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Dienstag, 24. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Studie: Erträge der Banken im Private Banking stagnieren

Die seit Monaten anhaltende Aktienschwäche belastet das verwaltete Kundenvermögen in Deutschland. Die Wirtschaftskrise verbunden mit niedrigen (Spar-)Zinsen verhindert zudem, dass frische Gelder in Banken eingezahlt werden. Kurzum: Die Erträge der Banken im Private Banking stagnieren. Dies geht aus der soeben veröffentlichten Studie “Private Banking Survey 2012″ des internationalen Beratungsunternehmens McKinsey hervor.

In Deutschland schrumpfte das im Private Banking verwaltete Vermögen (Assets under Management, AuM) demnach um 5%. Zwar wuchsen die frisch angelegten Kundengelder (Nettomittelzuflüsse) um 1%, gleichzeitig  sank aber der Wert der verwalteten Beträge durch Kursverluste an den Kapitalmärkten um sechs Prozentpunkte. Daraus ergab sich unterm Strich der Rückgang um 5%. Im Jahr zuvor waren die AuM noch um 10% gestiegen (sieben Prozentpunkte Performance und drei Prozentpunkte Nettomittelzuflüsse). Drei Viertel der befragten Institutionen sind Privatkundenbereiche von Universalbanken, bei den restlichen Teilnehmern handelt es sich um Spezialanbieter.

Das Private-Banking-Geschäft, lange Zeit eines der attraktivsten Segmente im Finanzsektor, blieb demnach von den Auswirkungen der Finanzkrise nicht verschont. Nach einer leichten Erholung 2010 sah es anfangs so aus, als ob 2011 die Wende bringen  werde. Doch trotz eines guten Starts verlief die zweite Jahreshälfte für die Branche enttäuschend, was sich in einer insgesamt negativen Kapitalwertentwicklung und stagnierenden Gewinnen niederschlug. Dies sind einige der wichtigsten Ergebnisse des Private Banking Survey 2012 von McKinsey & Company. Dieses Jahr nahmen über 160 Banken aus insgesamt 26 Ländern in Europa, dem Nahen Osten, Asien und Nordamerika an der Befragung teil.

Für die Banken in Westeuropa zeigt sich laut der McKinsey-Studie Private Banking Survey 2012 konkret folgendes Bild:

-   Die verwalteten Vermögen der westeuropäischen Privatbanken verzeichneten 2011 einen Rückgang um 3%. Die Nettozuflüsse betrugen  nur 1%, das ist die Hälfte von 2010 und nicht ausreichend, um die schlechte Marktperformance im Jahr 2011 zu kompensieren (-4%). Zwar war die Profitabilität der Banken insgesamt stabil, blieb jedoch deutlich unter Vorkrisenniveau: Die Gewinnmarge betrug unverändert 24 Basispunkte (also 0,24% des verwalteten Vermögens) und lag damit noch
immer zwölf Basispunkte unter den Spitzenwerten von 2005 bis 2007.

-   Als Reaktion auf das schwierige Marktumfeld haben sich die Anlageschwerpunkte der Kundengelder verändert. So sank der Anteil von Aktien in den Portfolios der Privatbanken europaweit von 26 auf 24%, in Deutschland von 28 auf 25%. Der Anteil an festverzinslichen Wertpapieren sowie Festgeldern erhöhte sich hingegen von 56 auf 59% in Europa und von 52 auf 54% in Deutschland – ein klares Indiz für den verstärkten Wunsch der Kunden nach Sicherheit und Liquidität.

-   Gleichzeitig fällt auf, dass die einzelnen Banken sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Obgleich das Private-Banking-Geschäft im Durchschnitt noch immer positive Nettozuflüsse verbuchte, verloren 40% der Privatbanken im Jahr 2011 Kundengelder. Und der Markt ist in Bewegung: Während die Banken im stärksten Viertel des Markts 10% Nettozuflüsse verzeichneten, erlitten ihre Wettbewerber im unteren Quartil Nettoabflüsse in Höhe von 6%.

-   Die Kosten im Griff zu halten erwies sich für viele Anbieter als schwierig: Während die Erlöse nur um 3% zulegten, stiegen die absoluten Kosten 2011 um 4%. Getrieben wurde dieser Kostenanstieg durch ein Anschwellen der Kosten für Backoffice/IT und Gemeinkosten um 7% (dieser Kostenblock macht 45% der Gesamtkosten aus), was unter anderem an den strengeren Anforderungen an Compliance und Risikomanagement liegt. Auch hier zeigt sich, wie unterschiedlich sich der Markt entwickelt: Entgegen dem branchendurchschnittlichen Kostenanstieg gelang es einem Drittel der Privatbanken, ihre Kosten um im Schnitt 6% zu senken. Größe wird zu einem immer bedeutenderen Faktor: Zwischen 2007 und 2011 stieg der Aufwand von Banken mit weniger als 10 Mrd. EUR verwaltetem Vermögen in einem Booking Center von 69 auf 75 Basispunkte – Banken mit höherem verwalteten Vermögen verzeichneten hingegen einen Rückgang des Aufwands von 53 auf 52
Basispunkte.

-   Während der aktuellen Krise erwiesen sich die Private-Banking-Bereiche der Universalbanken auf ihrem eigenen Markt am robustesten: Sie erreichten Nettozuflüsse von 2% und die höchste durchschnittliche Profitabilität (34 Basispunkte). Die unabhängigen Boutiquen konnten zwar Marktanteile gewinnen (4%), wurden wegen der stärkeren Spezialisierung auf das Anlagegeschäft bei den Erträgen aber härter getroffen (26 Basispunkte). Viele internationale Anbieter hat die Krise bei ihrem Engagement im Ausland hart erwischt – weder konnten sie Neukundengelder gewinnen noch ihre Profitabilität verbessern.

Donnerstag, 24. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

VKI kritisiert “geschönte” Bausparangebote: Berechnungen treffen nicht zu

Bausparen ist mit einer Million abgeschlossenen Verträgen allein im Jahr 2010 die beliebteste Sparform der Österreicher. Doch die Angebote der Anbieter sind geschönt und die Berechnungsmodelle auf den jeweiligen Homepages und in Verkaufsprosprospekten sind unrealistisch, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die vier österreichischen Anbieter (ABV, Raiffeisen, s-Bausparkasse und Wüstenrot) locken zwar mit hohen Einstiegszinsen. Diese gelten aber lediglich für das erste Jahr. Danach sinkt der Zins auf ein deutlich bescheideneres Niveau. Dies wird von den Anbietern allerdings nicht immer deutlich kommuniziert, wie eine Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zeigt, die in der März-Ausgabe des Testmagazins Konsument veröffentlicht wird.

Auf allen Anbieter-Websites gibt es beispielsweise sogenannte Ansparrechner, mit denen Kunden den erwartbaren Betrag errechnen können. Raiffeisen und s-Bausparkasse rechnen hier laut VKI allerdings mit dem Einstiegszinssatz von 2,75 bzw. drei Prozent auf die vollen sechs Jahre durch. Und das, obwohl der Zinssatz nach dem ersten Jahr sinkt. Das verrechnete Endguthaben ist damit um fast 400 Euro höher als die vom
VKI errechnete, derzeit realistische Minimalvariante. Bei ABV und Wüstenrot wurde hingegen “vergessen”, die KESt zu berücksichtigen. Die Angebotsrechner von ABV, s-Bausparkasse und Wüstenrot berücksichtigen wiederum die Kontoführungsgebühren nicht. Auch in den auf Anfrage zugesendeten Verkaufsprospekten fanden sich geschönte Modelle – mit Ausnahme von Wüstenrot. Hier blieb die anonyme Anfrage
gar unbeantwortet. “Alles in allem wäre hier ein Mehr an Kostenwahrheit seitens der Bausparkassen durchaus wünschenswert”, kritisiert VKI-Experte Walter Hager.

Rechnet man die Verträge auf Basis des aktuellen niedrigen Zinsniveaus durch, würden Konsumenten bei derzeit abgeschlossenen Verträgen mit
variabler Verzinsung und monatlicher Zahlung von 100 Euro nach sechs Jahren nur eine Nettorendite von 1,3 Prozent (Raiffeisen) bis 1,7 Prozent (Wüstenrot) erhalten – die staatliche Prämie hinzugerechnet. Statt den berechneten 7.860 Euro würde man etwa bei Raiffeisen lediglich 7.480 Euro erhalten. Bei den Fixzinstarifen (Wüstenrot, s-Bausparkasse) würde sich eine Rendite von rund 2,30 Prozent ergeben, was in etwa dem Inflationswert entspricht. “Das ist wahrlich kein herausragendes Geschäft, wenn man sein Geld auf sechs Jahre verleiht”, so Walter Hager. Bei kleineren Einzahlungen würden sich noch zusätzlich die hohen Kontoführungsgebühren – 4,71 bis 6,36 Euro pro Jahr – äußerst negativ auswirken. “Auch wer vorzeitig aussteigt, zahlt drauf. Denn dann wird der staatliche Zuschuss rückverrechnet und ein Verwaltungskostenbeitrag fällig. Im Endeffekt sind die Kündigungskosten oft höher als der Zinsertrag.”

Eine Möglichkeit, die Rendite ein wenig zu erhöhen, ist, den Vertrag online abzuschließen. Anstelle des sonst üblichen Werbegeschenkes gibt es dann einen 40-Euro-Bonus, durch den sich in der Modellrechnung die Rendite von 1,7 auf 1,9 Prozent erhöht. “Ein gewisser Bonus ergibt sich auch, wenn der Jahresbeitrag einmalig zu Beginn des Jahres und nicht monatlich eingezahlt wird”, so Hager. “Generell lässt sich sagen, dass Bausparen derzeit nur für Vollsparer bis zu 1.200 Euro jährlich (bzw. knapp darunter) oder bei Einmalerlag von 7.200 Euro einigermaßen sinnvoll ist.”

Von der Sicherheit vergleichbare Anlagealternativen zum Bausparen sind gebundene Sparformen mit variabler Verzinsung. Hier werden die Zinssätze quartalsweise oder manchmal sofort angepasst und nicht wie beim Bausparen einmal jährlich.

Sonntag, 12. September 2010, von Elmar Leimgruber

Bischof Schwarz: Führen heisst als Vorbild vorangehen

Bischof Alois Schwarz
Foto: kath-kirche-kaernten.at

Führungskräfte sollen Liebhaber des Lebens und Freunde der Menschen sein, sagte der Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz vor den Geschäftsführern der Raiffeisenbanken Österreichs bei einem Vortrag zum Thema: “Die soziale Verantwortung heute, Moral & Ethik in der Mitarbeiterführung”: “Man hat sich als verantwortlicher Leiter einer Gruppe oder auch als Bischof, ständig bewusst zu sein, dass man an der Spitze vorangehen, die Herde am Gehen halten und das Überzeugen und nicht den Zwang in den Mittelpunkt stellen muss”. Es sei entscheidend, dass man mit den Herzen führt und selbst als Vorbild mit Ehrlichkeit und Vertrauen vorangeht, betonte der Bischof.

“Die Führung von Menschen ist im Kern eine spirituelle Aufgabe, der wir umso besser gerecht werden, je mehr wir selbst unser eigenes Leben als spirituelle Herausforderung sehen und annehmen”. Für die Führung sei wichtig, zuhören zu können. Zuhören setzte aber ein gewisses Maß an Disziplin voraus, die Disziplin, sich zu konzentrieren. Wer als Geschäftsführer Sicherheit vermittle, der werde eine starke Gemeinschaft stiften und gleichsam, im Bild des “Hirten” gesprochen, eine starke “Herde” haben, versprach Schwarz.

“Führung heißt, das Verhalten der Menschen beeinflussen und zielorientiert mit ihnen arbeiten”, sagte der Kärntner Bischof. Bei den Zielen gehe es nicht bloß um ein betriebliches Ergebnis, sondern auch um die Menschen. Es sei wichtig, den Zustand der Leute genauso aufmerksam zu verfolgen, wie den Zustand der Arbeit. Entscheidend sei, dass Führungskräfte

Im Rahmen der Wirtschaftsgespräche beim Forum Alpbach unlängst hatte der Kärntner Bischof die Notwendigkeit einer neuen Wirtschafts- und Sozialordnung angesichts der Wirtschaftskrise betont. Eine solche Ordnung müsse auf Wechselseitigkeit, Kooperation und Anerkennung basieren statt auf einem bloßen ökonomischen und letztlich “dehumanisierenden” und “depersonalisierenden” Konkurrenzprinzip. Ein entgrenzter und nicht mehr auf “wertschätzender und solidarischer Wechselseitigkeit” basierender Markt hingegen neige dazu, sich alles zu unterwerfen und schließlich in “Zerstörung und Tod” zu führen, mahnte Bischof Schwarz. Solange Unternehmen “primär auf Gewinnmaximierung ausgerichtet” seien und nicht die Frage des Gemeinwohls in den Blick nehmen, werde sich indes am derzeitigen Wirtschaftssystem nichts ändern”. Anstelle eines Konkurrenzdenkens müsse daher “Mitmenschlichkeit und Kooperation treten”, so Bischof Schwarz.

Ein vollständiger Vortrag des Kärntner Diözesanbischofs Alois Schwarz zum Thema “Zukunftsinvestitionen brauchen Regulative” über die Bereiche Wirtschaft, Ethik, Verantwortung und Zukunft ist hier kostenlos downloadbar.

Mittwoch, 9. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

VKI: Zahlscheingebühren sind gesetzwidrig -Info und Kommentar

Seit November 2009 ist die Verrechnung von Zahlscheinentgelten verboten. Dies teilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit. Dennoch verrechnen diese demnach immer noch viele Unternehmen, weswegen die Konsumentenschützer immer wieder deagegen geklagt hat. Wie der VKI weiter mitteilt, konnten nun zwei diesbezügliche Verfahren vor Gericht gewonnen werden

Die Einzugsermächtigung gibt dem Unternehmer den direkten Zugriff auf das Konto seiner Kunden; er steuert wann und wie viel abgebucht wird und das bringt insbesondere auch Ersparnisse beim Mahnwesen. Andererseits gibt es viele Konsumenten, die diesen Zugriff auf das eigene Konto nicht ermöglichen wollen. Diese werden seit Jahren mit zusätzlichen Entgelten bestraft.

Das am 1.11.2009 in Kraft getretene neue Zahlungsdienstegesetz sieht ein eindeutiges Verbot der Diskriminierung bestimmter Zahlungsinstrumente durch Zusatzentgelte vor. Da sich viele Unternehmer aber offenbar nicht an dieses Verbot halten, hat der VKI musterhaft gegen die Mobilfunk-Branche Verbandsklagen eingebracht. Die erste Klage gegen T-Mobile wurde inzwischen beim Handelsgericht Wien (18 Cg 14/10p) gewonnen. Das Gericht stellt eeindeutig klar, dass das Zahlungsdienstegesetz anwendbar ist und verwirft die Einwände der Beklagten, dass die Regelung verfassungs-, ja gar gemeinschaftsrechtswidrig wäre. In einem anderen Verbandsklageverfahren – gegen ein Fitness-Center – stand eine ähnliche Klausel ebenfalls auf dem Prüfstand. Auch das OLG Wien (2 R 18/10x) ging in seinem Urteil davon aus, dass das neue Zahlungsdienstegesetz Entgelte für Erlagscheine verbiete.

Wenn Rechnungen einmal pro Jahr oder gar unregelmässig zu begleichen sind, halte ich Zahlscheine für eine angebrachte Lösung. Dass Menschen regelmässige (z.B. monatliche) Rechnungen über Erlagschein zahlen wollen, ist für mich aber -in vielen Fällen- völlig unbegreiflich. Mal ganz unabhängig davon, ob das Bezahlen mit Erlangschein nun mehr kostet oder nicht: Warum sollte man sich das Leben unnötig erschweren, wenn es einfacher auch geht? Warum sollte man -vor allem bei monatlich anfallenden Fixzahlungen- für jede Rechung immer wieder eigens zur Bank gehen oder online Überweisungen durchführen wollen? Der im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums handelnde VKI reagiert hier also meines Erachtens übereifrig.

Die Möglichkeit Einziehungs- und Daueraufträge zu erteilen, ist nicht nur praktisch, sondern auch -für beide Seiten- sinnvoll: Der Dienstleistungerbringer kann sich so darauf verlassen, dass das geschuldete Entgelt monatlich pünktlich auf seinem Konto liegt und der Schuldner kann so die Überweisungen nicht vergessen und spart sich daher neben der monatlichen Zusatzaufgaben auch noch lästige Mahngebühren.

Also: was solls: besser gleich besser (bei gleichbleibenden regelmässigen Zahlungen) einen Dauerauftrag erteilen und (bei ebenfalls regelmässigen Zahlungen in unterschiedlicher Höhe) einen Aufziehungsauftrag erteilen. Und man erspart sich jede Menge Ärger durch vielleicht nicht erhaltene oder vergessene Zahlscheine.

Mittwoch, 3. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Merkel und Schäuble handeln mutig, wenn auch moralisch zweifelhaft

Darf der Staat gestohlene Steuersünder-Daten kaufen?

Es wäre Unrecht, wollte man Unrecht dadurch besiegen, dass man ein weiteres Unrecht begeht: Unrecht bleibt immer Unrecht.

Und dennoch geht es manchmal wohl nicht anders, zumindest dann, wenn keinesfalls Menschenleben gefährdet sind.

Da ist das eine Unrecht: Es gibt europaweit und darüberhinaus vielleicht wohl einige sehr wohlhabende Menschen, die nicht nur weit überdurchschnittlich verdienen, sondern ihren reichlichen Überschuss zudem an der Steuer vorbei auf Schweizer Banken transferieren.

Da ist das zweite Unrecht: Während sogenannte Transparenzgesetze die Staaten der Europäischen Union (so auch Österreich) dazu zwingen, bei der Aufklärung von internationalem Steuerbetrug auch durch Bankdaten mitzuhelfen, bleibt die Schweiz diesbezüglich eine Oase für Steuerhinterzieher im grossem Stil, was mitten in Europa ein schweres Unrecht darstellt, zumal die Schweizer Banken und Behörden hier nicht zur Aufklärung beitragen wollen. Und als Nicht-EU-Land kann man die Schweiz wohl vermutlich auch nicht zur Mithilfe verpflichten.

Und das ist das dritte Unrecht: Irgendwer hat brisante Daten von mutmasslichen 1500 deutschen Steuersündern aus einer Schweizer Bank entwendet und bietet diese nun in Form einer CD der deutschen Regierung um 2,5 Mio. Euro zum Kauf an. Schon eine erste Stichprobe, so heisst es, würde dem Staat mehrere Mio. Euro an Steuern bringen, der Kauf würde sich also auch finanziell lohnen.

Die deutsche Regierung, allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU), hat nun eine sicher zweifelhafte, aber in jedem Fall eine mutige Entscheidung getroffen: nämlich ohne politische Rücksicht auch auf das eigene Wählerklientel jene Wirtschaftstreibenden aufzuspüren und rechtlich verfolgen zu wollen, die in grossem Stil und über Jahre hindurch in Deutschland Steuern hinterzogen haben: Ja, das ist mutig. Genauso wie Merkels Vorstoss, Spitzenmanager-Gehälter gesetzlich nach oben hin zu begrenzen.

Aber es ist in der Tat auch eine ethische Frage: ist es moralisch gerechtfertigt, eine CD mit gestohlenem Material zu kaufen und zu verwerten, um Steuersünder ausfindig zu machen?

Zunächst mal: grundsätzlich nein.

Aber: vorausgesetzt, die Schweiz wäre auch unter internationalem Druck weiterhin nicht bereit, den deutschen Steuerbehörden bei der Aufklärung von schwerwiegender Steuerhinterziehung behilflich zu sein: Diese CD könnte ein erster Schritt sein, der Schweiz zu beweisen, dass Aufklärung auch ohne Hilfe funktioniert.

Eines ist jedoch sicher: Die Schweiz muss hier umdenken und darf nicht zum Handlanger von Kriminellen werden.

Andererseits: Dieses unmoralische Angebot könnte Schule machen. Und dann ist die Frage: wo zieht man den Schluss-Strich? Und ab wann bezahlt man dann nicht mehr für kriminelle Handlungen? Bankdaten zu stehlen ist in der Tat ja eine kriminelle Handlung, die auch geahndet (und keinesfalls bezahlt) werden müsste.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts für das Hamburger Magazin “stern” sind übrigens 57 Prozent der Deutschen dafür, dass der Fiskus die Bankdaten von bis zu 1500 Deutschen kauft, auch wenn diese illegal beschafft worden sind. 43 Prozent lehnen den Handel ab. Zum Kauf der Daten raten vor allem die Anhänger der Opposition: 71 Prozent der Anhänger der Linken wollen dies. 68 Prozent sind es bei der SPD und 63 Prozent bei den Grünen. Deutlich zurückhaltender sind die Wähler von Union und FDP, doch auch hier ist eine Mehrheit von je 54 Prozent dafür.

Und noch kurz zu einem weiteren Thema, das in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht: Datenschutz ist grundsätzlich ein unschätzbar hohes Gut, das man nicht leichtfertig gefährden sollte. Und der Datenschutz gehört auch gesetzlich verankert: Im Prinzip geht es niemanden, auch den Staat nichts an, wer seiner Bürger wo wie viel Geld hat. Und wenn wir schon bei diesem Thema sind: es müsste ein international gültiges Gesetz her, das die Weitergabe und den Handel mit Adressen (ohne ausdrückliche Genehmigung aller) streng verbietet.

Aber wo Kriminalität beginnt, hört der Datenschutz auf. Und wenn die Fahnder schon die Adresse eines Täters haben dürfen (womit auch Datenschützer kein Problem haben dürften), wieso sollen sie dann nicht auch anhand von Bankdaten überprüfen und belegen können, dass er kriminell ist?

Alles in allem ist dies alles hier aber ein äusserst komplexes Thema, zu dem ich nur Denkanstösse bieten, aber keine eindeutige Antwort geben will: Ich lade Sie ein, sich Ihre eigene Meinung zu diesem Thema zu bilden und mir auch zu schreiben.