Mit ‘Vorratsdatenspeicherung’ getaggte Artikel

Mittwoch, 17. April 2013, von Elmar Leimgruber

Deutscher Journalisten-Verband lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV lehnt die geplante Abänderung des Telekommunikationsgesetzes in Richtung Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Aus Sicht des DJV kann der Informantenschutz in diesem Bereich bei Annahme des Gesetzes nicht gewährleistet werden. Er hat den daher Innenausschuss des Bundesrates aufgefordert, dem Plenum der Länderkammer die Ablehnung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu empfehlen.

Auch der Kompromiss zum Richtervorbehalt und zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener ändere nichts an der Problematik, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nach dem Gesetz in der vorliegenden Fassung müssen Journalisten befürchten, dass Ermittlungsbehörden die elektronischen Daten ihrer Informanten leichter ausspähen können. Sie könnten dann ihre Quellen nicht mehr wirksam schützen.“ Ein Beleg dafür sei, dass bei Gefahr in Verzug die richterliche Genehmigung zur Bestandsdatenauskunft auch im Nachhinein eingeholt werden dürfe. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei es jedoch für den Quellenschutz unabdingbar, dass ein Richter angerufen werde, bevor die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Zugang zu den Quellen erhält. Das sei nicht gewährleistet. Der Bundesrat müsse dem Gesetz deshalb seine Zustimmung verweigern.

Den Gesetzgeber forderte der DJV-Vorsitzende auf, die Diskussion um die Bestandsdatenauskunft zum Anlass zu nehmen, den Informantenschutz zu stärken und Journalisten beim Zeugnisverweigerungsrecht nicht schlechter zu behandeln als Rechtsanwälte, Abgeordnete oder Geistliche. „Ob die Anonymität der Informanten von Journalisten gewahrt bleibt, darf bei Ermittlungsmaßnahmen nicht vom Einzelfall abhängen“, betont Konken.

 

Donnerstag, 3. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der internationale Tag der Pressefreiheit

Aus Anlass des heutigen Welttags der Pressefreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die europäischen Politiker aufgefordert, der Presse- und Meinungsfreiheit in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU mehr Beachtung zu schenken. Die europäische Politik müsse die grundlegende Bedeutung freier Medien für die Demokratie stärker in den Mittelpunkt rücken, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Pressefreiheit ist ein Grundwert und nicht ein Luxusartikel, auf den man in der Euro-Krise leicht verzichten kann“, stellte Konken klar.

Sicherheitspolizeigesetz und Vorratsdatenspeicherung schränken die Pressefreiheit in Österreich ein, schreibt der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) zum heutigen Welttag der Pressefreiheit: So wird der § 38 SPG häufig von der Exekutive dafür benutzt, Journalisten von einem Einsatzort “wegzuweisen”. Der ÖJC fordert daher erneut eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. “Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht klar dem Lissabon-Vertrag und dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher sollte Österreich hier Vorreiter bei der Abschaffung sein”, so der ÖJC-Präsident. Turnheim unterschreibt am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, die von der “AK Vorrat” initiierte “Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung”.

Die unabhängige und kritische Berichterstattung und die damit verbundene demokratische Form des Journalismus hat den äquivalenten Schutz zu genießen, wie die anderen drei Säulen der demokratischen Gesellschaft, die Exekutive, die Legislative und die Judikative, fordert Konken. Die EU-Kommission habe etwa in Ungarn „viel zu spät und halbherzig“ auf die Einführung der Zensur in Form des Mediengesetzes reagiert. „Deutliche Worte von EU-Politikern fielen zur Wirtschaftskrise in Ungarn, nicht aber zur Einschränkung der Pressefreiheit.“

Der DJV-Vorsitzende kritisierte ferner, dass die Ukraine erst durch die Haftbedingungen von Julia Timoschenko in den Fokus deutscher und europäischer Politiker geraten sei. Reglementierungen der Pressefreiheit, wie sie vor Monaten vom ukrainischen Parlament beschlossen wurden, seien in Brüssel und Berlin scheinbar unbemerkt geblieben. „Wer es mit den demokratischen Grundwerten Europas Ernst meint, darf nicht die Augen vor der Wirklichkeit in einigen Mitgliedsstaaten verschließen“, sagte Konken.

 

Auch in Österreich gibt es in den vergangenen Jahren vermehrt Angriffe auf die Pressefreiheit, wie der ÖJC aufzeigt: Das vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) mehrfach, auch in parlamentarischen Stellungnahmen, kritisierte Sicherheitspolizeigesetz schränkt massiv die Möglichkeiten der freien Berichterstattung ein. Die von Österreich viel zu früh umgesetzte Vorratsdatenspeicherung wird nun von der  EU-Kommission neu geregelt. Nach “Spiegel”-Informationen soll bereits in den kommenden Monaten ein neuer Entwurf für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. ÖJC-Präsident Fred Turnheim ersucht daher die österreichische Bundesregierung dringend, bei den Verhandlungen in Brüssel gleich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen.

