Gedanken zum ÖJC-Neujahrstreffen 2011 mit EU-Kommissar Hahn

EU-Kommissar Johannes Hahn referiert auf Einladung des ÖJC

Eine kritische Auseinandersetzung mit Medien sei mehr denn je notwendig und sollte daher auch in den Schulen gelehrt werden. Dies forderte EU-Regionen-Kommissar Johannes (Gio) Hahn beim traditionellen Neujahrsempfang des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) im Wiener Haus der Europäischen Union. Für ein Europäisches Medienrecht sei hingegen die Zeit “nicht reif” und dieses sei auch nicht “notwendig”: die mediale Vielfalt in Europa sei nämlich ein hoher Wert, erklärte Hahn.

ÖJC-Präsident Fred Turnheim regte beim Kommissar eine europäische Initiative für Medienpädagogik an und sprach sich erneut für die gesetzliche Erhaltung des Autorenschutzes auch im journalistischen Bereich aus: Der jeweilige Verlag dürfe nicht, wie künftig geplant, zum Inhaber aller Rechte werden: “Das Urheberrecht der Journalisten muss bleiben,” so Turnheim.

EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim

Bei aller Zustimmung zur auch von mir gewünschten, unterstützten und geförderten Medienvielfalt nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch innerhalb der Europäischen Union kann ich dies nicht als Argument gegen ein gesamteuropäisches Medienrecht akzeptieren. Im Gegenteil: Ein europäisches Medienrecht ist dringend notwendig, um einerseits sowohl EU-weite Pressefreiheit sicherzustellen sowie regionales Medienrecht zu garantieren, und um andererseits zu verhindern, dass EU-Mitglieder (wie derzeit Ungarn: hier erwarte ich mir ein hartes Durchgreifen der EU) die Presse- und Meinungsfreiheit drastisch einschränken.

Die Einführung eines Unterrichtsfaches Medienerziehung in den Pflichtschulen halte ich für äusserst sinnvoll, wobei gewährleistet werden müsste, dass die kritische Auseinandersetzung mit Medien nicht nur den sogenannten Boulevard betrifft, sondern dass grundsätzlich kritisches Denken gegenüber allen Medien und deren Interessen (aus wirtschaftlichen, politischen oder ideologischen Gründen jeglicher Prägung) gefördert wird.

Und bei allem Verständnis für die Verleger: sie sind nicht die Urheber der von ihnen publizierten Werke beziehungsweise Nachrichten. Die Journalisten sind im Medienbereich die Autoren und deren Rechte als Urheber müssen auch die ihren bleiben. Hier hat der ÖJC vollkommen Recht und erwirbt meine vollste Unterstützung.

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