Mit ‘Konsumentenschutz’ getaggte Artikel

Mittwoch, 23. März 2011, von Elmar Leimgruber

Das “Activia-Märchen” und die Verbraucherschützer

Die Wirkung von Activia (nach eigenen Angaben)
Grafik: foodwatch

Eine “(fast) perfekte Werbelüge” und “Activia-Märchen” nennt die Verbraucherorganisation foodwatch die aktuelle Werbekampagne des Joghurtriesen Danone: Activia sei keine Wunderwaffe für Darmwohlbefinden und gegen “Blähbauch”: “Activia kann träge Verdauung nicht regulieren, wie das Danone in seiner Werbung suggeriert”, erklärt Anne Markwardt, Leiterin von abgespeist.de, der foodwatch-Kampagne gegen Etikettenschwindel.

“Selbst wenn sich bei manchen subjektiv ein besseres Darmwohlbefinden einstellen mag – das kann man auch mit altbewährten Hausmitteln wie Trockenpflaumen oder einem Spaziergang haben, und zwar sehr viel preisgünstiger. Das Geld für den gefühlten Activia-Effekt wäre besser in eine ausgewogene Ernährung investiert”, betont Markwardt. “Ein Joghurt ist ein Joghurt ist ein Joghurt – und kein Wunderprodukt”. Angesichts eines Zuckeranteils von bis zu 13,4 Prozent (und damit mehr als Cola) könnten Activia-Produkte der Gesundheit sogar abträglich sein, so foodwatch.

Die “Wirkung” von Activia nach eigenen Angaben:
Grafik: foodwatch

Die deutsche Verbraucherschutzorganisation foodwatch kämpft schon seit Langem gegen Werbelügen im Nahrungsbereich und vergibt einmal jährlich den “Goldenen Windbeutel” für die dreisteste Werbelüge des Jahres. Bereits 2009 hatte Danone für seine damalige Actimel-Werbung “nur Actimel schützt ihre Abwehrkräfte” diese “Auszeichnung” erhalten. Im Winter 2009/2010 hatte dann -wie berichtet- die Agrar Markt Austria (AMA), die in Österreich unter anderem ausschließlich einheimische Milchprodukte vermarktet, eine Offensive für Joghurt aus Österreich gestartet und publizierte den Slogan “Jedes Joghurt stärkt ihre Abwehrkräfte”, und auch das sei wissenschaftlich erwiesen.

Danone verklagte daraufhin die AMA in Wien auf Unterlassung, weil man in der Werbekampagne einen Angriff auf ihr Produkt Actimel, das übrigens grossteils in Polen oder in Belgien hergestellt wird, sah. Sowohl das Handelsgericht als auch die folgende Instanz, das Oberlandesgericht Wien, entschieden dann aufgrund der zu ähnlichen Werbeaussage zu Gunsten von Danone. Anschließlich gab es laut Danone eine gütliche Einigung mit der AMA.

Die Danone-Tochter Milupa, welche Babynahrung herstellt, die natürlich ebenfalls omnipräsent in der Werbung mit gesunden und glücklichen Babys durch ihre Produkte wirbt, hat übrigens vor Kurzem mehrere Chargen von Milumil Pre, Milumil HA 1 und Aptamil HA Pre aufgrund vermuteter zu hoher Mineralwerte und Vitamine eine Rückholaktion gestartet. Milupa schrieb hierzu unter anderem: “Grundsätzlich kann es bei erhöhten Mineralstoffwerten zu vorübergehenden Verdauungsproblemen wie Verstopfung, beim Verzehr über 5 – 7 Tage kann es im Extremfall auch zu Erbrechen oder Durchfall kommen. Bei diesen Symptomen rät Milupa einen Arzt aufzusuchen”.

Die Konsumentenschützer von foodwatch haben nun eine Recherche zu Activia auf ihrer Homepage veröffentlicht: Verbraucher können sich hier mit einer E-Mail-Aktion direkt beim Hersteller Danone aufgrund irreführender Werbung beschweren. “Dessen Werbemasche basiert auf Formulierungskniffen und minimalen, aber umso stärker aufgeblasenen Effekten. Auf seiner US-amerikanischen Internetseite (siehe Screenshots) gibt der Konzern selbst zu, dass Activia Verstopfung und andere Verdauungskrankheiten weder behandeln noch vor ihnen schützen könne,” so foodwatch.