Der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai wurde 1993 von der UNO-Generalversammlung ausgerufen. Zwei Jahre zuvor war in Namibias Hauptstadt Windhuk die “Erklärung zur Pressefreiheit” beschlossen worden. Seit damals hat sich die Lage für Journalisten weltweit nicht verbessert – sondern dramatisch verschärft. So könnte heuer, nach Angaben des in Wien ansässigen IPI, “2012 für Journalisten das tödlichste Jahr seit 15 Jahren” werden.

 

Mittwoch, 22. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

ÖJC wird standespolitische Vertretung – Vorstand neu gewählt

Der neue ÖJC-Vorstand (v.l.n.r): Richard Pyrker, Norbert Welzl, Harald Vaca, Fred Turnheim, Christiane Laszlo, Oswald Klotz
Foto: ÖJC/Hannes Hochmuth

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wird künftig mehr Standesvertretung und weniger Serviceorganisation sein. Dies beschloss die Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes. Der ÖJC wird sich demnach in Zukunft verstärkt “besonders dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, der Pressefreiheit, des Redaktionsgeheimnisses, aber auch der Arbeitsbedingungen der Journalisten, “insbesondere der jungen Kolleginnen und Kollegen annehmen. Weiters wird künftig der Kontakt zu ausländischen Journalisten und ihren Organisationen ausgebaut und gepflegt werden.”

Der langjährige Präsident des ÖJC, Fred Turnheim, wurde von der Generalversammlung einstimmig wieder gewählt. Neue Vizepräsidentin ist nun die freie Journalistin Christiane Laszlo. Weitere Mitglieder des Vorstandes: Harald Vaca (Kassier), Norbert Welzl (Schriftführer), Richard Pyrker (stellv. Kassier), und Oswald Klotz (stellv. Schriftführer). Kooptiert wurde zudem als Rechtspfleger der Wiener Rechtsanwalt Frank Bock.

Der ÖJC wird sich nach eigenen Angaben weiter in der Journalistenaus- und -weiterbildung betätigen und dabei die Kooperation mit der Donau-Universität in Krems weiter ausbauen. Die heuer gestartete “Seminarreihe Journalismus” wurde hervorragend angenommen. In Verhandlungen ist bereits die Schaffung eines chinesisch/österreichischen Journalisten-College in Peking und Wien. Ausgeweitet werden zudem in den kommenden vier Jahren auch die Kontakte zu den Entscheidungsträgern in der Europäischen Union, da zum Beispiel der Schutz der Pressefreiheit, das Urheberecht und die Vorratsdatenspeicherung nur auf europäischer Ebene geklärt werden können.

Im Rahmen der Generalversammlung wurden auch die immer häufiger auftretenden, oft subtilen, Verstöße gegen die Pressefreiheit in Österreich diskutiert. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des ÖJC das “Netzwerk kritische Journalisten” gebildet. Die Generalversammlung hat beschlossen, dieses Netzwerk weiter auszubauen und alle Organisationen und Journalisten einzuladen, an der Verteidigung der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte und der Pressefreiheit teilzunehmen. Der ÖJC hat daher eine telefonische Meldestelle für Verstöße gegen die Pressefreiheit eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: +43 650 202 46 58.

Der Österreichische Journalisten Club wurde 1977 von Wolf In der Maur und Günter Nenning gegründet. Er hat rund 6.500 Mitglieder, die alle zwei Jahre einen Nachweis ihrer journalistischen Tätigkeit bringen müssen.

Mittwoch, 10. November 2010, von Elmar Leimgruber

DJV: Verlage demontieren Journalismus

DJV-Chef Michael Konken
Foto: djv.de Michael Ebner

“Die Verlagsmanager sind dabei, einen ganzen Berufsstand zu demontieren und gefährden ihre eigene Zukunft,” warnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bei der Eröffnung des DJV-Tages  2010 in Essen. Schließlich hingen auch Abonnements und Verkäufe von der Qualität ab, die in den Redaktionen produziert werden. “Wir haben in den vergangenen Jahren mit viel Verständnis den Verlagen über schwierige Zeiten geholfen und Einbußen hingenommen”, sagte Konken. Aber: “Das geht so nicht weiter!”

Der Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze und des Auftragsvolumens für Freie gehört demnach zu den wichtigsten Aufgaben der Tarifpolitik. Der Deutsche Journalisten-Verband erwartet daher von den Medienarbeitgebern, dass für die Arbeitsplätze der Journalistinnen und Journalisten die Flächentarifverträge in vollem Umfang gelten. Und das Urheberrecht dürfe nicht angetastet werden. Auch müssten Journalistinnen und Journalisten ihre Beiträge weiterhin mehrfach verwerten können. An den Erlösen der Verlage aus einem Leistungsschutzrecht müssten die Journalisten angemessen beteiligt werden, forderte Konken.

