Mit ‘Finanzierungsberatung’ getaggte Artikel

Mittwoch, 23. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

VKI: Vermögensberater haftet für Schäden aus riskanten Vorsorgeprodukten

Vermögensberater haften laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch für Schäden aus riskantem fremdwährungsfinanziertem Vorsorgeprodukt und unterstützt daher – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – einen Verbraucher bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vermittler eines vermeintlich “sicheren” Vorsorgeproduktes mit dem klingenden Namen “Pro Futura Vorsorgeplan”.

Der Vermittler hatte die gewagte Kombination aus Fremdwährungskredit und ausländischen Lebensversicherungen als sicher dargestellt. Die Gewinnprognose ließ jegliche, dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht und versprach bei einer Eigenleistung von 5.000 Euro nach zwanzig Jahren einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro. Diese Rechnung kann nicht aufgehen, erklärt der VKI:

Der Vermittler – die VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH – haftet, so das Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Graz, für alle daraus entstehenden Schäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Herbst 2005 wurde dem klagenden Verbraucher, der keinerlei Vorbildung in Finanzsachen hatte, über einen Bekannten seitens der VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH in Graz ein vermeintlich profitabler, aber risikoloser “Pro Futura Vorsorgeplan” angeboten. Der Anleger solle einmalig 5.000 Euro investieren und über rund 266.000 Euro über einen Fremdwährungskredit aufnehmen und damit in zwei ausländische Lebensversicherungen durch Einmalerlag investieren sowie Fondsanteile der finanzierenden Bank (Landeshypothekenbank Steiermark) kaufen. Nach zwanzig Jahren würde er aus den Ausschüttungen der Veranlagungen zum einen den endfälligen Kredit zurückzahlen können und zum anderen einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro erzielt haben.

Obwohl laut VKI klar war, dass der Anleger völlig unerfahren war und nur ein “stressfreies” Investment ohne Risiko gefragt war, wurde dem Anleger dieses Modell mit einer in keiner Weise relativierten Gewinnprognose schmackhaft gemacht, die alle dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht ließ. Die Berechnungen des beklagten Vermittlers bezeichnet das Gericht als “Fiktionen”, deren Eintritt “absolut unwahrscheinlich” war.

Man ließ sich vom Anleger zwar einen “Aufklärungsbogen” unterzeichnen, doch diesen – so das Gericht – konnte der Anleger nicht verstehen. Das OLG Graz bestätigt daher das Ersturteil. Der beklagte Vermittler haftet für alle Schäden, die der Anleger erleiden wird. Die ordentliche Revision wurde aber zugelassen.

“Der Fall zeigt, wie vor der Finanzkrise Kunden von Vermögensberatern alleine aus dem eigenen Provisionsinteresse in
waghalsige Veranlagungskonstrukte gejagt wurden; in vielen Fällen haben die finanzierenden Banken diesen Beratern die Mauer gemacht und die Kunden ebenfalls in keiner Weise vor solchen Konstruktionen gewarnt”, sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Der Fall zeigt weiter, dass die schriftlichen Gesprächsdokumentationen die Kunden in keiner Weise schützen, sondern von den Beratern nur verwendet werden, Haftungen zu bestreiten.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext zu beziehen.

Dienstag, 16. März 2010, von Elmar Leimgruber

Weltverbrauchertag: Strengere Gesetze für Banken und Finanzvermittler gefordert

Der vzbv zerschrettert falsche Versprechungen und ungenügende Produktinformationen

“Weg mit dem Finanzschrott!” und “Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht” fordert der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertages 2010. Kaputte Autos landen auf dem Schrottplatz, Haushaltsmüll auf der Müllkippe, Chemieabfälle auf der Sondermülldeponie. Finanzschrott dagegen landet immer wieder unkontrolliert bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mindestens 20 Milliarden Euro verlieren sie jährlich durch teure und schlechte Finanzprodukte und fehlerhafte Beratung. “Um dies in Zukunft zu verhindern, brauchen wir eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht und strengere Regeln für Banken und Finanzvermittler,” schreibt der vzbv.

“Die Finanzaufsicht hat derzeit keinen gesetzlichen Auftrag, den Geld- und Anlagenmarkt aus Verbrauchersicht unter die Lupe zu nehmen. Deshalb landet der Finanzschrott bei den Verbrauchern,” erklärte der Vorstand Gerd Billen und schredderte öffentlich in Sichtweite von Kanzleramt und Bundestag “Finanzschrott”, unter anderem mangelhafte Produktinformationen, falsche Versprechungen und unvorteilhafte Finanzprodukte.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sind daher dringend insbesondere folgende Punkte zum Schutz der Verbraucher umzusetzen:

  • Verbraucherschutz als Aufsichtsziel: Die Finanzaufsicht muss den gesetzlichen Auftrag erhalten, sich aktiv um den Verbraucherschutz zu kümmern.
  • Aufsichtslücken schließen: Der gesamte Finanzmarkt, auch der Graue Kapitalmarkt, ist der Aufsicht zu unterstellen.
  • Beschwerderecht: Bei besonders gravierenden Missständen müssen Verbraucherorganisationen die Finanzaufsicht zum Handeln bewegen können.
  • Kontrolle des Verkaufs: Die Finanzaufsicht muss kontrollieren, ob Verkäufer von Finanzprodukten mit ihren Kunden fair umgehen.
  • Verkaufsverbot: Die Finanzaufsicht muss gefährliche Finanzprodukte vom Publikumsverkauf ausschließen können.