Mit ‘Führerscheinentzug’ getaggte Artikel

Donnerstag, 30. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Für Autofahrer wird 2011 anders

Mit 1. Jänner 2010 wird das Leben für Autofahrer teils empflindlich teurer. Darauf weisst der Autofahrerclub ÖAMTC hin:  Das Jahr beginnt gleich mit der Erhöhung der Mineralölsteuer: 4 Cent pro Liter Benzin, 5 Cent pro Liter Diesel. Das entspricht inklusive der Umsatzsteuer einer Preiserhöhung von 4,8 Cent bzw. 6 Cent pro Liter (siehe dazu auch den Kommentar: http://www.redakteur.cc/autofahrer-als-melkkuh-der-nation/).

Als Entlastung für die Autofahrer wird mit selbem Datum die Pendlerpauschale um zehn Prozent erhöht. Die sogenannte Spritpreisverordnung, die es den Tankstellen nur einmal pro Tag erlaubt, die Preise zu erhöhen (aber jederzeit zu senken), wird verlängert. Der Zeitpunkt für die Preiserhöhung wird künftig auf 12 Uhr Mittag vereinheitlicht.

Ebenfalls ab 1. Jänner 2011 wird Rasen auf Österreichs Straßen stärker sanktioniert: Wer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss mit deutlich längeren Führerscheinentzugszeiten rechnen.

Ab 3. Jänner 2011 werden die neuen Zulassungsscheine im Scheckkartenformat ausgegeben. Die Mehrkosten für einen Scheckkarten-Zulassungsschein betragen 19,80 Euro. “Der Ablauf bleibt gleich wie bisher”, sagt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Wer einen Scheckkarten-Zulassungsschein will, kontaktiert seinen Versicherungsbetreuer oder wendet sich direkt an die Zulassungsstelle.

Ab 1. Februar 2011 werden innerhalb der EU nur mehr Fahrzeuge neu typengenehmigt, bei denen sich beim Starten des Motors automatisch das Tagfahrlicht einschaltet. Als Mitgliedsstaat der EU wird diese Bestimmung auch für Österreich tragend. “Ältere Fahrzeuge müssen aber nicht umgerüstet werden”, erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Mit 1. März 2011 wird die Erhöhung der Zuschläge im Bonus-Malus-System der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kfz über 180g CO2 pro Kilometer wirksam.

Die Fahrer von Feuerwehr- und Rettungswagen erhalten nach interner Ausbildung einen eigenen Führerschein, der es ihnen erlaubt, auch schwere Einsatzfahrzeuge in Kombination mit einer Lenkberechtigung der Klasse B zu lenken.

Gutschrift bei unpünktlichen Zügen: Ab Jänner 2011 haben Pendler, wenn sie per Bahn mit einer Jahreskarte unterwegs sind, bei Verspätungen und Zugsausfällen ein Recht auf teilweise Erstattung des Fahrpreises. Dazu ermitteln die Bahnunternehmen selbst, wie pünktlich die Züge auf ihren Strecken im Verlaufe eines Monats waren. Wurde der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht, gibt es eine Gutschrift.

Leider kein Aprilscherz: Für Flüge ab Österreich, die ab dem 1. Jänner 2011 gebucht werden und frühestens ab 1. April 2011 angetreten werden, wird eine Flugticket-Abgabe eingehoben: Kurzstrecke: 8 Euro, Mittelstrecke 20 Euro, Langstrecke 35 Euro.

Eine gute Nachricht gibt es hinsichtlich der Verkehrssituation auf der Tauern Autobahn (A 10). Am 28. Juni 2011 wird der Tauerntunnel freigegeben, in dem es dann nach 40 Jahren endlich keinen Gegenverkehr mehr gibt. “Ein Riesenschritt für die Sicherheit”, sagt ÖAMTC-Jurist Achrainer abschließend.

Samstag, 28. August 2010, von Elmar Leimgruber

Italien verschärft Strafen für Raser und Alk-Sünder

Alkohol-Promille-Testgerät


Italien, das Lieblingsurlaubsland österreichischer Autoreisender hat mitten in der sommerlichen Hochsaison die Verkehrsstrafen verschärft, informiert Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Für Touristen relevant sind vor allem die höheren Strafen für Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte, sowie für Lenker von Motorrädern und Mopeds. Für italienische Lenker wurden dagegen einige Schlupflöcher eröffnet.

Die neuen Strafen im Detail: Wer das Tempolimit auf der Autobahn um 40 bis 60 km/h übertritt, zahlt 500 Euro statt bisher 370 Euro. Sind es gar 60 km/h muss man 779 Euro zahlen statt bisher 500 Euro. Die Geldstrafen für geringfügigere Tempoüberschreitungen auf Italiens Autobahnen bleiben unverändert: 38 Euro bis zu 10 km/h und 155 Euro, wenn das Limit um 10 bis 40 km/h überschritten wird.

Auf den Autobahnen bekommt man in den Autobahn-Shops zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh keinerlei Alkohol mehr zu kaufen (bisher war nur das Ausschenken von Alkoholika verboten, nicht jedoch der Verkauf). In jeder Bar (auch außerhalb der Autobahnen) darf ab drei Uhr (statt bisher zwei Uhr) in der Früh kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Dafür müssen die Wirte den Gästen einen funktionierenden Alkomaten zur Verfügung stellen, damit sie ihren Promillestand feststellen können.

Bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,8 und 1,5 Promille müssen Lenker in Italien 800 Euro zahlen, verlieren für ein halbes bis ganzes Jahr den Führerschein und verlieren 10 Führerscheinpunkte. Zudem droht ihnen 6 Monate Arrest. Für Führerscheinneulinge (unter 21 Jahre oder erst seit 3 Jahren den Führerschein) gilt bei Alkoholisierung 0,0 Promille, also ein absolutes Alkoholverbot, genauso wie für alle, die beruflich bedingt ein Fahrzeug lenken (Lkw-Fahrer, Taxi-Fahrer usw.). Wer dagegen verstößt muss 155 Euro zahlen, bei einem Unfall sogar 310 Euro. Bei Verstößen gegen Alkoholisierung sind die Sanktionen für Führerscheinneulinge um ein Drittel höher, als für alle anderen Lenker (mehr Strafe, längerer Führerscheinentzug, längere Haft). Handelt es sich dabei um Moped- oder Motorradfahrer wird bei diesem Alkoholisierungsgrad auch noch das Moped bzw. Motorrad für immer beschlagnahmt und versteigert (sofern der Lenker auch Eigentümer ist).

“Wer ein frisiertes Leichtmotorrad (=Moped und Motorrad bis 125ccm) fährt, muss nun 398 Euro Strafe zahlen und sein Leichtmotorrad 60 Tage lang stehen lassen. Für diese zwei Monat muss man auch noch für die Aufbewahrung bezahlen”, so der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Gleichzeitig mit diesen Verschärfungen hat die italienischen Regierung in Rom für italienische Lenker einige Schlupflöcher aufgetan: Wem der Führerschein gesperrt wurde, kann ihn künftig trotzdem für einige Stunden täglich benutzen, etwa für den Weg zur Arbeit. Eine Kontrolle wird dadurch laut ARBÖ in der Praxis sehr erschwert und die drastische Führerscheinentzugsdauer wieder etwas entschärft. Zudem wird es für Kleinverdiener möglich sein, die Geldstrafen in Raten zu bezahlen.