Montag, 21. März 2011, von Elmar Leimgruber

Hilfe zu Rechtsfragen im Internet

Was alles darf man im Internet? Was dürfen Online-Plattformen wie Facebook, ebay und Twitter? Wo kommen Konsumentenschutzgesetze zur Anwendung? Das neue Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” vom österreichischen Verein für Konsumentwninformation (VKI) bietet Hilfe zur Selbsthilfe und sensibilisiert für richtiges Verhalten im Internet:

Ein simpler Mausklick kann vieles besiegeln: Die Buchung für den Traumurlaub, den Kauf der so lange gesuchten, vergriffenen Buchausgabe oder den Kontakt mit dem – so hofft man – Partner fürs Leben. Was aber tun, wenn der Onlinehändler die bestellte Ware nicht liefert, sich scheinbare Gratisangebote als kostenpflichtig entpuppen oder ein Anwaltsschreiben ins Haus flattert, demzufolge man eine Urheber- und Markenrechtsverletzung beim Verkauf eines Produktes auf eBay begangen hat? Fakt ist: Wer das Internet nutzt, ist auf vielfache Weise mit Rechtsfragen konfrontiert.

Wie groß der Bedarf an Beratung in diesem Bereich ist, zeigen aktuelle Zahlen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Diese von
der Europäischen Kommission und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) etablierte Beratungsstelle steht Verbrauchern unter anderem in den Bereichen Internetabzocke und Onlinekauf hilfreich zur Seite: Rund 8.000 Konsumentinnen und Konsumenten suchten im Jahr 2010
dahingehend Rat. Tendenz steigend.

Das neue, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” zielt nach eigenen Angaben darauf ab, Internetnutzer jeglichen Alters mit rechtlichem Basiswissen auszustatten. “Die Grundidee des Buches ist, dass man nicht jeder Form der Abzocke im Internet hilflos ausgeliefert ist. Hilfe zur Selbsthilfe ist möglich”, erläutert Buchautor und Rechtsanwalt Thomas Höhne. “Umgekehrt thematisiert der Ratgeber aber auch Pflichten von Konsumenten – etwa wenn diese eine eigene Homepage betreiben, sich intensiv an Foren und sozialen Netzwerken beteiligen oder auf Auktionsplattformen wie eBay aktiv sind. Rechtliche Graubereiche sind im Internet keine Seltenheit. Mit dem neuen Konsument-Ratgeber ist man aber jedenfalls auf der sicheren Seite,” verspricht Höhne.

Zwei Beispiele:

1) Ist der lizenzlose Download von geschützten Musik- und Filmdateien aus Internettauschbörsen aber nun legal oder illegal? Höhne: “Das
lizenzlose Downloaden geht rechtlich mit Sicherheit nicht in Ordnung. Allerdings hat dies bis dato kein einziges Gericht als illegal beurteilt. Die Gerichte haben sich bisher nur mit dem Upload beschäftigt und hier ist die Rechtslage eindeutig: Dies ist illegal.”

2) “Der Verkauf von nachgemachten Markenwaren ist verboten. Doch auch falls es sich um Originalware handelt, die außerhalb der EU bzw. des
EWR gekauft wurde, verstößt dies mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Marken- und Urheberrecht”, erklärt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Das neu vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebene Konsument-Buch “Ihr Recht im Internet” umfasst 151 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 774 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Das Buch kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.

Donnerstag, 24. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

VKI kritisiert “geschönte” Bausparangebote: Berechnungen treffen nicht zu

Bausparen ist mit einer Million abgeschlossenen Verträgen allein im Jahr 2010 die beliebteste Sparform der Österreicher. Doch die Angebote der Anbieter sind geschönt und die Berechnungsmodelle auf den jeweiligen Homepages und in Verkaufsprosprospekten sind unrealistisch, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die vier österreichischen Anbieter (ABV, Raiffeisen, s-Bausparkasse und Wüstenrot) locken zwar mit hohen Einstiegszinsen. Diese gelten aber lediglich für das erste Jahr. Danach sinkt der Zins auf ein deutlich bescheideneres Niveau. Dies wird von den Anbietern allerdings nicht immer deutlich kommuniziert, wie eine Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zeigt, die in der März-Ausgabe des Testmagazins Konsument veröffentlicht wird.

