Mit ‘Opferschutz’ getaggte Artikel

Sonntag, 29. März 2015, von Elmar Leimgruber

4U9525-Flugzeugabsturz: Journalistenvertreter fordern Respekt in der Berichterstattung

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und sein Medienrat erinnern in einer Aussendung an den Täter- und Opferschutz im österreichischen Medienrecht. Alle österreichischen Journalisten werden dringend ersucht, in der Berichterstattung über den stark in der Öffentlichkeit diskutierten Airbus-Absturz (4U9525), die Würde der Opfer und auch die des mutmaßlichen Täters zu gewährleisten. “Dazu gehören, die „Verpixelung“ von Fotos und Videos in denen man Personen erkennen kann und der Schutz von Namen und der Privatsphäre der Beteiligten”, betont der ÖJC. Bereits vor Tagen hatte der deutsche Journalisten Verband (DJV) die Journalisten dazu aufgefordert, in ihrer Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Flugzeugs Respekt vor dem Leid der Angehörigen zu zeigen.„Als österreichische Journalisten müssen wir nicht ausführlicher als die Kolleginnen und Kollegen berichten, deren Länder direkt betroffen sind“, ruft ÖJC-Präsident Fred Turnheim zur Beruhigung in der Berichterstattung über die Hintergründe, die zum tragischen Absturz des Germanwings-Airbus geführt haben, auf.

“Das vorschnelle Ziehen von Schlüssen kann nur Spekulation sein, aber nicht Teil einer seriösen Berichterstattung. Besonders schlecht für das Image von uns Journalisten ist es, wenn falsche Fotos gezeigt werden”, erklärt Turnheim: Die Wiedergabe von Ferndiagnosen selbsternannter „Experten“ ist kein Qualitätsjournalismus. Besonders in solchen tragischen Situationen ist ein behutsamer Journalismus gefragt, der nur Fakten transportiert, so Turnheim.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Der Schmerz und die Trauer der Angehörigen von Absturzopfern sind unermesslich. Es verbietet sich für Journalisten, die Trauernden zu bedrängen.“ Die Grenzen der Berichterstattung gebe der Pressekodex vor. Dort heißt es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ Konken: „Diese Richtlinie ist bindend.“Zugleich trat der DJV-Vorsitzende vereinzelt geäußerter Kritik an der Anwesenheit zahlreicher Journalisten in der Stadt Haltern am See entgegen, aus der eine Schülergruppe stammte, die unter den Absturzopfern ist: „Es steht außer Frage, dass Journalisten über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Kleinstadt und die Schule berichten müssen. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie.“

Mittwoch, 9. November 2011, von Elmar Leimgruber

EU will härtere Gesetze gegen Sexualverbrechen an Kindern

Österreichs Justizministerin Beatrix Karl

Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, auf die sich Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.

Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.

Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor – weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.

Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.

Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter “zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten”. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern.

Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.

Samstag, 17. April 2010, von Elmar Leimgruber

Bischofskonferenz und Justizministerium gemeinsam gegen Kindesmissbrauch

Die katholische Kirche in Deutschland und in Österreich und das jeweilige Justizministerium arbeiten künftig enger zusammen. Dies geht aus Presseerklärungen der Bischofskonferenzen und der Justizministerien hervor. In Deutschland wollen Kirche und Justiz die vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch gemeinsam aufklären und künftig auf diesem Gebiet noch intensiver zusammenarbeiten. Beide Seiten waren sich demnach bei einem Gespräch zwischen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch darin einig, dass es das vorrangige Ziel der katholischen Kirche und der staatlichen Stellen ist, in enger Kooperation miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun, um eine umfassende Aufklärung der vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den kirchlichen Einrichtungen entschlossen voranzutreiben. “Im Mittelpunkt dieser Aufarbeitung müssen dabei immer die Opfer stehen, denen großes Leid zugefügt worden ist und die zum Teil als Erwachsene bis heute darunter leiden. Sie haben ein Recht auf eine ehrliche Aufklärung,” heisst es in der gemeinsamen Aussendung.

