Mit ‘EU’ getaggte Artikel

Samstag, 22. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Gedanken zum ÖJC-Neujahrstreffen 2011 mit EU-Kommissar Hahn

EU-Kommissar Johannes Hahn referiert auf Einladung des ÖJC

Eine kritische Auseinandersetzung mit Medien sei mehr denn je notwendig und sollte daher auch in den Schulen gelehrt werden. Dies forderte EU-Regionen-Kommissar Johannes (Gio) Hahn beim traditionellen Neujahrsempfang des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) im Wiener Haus der Europäischen Union. Für ein Europäisches Medienrecht sei hingegen die Zeit “nicht reif” und dieses sei auch nicht “notwendig”: die mediale Vielfalt in Europa sei nämlich ein hoher Wert, erklärte Hahn.

ÖJC-Präsident Fred Turnheim regte beim Kommissar eine europäische Initiative für Medienpädagogik an und sprach sich erneut für die gesetzliche Erhaltung des Autorenschutzes auch im journalistischen Bereich aus: Der jeweilige Verlag dürfe nicht, wie künftig geplant, zum Inhaber aller Rechte werden: “Das Urheberrecht der Journalisten muss bleiben,” so Turnheim.

EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim

Bei aller Zustimmung zur auch von mir gewünschten, unterstützten und geförderten Medienvielfalt nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch innerhalb der Europäischen Union kann ich dies nicht als Argument gegen ein gesamteuropäisches Medienrecht akzeptieren. Im Gegenteil: Ein europäisches Medienrecht ist dringend notwendig, um einerseits sowohl EU-weite Pressefreiheit sicherzustellen sowie regionales Medienrecht zu garantieren, und um andererseits zu verhindern, dass EU-Mitglieder (wie derzeit Ungarn: hier erwarte ich mir ein hartes Durchgreifen der EU) die Presse- und Meinungsfreiheit drastisch einschränken.

Die Einführung eines Unterrichtsfaches Medienerziehung in den Pflichtschulen halte ich für äusserst sinnvoll, wobei gewährleistet werden müsste, dass die kritische Auseinandersetzung mit Medien nicht nur den sogenannten Boulevard betrifft, sondern dass grundsätzlich kritisches Denken gegenüber allen Medien und deren Interessen (aus wirtschaftlichen, politischen oder ideologischen Gründen jeglicher Prägung) gefördert wird.

Und bei allem Verständnis für die Verleger: sie sind nicht die Urheber der von ihnen publizierten Werke beziehungsweise Nachrichten. Die Journalisten sind im Medienbereich die Autoren und deren Rechte als Urheber müssen auch die ihren bleiben. Hier hat der ÖJC vollkommen Recht und erwirbt meine vollste Unterstützung.

Montag, 3. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Willkommen im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit

Seit Kurzem ist das zentrale Informationsportal im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 www.freiwilligenweb.at online. Die interaktive Internetseite soll als Informationsplattform für alle Freiwilligenorganisationen und an Freiwilligenarbeit Interessierte dienen. Die Infoseite bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Aktivitäten, Projekte und Initiativen, die es in Österreich während des Europäischen Jahres geben wird.

Neben Hintergrundinformationen, einem Veranstaltungskalender und der Präsentation der österreichischen Botschafter im Freiwilligenjahr laden Web 2.0 Elemente die Besucher der Homepage ein, sich persönlich im Europäischen Jahr der  Freiwilligentätigkeit (EJF) einzubringen oder sich bei konkreten Projekten zu engagieren.

Weitere Initiativen: Auf “Facebook” wurde eine Organisationsseite eingerichtet: FreiwilligenWeb 2.0, um Neuigkeiten und Diskussionen zum EJF auszutauschen. Und auf “Youtube” wurde ein Videokanal www.youtube.com/freiwilligenweb installiert. Der Video-Wettbewerb “Warum ich freiwillig tätig bin” läuft bis 1. Februar 2011, die besten Einsendungen werden bei der offiziellen österreichischen Auftaktveranstaltung am 16. Februar 2011 in Salzburg ausgezeichnet. Die Kampagne soll durch eine Vielzahl kurzer Video-Beiträge eine breite Öffentlichkeit mobilisieren, über Freiwilligentätigkeit nachzudenken, ihre Bedeutung für die Gesellschaft besser zu verstehen und für zukünftige Freiwillige ein Zeichen zu setzen. Viele Zeichen ergeben ein kräftiges Bild!