Auf allen Anbieter-Websites gibt es beispielsweise sogenannte Ansparrechner, mit denen Kunden den erwartbaren Betrag errechnen können. Raiffeisen und s-Bausparkasse rechnen hier laut VKI allerdings mit dem Einstiegszinssatz von 2,75 bzw. drei Prozent auf die vollen sechs Jahre durch. Und das, obwohl der Zinssatz nach dem ersten Jahr sinkt. Das verrechnete Endguthaben ist damit um fast 400 Euro höher als die vom
VKI errechnete, derzeit realistische Minimalvariante. Bei ABV und Wüstenrot wurde hingegen “vergessen”, die KESt zu berücksichtigen. Die Angebotsrechner von ABV, s-Bausparkasse und Wüstenrot berücksichtigen wiederum die Kontoführungsgebühren nicht. Auch in den auf Anfrage zugesendeten Verkaufsprospekten fanden sich geschönte Modelle – mit Ausnahme von Wüstenrot. Hier blieb die anonyme Anfrage
gar unbeantwortet. “Alles in allem wäre hier ein Mehr an Kostenwahrheit seitens der Bausparkassen durchaus wünschenswert”, kritisiert VKI-Experte Walter Hager.

Rechnet man die Verträge auf Basis des aktuellen niedrigen Zinsniveaus durch, würden Konsumenten bei derzeit abgeschlossenen Verträgen mit
variabler Verzinsung und monatlicher Zahlung von 100 Euro nach sechs Jahren nur eine Nettorendite von 1,3 Prozent (Raiffeisen) bis 1,7 Prozent (Wüstenrot) erhalten – die staatliche Prämie hinzugerechnet. Statt den berechneten 7.860 Euro würde man etwa bei Raiffeisen lediglich 7.480 Euro erhalten. Bei den Fixzinstarifen (Wüstenrot, s-Bausparkasse) würde sich eine Rendite von rund 2,30 Prozent ergeben, was in etwa dem Inflationswert entspricht. “Das ist wahrlich kein herausragendes Geschäft, wenn man sein Geld auf sechs Jahre verleiht”, so Walter Hager. Bei kleineren Einzahlungen würden sich noch zusätzlich die hohen Kontoführungsgebühren – 4,71 bis 6,36 Euro pro Jahr – äußerst negativ auswirken. “Auch wer vorzeitig aussteigt, zahlt drauf. Denn dann wird der staatliche Zuschuss rückverrechnet und ein Verwaltungskostenbeitrag fällig. Im Endeffekt sind die Kündigungskosten oft höher als der Zinsertrag.”

Eine Möglichkeit, die Rendite ein wenig zu erhöhen, ist, den Vertrag online abzuschließen. Anstelle des sonst üblichen Werbegeschenkes gibt es dann einen 40-Euro-Bonus, durch den sich in der Modellrechnung die Rendite von 1,7 auf 1,9 Prozent erhöht. “Ein gewisser Bonus ergibt sich auch, wenn der Jahresbeitrag einmalig zu Beginn des Jahres und nicht monatlich eingezahlt wird”, so Hager. “Generell lässt sich sagen, dass Bausparen derzeit nur für Vollsparer bis zu 1.200 Euro jährlich (bzw. knapp darunter) oder bei Einmalerlag von 7.200 Euro einigermaßen sinnvoll ist.”

Von der Sicherheit vergleichbare Anlagealternativen zum Bausparen sind gebundene Sparformen mit variabler Verzinsung. Hier werden die Zinssätze quartalsweise oder manchmal sofort angepasst und nicht wie beim Bausparen einmal jährlich.

Mittwoch, 23. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

EU: Fahrgäste im Autobusfernverkehr erhalten mehr Rechte

Busbahnhof Wien Südtiroler Platz

Die Passagierrechte bei Reisen in Flugzeugen, der Bahn und auf Schiffen wurden bereits -wie berichtet- geklärt. Nun gibts neue Rechte auch für Benützer von internationalen Buslinien: Das Europäische Parlament im Februar 2011 beschlossen, den Fahrgästen im innereuropäischen Autobusfernverkehr ebenfalls mehr Rechte zuzusprechen. Die neuen Bestimmungen treten in zwei Jahren in Kraft; in gewissen Fällen können die Mitgliedsstaaten aber noch vier Jahre eine Befreiung erhalten, um die neuen Vorschriften voll umsetzen zu können.

