Mit ‘Schlichtungsstelle’ getaggte Artikel

Sonntag, 11. August 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Rechte für Bahnfahrer – Infofolder

Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch Passagierrechte. Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen.

Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.

Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.

Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.

Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der Folder hier downloadbar und kann kostenfrei unter office@schienencontrol.gv.at bestellt werden.

Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Kostenlose APP: Passagier-Rechte in der EU

Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische  Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung  (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen  müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht  befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.

Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.

Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.

Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der  Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.

Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:

• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur  wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.