Mit ‘Strafe’ getaggte Artikel

Dienstag, 1. März 2011, von Elmar Leimgruber

Neu: Bei Stelleninseraten muss Mindestentgelt angegeben werden

Ab sofort (März 2011) muss in jeder Stellenanzeige stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird. Darauf weist die Arbeiterkammer hin. Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur zur Orientierung: Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und Vordienstzeiten können dem Inserat in der Regel nicht entnommen werden. Entspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, gibt es Sanktionen, warnt die AK.

Beim erstmaligen Verstoß gegen das Gebot der „diskriminierungsfreien Stellenausschreibung“ erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können Stellenbewerber oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen. Bis 1.1.2012 gibt es allerdings noch eine Toleranzfrist. Wer dann noch beim Inserieren “patzt”, muss mit Sanktionen rechnen.

Das Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel durch Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif. Ist Berufserfahrung Voraussetzung für die ausgeschriebene Position, muss das klar bei der im Inserat angeführten Entlohnung enthalten sein. Und weiss der Arbeitgeber (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden, betont die Arbeiterkammer.

 

Mittwoch, 28. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Autobahn-Vignette 2011 wird mango und teurer

Die Autobahnvignette 2011
Foto: Asfinag

Auf die fliederfarbene Vignette 2009 folgt “mango” als Farbgebung für die Vignette 2011. Die neue Vignette wird an den harmonischen Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und kostet im kommenden Jahr um 0,4 Prozent, also um 30 Cent mehr, wie die Asfinag mitteilt. Wie gewohnt wird das Pickerl demnach rechtzeitig ab Ende November 2010 bei allen Asfinag Vertriebspartnern im In- und Ausland erhältlich sein.

Die Preise im Detail:
Neue Tarife 2011 für Pkw (alle Kfz bis 3,5t hzG):

10-Tages-Vignette: EUR 7,90 (2010: 7,90)
2-Monats-Vignette: EUR 23,00 (2010: 22,90)
Jahresvignette: EUR 76,50 (2010: 76,20)

Neue Tarife 2011 für Motorräder:

10-Tages-Vignette: EUR 4,50 (2010: 4,50)
2-Monats-Vignette: EUR 11,50 (2010: 11,50)
Jahresvignette: EUR 30,50 (2010: 30,40)

Die Asfinag ist nach eigenen Angaben ein zu 100 % nutzerfinanziertes Unternehmen. Wie alle Mauteinnahmen so werden demnach auch die Vignetteneinnahmen ausschließlich in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert. Für die Kunden stehen
derzeit in etwa 2.180 Strecken-km im Autobahnen- und Schnellstraßennetz zur Verfügung.

Ähnlich den Geldscheinen verfügen sämtliche österreichischen Vignettentypen über ein zweidimensionales Hologramm. Dieses Sicherheitsmerkmal dient als Hauptschutz gegen Produktfälschungen. Im Kalenderjahr 2009 wurden insgesamt rund 22,1 Mio. Stück Vignetten verkauft, die Vignettenerlöse beliefen sich auf in etwa 340 Mio. Euro.

Liegt im Zuge einer Überprüfung eine Missachtung aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Mautentrichtung (z.B. Nichtanbringung einer gültigen Vignette an der Windschutzscheibe) vor, so erfolgt unmittelbar vor Ort die Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut in Höhe von EUR 120,- (inkl. USt.) für mehrspurige Kfz bzw. EUR 65,- (inkl. USt.) für einspurige Kfz. Bei Vignettenmanipulation beträgt die Ersatzmautzahlung jeweils das Doppelte der Ersatzmaut. Fahrzeuglenker, die die Ersatzmaut nicht bezahlen, müssen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden. Der Strafrahmen im Verwaltungsverfahren liegt dann bei mind. EUR
300,-, so die Asfinag.