Den Reisenden im Autobusfernverkehr in der Europäischen Union wird in der Zukunft auch bei der Stornierung von Busverbindungen, bei Überbelegungen und bei Verspätungen von über zwei Stunden ein Schadensersatz zustehen, nachdem das Europäische Parlament auf seiner Sitzung am 15. Februar in Straßburg die EU-Verordnung zur Regelung der Fahrgastrechte für den Busverkehr verabschiedet hat. Die Verordnung schreibt den Gesellschaften für Autobusfernverkehr bei Fahrstrecken von mehr als 250 Kilometer vor, in welchen Fällen den Fahrgästen eine Kompensation zusteht.

Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden oder wenn die Busgesellschaft ihren Linienbus nicht sicher starten kann, kann der Fahrgast zwischen der Rückerstattung des vollen Fahrpreises und einer Alternativstrecke wählen, um sein Reiseziel zu erreichen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrgast, der über eine gültige Fahrkarte verfügt, im Bus keinen Platz mehr bekommt, wenn die Busgesellschaft eine Überbelegung zu verantworten hat.

Bietet die Gesellschaft nur eine Kostenerstattung an, hat der Fahrgast auch Schadensersatzanspruch in Höhe des halben Fahrpreises. Bei einer Fahrzeit von mehr als drei Stunden hat der Betreiber die Fahrgäste mit Speisen und Getränke zu versorgen, vorausgesetzt der Linienbus hat mehr als eineinhalb Stunden Verspätung. Bei gewissen Verspätungen oder Stornierungen hat die Busgesellschaft auch das Hotelzimmer des Fahrgastes für höchstens zwei Übernachtungen zu tragen. Von diesen Verpflichtungen werden die Gesellschaften im Falle von extremen Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen befreit. Fahrgäste können ausserdem bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks mit einer Kompensation rechnen. Die Busgesellschaft ist verpflichtet, Schäden am Gepäck bis zu einer Höhe von 1.200 Euro zu erstatten.

Die Rechtvorschrift gewährt zudem den Gehbehinderten und den Behinderten im Allgemeinen besonderen Schutz. Falls ihre Gehhilfen und mobilitätsfördernden Gegenstände während der Reise beschädigt werden, gibt es für die dafür zustehende Schadenserstattung keine Obergrenze. Die Verordnung untersagt auch die Diskriminierung von Fahrgästen: an den Endstationen und Haltestellen haben die Liniengesellschaften den gehbehinderten Fahrgästen Hilfe zu gewähren. Das Verbot einer negativen Diskriminierung schreibt auch die unentgeltliche Beförderung der mobilitätsfördernden Ausrüstung vor. Diese Verordnung gilt auch bei Strecken von unter 250 Kilometern, ebenso wie auch die umfassende Informationder Fahrgäste sowie das Fahrgastrecht, Beschwerden einzulegen.

Freitag, 18. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

VKI: Auch Reiseveranstalter haften für Fluggepäck

Auch Reiseveranstalter haften für Gepäckverlust
Foto: © Leimgruber

Luftfrachtführer haften für das Gepäck ihrer Passagiere. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Musterprozess gegen einen Reiseveranstalter gewonnen. Bei diesem Prozess wurde im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums auf Schadenersatz wegen Verlust des Fluggepäcks geklagt. Dabei zeigte ein Sachverständigen-Gutachten klar auf, wie der Verlust von Gebrauchsgegenständen zu bewerten ist. Hatte man seitens des Unternehmens zunächst versucht, die Reisende mit 68 Euro abzuspeisen, bekommt die Geschädigte nun – nach zwei Jahren Prozess – immerhin 1.074 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Konsumentin hatte 2008 nach der Buchung einer Flugreise eine Tasche mit den typischen Utensilien: Kleidung, Kosmetika, elektronische Geräte, Bücher, eingecheckt, welche verlorenging. Nach dem Angebot von 68 Euro Schadenersatz trat die Konsumentin ihre Ansprüche dem VKI ab, der sowohl den Reiseveranstalter als auch die Fluglinie auf Schadenersatz klagte. Gegen die Fluglinie erging ein Versäumungsurteil. Der Luftfrachtführer, in diesem Fall der Reiseveranstalter, haftet bei Verlust des Fluggepäcks nach dem Montrealer Übereinkommen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.142 Euro. Dieser Betrag wird an dem Tag, an dem das Urteil gefällt wird, umgerechnet. Unter Berücksichtigung der erhaltenen 68 Euro wurden der Konsumentin per Gerichtsurteil daher 1.074 Euro zugesprochen.