Die Europäische Union hat das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft, des Zusammenhalts und der Entwicklung der Demokratie erklärt. Freiwilliges Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Gesellschaft und ermöglicht den Menschen neue Lernerfahrungen. Mit dem Herausstreichen der vielfältigen Aufgabenbereiche von Freiwilligentätigkeiten soll ein kräftiger Impuls gesetzt werden, um in den EU-Staaten, auf allen regionalen und lokalen Ebenen, die Voraussetzungen für freiwilliges Engagement zu verbessern und auf die große Bedeutung von Freiwilligenarbeit aufmerksam zu machen.

Zum Auftakt des Europäischen Jahres 2011 wird die Europa-Tour, die durch alle  27 EU-Mitgliedsstaaten tourt, in Wien Station machen. Vom 25. Jänner bis 27. Jänner 2011 präsentieren Österreichs Freiwilligenorganisationen bei freiem Eintritt ihre vielfältigen Aufgabenbereiche in der Volkshalle des Wiener Rathauses. Freiwillig Tätige aus den unterschiedlichsten Bereichen stehen den Besucher Rede und Antwort und bieten einen Einblick in ihre Arbeit.

Freitag, 31. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Damit der Jahreswechsel nicht im Krankenhaus endet

Böllern kann schwerverletzt enden
Foto: Dennis Aldag/pixelio.de

Bei Silvesterfeiern kommt es erfahrungsgemäß zu zahllosen Zwischenfällen: So müssen pro Jahr allein in Österreich bis zu 400 Menschen im Krankenhaus behandelt werden, weil sie sich beim Hantieren mit pyrotechnischen Produkten verletzt haben. Ein gutes Drittel davon sind Kinder unter 14 Jahren, berichtet das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Und meine Meinung zu Böllern und Krachern ist hier online.

Das KfV hat nun durch Probekäufe untersucht, inwieweit die Geschäfte die gesetzlichen Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche missachten: 21 Händler wurden österreichweit getestet: acht Diskonter des Lebensmitteleinzelhandels, sechs Baumärkte, fünf Fachgeschäfte und zwei Silvesterstände. Dabei sollten von zwei männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Alterslimit 16 Jahre) eingekauft werden. Das unerfreuliche Ergebnis: In 11 von 21 Fällen (52%) erhielten die Jugendlichen das verbotene Gut problemlos.

Das größte Verantwortungsbewusstsein zeigten beim KfV-Test die Diskonter des Lebensmitteleinzelhandels und die Silvesterstände: “Nur” bei zwei von acht Versuchen wurden den Jugendlichen die Feuerwerkskörper anstandslos verkauft. Sonst hieß es immer: “Ohne Ausweis geht gar nichts.” Anders die Vorgangsweise der getesteten Baumärkte: Ohne zu zögern erhielten die Jugendlichen bei fünf von sechs Testkäufen die gewünschten Produkte. Nur bei einem einzigen Testkauf wurde an der Kassa nach dem Ausweis gefragt und der Kauf der Feuerwerksprodukte daraufhin verweigert.

Besonders erschreckend war laut KfV das Verhalten von Verkäufern in Fachgeschäften für Pyrotechnik: Hier wurden die jugendlichen Tester auch noch ausgiebig beraten und zum Kauf motiviert. In vier von fünf Fachgeschäften wurden die Feuerwerkskörper ohne Überprüfung des Alters verkauft.

Der Paragraph 15 des 2010 gemäß EU-Richtlinie novellierten Pyrotechnikgesetzes legt eindeutig fest, dass
pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorie F2 (entspricht der Klasse II des Pyrotechnikgesetzes aus 1974, Kleinfeuerwerke) erst ab 16 Jahren besessen und verwendet werden dürfen. Größere Feuerwerkskörper dürfen überhaupt erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, wobei auch der Nachweis von Fachkenntnissen notwendig ist.

Die Feuerwehren sind in der Silvesternacht wegen zahlreichen Dummköpfen im Dauereinsatz

Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor, berichtet der Deutsche Feuerwehrverband (DFV). “Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus”, berichtet Ralf Ackermann, Vizepräsident des DFV. Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. “Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern verantwortungsbewusst über die Gefahren reden, empfiehlt der DFV.

