Mit ‘Arbeiterkammer (AK)’ getaggte Artikel

Donnerstag, 24. März 2011, von Elmar Leimgruber

Über Lobbying und Korruption

Vorausgeschickt sei: Alles hier von mir Geschriebene und Behauptete beruht natürlich auf der Unschuldsvermutung der betroffenen Personen.

Es ist schon erstaunlich, was sich in den letzten Tagen in Österreich getan hat: Ex-Innenminister und damals auch oberster Polizei-Chef Ernst Strasser wird von Undercover-Journalisten der englischen “Sunday Times” der Korruption überführt. Die Redakteure hatten nach eigenen Angaben mehrere Treffen mit dem Lobbyisten, von dem das das letzte auch geheim auf Video (leider nicht mehr auf youtube, sondern nur mehr kostenpflichtig auf den Webseiten der “Sunday Times”) aufgezeichnet wurde. Darin sagt Strasser unter anderem: “Natürlich bin ich ein Lobbyist… Meine Kunden zahlen mir 100.000 Euro im Jahr… Ich bin immer sehr diskret… Wenn die Sache ins Parlament kommt, können wir versuchen, die Leute im Ausschuss zu beeinflussen…”. Dass Strasser alle ÖVP-Parteiämter niederlegen musste, ist nicht nur verständlich, sondern höchst notwendig. Der Sumpf der Korruption muss in allen Parteien ohne Rücksichten trockengelegt werden.

Dennoch sollte man Interessensvertretung und Lobbying über alle Parteigrenzen hinweg aber nicht grundsätzlich mit Korruption verwechseln: Natürlich wird ein von der Wirtschaftskammer oder Bauernbund nominierter Kandidat im Falle seiner Wahl vor allem die Interessen des Bauernstandes bzw. der Wirtschaft vertreten genau so wie ein Vertreter der Arbeiterkammer (AK) vor allem die Interessen der Arbeiternehmer verteidigen wird. Mit diesem Modell der Sozialpartnerschaft fährt Österreich im Grunde seit Jahren gut, weil die so genannten Sozialpartner ja auch die Bevölkerung rappräsentatieren. Auch spricht im Grunde wenig dagegen, dass die Mitglieder der Bundesregierung bunt gemischt aus allen Bundesländern kommen: Sowohl die “Stände” als auch die Bundesländer sollen natürlich auch gemeinsam in der Bundesregierung ihre Interessen vertreten können und -mit Blick auf das Gemeinwohl der Bevölkerung- entsprechend der parlamentarischen Mehrheit auch mitentscheiden können. Das ist auch Interessensvertretung und Lobbying und so praktiziert spricht auch nur wenig dagegen.

Das Problem beginnt dann, wenn es Mandataren nicht mehr um die Interessen des von ihm entsandten Sozialpartners und erst recht nicht mehr um jene des Gemeinwohls geht, sondern um den eigenen, vor allem materiellen Vorteil, wenn also die vertretenen Standpunkte von Abgeordneten gekauft werden, wodurch sich einerseits der entsprechende Mandatar selbst bereichert und andererseits dem Auftraggeber zu Vorteilen verhilft. Diesbezüglich habe ich große Zweifel, dass nur die immer wieder in den Medien vorkommenden “üblichen Verdächtigen” sich schuldig gemacht haben, sondern ich gehe von einem breiten Korruptionssumpf aus, der auch problemlos Parteigrenzen überschreitet.

Mal ganz abgesehen davon, dass sich die Parteien, vor allem Minister, eine wohlgesonnene mediale Berichterstattung offenbar durch häufige teure mehrseitige Werbung in Boulevard-Blättern “kaufen” können: Ich denke da beispielsweise an das österreichische Antikorruptionsgesetz, das ursprünglich ausgerechnet Parlamentarier davon auszunehmen vorsah. Oder um bei Beispielen zu bleiben: Welch ein wunderbarer “Nebeneffekt” ist es doch, dass ein Generikaunternehmen im Umfeld eines Ex-Ministers massiv davon profitiert, weil die betreffende Regierung beschließt, dass Ärzte und Krankenkassen, um Kosten zu sparen, auf günstigere Medikamente, auf Generika umsteigen müssen? Oder wer profitiert letztlich davon, wenn das neue Glückspielgesetz praktisch alle kleinen Betreiber ruiniert? Oder warum erhalten gewisse Firmen gewisse Großaufträge von der Stadt Wien und andere nicht? Und warum ist es beim ORF genauso? Oder warum landet ein Bankenchef im Gefängnis und die entsprechende Richterin auf dem Ministerposten, während der eigentliche Spekulant freigesprochen wird und ein anderer Bankier, dem Ähnliches wie Ersterem vorgeworfen wird, gegen eine 100 Mio. Euro Kaution freigelassen wird und offenbar nie vor Gericht kommt? Oder wie unabhängig ist die österreichische Bundesregierung, wenn SPÖ-Bundeskanzler Faymann bekanntlich wie sein Vorgänger Gusenbauer dem größten Boulevardmedium des Landes sogar schriftlich seine Loyalität versichert hat und nach wie vor (z.B. aktuell Berufsheer und Atomkraft) jederzeit brav das vertritt, was ihm die “Kronenzeitung” thematisch vorgibt?

Natürlich geht es in der Politik vielfach nicht nur um das Allgemeinwohl, sondern zu oft auch um eigene Interessen. Dennoch ist so mancher mediale Schnellschuss unberechtigt. Denn auch hier könnte man gewissen Medien System, Taktik und Boshaftigkeit unterstellen, wenn dauernd fast ausschließlich ÖVP-Politiker in ein schlechtes Licht gerückt werden, während ranghohe SPÖ-Funktionäre in ähnlichem Umfeld nicht mal erwähnt werden. So wird beispielsweise immer wieder ex-ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel medial gescholten, weil er Aufsichtsrat beim deutschen Energieriesen RWE ist, der unter anderem (!) auch Amtomkraftwerke betreibt, der aber auch am österreichischen Kelag-Konzert beteiligt ist. Da er sich bekanntlich nie entgegen des österreichischen Konsenses in punkto Atomenergie geäussert hat, spricht meines Erachtens auch nichts gegen diese seine berufliche Tätigkeit, zumal auch viele andere Abgeordnete aller österreichischen Parteien auch anderen Berufen nachgehen.

Dass ex-SPÖ-Kanzler Viktor Klima im VW-Konzern führend tätig ist, ex-SPÖ-Bundeskanzler Vranitzky für die WestLB tätig war und zudem Aufsichtsrat der Magna und der TUI ist, ex-SPÖ-Bundeskanzler Gusenbauer sogar die Hypo Alpe Adria “beraten” hat und jetzt Aufsichsratvorsitzender der Strabag ist, stört die selbsternannten Aufdecker offenbar nicht. Und dass der derzeit wieder von allen Medien hofierte ex-SPÖ-Vizekanzler Hannes Androsch seinerzeit über ähnliche Skandale wie die aktuellen gestürzt ist, scheint auch vergessen.

Was jetzt aber jedenfalls geschehen muss, ist die Gesetze gegen Korruption (gerade durch Parlamentarier) zu verschärfen und die verpflichtende Veröffentlichung von größeren Parteispenden vorzuschreiben. Es muss mehr Transparenz in die Politik. Und natürlich darf es auch Lobbyisten geben, die Interessen (hoffentlich im Sinne des Gemeinwohls)  vertreten. Jedoch müssen jene klar auch als solche auftreten und es darf kein Geld fließen, um Mandatare günstig zu stimmen.

Die Politik muss sauber werden, damit man auch wieder glauben kann, dass die gewählten Volksvertreter ihrem Namen und ihrem vom Volk verliehenen Namen auch gerecht werden.

Dienstag, 1. März 2011, von Elmar Leimgruber

Neu: Bei Stelleninseraten muss Mindestentgelt angegeben werden

Ab sofort (März 2011) muss in jeder Stellenanzeige stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird. Darauf weist die Arbeiterkammer hin. Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur zur Orientierung: Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und Vordienstzeiten können dem Inserat in der Regel nicht entnommen werden. Entspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, gibt es Sanktionen, warnt die AK.

Beim erstmaligen Verstoß gegen das Gebot der „diskriminierungsfreien Stellenausschreibung“ erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können Stellenbewerber oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen. Bis 1.1.2012 gibt es allerdings noch eine Toleranzfrist. Wer dann noch beim Inserieren “patzt”, muss mit Sanktionen rechnen.

Das Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel durch Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif. Ist Berufserfahrung Voraussetzung für die ausgeschriebene Position, muss das klar bei der im Inserat angeführten Entlohnung enthalten sein. Und weiss der Arbeitgeber (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden, betont die Arbeiterkammer.

 

Mittwoch, 16. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

Nachträgliche Spesen bei Bankverträgen sind zustimmungspflichtig

Banken dürfen bei bestehenden Verträgen keine neuen Spesen einseitig einführen. Auch dürfen Zinsen und Gebühren weder willkürlich erhöht noch gesenkt werden. Darauf weist die Arbeiterkammer (AK) hin. Eine Bank kann zwar einen bestehenden Vertrag ändern – dazu ist aber die Zustimmung des Kunden nötig. Dies betrifft sowohl die Zinsen als auch die Gebühren: Bei bestehenden Kreditverträgen dürfen die Banken nicht beliebig an der Zinsenschraube drehen. Die Zinsanpassung ist in der Zinsanpassungs-Klausel vertraglich genau geregelt. Die Kredit-Zinssätze sind an den Geld- und Kapitalmarkt gebunden. Das heißt: Kredit-Zinsänderungen nach oben und unten dürfen nur dann sein, wenn sich die im Vertrag definierten Zinssätze ändern – das sind meist der Euribor und die SMR (Sekundär-Marktrendite). Und auch die Spesen des Kreditvertrages, etwa Kontospesen, dürfen sich nur imvertraglich vereinbarten Ausmaß erhöhen (etwa mit Indexbindung), so die AK.

Bei bestehenden Gehalts, Pensions- oder Jugendkonten dürfen die Zinsen und Spesen ebenfalls nicht willkürlich geändert werden laut Konsumentenschutzgesetz. Änderungen bei Überziehungs- und Pluszinsen können nur auf Grund vertraglicher Zinsanpassungsklauseln erfolgen. Kontospesen, die dauernd verrechnet werden wie Zeilengebühr oder Kontoführungsgebühr, dürfen nicht über die allgemeine Preissteigerung hinaus erhöht werden. Eine Bank kann auch grundsätzlich keine neuen Gebühren bei bestehenden Konten einseitig einführen, etwa eine Bankomatbehebungsgebühr. Die Ausnahme wäre dazu eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen. Im Zweifelsfall sollte die Vertragsänderung geprüft werden, etwa in der AK Konsumentenberatung.

Bei Sparbüchern sind die Zinsen ebenfalls genau geregelt. Bei den fix verzinsten Spareinlagen gibt es ohnehin keine Zinsänderung während der Bindungsdauer. Bei den variablen Zinsen unterliegen die Zinsen den Zinsanpassungsklauseln. Banken können aber bei neuen Sparbüchern eine Schließungsgebühr verrechnen, wenn das Sparbuch aufgelöst wird. Bei bestehenden Sparbüchern ist die nachträgliche einseitige Einführung der Gebühr nicht möglich. Das bestätigt auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes.

Eine AK-Checkliste für Neuabschlüsse von Girokonten ist hier downloadbar, eine für Sparbücher hier und eine für Kreditabschlüsse hier.

Dienstag, 4. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

AK-Test: Ratenzahlung ist zu teuer

Die Werbung hält allzu oft nicht, was sie verspricht, warnt die Arbeiterkammer (AK)

Die Zinsen für Ratenzahlung bei Versandhäusern, Möbelhäusern, Elektrofach- und Baumärkten sind im Vergleich zu 2008 teils stark gestiegen. Die effektiven Jahreszinssätze (inklusive aller Kosten) machen bis zu knapp 22 Prozent aus. Dies geht aus einem Test der Arbeiterkammer (AK) hervor. Demnach klingen Werbeaussagen wie “Heute kaufen, später zahlen” zwar gut, aber letztendlich gehören Ratenkäufe zu den teuersten Krediten überhaupt. Die AK hatte im Oktober/November bei 16 Versand-, Möbelhäuser, Elektrofach- und Baumärkte umfassend bezüglich Zahlungsmodalitäten getestet.

Der Wohnzimmerverbau kostet 2.500 Euro – alles kein Problem mit Teilzahlung, heisst es da: Die Werbebotschaften versprechen viel: “Maßgeschneidert”, “Flexibel”, “Schnell”, “Unbürokratisch”, “Einfach und bequem”. Und bei den Konditionen wird versprochen:  “Raten inklusive aller Gebühren und Versicherungen”, “ohne bankübliche Kreditgebühren und ohne jegliche Kosten” oder “Null-Prozent-Sollzinssatz”.

Tatsächlich aber ist Teilzahlung teuer: Versandhändler verlangen an Effektivzinsen fast 22 Prozent, Baumärkte 11,79 bis 13,95 Prozent, Elektrofachmärkte 12,93 Prozent und Möbelhäuser 11,74 bis 13,34 Prozent. Im Vergleich dazu sind die Zinsen für einen Konsumkredit niedriger – 5,3 bis 8,4 Prozent Effektivzinsen. “Ein Vergleich zum letzten AK Test aus 2008 zeigt zudem: Die Ratenzahlungszinsen sind teils massiv angehoben worden, obwohl das allgemeine Zinsniveau gesunken ist”, kritisiert kritisiert Gabi Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Noch kostspieliger wird es, wenn man mit seinen Raten in Zahlungsverzug kommt. Es kommen saftige Verzugszinsen von fünf Prozent im Jahr und zusätzliche Mahnspesen bis zu 15 Euro pro Mahnung hinzu. Wie die hohen Spesen entstehen, ist auch oft nicht nachvollziehbar: So werden aus Nominalzinssätzen von 5,29 Prozent -wohl wegen der zusätzlichen Kosten wie Kontoführungs-, Bearbeitungs- oder Rechtsgeschäftsgebühren- plötzlich 11,79 Prozent effektive Zinsen.

Die Informationen auf den Homepages lassen zu wünschen übrig: Nur sechs von 16 Anbietern schreiben auf ihren Seiten den effektiven Jahreszinssatz an. Über Rechtgeschäfts-, Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren wird kaum informiert. Die Geschäftsbedingungen zur Teilzahlung haben nur ein Viertel der Anbieter auf ihren Seiten.

Die AK rät daher beim Kauf auf Raten immer nachzufragen, wie hoch der Gesamtbetrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt. Denn wer auf Raten kauft, zahlt teuer drauf wegen der hohen Zinsen. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse sind hier online abrufbar.

Freitag, 17. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Über die Autofahrer als Melk-Kuh aller (Info und Kommentar)

Nachtverkehr am Wiener Ring

Wer als Autofahrer in den letzten Tagen die nach oben steigenden Spritpreise wahrgenommen hat, dachte vielleicht daran, dass die Regierung ja eine Erhöhung der Benzinpreise durch Steuern beschlossen hat. Doch falsch gedacht: Das mit der Spritsteuererhöhung stimmt zwar, aber das kommt erst noch auf uns zu: Durch die Erhöhung der Mineralölsteuer werden ab Jänner um vier Cent je Liter Benzin und um fünf Cent je Liter Diesel (ohne Mehrwertsteuer) eingehoben. Aber jetzt schon ist Eurosuper um 8,8 Prozent (9,9 Cent) teurer als im Dezember des Vorjahres. Diesel kostet um 12,9 Prozent (13,2 Cent) mehr als im Dezember 2009. Das zeigt eine bundesweite AK Treibstoffpreis-Analyse von Anfang Dezember bei 1.474 Tankstellen.

Die Arbeiterkammer (AK) fordert daher jetzt eine sozial gerechte Pendlerpauschale und dass die bisherigen Freibeträge in Absetzbeträge umgewandelt werden. So würden auch jene entlastet, die weniger verdienen. Außerdem soll es bei den Spritpreisen mehr Klarheit geben. Bei der neuen Spritpreis-Verordnung ist der geplante neue Preisänderungs-Zeitpunkt zwölf Uhr nicht konsumentenfreundlich. Die AK verlangt neun Uhr – da hier der Spielraum für Preissenkungen bis hin zum Abend länger ist. Denn die Autofahrer haben sich jetzt schon daran gewöhnt, dass die Spritpreise abends am niedrigsten sind und so ihr Tankverhalten darauf abgestellt, sagt die AK.

Damit die Konsumenten noch mehr Klarheit bei den Spritpreisen haben, verlangt die AK eine bundeseinheitliche Produktenreihenfolge und Mindestschriftgröße an den Anzeigetafeln. Außerdem soll ein tägliches Spritpreis-Monitoring beim Wirtschaftsministerium eingeführt werden. Vor den Feiertagen sollte zudem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Preispolitik der Mineralölfirmen genauer unter die Lupe nehmen, zum Beispiel durch Einrichtung eines “Feiertagszuschlag-Monitors”.

Die AK Treibstoffpreis-Analyse zeigt zudem: Diskonter sind günstiger als Markentankstellen: 3,3 Cent pro Liter bei Super und 3,7 Cent bei Diesel. Und an den Autobahn-Tankstellen sind die Preise extrem hoch – wenn möglich, sollten hier Stopps vermieden werden: hier beträgt der Preisunterschied 9 bzw. 10 Cent, was bei einer Tankfüllung bis zu 6 Euro mehr kosten kann, so die AK.

Die durchschnittlichen Preisunterschiede zwischen den “günstigeren” Bundesländern (Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Wien) und den teuersten Bundesländern (Vorarlberg und Tirol) betragen bei Eurosuper drei Cent pro Liter und bei Diesel 3,6 Cent pro Liter. Auch innerhalb von Wien und sogar innerhalb einzelner Bezirksgrenzen in Wien  sind die Preisunterschiede groß:

Autofahrer können sich bei Eurosuper zwischen dem teuren ersten Bezirk und dem fünften Bezirk 17,5 Cent pro Liter sparen, bei Diesel 19,2 Cent pro Liter. Innerhalb des zehnten Bezirks zum Beispiel gibt es für Eurosuper einen Preisunterschied bis zu 14 Cent pro Liter – immerhin mehr als acht Euro für eine Tankfüllung. Bei Diesel beträgt die Preisdifferenz allein im ersten Bezirk bis zu 16 Cent pro Liter – also fast zehn Euro für einen Tank.

ÖBB City Shuttle in Wien Meidling

Und hier gibts nun meinen Senf dazu:

Zum einen halte ich die Erhöhung der Sprit-Steuer  -wie bereits kommentiert- zwar für schmerzhaft, aber vor allem in Zeiten des Sparens nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch für gerecht: Wer mehr mit dem Auto unterwegs ist, bezahlt auch mehr. Andererseits: Will man nicht nur mehr Steuern eintreiben, sondern auch was für die Umwelt (und nein liebe Grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou: Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in Wien schützen nicht die Umwelt, sondern führen zur Dauerumweltbelastung durch Stau; und vor allem: Taxis sind keine zu fördernden öffentlichen Verkehrsmittel!) tun, ergibt es nicht wirklich einen Sinn, die Vielautofahrer mit Penderpauschalen zu belohnen. Da wäre es viel sinnvoller zu überprüfen, wer das Auto für die Fahrt in die Arbeit auch tatsächlich benötigt:

Wer eine Pendlerpauschale benötigt, weil auf der entsprechenden Strecke keine öffentlichen Verkehrsmittel in vernünftigen pendlerfreundlichen Intervallen verkehren können, braucht natürlich finanzielle Entlastungen. In allen anderen Fällen gehören zunächst die öffentlichen Verkehrsmittel massiv ausgebaut (hier müssen -bestensfalls durch die AK finanzierte sinnvolle Bedarfsanalysen her) und deren Intervalle den Bedürfnissen der Pendler angepasst. Dass Zug- und Bus-Strecken eingespart werden, ist aber oft gerade dort nicht nachvollziehbar, wo der Bedarf für Öffis zwar gegeben wäre, sie aber mangels sonderbarer Fahrtzeiten und Intervalle und anderer Anreize dennoch nicht genützt werden. Da muss sich ernsthaft und nachhaltig was ändern, übrigens auch was die vielen -dank gut ausgebautem Öffinetz- keinesfalls notwendigen (weil weder für Transporte benötigt, noch das passende Öffi fehlt) Autofahrten in Wien selbst betrifft.