Gegen den Missbrauch von Leiharbeit übte erneut der DJV-Vorsitzende Kritik: Wichtig sei die zeitliche Begrenzung der Leiharbeit auf maximal zwei Jahre und eine konsequent gleiche Bezahlung. “Die Umgehung von Tarifverträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Anschlag auf die Sozialpartnerschaft in den Verlagen.” Mit großer Mehrheit nahmen die Delegierten des DJV-Tags auch die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Qualifizierung von Journalisten an.

Der DJV-Verbandstag legte zudem ein klares Bekenntnis zum Informantenschutz ab und forderte ein Ende der Online-Durchsuchungen ebenso wie den Stopp von Plänen des Gesetzgebers, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Eine deutliche Absage wurde auch der nachrichtendienstlichen Überwachung von Journalisten und der Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Akkreditierung zu Großveranstaltungen erteilt. Die DJV-Delegierten sprachen sich darüber hinaus für die Gleichbehandlung aller Berufsgeheimnisträger und gegen Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat aus, die sich gegen Journalisten richten.

Am Rande seiner Tagung hat sich der Deutsche Journalisten-Verband solidarisch mit dem schwer verletzten russischen Journalisten Oleg Kaschin erklärt: Er fordert in einer öffentlichen Stellungname den russischen Präsidenten Dmitrij Medwedew auf, den Überfall auf Kaschin lückenlos aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Kaschin war Ende letzter Woche überfallen und mit gebrochenen Beinen, Fingern und einem gebrochenen Kiefer sowie einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert und in künstliches Koma versetzt worden. Ähnlich zu diesem Fall äusserten sich auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und Reporter ohne Grenzen (ROG), die vor allem kritisieren, dass in den vergangenen zehn Jahren sei kein einziges Verbrechen gegen Journalisten in Russland aufgeklärt worden sei.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

ÖJC-Podiumsdiskussion zum Thema: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Journalisten zu kriminalisieren, die geheimes Material veröffentlichen, sehr wohl aber Informanten ausfindig zu machen, die gegen durch die Weitergabe von internen Daten an Journalisten das Dienstgeheimnis verletzen. Dies betonte Walter Geyer, Staatsanwalt der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der gestrigen Podiumsdiskussion des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) anlässlich des einjährigen Bestehens des Österreichischen Medienrates: Das Redaktionsgeheimnis schützt den Journalisten, nicht aber den Informanten – nicht die, die Amtsträger sind, so Geyer.

Antikorruptions-Staatsanwalt Walter Geyer

Die Staatsanwalt kriminalisiere sehr wohl Journalisten, und das geplante Terrorismuspräventionsgesetz fördere eine Entwicklung, welche die Pressefreiheit immer mehr aushöhle und einschränke, entgegnete Fred Turnheim, Präsident des ÖJC. Für ihn ist zudem auch die Entwicklung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung sehr bedenklich und er sieht auch im Sicherheitspolizeigesetz große Gefahren für die Pressefreiheit.

Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht laut ÖJC nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.

Bereits jetzt entspreche es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei “aufzureizen” oder “als Anleitung zu dienen”, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergebe aber einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum so der ÖJC. Das Justiziministerium möge also diese Passage im Gesetzentwurf entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird, fordert der Journalistenclub.

Der Vorsitzende des Medienrates, Heinz Mayer, verwies in der Podiumsdiskussion darauf, dass Journalisten verfassungsrechtlich geschützt sind und ihre Quellen nicht bekannt geben müssen. Als Verfassungsexperte vertritt er die Meinung, dass die Pressefreiheit im Verfassungsrang stehe und daher geschützt ist. Jedoch sieht auch er die Notwendigkeit, die Bereiche Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis auf eine europäische Ebene zu bringen, um es – wie in letzter Zeit festzustellen ist – besser abzusichern. Es zeigte sich, dass die demokratiepolitische Entwicklung gerade im Medienbereich nicht zufrieden stellend ist.

Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, wies auf die wichtige Rolle der “whistle blower”, wie in den USA Informanten genannt werden, hin. Auch er meinte, es sollte nicht darum gehen, Informanten zu suchen und zu bestrafen. Es gehe darum, Missstände aufzuzeigen und nicht, unter welchen Motiven Informationen weitergeben werden, damit sie an die Öffentlichkeit gelangen. Auch der Rechtsanwalt und Medienexperte Gottfried Korn verwies auf die Menschenrechte, die in der Verfassung stehen. Somit gehöre auch die Pressefreiheit zum Grundrecht – diese dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar.