Mit ‘Sparbuch’ getaggte Artikel

Mittwoch, 31. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

31.10. ist Weltspartag: Kaum Zinsen für Sparer

Kaum Süßes, dafür eher noch Saures gibts für Sparer auch am heutigen 31.10., dem Weltspartag zu berichten: Auf Sparbücher, auf denen jederzeit abgehoben werden kann, gibt’’s im Schnitt nur ein Achtel Prozent Zinsen. Das belegt ein aktueller AK-Sparbuchzinsen-Test vom Oktober bei 28 Banken in Wien. Bei Direktbanken und Sparcards bekommt man demnach etwas mehr. Wer sein Geld für einen bestimmten Zeitraum binden möchte auf einem Kapitalsparbuch oder Festgeld, hat je nach Laufzeit und Betrag Zinsen von bis zu 3,07 Prozent.

Die Arbeiterkammer fordert daher: Die Sparbuchzinsen müssen angehoben werden, denn die Banken haben die Sparzinsen stärker abgesenkt als die Kreditzinsen. Das zeigt eine Statistik der Österreichischen Nationalbank. Außerdem verlangt die AK mehr Transparenz für Sparer: Einfache, überschaubare Sparprodukte und Klipp-und-Klar-Infos, also ein Produktinformationsblatt mit den Eckpunkten des Sparbuchvertrages.

Die Zinsen für jederzeit abhebbares Geld auf den Sparbüchern sind im Keller: 0,0625 (Bawag PSK) bis 2,1 Prozent (direktanlage.at, Mindesteinlage 5.000 Euro. Die Online-Bank hat eine Filiale und bietet Sparbücher an). Wer sein Sparbuch auflöst, werden zudem bis zu sieben Euro Schließungsspesen verrechnet. Von 16 Banken verrechnen fünf Institute keine Spesen bei der Schließung des Sparbuches.

Direktbanken bieten etwas mehr – im Schnitt 1,3 Prozent. Die Zinsen betragen für täglich fällige Spareinlagen 0,25 (Allianz Investmentbank, Allianz Top Cash) bis 2,1 Prozent (direktanlage.at, Online TopZins Konto, „Aktionszinssatz“ für Neukunden, Mindesteinlage 5.000 Euro). Konsumenten sollen zudem drauf schauen, ob es Aktionszinsen sind, empfiehlt die Arbeiterkammer (AK). Sie gelten nur kurz und/oder sind an Bedingungen geknüpft, etwa an Mindesteinlagen.

Bei den Sparcards gibt’’s im Schnitt 0,25 Prozent Zinsen. Die Sparkonten sind jedoch nicht für den Zahlungsverkehr geeignet. Die Einlagen sind tdafür aber äglich fällig. Die Zinsen machen 0,125 (Unicredit Bank Austria, ErfolgsCard; Erste Bank, s Komfort SparCard) bis 0,5 Prozent (Bawag PSK, ZinsvorteilsCard) aus. In der Regel gilt, je höher der angelegte Betrag, desto besser der Zinssatz.

Wer sich länger binden möchte und größere Beträge zum Sparen übrig hat, kann das mit einem Kapitalsparbuch oder Festgeld tun: Der Zinssatz für die gesamte Laufzeit ist hierbei fix. Ein laufendes Ansparen ist nicht möglich. Die Zinsunterschiede sind groß. So gibt es etwa für ein 12-monatiges Kapitalsparbuch Zinsen von 0,5 (Bank Winter) bis 1,75 Prozent (Deniz Bank Online-Festgeld/Sparbuch, Denzel Bank Online-Festgeld, Porsche Bank Direktsparen Fix, VakifBank Fixzins Vermögenssparbuch), für 36 Monate 0,5 (Bank Winter) bis 2,5 Prozent (Deniz Bank Online-Festgeld/Sparbuch), für 60 Monate bis zu 3,07 Prozent (Autobank Termineinlage).