Tipps des KfV zum sicheren Einsatz von Feuerwerkskörpern durch Erwachsene:

- Raketen nur aus fest verankerten Röhren abschießen. Der Führungsstab darf nie fixiert sein.
- Knallkörper keinesfalls in geschlossenen Behältern detonieren lassen – hier besteht höchste Verletzungsgefahr durch Splitter.
- Kracher nur anreiben, nie jedoch mit einem Feuerzeug anzünden und keinesfalls länger in der Hand halten.
- Raketen und Kracher nie in Richtung von Menschen oder Tieren werfen oder schießen, sondern nur auf einsehbare, freie Plätze. Dabei müssen auch die Umwelt- und Umgebungsbedingungen (Windverhältnisse, nahe
gelegene Gebäude, offene Fenster, brennbare Materialien) beachtet werden.
- Blindgänger nach frühestens 5 Minuten wieder anfassen und entsorgen. Es dürfen keine weiteren Zündversuche mit dem Feuerwerkskörper durchgeführt und auch defekte Produkte (z.B. abgebrochener Führungsstab) sollten immer gleich entsorgt werden.
- Produkte immer nur einzeln verwenden und nicht bündeln, da damit die Explosionswirkung unkontrollierbar erhöht wird.
- Zuschauer sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.

Bei Tieren lösen Lärm und Lichteffekte der Silvesternacht erheblichen Stress aus. Häufig reagieren sie panisch, manchmal auch mit körperlichen Symptomen wie z.B. Durchfall. Vier Pfoten gibt Tipps, wie Heimtiere die Silvesternacht möglichst unbeschadet überstehen können.

Hunde sollten bereits an den Tagen vor Silvester in bewohnten Gebieten nur noch an der Leine ausgeführt werden. Überraschend gezündete Knallkörper können sie so erschrecken, dass sie in Panik davonlaufen. “Verantwortungsbewusste Besitzer bleiben in der Silvesternacht bei ihren Tieren oder organisieren eine zuverlässige Betreuung. Auf keinen Fall sollten die Tiere Silvester allein zuhause bleiben,” sagt Birgitt Thiesmann, Heimtierexpertin bei Vier Pfoten.

Ängstliche Hunde sollten nicht getröstet werden, sie fühlen sich dadurch in ihrer Unsicherheit bestärkt. “Bleiben Sie ruhig und gelassen, ignorieren Sie das furchtsame Verhalten Ihres Hundes weitestgehend – so strahlen Sie die notwendige Sicherheit aus”, rät Birgitt Thiesmann.

Die Silvesterknallerei belastet auch die Tiere in Wald und Flur. Daher sind Feuerwerke an Waldrändern, -lichtungen oder in Parkanlagen absolut tabu! “Wer einen Beitrag zum Tier- und Naturschutz leisten möchte, sollte generell auf Raketen und Feuerwerkskörper verzichten – das so gesparte Geld kann für sinnvolle Zwecke eingesetzt werden. Unseren Heimtieren tun wir sicherlich den größten Gefallen, wenn wir Silvester mit ihnen gemeinsam in vertrauter und ruhiger Umgebung verbringen”, empfiehlt Birgitt Thiesmann.

Donnerstag, 30. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Für Autofahrer wird 2011 anders

Mit 1. Jänner 2010 wird das Leben für Autofahrer teils empflindlich teurer. Darauf weisst der Autofahrerclub ÖAMTC hin:  Das Jahr beginnt gleich mit der Erhöhung der Mineralölsteuer: 4 Cent pro Liter Benzin, 5 Cent pro Liter Diesel. Das entspricht inklusive der Umsatzsteuer einer Preiserhöhung von 4,8 Cent bzw. 6 Cent pro Liter (siehe dazu auch den Kommentar: http://www.redakteur.cc/autofahrer-als-melkkuh-der-nation/).

Als Entlastung für die Autofahrer wird mit selbem Datum die Pendlerpauschale um zehn Prozent erhöht. Die sogenannte Spritpreisverordnung, die es den Tankstellen nur einmal pro Tag erlaubt, die Preise zu erhöhen (aber jederzeit zu senken), wird verlängert. Der Zeitpunkt für die Preiserhöhung wird künftig auf 12 Uhr Mittag vereinheitlicht.

Ebenfalls ab 1. Jänner 2011 wird Rasen auf Österreichs Straßen stärker sanktioniert: Wer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss mit deutlich längeren Führerscheinentzugszeiten rechnen.

Ab 3. Jänner 2011 werden die neuen Zulassungsscheine im Scheckkartenformat ausgegeben. Die Mehrkosten für einen Scheckkarten-Zulassungsschein betragen 19,80 Euro. “Der Ablauf bleibt gleich wie bisher”, sagt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Wer einen Scheckkarten-Zulassungsschein will, kontaktiert seinen Versicherungsbetreuer oder wendet sich direkt an die Zulassungsstelle.

Ab 1. Februar 2011 werden innerhalb der EU nur mehr Fahrzeuge neu typengenehmigt, bei denen sich beim Starten des Motors automatisch das Tagfahrlicht einschaltet. Als Mitgliedsstaat der EU wird diese Bestimmung auch für Österreich tragend. “Ältere Fahrzeuge müssen aber nicht umgerüstet werden”, erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Mit 1. März 2011 wird die Erhöhung der Zuschläge im Bonus-Malus-System der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kfz über 180g CO2 pro Kilometer wirksam.

Die Fahrer von Feuerwehr- und Rettungswagen erhalten nach interner Ausbildung einen eigenen Führerschein, der es ihnen erlaubt, auch schwere Einsatzfahrzeuge in Kombination mit einer Lenkberechtigung der Klasse B zu lenken.

Gutschrift bei unpünktlichen Zügen: Ab Jänner 2011 haben Pendler, wenn sie per Bahn mit einer Jahreskarte unterwegs sind, bei Verspätungen und Zugsausfällen ein Recht auf teilweise Erstattung des Fahrpreises. Dazu ermitteln die Bahnunternehmen selbst, wie pünktlich die Züge auf ihren Strecken im Verlaufe eines Monats waren. Wurde der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht, gibt es eine Gutschrift.

Leider kein Aprilscherz: Für Flüge ab Österreich, die ab dem 1. Jänner 2011 gebucht werden und frühestens ab 1. April 2011 angetreten werden, wird eine Flugticket-Abgabe eingehoben: Kurzstrecke: 8 Euro, Mittelstrecke 20 Euro, Langstrecke 35 Euro.

Eine gute Nachricht gibt es hinsichtlich der Verkehrssituation auf der Tauern Autobahn (A 10). Am 28. Juni 2011 wird der Tauerntunnel freigegeben, in dem es dann nach 40 Jahren endlich keinen Gegenverkehr mehr gibt. “Ein Riesenschritt für die Sicherheit”, sagt ÖAMTC-Jurist Achrainer abschließend.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Donnerstag, 18. November 2010, von Elmar Leimgruber

EU toleriert illegale Gentechnik im Futter?

Die EU-Kommission will nicht zugelassene Gentechnik im Futter tolerieren. Davor warnt die Umweltschutz-Organisation Global 2000: Demnach hat die EU-Kommission folgenden Vorschlag erarbeitet: Eine Verunreinigung mit 0,1 Prozent soll auch dann zulässig sein, wenn dieser GVO (gentechnisch veränderte Organismen) nirgends auf der Welt zugelassen ist.

Der Kommissionsvorschlag sieht keinen Summengrenzwert vor, sondern legalisiert eine Verunreinigung jeder dem Futtermittel zugesetzten Zutat. “Selbst im Fleisch von Jungtieren, die sich ausschließlich von Muttermilch ernährten, wurden bereits Spuren von Gentech-Soja, dem Futtermittel der Muttertiere, gefunden.

“Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass es zur Beibehaltung der Nulltoleranz gegen verbotene Gentech-Produkte keine Alternative gibt. Denn was im Futtertrog zugelassen wird, landet bald ungewollt auf dem Teller der KonsumentInnen”, erklärt Werner Müller, Gentechnik-Eperte der Umweltschutzorganisation Global 2000. Daher: “Minister Stöger bzw. seine BeamtInnen müssen die KonsumentInnen schützen und gegen diese  Regelung stimmen”.

61 Prozent der Europäer und 70 Prozent der Österreicher lehnen laut Global 2000 die Förderung der Gentechnik in Lebensmitteln ab. Laut der neuen Eurobarometer-Erhebung sind demnach nur 21 Prozent der Europäer und der Österreicher der Ansicht, dass gentechnisch veränderte Produkte für kommende Generationen sicher sind. “Der österreichische Lebensmittelhandel muss jetzt den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem klaren Wunsch der Österreicher gerecht werden und nach der Milch und den Eiern nun auch bei Fleisch die Gentechnik aus den Futtertrögen eliminieren”, so Müller.

Donnerstag, 4. November 2010, von Elmar Leimgruber

5. November: Stand Up for Journalism

Nach wie vor lehnen es zahlreiche Verlage in Deutschland ab, die seit Februar geltenden Vergütungsregeln für freie Journalisten anzuwenden. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die dju in ver.di fordern daher alle Redakteurinnen und Redakteure auf, sich am kommenden Freitag an der weltweiten Aktion „Stand up for journalism“ zu beteiligen. Die beiden Gewerkschaften haben die Situation der freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen zum Thema der deutschen „Stand up“-Aktion gemacht. In den Redaktionen soll daher am 5. November die Umsetzung der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen Gesprächsthema sein.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken rief Redakteure und freie Mitarbeiter auf, „gemeinsam für faire Honorare gegen uneinsichtige Verlagsleitungen vorzugehen“. „Dafür brauchen sie die Solidarität der Redakteurinnen und Redakteure“, betonte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke: „Sie können übermorgen unter Beweis stellen, dass die Tageszeitung ein Team ist.“

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln stellen klar, in welchem Rahmen Honorare und die Mehrfachverwertung von Beiträgen akzeptabel sind. Aktuelle Informationen über die Gemeinsamen Vergütungsregeln, über den Stand der Umsetzung und über Möglichkeiten für eigene Aktivitäten der Freien bietet die Homepage www.faire-zeitungshonorare.de, die DJV und dju in ver.di gemeinsam eingerichtet haben.

Um die Frage, wie „Qualitätsjournalismus für ein demokratisches Europa“ gewährleistet werden kann, geht es hingegen beim  Kolloquium des Deutschen Journalisten-Verbands und der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union. Es findet am Mittwoch, 17. November, in der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel statt. Nähere Informationen dazu gibts online.

Samstag, 23. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

EU: Ein Drittel der Männer lebt bei den Eltern

In der EU27 lebten im Jahr 2008 20% der Frauen und 32% der Männer im Alter von 25 bis 34 Jahren noch mit mindestens einem ihrer Elternteile zusammen. Von diesen jungen Frauen und Männern, die noch zu Hause lebten, waren jedoch nur 13% noch in Ausbildung. Dies geht aus einem Bericht von Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union (EU) hervor.

Demnach war für die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen der Anteil derjenigen, die bei ihren Eltern leben, erwartungsgemäß viel höher und lag bei 71% für Frauen und 82% für Männer. In dieser Altersgruppe der jungen Frauen und Männer, die im Elternhaus leben, lag der Anteil derjenigen, die sich in der Ausbildung befinden, bei 55%. Von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 34 Jahren lebten 48% der Frauen und 36% der Männer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

In Deutschland leben übrigens 70,8 von 100 Frauen und 83,5 von 100 Männern zwischen 18 und 24 Jahren noch bei den Eltern, zwischen 25 und 34 Jahren immer noch 9,2 % Frauen und 18,7 % Männer. In Österreich sind es 66,4 % Frauen und 75,6 % Männer unter 25 Jahren sowie 14,7% Frauen und 30,7 % Männer unter 34, die nach wie vor bei zumindest einem Elternteil wohnen. Und in Italien, wo das “Hotel Mama” ganz besonders bekannt ist, liegen die Prozentsätze bei 82,5 und 91,8 sowie 32,7 und 47,7 Prozent.

Sowohl für Männer als auch für Frauen wurden im Jahr 2008 die höchsten Anteile von jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die im Elternhaus leben, in Slowenien und Malta (je 93% für Frauen und 97% für Männer) sowie in der Slowakei (90% und 96%) verzeichnet und die niedrigsten Anteile in Dänemark (27% und 40%), Finnland (32% und 53%) und Schweden (37% und 47%).

Bei den 25 bis 34-jährigen Frauen hatte die Slowakei (42%) den größten Anteil derjenigen, die bei ihren Eltern leben, gefolgt von Slowenien (38%) und Griechenland (36%), während Dänemark (1%), Finnland und Schweden (je 2%) die niedrigsten Anteile aufwiesen. Für Männer derselben Altergruppe verzeichneten Bulgarien (61%), Slowenien (60%), Griechenland und die Slowakei (je 56%) die höchsten Anteile und Dänemark (3%), Schweden (4%) und Finnland (8%) die niedrigsten.

Der höchste Anteil von jungen Erwachsenen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, ist in in Finnland, Schweden, Rumänien und Frankreich gegeben. In allen Mitgliedsstaaten waren die Anteile von Frauen in der Altersgruppe der 18 bis 34-jährigen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, höher als die der Männer, da Frauen im Durchschnitt früher heiraten oder mit einem Partner zusammenziehen als Männer.

Die höchsten Anteile von Frauen und Männern im Alter von 18 bis 34 Jahren, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebten, wurden im Jahr 2008 in Finnland (63% für Frauen and 51% für Männer), Schweden (61% und 48%), Rumänien (57% und 42%) und Frankreich (55% und 45%) verzeichnet und die niedrigsten Anteile für Frauen in Irland (34%), Slowenien, Malta und der Slowakei (alle 37%) und für Männer in Griechenland (21%), Slowenien (22%) und Italien (25%).

Donnerstag, 21. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

ROG: Pressefreiheit-Rankings 2010 – Europa im Abwärtstrend

Die Lage der Medienfreiheit in Europa hat sich weiter verschlechtert. Dies ist ein Ergebnis der am 20.10.2010 veröffentlichten Rangliste zur Lage der Pressefreiheit 2010 (World Press Freedom Index 2010) von Reporter ohne Grenzen (ROG). Der bereits bei der vorherigen Erhebung von 2009 festgestellte Abwärtstrend einiger süd- und südosteuropäischer Staaten setzt sich demnach im aktuellen ROG-Ranking fort. Auch bei den EU-Gründungsstaaten Frankreich und Italien hat sich diese Entwicklung bisher nicht umgekehrt.

Gleichzeitig beobachtet ROG bei der Lage der Pressefreiheit wachsende Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedsländern: Zwischen den drei am besten platzierten EU-Ländern an der Spitze des Rankings – Finnland, die Niederlande und Schweden – und den am schlechtesten platzierten – Bulgarien, Griechenland – liegen rund 70 Positionen.

Rund die Hälfte der 27 EU-Mitgliedsstaaten sind unter den 20 führenden Ländern der aktuellen Rangliste. Die Schere innerhalb der Staatengemeinschaft geht jedoch stark auseinander. So liegen zwölf EU-Länder, also fast die Häflte, zwischen dem 30. und 70. Rang. Am stärksten gefallen ist Griechenland (2009: Platz 35, 2010: Platz 70). Damit bildet das südeuropäische Land gemeinsam mit Bulgarien (2009: Platz 68, 2010: Platz 70) das Schlusslicht unter den EU-Staaten. In Griechenland waren körperliche Angriffe bei Demonstrationen und Drohungen gegen Journalisten ein Grund für die Abwärtsbewegung.

Auch bei den EU-Gründungsstaaten Frankreich (2009: Platz 43, 2010: Platz 44) und Italien (2009 und 2010: Platz 49) gibt es keine Indizien für eine Verbesserung der Situation: Grundlegende Probleme wie die Verletzung des Quellenschutzes, die zunehmende Konzentration von Medieneigentum sowie gerichtliche Vorladungen von Journalisten dauern an.

“Es ist beunruhigend festzustellen, wie einige EU-Mitgliedstaaten weiter Plätze in der Rangliste verlieren”, äusserte sich dazu ROG-Generalsekretär Jean-François Julliard: “Wenn die EU-Staaten keine Anstrengungen unternehmen, setzt sie ihre weltweit führende Position bei der Einhaltung von Menschenrechten aufs Spiel. Die europäischen Staaten müssen dringend ihre Vorbildfunktion wiedererlangen”, appelliert Julliard.

Die Pressefreiheit – Rangliste 2010
Grafik: rog.at

Auch in diesem Jahr dominieren wieder nordeuropäische Staaten die ersten Ränge. Finnland, Island, die Niederlande, Norwegen und Schweden teilen sich zusammen mit der Schweiz den ersten Rang. Seit Veröffentlichung der ersten ROG-Rangliste im Jahr 2002 hatten alle sechs Staaten schon einmal diese Position inne. Die gesetzlichen Schutzgarantien für Medienschaffende und das hohe Maß an Respekt für die wichtige Arbeit von Journalisten in demokratischen Systemen sind in diesen Ländern vorbildlich.

Österreich nimmt in diesem Jahr Platz 7 ein. Die Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr (Platz 13) ist in Relation zu den anderen genannten Ländern zu sehen. Österreich hat 2010 im Ranking deshalb besser abgeschnitten, weil sich die Situation der Pressefreiheit in den anderen Ländern teilweise verschlechtert hat. Grossbritannien liegt übrigens am 19. und die USA am 20. Platz.

Deutschland steht in diesem Jahr – fast unverändert – auf Platz 17 (2009: Platz 18): Wie auch in anderen EU-Staaten wurden Redaktionszusammenlegungen und Stellenstreichungen negativ bewertet. Der Zugang zu Behördeninformationen bleibt ebenfalls unzureichend. Zu weiteren Kritikpunkten gehörten unter anderem das Strafverfahren gegen zwei Leipziger Journalisten in der so genannten Sachsensumpf-Affäre.

Anlass zur Sorge bietet darüber hinaus die Entwicklung der Türkei. Nachdem sich der EU-Anwärter schon im Index 2009 um 20 Plätze verschlechtert hatte, folgt in diesem Jahr ein weiterer Rückfall um 16 Ränge. Damit steht das südeuropäische Land auf Position 138 (2009: 122). Ins Gewicht fielen bei der schlechten Platzierung die steigende Zahl von Klagen gegen Journalisten und Medien sowie Festnahmen von Medienmitarbeitern. Die Türkei gerät somit in unmittelbare Nachbarschaft zu Russland (2009: 153, 2010: 140).

Zensur, Gewalt und Repressionen gehören nach wie vor zum Alltag vieler kritischer Journalisten auch in der Russischen Föderation. Die Mordserie im Erhebungszeitrum der vorherigen Rangliste hat sich jedoch nicht wiederholt. Eine äußerst schwierige Situation der Pressefreiheit dokumentiert ROG zudem seit vielen Jahren auf dem Balkan. Besonders kritisch ist die Lage in Serbien (85), im Kosovo (92) und in Montenegro (104). Drohungen gegen Journalisten und der steigende Einfluss krimineller Gruppen auf Medienunternehmen erschweren die Arbeit von Medienschaffenden in Südosteuropa erheblich.

Die Situation auf den untersten Positionen der Rangliste weltweit ist fast unverändert: Birma, Iran, Turkmenistan, Nordkorea und Eritrea sind erneut die Schlusslichter. Neu hinzugekommen zu der Gruppe der zehn repressivsten Staaten der Welt sind in diesem Jahr der Sudan und Ruanda. Mit der diesjährigen Rangliste wird zum neunten Mal die Situation der Pressefreiheit in 178 Staaten und Regionen weltweit verglichen. In die Bewertung wurden Verstöße gegen dieses Menschenrecht im Zeitraum von September 2009 bis August 2010 einbezogen:

Seit 2005 stehen Eritrea (178), Nordkorea (177) und Turkmenistan (176) ganz unten auf der Liste. Eine systematische Verfolgung von unabhängigen Medienschaffenden und ein vollständiges Fehlen von Nachrichten und Informationen kennzeichnet die Lage in den Ländern seit mehreren Jahren. “Wir sehen leider keine Verbesserung in den autoritären Staaten”, so Julliard. „Wir sind besorgt über den harschen politischen Kurs einiger Regierungen von Ländern am unteren Ende des Rankings.”

Die Situation hat sich auch in Ruanda (2009: 157, 2010: 169) und im Sudan (2009: 148, 2010: 172) verschärft. Die beiden Länder im Osten und Nordosten Afrikas sind deswegen auf die zehn hintersten Ränge abgerutscht. In Ruanda fielen zusätzliche Zensurmaßnahmen und Schließungen von Medien vor der Präsidentschaftswahl im August 2010 ins Gewicht. Überdies wurde ein Journalist ermordet. Im Sudan hat die Regierung ihre Überwachung der Printmedien deutlich verstärkt, mehrere Journalisten wurden verhaftet und eine oppositionelle Tageszeitung wurde geschlossen.

Auch Birma rangiert wieder unter den letzten zehn Staaten. Auf Versuche von Journalisten, Nachrichten jenseits von Propaganda zu veröffentlichen, reagieren die Behörden mit Gefängnis und Zwangsarbeit. Es gibt erste Anzeichen dafür, dass sich die Lage angesichts der im kommenden Monat bevorstehenden Parlamentswahl noch verschärfen wird.

Kaum verändert haben sich darüber hinaus die Positionen der Volksrepublik China (2009: 168, 2010: 171), des Irans (2009: 172, 2010: 175) und Syriens (2009: 165, 2010: 173). Die starke Wirtschaftsmacht China nimmt immer noch nicht ihre Verantwortung bei der Wahrung der Menschenrechte wahr. Anlässlich der Bekanntgabe der Verleihung des diesjährigen Friedensnobelpreises an Liu Xiaobo hat die Regierung wieder ihre starre Haltung manifestiert: Medienberichte über die Preisvergabe wurden zensiert, Unterstützer Lius festgenommen.

Im Iran haben die Menschenrechtsverletzungen gegen Journalisten und Blogger und die staatliche Zensur in diesem Jahr ein noch größeres Ausmaß erreicht. Mehr als 200 Medienschaffende sind seit Sommer 2009 aus der islamischen Republik geflüchtet. In Syrien lassen weit greifende Mechanismen zur Kontrolle von staatlichen und privaten Medien, repressive Pressegesetze und die Unterdrückung von oppositionellen oder kritischen Journalisten so gut wie keine Freiräume mehr für unabhängige Meinungsäußerung.

Die Philippinen, Ukraine und Kirgistan sind neben Griechenland am stärksten in diesem Jahr abgestiegen: Auf den Philippinen (2009: 122, 2010: 156) ereignete sich im vergangenen November eines der schwersten Massaker an Journalisten: Rund 30 Medienmitarbeiter kamen damals ums Leben. In der Ukraine (2009: 89, 2010: 131) verzeichnet ROG eine stetige Verschlechterung der Situation der Pressefreiheit seit Viktor Janukowitschs Wahl zum Präsidenten: Die staatliche Kontrolle über die Medien und Repressionen gegen Journalisten haben zugenommen, die Medienvielfalt nimmt ab. In Kirgistan (2009: 125, 2010: 159) gingen die politischen Unruhen mit der Verfolgung von Journalisten einher, die ethnischen Minderheiten angehören.

Die vollständigen Pressefreiheit-Rankings 2010 weltweit sind hier abrufbar.

Freitag, 15. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

EP-Journalistenpreis 2010 geht an Polen, Schweden, Ungarn und Grossbritannien

Journalisten aus Polen, Großbritannien, Ungarn und Schweden wurden am 14.10.2010 mit dem diesjährigen Journalistenpreis des Europäischen Parlaments (EP) in insgesamt vier Kategorien ausgezeichnet: Print, Radio, TV und Internet. “Mit seiner Entscheidung, diesen Preis zu schaffen, will das Europäische Parlament kritischen und unparteiischen Journalismus fördern. Ich weiß, wie schwer die Aufgabe sein kann, Europa, seine Politiken und
seine Entscheidungen zu erklären. Aber es ist unerlässlich,” sagte Jerzy Buzek, Präsident des EU-Parlaments. Jeder Gewinner erhielt 5000 Euro.

Nach der Preisverleihung folgte eine Podiumsdiskussion zum Thema “Journalisten -  eine gefährdete Spezies?”. Fast alle nationalen Gewinner der EU-Mitgliedstaaten besuchten die Veranstaltung. Zusätzlich waren auch 50 junge Journalisten anwesend, die an einem Workshop des EP teilnehmen.
Witold Szablowski von der polnischen Tageszeitung “Gazeta Wyborcza” gewann den Preis in der Kategorie Printmedien für seinen Artikel: “Heute werden zwei Leichen an Land gespült”. Der Artikel setzt sich mit dem Problem der illegalen Zuwanderung in die Europäische Union auseinander. Laut der Jury ist der Beitrag “informativ, lebendig und authentisch”. Ein Jurymitglied hob die Qualität der Schreibkunst hervor – diesen Artikel zu lesen sei wie das Lesen eines “literarischen Werks”.

Kajsa Norell und Nuri Kino von Sveriges Radio Ekot (Schweden) gewannen den Preis in der Kategorie Radio für ihre Reportage über die finanzielle Unterstützung der Türkei durch die EU. Wie der investigative Beitrag zeigt, kommen EU-Gelder nicht vollständig bei den örtlichen Landwirten in der Türkei an. Die Radiosendung ist laut Jury “eine hervorragende Untersuchung”, ausgezeichnet durch ein “perfektes Timing” und “perfekte Länge”. Gedreht wurde sowohl in der türkischen Provinz als auch in Ankara.

Zsolt Németh von MTV Ungarn gewann den Preis in der Kategorie TV für sein Programm “Euforia”, das die Geschichte der EU in verständlicher Weise solchen Zuschauern näherbringt, die wenig über die EU wissen, und vor allem auch jüngeren Zuschauern. Die Jury lobte die Qualität des Programms sowie seine hohe Kreativität, die TV-Projekten über die EU oft fehlt. Vor allem aber schaffe es der ungarische Beitrag, “gleichzeitig attraktiv, witzig und lehrreich” zu sein.

James Clive-Matthews aus Großbritannien gewann den Preis in der Kategorie Internet für seinen Blogbeitrag “EUtopia -  welcher Prozentsatz der Gesetze stammt von der EU?”  In der Begründung der Jury hieß es, der Autor habe “hervorragende Recherchearbeit” geleistet, und der Beitrag sei sehr “verständlich, überzeugend und humorvoll” sowie “informativ und interessant”. Der Journalist, der einer der “wenigen Blogger, die sich ernsthaft mit der EU befassen”,
sei, habe sehr ernsthafte statistische und vergleichende Arbeit geleistet, aber gleichzeitig könne sein Artikel “mit großem Vergnügen” gelesen werden.