Mit ‘Interessensvertreter’ getaggte Artikel

Donnerstag, 12. Mai 2011, von Elmar Leimgruber

EU-Parlament und -Kommission beschließen gemeinsames Lobbyisten-Register

Künftig müssen EU-Abgeordnete im Anhang ihrer legislativen Berichte einen “”legislativen Fußabdruck” hinterlassen, also ihre Kontakte zu Lobbyisten nennen: Das EU-Parlament hat am 11. Mai 2011 einem gemeinsamen Register von Parlament und EU-Kommission für Lobbyisten und andere Interessengruppen zugestimmt. Zudem wird der Ministerrat aufgefordert, an dem Register teilzunehmen, das nach Ansicht der Abgeordneten verpflichtend sein sollte. Parlament und Kommission konnten sich jedoch nicht drüber einigen, dass die Registrierung verpflichtend wird. Um eine Akkreditierung im Europäischen Parlament zu erhalten, bleibt eine Registrierung allerdings zwingend notwendig.

Ein gemeinsames Register der beiden Institutionen wird nach Ansicht der Abgeordneten die Transparenz erhöhen. Da alle Informationen an einem Ort gefunden werden können, sind die Bürger leichter in der Lage festzustellen, welche Akteure sich in Kontakt mit den Organen befinden. Das System wird auch die Aufgaben der Interessenvertreter erleichtern, die sich lediglich einmal registrieren müssen.

Das sogenannte “Transparenz-Register” wird die beiden bereits existierenden Register, eines des Parlaments und eines der Kommission, zu einem gemeinsamen Register zusammenführen. Dies haben beide Institutionen im November 2010 beschlossen. Der Änderung des Namens des Registers in “Transparenz-Register” – anstelle des ursprünglichen Namens “Lobbyisten-Register” – wird es etwa Denkfabriken (“think tanks”) oder Organisationen, die Kirchen oder religiöse Gemeinschaften repräsentieren, leichter machen, dem Register beizutreten.

“Das Transparenz-Register ist ein wichtiger Schritt vorwärts in unserem Kampf für eine saubere und verantwortliche Entscheidungsfindung in der Europäischen Union. Wir brauchen Überzeugungsarbeit und Lobbygruppen, um zu wissen, welche Auswirkungen unsere Gesetzgebung auf verschiedene Gruppen von Menschen und Unternehmen haben könnte, aber wir müssen sicher stellen, dass niemand Entscheidungen durch unerlaubte Mittel beeinflusst”, sagte Parlamentspräsident Jerzy Buzek. Der Berichterstatter Carlo Casini (EVP, Italien) sagte in der Debatte am Dienstag, dass die angenommenen Texte “ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz sind”. Er fügte hinzu, dass dies ein eindeutiger Hinweis auf unsere Verpflichtung zu den Werten der Transparenz sei.

Das EU-Parlament hat seit 1998 ein Lobbyregister, die Kommission seit 2008. In einer Entschließung aus dem Jahr 2008 hat das Parlament ein gemeinsames Register gefordert, auch für den Ministerrat. Parlament und Kommission haben anschließend eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, und sich im November 2010 auf die Modalitäten eines gemeinsamen Registers geeinigt. Das gemeinsame Register soll im Juni 2011 online zugänglich sein.

Beide Berichte wurden per Handzeichen angenommen.

Donnerstag, 2. September 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeitszeugnis darf Erlangen einer neuen Stelle nicht erschweren

Die aktuelle “Schluck die Krot net” -Aktion der AK

Ein Dienstzeugnis ist oft entscheidend, ob man eine neue Arbeitstelle erhält oder nicht und daher darf es laut Arbeiterkammer (AK) per Gesetz in Inhalt und Form nichts enthalten, was es Arbeitnehmern erschwert, einen neuen Job zu bekommen. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber – hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen – eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht. “Mitunter sind diese Geheimcodes nur für geübte Augen zu entschlüsseln”, erklärt AK Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer und empfiehlt eine Überprüfung durch die AK.

Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis). Die Kosten der Ausstellung hat der Arbeitgeber zu tragen. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben. Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (sgn. qualifiziertes Dienstzeugnis).

Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor, das allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten hat. Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten aufzulisten. Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessensvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich ein “Pferdefuß” darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis ist hier downloadbar, ein einfaches Dienstzeugnis hier.
Und hier noch die häufigsten 10 Geheimcodes und ihre Übersetzung:

1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich
Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: Mitarbeiter, die laut Dienstzeugnis “zur vollsten Zufriedenheit” gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.

2. “Frau M. hat sich stets bemüht”
Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.

3. “Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… ”
Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.

4. “Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt …”
Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.

5. “Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht”
Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.

6. “Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen”
Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.

7. “Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt”
Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.

8. “Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache”
Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.

9. “Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei”
Klartext: Er tratscht viel.

10. “Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein”
Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.