Wo aber genügend -auch zeitlich passende- öffentliche Verkehrsmittel auf der Strecke vorhanden sind, und der Pendler zudem keinen “fahrenden” Beruf ausübt, gehören die Pendlerpauschalen gestrichen: Das klingt zwar hart, halte ich aber für richtig: Wer zwar die öffentlichen Verkehrmittel als Pendler benützen kann (weil ideale Intervalle und Abfahrszeiten gegeben sind) und ohne Notwendigkeit (das wären z.B. für Transporte) das eigene Auto für den Weg in die Arbeit verwendet, sollte dafür nicht auch noch mit einer Pendlerpauschale belohnt werden. Das ist zwar hart, halte ich aber für richtig so: Wer freiwillig nicht auf Bahn und Bus umsteigt, zahlt auch voll.

Und nun zum eigentlichen Spritpreis zurück: Es fällt echt schon auf, dass immer dann, wenn im Sommer die Hauptreisezeit beginnt oder im Winter die Kälte einbricht, aus heiterem Himmel die Spritpreise steigen. Und dies hat sehr oft nicht, wie man vermuten möchte, mit einer Erhöhung des Rohölpreises zu tun, sondern -wie es von Seiten der Erdöl-Firmen heisst- mit der steigenden Nachfrage.

Für mich klingt das zynisch, auch wenn Wirtschaft leider oft so funktioniert: Brauchst du etwas Sprit, zahlst du den üblichen Preis, brauchst du mehr Sprit, zahlst du pro Liter mehr und brauchst du ihn wirklich, dann zahlst du dich dumm und dämlich. Aber so kanns einfach nicht sein, vor allem nicht bei einem alltäglichen Gut: Es wäre ja auch undenkbar, dass die Preise für Milch und Brot dann steigen, wenn man besonders hungrig ist. Hier müsste der Wirtschaftsminister regulierend eingreifen und genau solches Ausbeuten der Bevölkerung durch die Erdölfirmen gesetzlich unterbinden. Auch hier gehe ich also mit meinem Standpunkt weiter als die Arbeiterkammer.

Einer Meinung bin ich hingegegen mit deren Forderung, dass die Preisschilder der Tankstellen einheitlich grösser sein müssen und dass -nicht wie jetzt vorgesehen- erst nach 12 Uhr der Sprit nicht mehr erhöht werden darf, sondern bereits ab 9 Uhr: das wäre wirklich konsumentenfreundlich. Dass aber die Autofahrer -wo man in Österreich zunächst schon durch die NOVA (“Luxus”-Steuer beim Kauf eines Fahrzeuges) bestraft wird und jetzt zudem die Spritsteuer erhöht wird- auch von Seiten der Erdölindustrie immer dann besonders abgezockt wird, wenn man den Sprit am nötigsten hat, das ist untolerierbar und muss ein Ablaufdatum haben.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Mittwoch, 24. November 2010, von Elmar Leimgruber

AK empfiehlt: Preise vergleichen beim Spiele-Kaufen

Spielemesse Game City im Wiener Rathaus
Foto: Leimgruber

Die Preisunterschiede bei Karten- und Gesellschaftsspielen sind beachtlich. Dies geht aus einem Preistest der Arbeiterkammer (AK) bei 38 Karten- und Gesellschaftsspielen vom November in 14 Geschäften in Wien hervor. Konsumenten müssen demnach für ein und dasselbe Spiel mit Preisunterschieden bis zum Zweifachen rechnen.

“Egal ob “UNO”, “Rommé, Canasta, Bridge”, “DKT” oder “Fluch der Karibik” – die Preise bei den Spielen können erheblich differenzieren”, sagt AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina. Bei Gesellschaftsspielen gibt es für ein und dasselbe Spiel Preisunterschiede bis zu 189 Prozent!

So kostet etwa das Spiel von Parker “Fluch der Karibik” (inklusive zwei DVDs) je nach Geschäft 19 (Aktionspreis) bis knapp 55 Euro. Das Spiel des Jahres 2009 “Dominion” wird um fast 18 (Aktion) bis fast 40 Euro verkauft. “Das ist eine Preisdifferenz von 122 Prozent”, rechnet Delapina vor.

“Auch bei den Kartenspielen macht sich ein Preisvergleich bezahlt”, rät xxx. Für das Kartenspiel “Rommé, Canasta, Bridge” von Piatnik verlangen die Geschäfte fast fünf (Aktion) bis 10,50 Euro. Das ist eine Preisdifferenz von rund 112 Prozent! Das Kartenspiel “UNO” von Mattel gibt es von fast sechs bis zehn Euro. “DKT – Das Original” können Konsumenten je nach Geschäft um knapp 18 bis 30 Euro kaufen. “Beide Spiele können im schlimmsten Fall also um bis zu zwei Drittel mehr ausmachen”, sagt Delapina.

Der AK Preistest zeigt auch: Bei den Handelsketten kosten die Spiele um durchschnittlich 6,5 Prozent weniger als in den Fachgeschäften. “Im Fachgeschäft gibt es aber eine größere Auswahl an Spielen und eine persönliche Beratung”, sagt Delapina. “Preisvergleiche zahlen sich in jedem Fall aus”, empfiehlt die AK Expertin, “denn freilich ist das eine oder andere Spiel auch im Fachhandel günstiger.” Die AK testete in elf Spielwaren-Fachgeschäften (wie Toys “R” Us, Bannert, Heinz) und drei Handelsketten (Interspar, Müller, Thalia).

Mittwoch, 3. November 2010, von Elmar Leimgruber

AK fordert: Stoppt die Handy-Nebenspesen!

Einen regelrechten “Dschungel an Nebenspesen”ortet die Arbeiterkammer (AK). Demnach reicht es nicht, Grundgebühren und Minutenentgelte der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Nebenspesen fallen oft schon automatisch mit dem Vertragsabschluss an, zum Beispiel Kosten für die Aktivierung oder die SIM-Karten-Überlassung. Der Vielfalt an Handy-Nebenspesen sind keine Grenzen gesetzt. Die AK fordert daher: Stopp den vielen Handy-Nebengebühren!

Ein Test der Konsumentenschützer bei sieben Anbietern bringt insgesamt 57 unterschiedliche Nebenspesen ans Tageslicht: Eine Zusendung der Papierrechnung kann laut AK 90 Cent bis zwei Euro kosten, Mahnspesen pro Rechnung 4,36 bis zehn Euro. Die Zahlscheingebühr kann zwei bis 3,20 Euro ausmachen. Für eine SIM-Sperre wegen nicht bezahlter Rechnungen verlangt die Mehrzahl der Anbieter 20 bis 30 Euro. Wer sein Wahlnetz wechseln möchte, zahlt bei drei Anbietern zehn bis 49 Euro. Bei vier Anbietern fallen zudem neben den üblichen Aktivierungskosten bis zu 50 Euro noch zehn Euro für die Überlassung der SIM-Karte an. Eine Wunschnummer schlägt sich mit 20 bis 200 Euro zu Buche.

Ein Muss sind etliche der Nebenspesen-Einfälle aber nicht: Bei vielen Einzelleistungen gibt es auch Anbieter, die auf die Extraverrechnung verzichten. “Oft ist es gar nicht eindeutig, ob sie tatsächlich verrechnet werden dürfen. Das muss dann meist erst gerichtlich geklärt werden.” erklärt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer: “So sind derzeit Verfahren anhängig, ob ein Zahlscheinentgelt gestattet ist.”

Die AK empfiehlt daher: Fragen Sie schon vor Vertragsabschluss nach, welche Nebenkosten anfallen können, etwa für die SIM-Karte und die Aktivierung. Eine Alternative zum oft kostenpflichtigen Versand von Papierrechnungen gibt es: Sie haben Anspruch auf die kostenlose Postzusendung des Einzelentgeltnachweises, der die Details zu den einzelnen Verbindungen enthält. Und: Pünktlich zahlen lohnt sich! Denn eine verspätete Zahlung einer Rechnung kann teuer kommen.

Die vollständige Studie der Arbeiterkammer zu diesem Thema ist hier downloadbar.

Donnerstag, 2. September 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeitszeugnis darf Erlangen einer neuen Stelle nicht erschweren

Die aktuelle “Schluck die Krot net” -Aktion der AK

Ein Dienstzeugnis ist oft entscheidend, ob man eine neue Arbeitstelle erhält oder nicht und daher darf es laut Arbeiterkammer (AK) per Gesetz in Inhalt und Form nichts enthalten, was es Arbeitnehmern erschwert, einen neuen Job zu bekommen. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber – hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen – eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht. “Mitunter sind diese Geheimcodes nur für geübte Augen zu entschlüsseln”, erklärt AK Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer und empfiehlt eine Überprüfung durch die AK.

Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis). Die Kosten der Ausstellung hat der Arbeitgeber zu tragen. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben. Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (sgn. qualifiziertes Dienstzeugnis).

Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor, das allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten hat. Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten aufzulisten. Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessensvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich ein “Pferdefuß” darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis ist hier downloadbar, ein einfaches Dienstzeugnis hier.
Und hier noch die häufigsten 10 Geheimcodes und ihre Übersetzung:

1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich
Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: Mitarbeiter, die laut Dienstzeugnis “zur vollsten Zufriedenheit” gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.

2. “Frau M. hat sich stets bemüht”
Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.

3. “Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… ”
Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.

4. “Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt …”
Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.

5. “Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht”
Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.

6. “Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen”
Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.

7. “Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt”
Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.

8. “Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache”
Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.

9. “Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei”
Klartext: Er tratscht viel.

10. “Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein”
Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.

Dienstag, 10. August 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer fordert 1300 Euro Mindestlohn

Die oberösterreichische Arbeiterkammer (AK) fordert einen kollektivvertraglich geregelten Mindestlohn von 1.300 Euro, um die Massenkaufkraft zu stärken, denn “in Österreich sind 247.000 Menschen armutsgefährdet, obwohl sie arbeiten”. Mit Mindestlöhnen werde Armut verhindert, die Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen verringert und die private Nachfrage angekurbelt, sagen die Befürworter. Höhere Mindestlöhne wirkten zudem durch die Stärkung der Massenkaufkraft sogar beschäftigungsfördernd, verspricht die AK.

Die Behauptung der Gegner, dass Mindestlöhne negative Beschäftigungseffekte haben und der Niedriglohnsektor ein Sprungbrett in höher entlohnte Beschäftigung bedeute, sei mittlerweile durch mehrere Studien widerlegt. Trotzdem wurde die Senkung der Mindestlöhne in einigen Ländern als gezieltes Instrument zur Bekämpfung der Krise gefordert. “Tatsächlich sind aber jene Länder, die 2009 die Mindestlöhne angehoben haben, teilweise besser über die Krise hinweggekommen, als jene, die auf der Bremse standen”, argumentiert AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 1.300 Euro sei daher “nicht nur verteilungspolitisch gerecht, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll”.

Mindestlöhne seien zudem die einfachste Variante, Arbeitnehmern/-innen ein ausreichendes Einkommen zu ermöglichen. Bei Kombilohnmodellen hingegen bestünde die Gefahr, dass Arbeitgeber/-innen Kosten auf die öffentliche Hand abwälzen. “Damit wird die verteilungspolitische Auseinandersetzung von der betrieblichen Ebene hin zum Wohlfahrtsstaat verlagert. Die Betriebe versuchen, sich aus ihrer Verantwortung für Einkommensgerechtigkeit zu stehlen”, kritisiert Kalliauer. Damit zudem auch Personen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen profitieren können, müssten auch die Rahmenbedingungen der Mindestlohnbestimmungen verbessert werden. Es sei höchste Zeit, den Arbeitnehmerbegriff an die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. “Verstärken könnte man die Wirkung von Mindestlöhnen im Hinblick auf eine gerechtere Einkommensverteilung durch mehr Einkommenstransparenz”, so Kalliauer.