Erzbischof Zollitsch erläuterte die von der katholischen Kirche ergriffenen Maßnahmen. Die Bistümer haben bereits seit längerem jeweils eigene Ansprechpartner benannt, an die sich Betroffene mit ihren Anliegen wenden können. Seit dem 30. März 2010 steht den Opfern sexuellen Missbrauchs eine bundesweite kostenfreie Telefon-Hotline zur Verfügung. Diese Hotline ist in den letzten Tagen bereits von vielen Betroffenen in Anspruch genommen worden. Zudem werden schon unabhängige Berater eingesetzt. Erzbischof Zollitsch berichtete von den kürzlich veröffentlichten Klarstellungen des Vatikans zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der Kirche. Dort wird insbesondere auf der strikten Einhaltung des staatlichen Rechts bei der Aufarbeitung der Fälle bestanden. Die zuständigen Gremien arbeiten zudem bereits an einer Änderung der innerkirchlichen Leitlinien von 2002 zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs, um deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass Staatsanwaltschaften bei Verdachtsfällen frühzeitig eingebunden werden. Erzbischof Zollitsch bekräftigte zudem, dass dem Opferschutz eine besondere Bedeutung beigemessen werde.

Die deutsche Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die von der katholischen Kirche bereits ergriffenen Maßnahmen. Sie machte deutlich, dass die in Arbeit befindliche Änderung der Leitlinien zum Ausdruck bringen müsse, dass innerkirchliche Maßnahmen die Aufnahme und Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen weder verzögern noch behindern dürften. Staatliche Behörden seien bei Missbrauchsverdacht einzuschalten. Sie begrüßte die Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen.

Der vom Bundeskabinett am 24. März 2010 eingesetzte Runde Tisch und die Berufung der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann als unabhängige Beauftragte werden nach Auffassung beider Seiten einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass unter Beteiligung aller betroffenen Akteure eine nachhaltige Aufarbeitung der vergangenen Missbrauchsfälle gelingt und gleichzeitig Möglichkeiten der wirksamen Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch für die Zukunft entwickelt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass der Einsatz unabhängiger Berater zur Überwindung der Hemmschwellen der Opfer, erlittenen Missbrauch mitzuteilen, hilfreich sei.

Anlässlich des Gesprächs wurde vereinbart, dass sich die Deutsche Bischofskonferenz auch an der Unterarbeitsgruppe aktiv beteiligen wird, die sich unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz mit der rechtlichen Aufarbeitung befasst. Neben der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs wird eine der zentralen Fragen dieser Unterarbeitsgruppe sein, wie das Leid der Opfer in den Fällen, die bereits verjährt sind, angemessen anerkannt werden kann.

In Österreich sind sich die österreichische Justizministerin Bandion-Ortner und Kardinal Christoph Schönborn darin einig, dass Gewalt und sexueller Missbrauch ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, dem es gelte in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften entgegenzutreten. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verwies darauf, dass staatliche Stellen auf Basis von Medienberichten oder Anzeigen tätig würden und Ermittlungsverfahren ganz unabhängig davon eingeleitet werden, aus welchem Bereich die Täter stammen.

Kardinal Schönborn verwies seinerseits darauf, dass staatliche Gesetze zur Meldung von Vergehen natürlich stets und überall befolgt werden sollen, wie dies auch in einem vor kurzem veröffentlichten päpstlichem Schreiben festgehalten ist. Jedenfalls kommt es kirchlicherseits zur Anzeige, wenn dies das Opfer wünscht oder eine Anzeige im Sinne der Prävention notwendig ist, so Schönborn.

Laut dem Nachrichtenmagazin “Profil” sind derzeit übrigens neun Priester in Österreich wegen Missbrauchsvorwürfen ausser Dienst.

Weitere Meldungen zu diesem Thema:

- Ostern, Auferstehung der Kirche?

- Vom Recht der Kinder, Nein zu sagen

- EU will strengere Gesetze gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch