Mit ‘Mindestsicherung’ getaggte Artikel

Dienstag, 10. August 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer fordert 1300 Euro Mindestlohn

Die oberösterreichische Arbeiterkammer (AK) fordert einen kollektivvertraglich geregelten Mindestlohn von 1.300 Euro, um die Massenkaufkraft zu stärken, denn “in Österreich sind 247.000 Menschen armutsgefährdet, obwohl sie arbeiten”. Mit Mindestlöhnen werde Armut verhindert, die Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen verringert und die private Nachfrage angekurbelt, sagen die Befürworter. Höhere Mindestlöhne wirkten zudem durch die Stärkung der Massenkaufkraft sogar beschäftigungsfördernd, verspricht die AK.

Die Behauptung der Gegner, dass Mindestlöhne negative Beschäftigungseffekte haben und der Niedriglohnsektor ein Sprungbrett in höher entlohnte Beschäftigung bedeute, sei mittlerweile durch mehrere Studien widerlegt. Trotzdem wurde die Senkung der Mindestlöhne in einigen Ländern als gezieltes Instrument zur Bekämpfung der Krise gefordert. “Tatsächlich sind aber jene Länder, die 2009 die Mindestlöhne angehoben haben, teilweise besser über die Krise hinweggekommen, als jene, die auf der Bremse standen”, argumentiert AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 1.300 Euro sei daher “nicht nur verteilungspolitisch gerecht, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll”.

Mindestlöhne seien zudem die einfachste Variante, Arbeitnehmern/-innen ein ausreichendes Einkommen zu ermöglichen. Bei Kombilohnmodellen hingegen bestünde die Gefahr, dass Arbeitgeber/-innen Kosten auf die öffentliche Hand abwälzen. “Damit wird die verteilungspolitische Auseinandersetzung von der betrieblichen Ebene hin zum Wohlfahrtsstaat verlagert. Die Betriebe versuchen, sich aus ihrer Verantwortung für Einkommensgerechtigkeit zu stehlen”, kritisiert Kalliauer. Damit zudem auch Personen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen profitieren können, müssten auch die Rahmenbedingungen der Mindestlohnbestimmungen verbessert werden. Es sei höchste Zeit, den Arbeitnehmerbegriff an die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. “Verstärken könnte man die Wirkung von Mindestlöhnen im Hinblick auf eine gerechtere Einkommensverteilung durch mehr Einkommenstransparenz”, so Kalliauer.

Dienstag, 16. März 2010, von Elmar Leimgruber

Es gibt keine Wahl zwischen Arbeit und Mindestsicherung (Info+Kommentar)

Die österreichische Bundesregierung hat bei der heutigen Sitzung des Ministerrates für Menschen in Notlagen die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 744 Euro für Singles und 1116 für Paare (zuzüglich 134 Euro pro Kind) monatlich beschlossen. Zudem sollen künftig alle Bezieher von (das sind derzeit etwa 270.000 Menschen) Sozialhilfe, Notstandshilfe und anderen Sozialleistungen für die Ärmsten eine Krankenversicherung erhalten. Aber: “Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen Arbeit und Mindestsicherung”, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) beim anschließenden Pressefoyer:

Das Ziel einer Mindestsicherung könne niemals sein, dass jemand ohne Arbeit lebe, denn “Arbeit ist für Selbstwertgefühl und Menschenwürde unerlässlich.” Die Mindestsicherung sei eine konkrete Maßnahme zur Armutsbekämpfung, aber auch zur Wiedereingliederung von Menschen in den Prozess der Erwerbsarbeit, erklärte der Kanzler.

Im Falle einer Nichtbereitschaft zum Arbeiten können künftig alle Bezüge gestrichen werden. Zudem dürfen Bewerber nur ein “Vermögen” bis zu einer Höhe von 3720 Euro besitzen und “unangemessene” Wohnungen und Autos (sofern sie nicht arbeitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung benötigt werden) müssen veräussert werden, bevor man eine solche Grundsicherung beziehen kann.