Regelmäßiges (monatlich oder im Quartal) Geld ansparen geht mit dem Prämiensparbuch. Die Zinssätze sind variabel. Die Prämiensparbücher haben Laufzeiten von zum Beispiel zwei oder vier Jahren. Für zweijährige Prämiensparbücher etwa ist die Bandbreite beträchtlich: 0,125 (RLB NÖ Wien Mindesteinlage 30 Euro) bis 2,250 (Deniz Bank Mindesteinlage 100 Euro) Prozent.
Ber Vorsicht: Wer vorzeitig Geld abhebt oder das Sparbuch auflöst, bekommt deutlich weniger Zinsen!

Die Arbeiterkammer gibt folgende Empfehlungen:

- Vergleichen Sie die Sparzinsen. Verhandeln Sie mit Ihrer Hausbank über die Zinsen.

- Achtung vor Zinsfallen bei gebundenen Sparbüchern: Wenn Sie vorzeitig Geld abheben, lauert die Vorschuss-Zinsenfalle. Sie beträgt ein Promille pro Monat des abgehobenen Betrages.

- Achten Sie bei Sparcards auf anfallende Kosten wie Karten-, Kontoführungs- oder Behebungsgebühren am Schalter.

- Die Schließungsspesen bei der Auflösung eines Sparbuchs sind verhandelbar.

- Einen Zinsenvergleich bieter der AK Bankenrechner.

Mittwoch, 16. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

Nachträgliche Spesen bei Bankverträgen sind zustimmungspflichtig

Banken dürfen bei bestehenden Verträgen keine neuen Spesen einseitig einführen. Auch dürfen Zinsen und Gebühren weder willkürlich erhöht noch gesenkt werden. Darauf weist die Arbeiterkammer (AK) hin. Eine Bank kann zwar einen bestehenden Vertrag ändern – dazu ist aber die Zustimmung des Kunden nötig. Dies betrifft sowohl die Zinsen als auch die Gebühren: Bei bestehenden Kreditverträgen dürfen die Banken nicht beliebig an der Zinsenschraube drehen. Die Zinsanpassung ist in der Zinsanpassungs-Klausel vertraglich genau geregelt. Die Kredit-Zinssätze sind an den Geld- und Kapitalmarkt gebunden. Das heißt: Kredit-Zinsänderungen nach oben und unten dürfen nur dann sein, wenn sich die im Vertrag definierten Zinssätze ändern – das sind meist der Euribor und die SMR (Sekundär-Marktrendite). Und auch die Spesen des Kreditvertrages, etwa Kontospesen, dürfen sich nur imvertraglich vereinbarten Ausmaß erhöhen (etwa mit Indexbindung), so die AK.

Bei bestehenden Gehalts, Pensions- oder Jugendkonten dürfen die Zinsen und Spesen ebenfalls nicht willkürlich geändert werden laut Konsumentenschutzgesetz. Änderungen bei Überziehungs- und Pluszinsen können nur auf Grund vertraglicher Zinsanpassungsklauseln erfolgen. Kontospesen, die dauernd verrechnet werden wie Zeilengebühr oder Kontoführungsgebühr, dürfen nicht über die allgemeine Preissteigerung hinaus erhöht werden. Eine Bank kann auch grundsätzlich keine neuen Gebühren bei bestehenden Konten einseitig einführen, etwa eine Bankomatbehebungsgebühr. Die Ausnahme wäre dazu eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen. Im Zweifelsfall sollte die Vertragsänderung geprüft werden, etwa in der AK Konsumentenberatung.

Bei Sparbüchern sind die Zinsen ebenfalls genau geregelt. Bei den fix verzinsten Spareinlagen gibt es ohnehin keine Zinsänderung während der Bindungsdauer. Bei den variablen Zinsen unterliegen die Zinsen den Zinsanpassungsklauseln. Banken können aber bei neuen Sparbüchern eine Schließungsgebühr verrechnen, wenn das Sparbuch aufgelöst wird. Bei bestehenden Sparbüchern ist die nachträgliche einseitige Einführung der Gebühr nicht möglich. Das bestätigt auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes.

Eine AK-Checkliste für Neuabschlüsse von Girokonten ist hier downloadbar, eine für Sparbücher hier und eine für Kreditabschlüsse hier.