Mit ‘Bitkom’ getaggte Artikel

Mittwoch, 9. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

Fraunhofer bringt 3D-Filme auf das Handy

Fraunhofer bringt das 3D-Handy
Foto: © Fraunhofer HHI

3D-Filme werden schon in Kürze am Handy abrufbar sein. Fraunhofer-Forscher haben nämlich den neuen Mobilfunkstandard LTE-Advanced mit einem Video-Kodierverfahren kombiniert. In Verbindung mit dem neuen Mobilfunkstandard 3G-LTE lassen sich 3D-Filme laut Fraunhofer schnell und in bester Qualität empfangen. Das im LTE-Funksystem integrierte Radio Ressource Management ermöglicht demnach eine flexible Datenübertragung und berücksichtigt dabei unterschiedliche Qualitätsanforderungen (Quality of Service).

Eine Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM ergab, dass in Deutschland mittlerweile 10 Millionen Menschen mit dem Handy im Internet surfen. Und es gibt noch einen weiteren Hype, der ungebrochen ist: Filme in 3D. Forschern am Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik, Heinrich-Hertz-Institut HHI in Berlin ist es gelungen, beides zu verbinden und das mobile Internet dreidimensional zu machen.

Bereits für Filme in besonders guter, hochauflösender HD-Qualität haben Forscher vom HHI ein spezielles Kompressionsverfahren entwickelt, das die Filme auf kleine Datenraten rechnet, dabei jedoch die Qualität erhält: H.264/AVC. Was das Videoformat H.246/AVC für Filme in High-Definition ist, ist das Multiview-Video-Coding MVC für 3D-Filme. “Mit MVC werden die zwei Bilder, die für den stereoskopischen 3D-Effekt nötig sind, so zusammengepackt, dass die Bitrate des Films deutlich verringert wird”, erklärt Wissenschaftler Thomas Schierl vom HHI. 3D-Filme können mit diesem Verfahren um bis zu 40 Prozent verkleinert werden.

Nintendo bringt am 25. April die mobile Spielekonsole 3DS
Foto: Nintendo

“Die mittels MVC aufgeteilten 2D- und 3D-Ströme können an der Luftschnittstelle für jeden Nutzer individuell priorisiert werden, um unterschiedliche Dienste zu unterstützen und neuen Geschäftsmodellen den Weg zu eröffnen”, erklärt Thomas Wirth, Wissenschaftler am HHI. Das sind zum Beispiel Premium-Dienste, bei denen nur der zahlende Nutzer Filme in 3D empfängt. Auch eine 3D-Qualitätsgarantie bei ungünstigen Empfangsbedingungen, etwa während einer Autofahrt, ist möglich. Die Kinder könnten dann auch auf dem Rücksitz ohne Unterbrechung Ice Age in 3D gucken.

Auf dem Mobile World Congress in Barcelona zeigen die Fraunhofer-Experten vom 14. bis 17. Februar in Halle 2, Stand E41 wie 3D in Zukunft auch mobil zum Erlebnis wird.

Am 25. März 2011 führt übrigens Nintendo eine tragbare 3D-Spielekonsole ein, für das keine Spezialbrille nötig ist: das Nintendo 3DS™, das in den Farben Kosmos-Schwarz und Aqua-Blau erhältlich sein wird. Das Nintendo 3DS erlaubt es nicht nur, Spiele in 3D ohne Spezialbrille zu sehen und zu spielen – er ermöglicht zudem einzigartige gemeinschaftliche Spielerlebnisse”, erklärte Laurent Fischer, Managing Director Marketing & PR von Nintendo of Europe.



Freitag, 13. August 2010, von Elmar Leimgruber

TÜV: Bei Online-Bezahlung auf internationalen Standard PCI DSS achten

Wer im Internet einkauft, sollte unbedingt darauf achten, dass er dabei Sicherheitsstandards einhält. Darauf weisst der TÜV Rheinland hin. Eine kürzlich veröffentlichte, repräsentative Studie von Forsa im Auftrag des Branchenverbands Bitkom ergab, dass im vergangenen Jahr bereits jeder sechste in Deutschland Bezahlverfahren im Internet nutzte. “Das internationale Zertifikat PCI DSS mit dem Payment Card Industry Security Standard stellt hohe Anforderungen an den Dienstleister. Darauf kann man sich verlassen”, sagt TÜV Rheinland-Experte Michael Sax. Generell gilt: Je weniger Informationen der Internetnutzer preisgibt, desto geringer ist das Risiko. “Ist die Kontonummer einmal im Netz in falsche Hände geraten, wird sie unter Umständen immer weiter verbreitet”, erklärt Sax.

Wer unkompliziert im Netz einkaufen will, kann auf eine Reihe von Bezahldiensten zurückgreifen, die nach unterschiedlichen Prinzipien arbeiten. Zum einen gibt es Anbieter, die eine Treuhandfunktion übernehmen (paypal, Click and Buy). Der Kunde hinterlegt seine Zahlungsdaten einmalig und begleicht Online-Rechnungen dann über diesen Dienstleister. “Ein großer Vorteil dieser Verfahren ist, dass die Zahlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zurückgefordert werden kann”, betont der TÜV Rheinland-Experte.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Verfahren “Giropay”, das von verschiedenen Banken getragen wird und das über das Online-Banking-Konto des Kunden läuft. Hier bestehen dieselben Risiken wie beim Online-Banking selbst (z.B. Phishing). Allerdings hat der Kunde den Vorteil, dass “Giropay” den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank entspricht. Dieses Verfahren muss dort explizit als zulässiges Verfahren gekennzeichnet sein. Nutzt der Kunde einen anderen Anbieter und gibt dort sensible Bankdaten – wie etwa die PIN seines Kontos – ein, muss er im Missbrauchsfall voll haften.

Kunden, die am liebsten ganz anonym bleiben möchten, können auf Prepaid-Karten zurückgreifen. Diese sind in Geschäften und an Automaten erhältlich. Zum Bezahlen werden lediglich die Kennzahl der Karte und eine PIN benötigt, dann wird der Betrag vom Guthaben der Karte abgebucht. Eine weitere Möglichkeit ist die Bezahlung übers Handy beziehungsweise per SMS, die vor allem bei kleineren Beträgen genutzt wird. Hier sollte man sich vorab unbedingt und sehr genau die AGB des Anbieters ansehen: Einige Dienste verleiten den Kunden dazu, ein ganzes Abo zu buchen, anstatt eine vermeintliche Einmalzahlung zu leisten.
Für welches Verfahren man sich auch entscheidet – wichtig ist, dass der eigene Computer sicher ist: “Der Rechner muss frei von Schadsoftware sein”, betont TÜV Rheinland-Experte Michael Sax: “Die Anbieter können die Sicherheit der Transaktion immer nur auf ihrer Seite gewährleisten. Dafür, dass auch auf Seiten des Benutzers alles gesichert ist, trägt der Kunde selbst die Verantwortung.”