Mittwoch, 16. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

Nachträgliche Spesen bei Bankverträgen sind zustimmungspflichtig

Banken dürfen bei bestehenden Verträgen keine neuen Spesen einseitig einführen. Auch dürfen Zinsen und Gebühren weder willkürlich erhöht noch gesenkt werden. Darauf weist die Arbeiterkammer (AK) hin. Eine Bank kann zwar einen bestehenden Vertrag ändern – dazu ist aber die Zustimmung des Kunden nötig. Dies betrifft sowohl die Zinsen als auch die Gebühren: Bei bestehenden Kreditverträgen dürfen die Banken nicht beliebig an der Zinsenschraube drehen. Die Zinsanpassung ist in der Zinsanpassungs-Klausel vertraglich genau geregelt. Die Kredit-Zinssätze sind an den Geld- und Kapitalmarkt gebunden. Das heißt: Kredit-Zinsänderungen nach oben und unten dürfen nur dann sein, wenn sich die im Vertrag definierten Zinssätze ändern – das sind meist der Euribor und die SMR (Sekundär-Marktrendite). Und auch die Spesen des Kreditvertrages, etwa Kontospesen, dürfen sich nur imvertraglich vereinbarten Ausmaß erhöhen (etwa mit Indexbindung), so die AK.

Bei bestehenden Gehalts, Pensions- oder Jugendkonten dürfen die Zinsen und Spesen ebenfalls nicht willkürlich geändert werden laut Konsumentenschutzgesetz. Änderungen bei Überziehungs- und Pluszinsen können nur auf Grund vertraglicher Zinsanpassungsklauseln erfolgen. Kontospesen, die dauernd verrechnet werden wie Zeilengebühr oder Kontoführungsgebühr, dürfen nicht über die allgemeine Preissteigerung hinaus erhöht werden. Eine Bank kann auch grundsätzlich keine neuen Gebühren bei bestehenden Konten einseitig einführen, etwa eine Bankomatbehebungsgebühr. Die Ausnahme wäre dazu eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen. Im Zweifelsfall sollte die Vertragsänderung geprüft werden, etwa in der AK Konsumentenberatung.

Bei Sparbüchern sind die Zinsen ebenfalls genau geregelt. Bei den fix verzinsten Spareinlagen gibt es ohnehin keine Zinsänderung während der Bindungsdauer. Bei den variablen Zinsen unterliegen die Zinsen den Zinsanpassungsklauseln. Banken können aber bei neuen Sparbüchern eine Schließungsgebühr verrechnen, wenn das Sparbuch aufgelöst wird. Bei bestehenden Sparbüchern ist die nachträgliche einseitige Einführung der Gebühr nicht möglich. Das bestätigt auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes.

Eine AK-Checkliste für Neuabschlüsse von Girokonten ist hier downloadbar, eine für Sparbücher hier und eine für Kreditabschlüsse hier.

Donnerstag, 6. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Neuerungen der Öffentlichen Verwaltung sind online

Wer wissen will, wie viel beispielsweise ein neues Visum in Österreich kostet oder welche Förderung es künftig für thermische Sanierungen geben wird, was die politischen Parteien an öffentlichen Förderungen erhalten, kurz, was es Neues in der Öffentlichen Verwaltung gibt, kann dies heuer erstmals auch unkompliziert und zuverlässig online recherchieren. Die Redaktion des elektronischen Amtshelfers HELP.gv.at hat eine Übersicht jener Änderungen erstellt, die 2011 in den Bereichen Verfassung, Verwaltung, Medien, Internationales, Justiz, Finanzen, Inneres, Landesverteidigung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Dienst- und Besoldungsrecht, Gesundheit, Familie, Umwelt sowie Verkehr und Innovation anfallen werden. Mit dieser Initiative können Informationen über geänderte Gesetzeslagen transparent und bürgernah dargestellt und abgerufen werden. Die
thematisch strukturierten Inhalte betreffen nicht nur Neuerungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes, sondern beispielsweise auch zahlreiche Hinweise für Familien, für Konsumentinnen und Konsumenten. Der Überblick aller Neuerungen der öffentlichen Verwaltung findet sich auf: http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.340606841.html .

Dienstag, 4. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

AK-Test: Ratenzahlung ist zu teuer

Die Werbung hält allzu oft nicht, was sie verspricht, warnt die Arbeiterkammer (AK)

Die Zinsen für Ratenzahlung bei Versandhäusern, Möbelhäusern, Elektrofach- und Baumärkten sind im Vergleich zu 2008 teils stark gestiegen. Die effektiven Jahreszinssätze (inklusive aller Kosten) machen bis zu knapp 22 Prozent aus. Dies geht aus einem Test der Arbeiterkammer (AK) hervor. Demnach klingen Werbeaussagen wie “Heute kaufen, später zahlen” zwar gut, aber letztendlich gehören Ratenkäufe zu den teuersten Krediten überhaupt. Die AK hatte im Oktober/November bei 16 Versand-, Möbelhäuser, Elektrofach- und Baumärkte umfassend bezüglich Zahlungsmodalitäten getestet.

Der Wohnzimmerverbau kostet 2.500 Euro – alles kein Problem mit Teilzahlung, heisst es da: Die Werbebotschaften versprechen viel: “Maßgeschneidert”, “Flexibel”, “Schnell”, “Unbürokratisch”, “Einfach und bequem”. Und bei den Konditionen wird versprochen:  “Raten inklusive aller Gebühren und Versicherungen”, “ohne bankübliche Kreditgebühren und ohne jegliche Kosten” oder “Null-Prozent-Sollzinssatz”.

Tatsächlich aber ist Teilzahlung teuer: Versandhändler verlangen an Effektivzinsen fast 22 Prozent, Baumärkte 11,79 bis 13,95 Prozent, Elektrofachmärkte 12,93 Prozent und Möbelhäuser 11,74 bis 13,34 Prozent. Im Vergleich dazu sind die Zinsen für einen Konsumkredit niedriger – 5,3 bis 8,4 Prozent Effektivzinsen. “Ein Vergleich zum letzten AK Test aus 2008 zeigt zudem: Die Ratenzahlungszinsen sind teils massiv angehoben worden, obwohl das allgemeine Zinsniveau gesunken ist”, kritisiert kritisiert Gabi Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Noch kostspieliger wird es, wenn man mit seinen Raten in Zahlungsverzug kommt. Es kommen saftige Verzugszinsen von fünf Prozent im Jahr und zusätzliche Mahnspesen bis zu 15 Euro pro Mahnung hinzu. Wie die hohen Spesen entstehen, ist auch oft nicht nachvollziehbar: So werden aus Nominalzinssätzen von 5,29 Prozent -wohl wegen der zusätzlichen Kosten wie Kontoführungs-, Bearbeitungs- oder Rechtsgeschäftsgebühren- plötzlich 11,79 Prozent effektive Zinsen.

Die Informationen auf den Homepages lassen zu wünschen übrig: Nur sechs von 16 Anbietern schreiben auf ihren Seiten den effektiven Jahreszinssatz an. Über Rechtgeschäfts-, Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren wird kaum informiert. Die Geschäftsbedingungen zur Teilzahlung haben nur ein Viertel der Anbieter auf ihren Seiten.

Die AK rät daher beim Kauf auf Raten immer nachzufragen, wie hoch der Gesamtbetrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt. Denn wer auf Raten kauft, zahlt teuer drauf wegen der hohen Zinsen. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse sind hier online abrufbar.

Freitag, 31. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Damit der Jahreswechsel nicht im Krankenhaus endet

Böllern kann schwerverletzt enden
Foto: Dennis Aldag/pixelio.de

Bei Silvesterfeiern kommt es erfahrungsgemäß zu zahllosen Zwischenfällen: So müssen pro Jahr allein in Österreich bis zu 400 Menschen im Krankenhaus behandelt werden, weil sie sich beim Hantieren mit pyrotechnischen Produkten verletzt haben. Ein gutes Drittel davon sind Kinder unter 14 Jahren, berichtet das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Und meine Meinung zu Böllern und Krachern ist hier online.

Das KfV hat nun durch Probekäufe untersucht, inwieweit die Geschäfte die gesetzlichen Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche missachten: 21 Händler wurden österreichweit getestet: acht Diskonter des Lebensmitteleinzelhandels, sechs Baumärkte, fünf Fachgeschäfte und zwei Silvesterstände. Dabei sollten von zwei männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Alterslimit 16 Jahre) eingekauft werden. Das unerfreuliche Ergebnis: In 11 von 21 Fällen (52%) erhielten die Jugendlichen das verbotene Gut problemlos.

Das größte Verantwortungsbewusstsein zeigten beim KfV-Test die Diskonter des Lebensmitteleinzelhandels und die Silvesterstände: “Nur” bei zwei von acht Versuchen wurden den Jugendlichen die Feuerwerkskörper anstandslos verkauft. Sonst hieß es immer: “Ohne Ausweis geht gar nichts.” Anders die Vorgangsweise der getesteten Baumärkte: Ohne zu zögern erhielten die Jugendlichen bei fünf von sechs Testkäufen die gewünschten Produkte. Nur bei einem einzigen Testkauf wurde an der Kassa nach dem Ausweis gefragt und der Kauf der Feuerwerksprodukte daraufhin verweigert.

Besonders erschreckend war laut KfV das Verhalten von Verkäufern in Fachgeschäften für Pyrotechnik: Hier wurden die jugendlichen Tester auch noch ausgiebig beraten und zum Kauf motiviert. In vier von fünf Fachgeschäften wurden die Feuerwerkskörper ohne Überprüfung des Alters verkauft.

Der Paragraph 15 des 2010 gemäß EU-Richtlinie novellierten Pyrotechnikgesetzes legt eindeutig fest, dass
pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorie F2 (entspricht der Klasse II des Pyrotechnikgesetzes aus 1974, Kleinfeuerwerke) erst ab 16 Jahren besessen und verwendet werden dürfen. Größere Feuerwerkskörper dürfen überhaupt erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden, wobei auch der Nachweis von Fachkenntnissen notwendig ist.

Die Feuerwehren sind in der Silvesternacht wegen zahlreichen Dummköpfen im Dauereinsatz

Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor, berichtet der Deutsche Feuerwehrverband (DFV). “Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus”, berichtet Ralf Ackermann, Vizepräsident des DFV. Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. “Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern verantwortungsbewusst über die Gefahren reden, empfiehlt der DFV.

Tipps des KfV zum sicheren Einsatz von Feuerwerkskörpern durch Erwachsene:

- Raketen nur aus fest verankerten Röhren abschießen. Der Führungsstab darf nie fixiert sein.
- Knallkörper keinesfalls in geschlossenen Behältern detonieren lassen – hier besteht höchste Verletzungsgefahr durch Splitter.
- Kracher nur anreiben, nie jedoch mit einem Feuerzeug anzünden und keinesfalls länger in der Hand halten.
- Raketen und Kracher nie in Richtung von Menschen oder Tieren werfen oder schießen, sondern nur auf einsehbare, freie Plätze. Dabei müssen auch die Umwelt- und Umgebungsbedingungen (Windverhältnisse, nahe
gelegene Gebäude, offene Fenster, brennbare Materialien) beachtet werden.
- Blindgänger nach frühestens 5 Minuten wieder anfassen und entsorgen. Es dürfen keine weiteren Zündversuche mit dem Feuerwerkskörper durchgeführt und auch defekte Produkte (z.B. abgebrochener Führungsstab) sollten immer gleich entsorgt werden.
- Produkte immer nur einzeln verwenden und nicht bündeln, da damit die Explosionswirkung unkontrollierbar erhöht wird.
- Zuschauer sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.

