Mit ‘Böller’ getaggte Artikel

Freitag, 31. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Damit der Jahreswechsel nicht im Krankenhaus endet

Böllern kann schwerverletzt enden
Foto: Dennis Aldag/pixelio.de

Bei Silvesterfeiern kommt es erfahrungsgemäß zu zahllosen Zwischenfällen: So müssen pro Jahr allein in Österreich bis zu 400 Menschen im Krankenhaus behandelt werden, weil sie sich beim Hantieren mit pyrotechnischen Produkten verletzt haben. Ein gutes Drittel davon sind Kinder unter 14 Jahren, berichtet das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Und meine Meinung zu Böllern und Krachern ist hier online.

Das KfV hat nun durch Probekäufe untersucht, inwieweit die Geschäfte die gesetzlichen Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche missachten: 21 Händler wurden österreichweit getestet: acht Diskonter des Lebensmitteleinzelhandels, sechs Baumärkte, fünf Fachgeschäfte und zwei Silvesterstände. Dabei sollten von zwei männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Alterslimit 16 Jahre) eingekauft werden. Das unerfreuliche Ergebnis: In 11 von 21 Fällen (52%) erhielten die Jugendlichen das verbotene Gut problemlos.

Das größte Verantwortungsbewusstsein zeigten beim KfV-Test die Diskonter des Lebensmitteleinzelhandels und die Silvesterstände: “Nur” bei zwei von acht Versuchen wurden den Jugendlichen die Feuerwerkskörper anstandslos verkauft. Sonst hieß es immer: “Ohne Ausweis geht gar nichts.” Anders die Vorgangsweise der getesteten Baumärkte: Ohne zu zögern erhielten die Jugendlichen bei fünf von sechs Testkäufen die gewünschten Produkte. Nur bei einem einzigen Testkauf wurde an der Kassa nach dem Ausweis gefragt und der Kauf der Feuerwerksprodukte daraufhin verweigert.

Besonders erschreckend war laut KfV das Verhalten von Verkäufern in Fachgeschäften für Pyrotechnik: Hier wurden die jugendlichen Tester auch noch ausgiebig beraten und zum Kauf motiviert. In vier von fünf Fachgeschäften wurden die Feuerwerkskörper ohne Überprüfung des Alters verkauft.

Der Paragraph 15 des 2010 gemäß EU-Richtlinie novellierten Pyrotechnikgesetzes legt eindeutig fest, dass
pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorie F2 (entspricht der Klasse II des Pyrotechnikgesetzes aus 1974, Kleinfeuerwerke) erst ab 16 Jahren besessen und verwendet werden dürfen. Größere Feuerwerkskörper dürfen überhaupt erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, wobei auch der Nachweis von Fachkenntnissen notwendig ist.

Die Feuerwehren sind in der Silvesternacht wegen zahlreichen Dummköpfen im Dauereinsatz

Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor, berichtet der Deutsche Feuerwehrverband (DFV). “Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus”, berichtet Ralf Ackermann, Vizepräsident des DFV. Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. “Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern verantwortungsbewusst über die Gefahren reden, empfiehlt der DFV.

Tipps des KfV zum sicheren Einsatz von Feuerwerkskörpern durch Erwachsene:

- Raketen nur aus fest verankerten Röhren abschießen. Der Führungsstab darf nie fixiert sein.
- Knallkörper keinesfalls in geschlossenen Behältern detonieren lassen – hier besteht höchste Verletzungsgefahr durch Splitter.
- Kracher nur anreiben, nie jedoch mit einem Feuerzeug anzünden und keinesfalls länger in der Hand halten.
- Raketen und Kracher nie in Richtung von Menschen oder Tieren werfen oder schießen, sondern nur auf einsehbare, freie Plätze. Dabei müssen auch die Umwelt- und Umgebungsbedingungen (Windverhältnisse, nahe
gelegene Gebäude, offene Fenster, brennbare Materialien) beachtet werden.
- Blindgänger nach frühestens 5 Minuten wieder anfassen und entsorgen. Es dürfen keine weiteren Zündversuche mit dem Feuerwerkskörper durchgeführt und auch defekte Produkte (z.B. abgebrochener Führungsstab) sollten immer gleich entsorgt werden.
- Produkte immer nur einzeln verwenden und nicht bündeln, da damit die Explosionswirkung unkontrollierbar erhöht wird.
- Zuschauer sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.

Bei Tieren lösen Lärm und Lichteffekte der Silvesternacht erheblichen Stress aus. Häufig reagieren sie panisch, manchmal auch mit körperlichen Symptomen wie z.B. Durchfall. Vier Pfoten gibt Tipps, wie Heimtiere die Silvesternacht möglichst unbeschadet überstehen können.

Hunde sollten bereits an den Tagen vor Silvester in bewohnten Gebieten nur noch an der Leine ausgeführt werden. Überraschend gezündete Knallkörper können sie so erschrecken, dass sie in Panik davonlaufen. “Verantwortungsbewusste Besitzer bleiben in der Silvesternacht bei ihren Tieren oder organisieren eine zuverlässige Betreuung. Auf keinen Fall sollten die Tiere Silvester allein zuhause bleiben,” sagt Birgitt Thiesmann, Heimtierexpertin bei Vier Pfoten.

Ängstliche Hunde sollten nicht getröstet werden, sie fühlen sich dadurch in ihrer Unsicherheit bestärkt. “Bleiben Sie ruhig und gelassen, ignorieren Sie das furchtsame Verhalten Ihres Hundes weitestgehend – so strahlen Sie die notwendige Sicherheit aus”, rät Birgitt Thiesmann.

Die Silvesterknallerei belastet auch die Tiere in Wald und Flur. Daher sind Feuerwerke an Waldrändern, -lichtungen oder in Parkanlagen absolut tabu! “Wer einen Beitrag zum Tier- und Naturschutz leisten möchte, sollte generell auf Raketen und Feuerwerkskörper verzichten – das so gesparte Geld kann für sinnvolle Zwecke eingesetzt werden. Unseren Heimtieren tun wir sicherlich den größten Gefallen, wenn wir Silvester mit ihnen gemeinsam in vertrauter und ruhiger Umgebung verbringen”, empfiehlt Birgitt Thiesmann.