Mit ‘Europäisches Medienrecht’ getaggte Artikel

Samstag, 22. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Gedanken zum ÖJC-Neujahrstreffen 2011 mit EU-Kommissar Hahn

EU-Kommissar Johannes Hahn referiert auf Einladung des ÖJC

Eine kritische Auseinandersetzung mit Medien sei mehr denn je notwendig und sollte daher auch in den Schulen gelehrt werden. Dies forderte EU-Regionen-Kommissar Johannes (Gio) Hahn beim traditionellen Neujahrsempfang des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) im Wiener Haus der Europäischen Union. Für ein Europäisches Medienrecht sei hingegen die Zeit “nicht reif” und dieses sei auch nicht “notwendig”: die mediale Vielfalt in Europa sei nämlich ein hoher Wert, erklärte Hahn.

ÖJC-Präsident Fred Turnheim regte beim Kommissar eine europäische Initiative für Medienpädagogik an und sprach sich erneut für die gesetzliche Erhaltung des Autorenschutzes auch im journalistischen Bereich aus: Der jeweilige Verlag dürfe nicht, wie künftig geplant, zum Inhaber aller Rechte werden: “Das Urheberrecht der Journalisten muss bleiben,” so Turnheim.

EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim

Bei aller Zustimmung zur auch von mir gewünschten, unterstützten und geförderten Medienvielfalt nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch innerhalb der Europäischen Union kann ich dies nicht als Argument gegen ein gesamteuropäisches Medienrecht akzeptieren. Im Gegenteil: Ein europäisches Medienrecht ist dringend notwendig, um einerseits sowohl EU-weite Pressefreiheit sicherzustellen sowie regionales Medienrecht zu garantieren, und um andererseits zu verhindern, dass EU-Mitglieder (wie derzeit Ungarn: hier erwarte ich mir ein hartes Durchgreifen der EU) die Presse- und Meinungsfreiheit drastisch einschränken.

Die Einführung eines Unterrichtsfaches Medienerziehung in den Pflichtschulen halte ich für äusserst sinnvoll, wobei gewährleistet werden müsste, dass die kritische Auseinandersetzung mit Medien nicht nur den sogenannten Boulevard betrifft, sondern dass grundsätzlich kritisches Denken gegenüber allen Medien und deren Interessen (aus wirtschaftlichen, politischen oder ideologischen Gründen jeglicher Prägung) gefördert wird.

Und bei allem Verständnis für die Verleger: sie sind nicht die Urheber der von ihnen publizierten Werke beziehungsweise Nachrichten. Die Journalisten sind im Medienbereich die Autoren und deren Rechte als Urheber müssen auch die ihren bleiben. Hier hat der ÖJC vollkommen Recht und erwirbt meine vollste Unterstützung.

Samstag, 27. November 2010, von Elmar Leimgruber

New Media Journalism Award geht an “das biber”

ÖJC-Chef Fred Turnheim mit das biber-Onlinechefin Ivana Martinovic

Die Onlineausgabe des Multikulti-Magazins “das biber” ist am Freitag Abend im Rahmen des ÖJC-Adventfestes mit dem diesjährigen “New Media Journalism Award” ausgezeichnet worden. “Hier handelt es sich eindeutig um ein Pionierprojekt in der österreichischen Medienlandschaft für Wienerinnen und Wiener, die einen Hintergrund als Migranten haben, aber bereits in der zweiten oder dritten Generation in der Bundeshauptstadt leben”, begründet ÖJC-Präsident Fred Turnheim die Entscheidung des ÖJC-Vorstandes. Der ÖJC-Vorstand hat heuer einstimmig “das biber” gewählt.

Im Türkischen und im Serbokroatischen steht der Begriff biber für Paprika und Pfeffer. dasbiber.at berichtet laut ÖJC über und aus den multiethnischen Communities in Österreich und zwar auf Basis einer unabhängigen, demokratischen, pluralistischen, rechtsstaatlichen und jeden Extremismus ausschließenden freien Gesellschaftsordnung. Diese Website versteht sich als transkulturelles Internet Portal für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Österreich. Der “New Media Journalism Award” wird jedes Jahr für hervorragende journalistische Leistungen im Bereich des Online-Journalismus vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) vergeben.

Das ÖJC-Adventfest
Foto: © Leimgruber

Einen wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit konnte Turnheim am Abend ebenfalls vermelden: Der geplante § 278f StGB, der Journalisten leicht in die Nähe terroristischen Handelns gebracht hätte, und gegen den der Journalistenclub gekämpft hatte, fällt offenbar. “Für uns war der § 278f eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und wäre daher eine Zensurmaßnahme gewesen”, so ÖJC-Präsident Fred Turnheim.

In seiner Stellungnahme (24/SN-119/ME) an den Justizausschuss vom 11. Jänner des heurigen Jahres hatte der ÖJC festgestellt: “Der ÖJC fordert daher die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können.

” Erfreulich ist nun, dass der Justizausschuss sich der Meinung des ÖJC angeschlossen hat. Der ÖJC konnte damit diesen Versuch der Aushöhlung der Pressefreiheit in Österreich erfolgreich bekämpfen und damit eine Kriminalisierung des Journalistenberufes verhindern”, freut sich der ÖJC-Präsident Turnheim. Der ÖJC schlägt zudem ein Europäisches Medienrecht und ein Europäisches Urheberrecht vor.

Die ausführliche Stellungnahme des ÖJC im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ist auf der Parlamentsseite online.