“Der Termin 1. September kann sicher eingehalten werden, wenn das nötige Wollen dahinter steht”, betonte indes Caritas-Präsident Franz Küberl und appellierte an die Länder, die Sorgen und Nöte der ärmsten Menschen in Österreich ernst zu nehmen und keine weitere Verzögerungen bei der Einführung der Mindestsicherung zuzulassen. Alles andere als Einführung mit 1. September wäre “Bankrotterklärung für den Föderalismus”, sagte Küberl.

Einen Grossteil der Kosten (etwa 160 Mio. Euro ) der bedarfsbedingten Mindestsicherung wird der Bund übernehmen, der Beitrag der Länder ist mit maximal 50 Mio. Euro begrenzt. Nach der Zustimmung zur Mindestsicherung durch die Bundesregierung sind nun noch die entsprechenden Beschlüsse der Länder ausständig, damit das Gesetz mit 1. September in Kraft treten kann.

Wer kann schon eindeutig nachweisen, ob zwei in einem Haushalt Lebende tatsächlich ein Paar sind oder sich nur aus Kostengründen eine gemeinsame Wohnung mieten? Aber eines ist klar: Wer wirklich und erwiesenermassen arm ist, darf auch in harten Zeiten nicht an unserem Sozialsystem scheitern. Und die Krankenversicherung für alle ist jedenfalls sehr lobenswert und vorbildlich.

Vorausgesetzt, dass garantiert ist, dass die neubeschlossene bedarfsorientierte Mindestsicherung dem Sozialmissbrauch nicht noch mehr Tür und Tor öffnet, begrüsse ich diese ausdrücklich.

Sonntag, 17. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Jobs schützen nicht vor Armut: AK fordert Mindestsicherung

230.000 Menschen in Österreich sind von Armut betroffen, obwohl sie einen Arbeitsplatz haben. Dies erklärte AK-Präsident Herbert Tumpel bei der AK-Veranstaltung “Working Poor – Wege aus der Armut sind Wege aus der Krise”. Immer mehr Menschen müssen in prekären Verhältnissen arbeiten, die ihnen kein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Es sei dringend an der Zeit, jene zu unterstützen, die von ihrer Arbeit nicht leben können: “Wir müssen jene, die an den gesellschaftlichen Rand gedrängt wurden, wieder vom Rand, von der Armut und der Armuts-Gefährdung wegholen. Das beste Mittel dagegen sind qualitativ hochwertige, gut bezahlte Arbeitsplätze”, sagte Tumpel, der eine fairere Verteilung des Wohlstands und bessere Bedingungen für Menschen im Niedriglohnbereich fordert.

Der AK Präsident fordert auch erneut die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung: Die Detailverhandlungen zwischen Bund und Ländern müssen rasch geführt und abgeschlossen werden: “Wir brauchen die Existenzsicherung durch die Mindestsicherung. Nur damit ist es möglich, die akute Notlage vieler tausenden Menschen wirksam zu bekämpfen.

Die sogenannte “Wirtschaft” fordert hingegen seit Jahren, einerseits die Sozialabgaben zu senken und andererseits Jobs zu ermöglichen, bei denen die Arbeitgeber so viel wie möglich profitieren, aber so wenig wie möglich zahlen müssen.

Es wird Zeit, die sich beide Seiten zusammensetzen und sich gegenseitig ausgiebig informieren und eine gemeinsame Vorgehensweise beschliessen.

Aber eines muss klar sein: Ein finanzieller Mindeststandard für alle muss immer wichtiger sein als Unternehmensprofit, vor allem im heurigen Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung.



Freitag, 22. Dezember 2006, von Elmar Leimgruber

Gute politische Nachrichten

Es gibt sie tatsächlich: gute vorweihnachtliche Nachrichten und dies ausgerechnet von Seiten der Politik:

- SPÖ und ÖVP haben sich geeinigt: Jeder Mensch in Österreich soll künftig eine Grundsicherung in Höhe von 726 Euro erhalten. Und der kollektivvertraglich geregelte Mindestlohn soll künftig 1000 Euro betragen. Das nenne ich sozialen Fortschrift.

- Die beiden österreichischen Großparteien haben zudem beschlossen, dass das Rauchen in der Gastronomie künftig nur noch in eigens dafür vorgesehenen Räumen möglich sein wird. Endlich kann man also sein Essen in Gastbetrieben ohne lästigen Rauch genießen.