frei zugänglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie, die am Mittwoch (21.8.2013) in Brüssel vorgestellt wurde. Die weltweite Umstellung auf die kostenlose Bereitstellung schriftlicher Forschungsergebnisse – auch als „Open Access“ (freier Zugang) bezeichnet – steht demnach kurz vor dem Durchbruch: Die Hälfte aller im Jahre 2011 veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel ist mittlerweile kostenlos abrufbar und damit doppelt so viele wie bisher erwartet.

„Diese Ergebnisse zeigen, dass der freie Zugang Bestand haben wird. Die Bereitstellung von Forschungsergebnissen für alle verbessert die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und stärkt unsere wissensbasierte Wirtschaft”, sagte EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn. Ab 2014 müssen in der EU alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die aus dem neuen EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ finanziert werden, frei zugänglich sein. Der europäische Steuerzahler solle für öffentlich finanzierte Forschung nicht zweimal bezahlen müssen, sagte die EU-Forschungskommissarin. “Aus diesem Grund haben wir vorgesehen, dass der freie Zugang zu Veröffentlichungen im Rahmen von „Horizont 2020“, dem künftigen Programm zur Förderung von Forschung und Innovation, zur Regel wird.”

Die Studie, die das Beratungsunternehmen Science-Metrix durchgeführt hat, umfasst die EU und einige ihrer Nachbarländer sowie Brasilien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten. Neben dieser Studie hat das Science-Metrix zwei weitere Berichte veröffentlicht. Darin wird untersucht, wie der freie Zugang gefördert  werden kann und  wie sich die freie Nutzung  wissenschaftlicher Daten entwickelt. Die Europäische Kommission hat zudem den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, bei ihrer nationalen Forschungsförderung ähnlich vorzugehen.

Dienstag, 16. April 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert schärferes Vorgehen gegen Menschenhandel

Die EU-Mitgliedstaaten müssen schärfer gegen Menschenhandel vorgehen: Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation sind 880 000 Menschen in der EU Opfer von Zwangsarbeit, einschließlich erzwungener sexueller Ausbeutung. Es gibt also immer mehr Opfer, aber immer weniger Menschenhändler landen hinter Gittern bedauert die EU-Kommission anlässlich der aktuellen Zahlen (Trafficking in human beings):

Im Zeitraum 2008-2010 gab es demnach 23 632 ermittelte oder mutmaßliche Opfer des Menschenhandels innerhalb der EU. Nach diesem Bericht stieg die Zahl der Opfer innerhalb der EU zwischen 2008 und 2010 um 18 %. Die Zahl der Verurteilungen hingegen sank im gleichen Zeitraum um 13 %. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die ehrgeizigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels angemessen umgesetzt und angewendet werden, so die EU-Kommission.

Denn trotz dieser beunruhigenden Zahlen haben jedoch bisher erst sechs von 27 Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umgesetzt. Drei weitere Länder haben eine teilweise Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Dabei ist die Frist für die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten bereits am 6. April 2013 abgelaufen.

Auch Deutschland hat die Frist für die Umsetzung am 6. April nicht eingehalten. Dabei sank laut jüngstem Bericht in Deutschland die Zahl der verurteilten Menschenhändler zwischen 2008 und 2010 um 15 Prozent von 155 auf 131. EU-weit nahm die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels um fast 200 Personen ab, von 1.534 im Jahre 2008 auf 1.339 im Jahre 2010. Die Zahl der ermittelten und mutmaßlichen Opfer in der EU ist jedoch von 6.309 im Jahre 2008 auf 9.528 im Jahre 2010 angestiegen. In Deutschland waren es 2010 650 Opfer.

Vier Fünftel der Opfer von Menschenhandel sind Mädchen und Frauen. Die Mehrheit der Opfer (62 Prozent) wird sexuell ausgebeutet, ein Viertel zur Arbeit gezwungen. Die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel sieht Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, unter anderem im Bereich des materiellen Strafrechts, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention.

„Es ist schwer vorstellbar, dass in unserer freien und demokratischen EU zehntausende Menschen ihrer Freiheit beraubt, ausgebeutet und wie Waren zu Profitzwecken gehandelt werden können. Aber es ist die traurige Wahrheit”, bedauert EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström: “Der Menschenhandel gehört zum Alltag und rückt uns näher als wir denken. Ich fordere die Länder, die dies bisher noch nicht getan haben, auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen“, fordert Malmström.

Mittwoch, 20. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert von Mitgliedsstaaten gezieltere Sozialausgaben

Die EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Ausgaben für Sozialleistungen effektiver und effizienter einsetzen. Dies hat die Europäische Kommission in ihrem gestern (Mittwoch) vorgelegten Paket zu Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt gefordert. Zudem drängt die Kommission die Mitgliedstaaten, sich auf Wachstum und sozialen Zusammenhalt zu konzentrieren.

 

Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sozialinvestitionen prioritär zu behandeln und ihre Systeme der sozialen Sicherheit zu modernisieren. Dazu gehören bessere Strategien der aktiven Inklusion und ein effizienterer und effektiverer Einsatz von Haushaltsmitteln im Sozialbereich. Diese Aufforderung ist in einer Mitteilung zu Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt formuliert, die die Kommission jetzt verabschiedet hat. Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Semesters die Leistung der Sozialschutzsysteme der einzelnen Mitgliedstaaten aufmerksam beobachten und gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen aussprechen.

„Sozialinvestitionen sind der Schlüssel, wenn wir stärker, solidarischer und wettbewerbsfähiger aus der aktuellen Krise hervorgehen wollen. Angesichts der derzeitigen Haushaltszwänge müssen die Mitgliedstaaten den Schwerpunkt auf Investitionen in Humankapital und sozialen Zusammenhalt legen. Dies kann ausschlaggebend sein, wenn wir einen echten Fortschritt zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 erzielen wollen. Sozialinvestitionen jetzt werden helfen zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten später einen sehr viel höheren – finanziellen und sozialen – Preis zahlen müssen“, erkärt László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

Die derzeitige Finanzkrise hat gravierende soziale Folgen. Das Paket für Sozialinvestitionen, das jetzt von der Kommission vorgelegt wurde, bietet den Mitgliedstaaten Leitlinien für eine effizientere und effektivere Sozialpolitik angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen sie derzeit stehen. Dazu gehören hohe finanzielle Belastungen, zunehmende Armut und soziale Ausgrenzung sowie Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau, vor allem bei jungen Menschen. Hinzu kommen eine alternde Bevölkerung und ein sinkender Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter; all diese Faktoren stellen die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der nationalen Sozialsysteme auf die Probe.

Zum Paket gehört eine Empfehlung der Kommission zur Bekämpfung der Kinderarmut; dabei wird ein integriertes Vorgehen für kinderfreundliche Sozialinvestitionen vorgeschlagen. Investitionen in Kinder und junge Menschen sind ein besonders wirksames Mittel, den generationenübergreifenden Kreislauf von Armut und sozialer Ausgrenzung zu durchbrechen und die Chancen im späteren Leben zu verbessern.

Das Paket für Sozialinvestitionen stellt einen integrierten Politikrahmen dar, der den sozialen, wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Schwerpunkte sind dabei:

- Sozialschutzsysteme, die den Bedürfnissen der Menschen an kritischen Punkten ihres Lebens gerecht werden. Es muss mehr getan werden, um dem Risiko eines sozialen Zusammenbruchs vorzubeugen und so höhere Sozialausgaben in der Zukunft zu vermeiden.

- Eine einfache und gezieltere Sozialpolitik, angemessene und nachhaltige Sozialschutzsysteme. Manche Länder weisen trotz vergleichbarer oder geringerer Haushaltsmittel bessere Ergebnisse im Sozialbereich auf und zeigen damit, dass Spielraum für eine effizientere sozialpolitische Ausgabenpolitik besteht.

- Eine Ausweitung der Strategien aktiver Inklusion in den Mitgliedstaaten. Erschwingliche und hochwertige Kinderbetreuung und Bildung, Prävention von Schulabbruch, Unterstützung bei Berufsbildung und Arbeitsplatzsuche, Wohnungsförderung und Zugang zu Gesundheitsfürsorge – all dies sind Politikfelder mit einer starken Sozialinvestitionskomponente.

Das Paket basiert auf der Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung und ergänzt die Initiativen der Kommission zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht: Beschäftigungspaket, Jugendbeschäftigungspaket und Weißbuch zu Renten und Pensionen. Diese Initiativen bieten den Mitgliedstaaten zusätzliche Leitlinien für nationale Reformen, die notwendig sind, um die Europa-2020-Ziele zu erreichen.

Donnerstag, 10. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität: Eröffnung am 11. Januar

Täglich sind etwa eine Million Menschen weltweit Opfer einer Form von Cyberkriminalität. Schätzungen zufolge verlieren Opfer weltweit rund 290 Mrd. EUR pro Jahr aufgrund von Cyberkriminalität (Norton, 2011). Und nach einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage machen sich Europäer weiterhin große Sorgen hinsichtlich der Cybersicherheit. 89 % der Internetnutzer vermeiden es, persönliche Daten im Netz offenzulegen und 12% hatten es bereits mit Online-Betrug zu tun.

Ab 11. Januar ist nun das neue Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (European Cybercrime Centre) funktionsfähig und steht europäischen Bürgern und Unternehmen bei Bedrohungen durch Cyberkriminalität bei. Bei Online-Betrug, Online-Missbrauch von Kindern und anderen Online-Straftaten – mit Tatverdächtigen überall auf der Welt – sind regelmäßig Hunderte von Opfern gleichzeitig betroffen. Vorgänge dieser Größenordnung sind durch nationale Polizeikräfte nicht erfolgreich zu bewältigen. Die Eröffnung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität verdeutlicht das neue Vorgehen der EU gegen Cyberkriminalität. Von nun an wird ein stärker zukunftsgerichteter, integrativer Ansatz verfolgt. Das Zentrum soll Erfahrungen und Information bündeln, strafrechtliche Ermittlungen unterstützen und EU-weite Lösungen fördern.

Das Zentrum wird sich auf illegale Online-Tätigkeiten organisierter krimineller Gruppen konzentrieren, insbesondere im Zusammenhang mit e-banking und anderen Online-Finanztätigkeiten sowie der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet. Im Focus stehen auch Straftaten, die das System der kritischen Infrastrukturen und das Informationssystem in der EU beeinträchtigen.

Das Zentrum wird ferner Forschung und Entwicklung erleichtern, die gezielte Schulung von Strafverfolgern, Richtern und Staatsanwälten gewährleisten und Bewertungen der Bedrohungen, einschließlich Trendanalysen und Frühwarnung, erstellen. Um mehr Cyberkriminalitätsnetze zu zerschlagen, wird das Zentrum die einschlägigen Daten sammeln und verarbeiten und den Strafverfolgungseinheiten in den EU-Staaten ein Helpdesk für Cyberkriminalität bieten. Es wird die EU-Staaten operationell unterstützen (z.B. gegen Eindringen in Computernetze, Betrug, sexuellen Missbrauch von Kindern usw.) und hochkarätiges technisches, analytisches und forensisches Fachwissen in die gemeinsamen Untersuchungen auf EU-Ebene einbringen.

An der offiziellen Eröffnung des Zentrums, das seinen Sitz beim Europäischen Polizeiamt (Europol) im niederländischen Den Haag hat, nimmt auch die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström teil. „Dank des Zentrums wird die EU wesentlich effizienter gegen Cyberkriminalität vorgehen und ein freies, offenes und sicheres Internet verteidigen können. Cyberkriminelle sind clever und setzen neue Technologien direkt für kriminelle Zwecke ein. Mit dem Zentrum wollen wir mindestens genauso clever und schnell sein, so dass wir den Straftaten vorbeugen und sie bekämpfen können“, erklärt Malmström.

„Wir brauchen ein flexibles, adäquates Vorgehen gegen Cyberkriminalität, die keine Grenzen kennt und es Straftätern sehr leicht macht, sich zu verstecken. Als Mittelpunkt der operationellen investigativen und forensischen Unterstützung soll das Zentrum das entsprechende Knowhow sammeln und verbreiten. Da es alle einschlägigen Ressourcen in den EU-Mitgliedstaaten mobilisieren kann, soll es aber auch dazu dienen, die Bedrohung durch Cyberkriminelle- wo auch immer diese operieren – abzuschwächen und zu reduzieren“, verspricht Troels Oerting, Leiter des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.

Die Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ((IP/12/317 und MEMO/12/221) ist Teil eines Maßnahmenpakets zum Schutz der Bürger vor Online-Straftaten. Damit werden Legislativmaßnahmen wie die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme (IP/10/1239 und MEMO/10/463) und die 2011 erlassene Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie (IP/11/1255) ergänzt.