Bei Tieren lösen Lärm und Lichteffekte der Silvesternacht erheblichen Stress aus. Häufig reagieren sie panisch, manchmal auch mit körperlichen Symptomen wie z.B. Durchfall. Vier Pfoten gibt Tipps, wie Heimtiere die Silvesternacht möglichst unbeschadet überstehen können.

Hunde sollten bereits an den Tagen vor Silvester in bewohnten Gebieten nur noch an der Leine ausgeführt werden. Überraschend gezündete Knallkörper können sie so erschrecken, dass sie in Panik davonlaufen. “Verantwortungsbewusste Besitzer bleiben in der Silvesternacht bei ihren Tieren oder organisieren eine zuverlässige Betreuung. Auf keinen Fall sollten die Tiere Silvester allein zuhause bleiben,” sagt Birgitt Thiesmann, Heimtierexpertin bei Vier Pfoten.

Ängstliche Hunde sollten nicht getröstet werden, sie fühlen sich dadurch in ihrer Unsicherheit bestärkt. “Bleiben Sie ruhig und gelassen, ignorieren Sie das furchtsame Verhalten Ihres Hundes weitestgehend – so strahlen Sie die notwendige Sicherheit aus”, rät Birgitt Thiesmann.

Die Silvesterknallerei belastet auch die Tiere in Wald und Flur. Daher sind Feuerwerke an Waldrändern, -lichtungen oder in Parkanlagen absolut tabu! “Wer einen Beitrag zum Tier- und Naturschutz leisten möchte, sollte generell auf Raketen und Feuerwerkskörper verzichten – das so gesparte Geld kann für sinnvolle Zwecke eingesetzt werden. Unseren Heimtieren tun wir sicherlich den größten Gefallen, wenn wir Silvester mit ihnen gemeinsam in vertrauter und ruhiger Umgebung verbringen”, empfiehlt Birgitt Thiesmann.

Dienstag, 21. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

Schuldnerberatung warnt vor unüberlegten Weihnachtseinkäufen

Gründe für Überschuldung 2008
Grafik: schuldenberatung.at

Jährlich verschulden sich Menschen durch überzogene Weihnachtseinkäufe. Die Schuldnerberatung Wien hat daher in der Vorweihnachtszeit ein Beratungstool online gestellt, das verhindern soll, dass sich Wienerinnen und Wiener für Weihnachtsgeschenke verschulden. Doch auch, wenn es schon passiert ist, hilft die Schuldnerberatung mit Tipps zur Schuldenregulierung. Obwohl der Preis eines Geschenkes eigentlich keinen Wert hat, verleiten gerade in der Weihnachtszeit festlich geschmückte Auslagen und ein beinahe unendliches Angebot an Konsumartikeln zu unüberlegten Ausgaben.

Die Schuldnerberatung Wien rät daher dazu, sich einen Kauf “auf Pump” gut zu überlegen. Raten- und Kreditkäufer müssen noch immer am Geschenk zahlen, selbst wenn Weihnachten schon lange vorbei ist. Und für diese Schulden sind dann zusätzlich auch Zinsen zu zahlen. Alexander Maly, Geschäftsführer der Wiener Schuldnerberatung, warnt: “Vorsicht auch bei “zinsenfreien” Angeboten! Wenn Sie in Zahlungsverzug kommen, gilt,die so genannte Zinsenfreiheit nicht mehr und Sie müssen üblicherweise Zinsen und Verzugszinsen zahlen.” Besser sei es, vorher darüber nachzudenken, was man sich leisten könne. Ein vorher genau festgelegter Betrag sollte in bar zum Einkaufen mitgenommen werden.

Ist der Kontoauszug dann im Minus, ist es “ein großer Fehler, Zahlungsverpflichtungen wie Miete und Unterhaltszahlungen nicht zu leisten, um stattdessen zunächst die Ratenkauf-Rückzahlungen zu tilgen. Dieser Weg führt oft in die Schuldenspirale”, sagt Alexander Maly. Wenn das Einkommen tatsächlich nicht ausreiche, um allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sollten betroffene Privatpersonen sich an die Schuldnerberatung Wien wenden – bevor der Schuldenberg riesige Ausmaße annimmt.

Und hier finden Sie eine Auflistung von Schuldnerberatungen im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol)