Mit ‘Finanzdienstleistungen’ getaggte Artikel

Freitag, 10. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert Gratis-Konto

Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben,  hat diese nun einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt.

Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen. Das will die EU-Kommission nun grundlegend ändern:

Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:

  1. Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;
  2. Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;
  3. Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.

Bankkonten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, so die EU-Kommission: ohne sie können wir keine Zahlungen vornehmen und erhalten, online einkaufen und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) begleichen. Manche Bürger, vor allem jene ohne regelmäßiges Einkommen, haben häufig Probleme, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Viele Bürger haben auch nicht die Möglichkeit, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen sie für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und es ist nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.

Hierzu sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können.” Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärt: „Diese Initiative soll auch den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.”

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.

Donnerstag, 26. August 2010, von Elmar Leimgruber

D: Abzocke an Geldautomaten geht -eingeschränkt- weiter

Österreichischer Geldautomat
Foto: © Leimgruber

Das Abheben an fremden Geldautomaten wird ab kommendem Jahr zwar günstiger. Die privaten Banken wollen die Gebühr für das Abheben mit der Girocard an Fremdautomaten auf maximal 1,95 Euro begrenzen. Wie der Bundesverband deutscher Banken, der die Privatbanken vertritt, mitteilt, wird die neue Regelung am 15. Januar 2011 in Kraft treten. Bislang verlangten deutsche Banken von ihren Kunden bis zu 10 Euro Gebühren für das Abheben bei fremden Banken.

Der deutsche Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der Großbanken konnte sich jedoch nicht auf eine maximale Abhebegebühr verständigen. Stattdessen soll ab 15. Januar 2011 jede automatenbetreibende Bank und Sparkasse ein Kundenentgelt erheben, das den Kunden vor dem Geldabheben am Automaten angezeigt werden soll. “Jetzt sind das Bundeskartellamt und der Gesetzgeber gefordert”, kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die gescheiterten Verhandlungen der Bankenbranche zu den Fremdabhebegebühren.

“Transparenz ist das eine, Willkür in der Preisgestaltung das andere”, kommentiert Manfred Westphal, Leiter Fachbreich Finanzdienstleistungen im vzbv “den faulen Kompromiss”. Die Einigung ziele eindeutig darauf ab, eine negative Entscheidung des Bundeskartellamtes und eine Gesetzesinitiative zu verhindern. Hingegen begrüßt der vzbv den Vorstoß der privaten Banken, aus der Gebührenspirale auszusteigen. “Die Höhe von 1,95 Euro zeigt, dass Banken auch mit einer solchen Obergrenze noch immer gut leben können”, sagt Manfred Westphal vor dem Hintergrund, dass eine Abhebetransaktion die Banken im Schnitt deutlich weniger als einen Euro kostet.

Seit einigen Jahren ist sowohl die bargeldlose Bezahlung mit Bankomat- bzw. EC-Karte EU-weit kostenlos möglich. Zudem darf die “eigene” Bank für Behebungen an Geldautomaten bzw. Bankomaten im EU-Raum nicht höhere Gebühren verlangen als bei einer Behebung an einer “Fremdbank” im Inland. In Folge dieser Vorschriften stiegen die Fremdgebühren bei vielen Banken erheblich an.

Die Konsumentenschutzorganisation Stiftung Warentest empfiehlt dazu, bei der Auswahl eines Girokontos darauf zu achten, dass die entsprechende Bank Automaten in Wohnortnähe oder auf dem Arbeitsweg hat. An den Automaten der eigenen Bank oder des Bankenverbundes ist das Geldabheben nämlich meist kostenlos. Kostenlose Girokonten und die jeweilige Anzahl der Geldautomaten sind online abrufbar.

Dienstag, 16. März 2010, von Elmar Leimgruber

Weltverbrauchertag: Strengere Gesetze für Banken und Finanzvermittler gefordert

Der vzbv zerschrettert falsche Versprechungen und ungenügende Produktinformationen

“Weg mit dem Finanzschrott!” und “Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht” fordert der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertages 2010. Kaputte Autos landen auf dem Schrottplatz, Haushaltsmüll auf der Müllkippe, Chemieabfälle auf der Sondermülldeponie. Finanzschrott dagegen landet immer wieder unkontrolliert bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mindestens 20 Milliarden Euro verlieren sie jährlich durch teure und schlechte Finanzprodukte und fehlerhafte Beratung. “Um dies in Zukunft zu verhindern, brauchen wir eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht und strengere Regeln für Banken und Finanzvermittler,” schreibt der vzbv.

“Die Finanzaufsicht hat derzeit keinen gesetzlichen Auftrag, den Geld- und Anlagenmarkt aus Verbrauchersicht unter die Lupe zu nehmen. Deshalb landet der Finanzschrott bei den Verbrauchern,” erklärte der Vorstand Gerd Billen und schredderte öffentlich in Sichtweite von Kanzleramt und Bundestag “Finanzschrott”, unter anderem mangelhafte Produktinformationen, falsche Versprechungen und unvorteilhafte Finanzprodukte.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sind daher dringend insbesondere folgende Punkte zum Schutz der Verbraucher umzusetzen:

  • Verbraucherschutz als Aufsichtsziel: Die Finanzaufsicht muss den gesetzlichen Auftrag erhalten, sich aktiv um den Verbraucherschutz zu kümmern.
  • Aufsichtslücken schließen: Der gesamte Finanzmarkt, auch der Graue Kapitalmarkt, ist der Aufsicht zu unterstellen.
  • Beschwerderecht: Bei besonders gravierenden Missständen müssen Verbraucherorganisationen die Finanzaufsicht zum Handeln bewegen können.
  • Kontrolle des Verkaufs: Die Finanzaufsicht muss kontrollieren, ob Verkäufer von Finanzprodukten mit ihren Kunden fair umgehen.
  • Verkaufsverbot: Die Finanzaufsicht muss gefährliche Finanzprodukte vom Publikumsverkauf ausschließen können.