Mit ‘EU-Kommission’ getaggte Artikel

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.

Samstag, 3. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Mobilfunk: Roaminggebühren für Telefonate und Internet gesunken

Dank EU ist jetzt günstigeres Roaming angesagt
Foto: http://ec.europa.eu/

Dank neuer EU-Vorschriften gehören astronomische Rechnungen für Internetdienste im Ausland der Vergangenheit an. Seit 1. Juli müssen die europäischen Mobilfunkanbieter Kunden, deren monatliche Roaming-Gebühren 50 Euro zu überschreiten drohen, warnen und explizit ihre Zustimmung für eine Erhöhung der Rechnung einholen. Anderenfalls unterbrechen die Anbieter die Verbindung. Dies teilt die EU-Kommission mit.

Zudem wird der Höchstbetrag, den Mobilfunkunternehmen für das Herunter- oder Heraufladen von Daten erheben können, von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte gesenkt. Rechtzeitig zum Sommer sollen diese Obergrenzen dafür sorgen, dass Urlauber nicht ahnungslos hohe Rechnungen für Internetdienste, E-Mail und die Nutzung von Apps auf Handys produzieren.

Im März wurde bereits eine EU-Vorschrift eingeführt, die es den Kunden ermöglicht, einen monatlichen Höchstbetrag für das Datenroaming – standardmäßig 50 Euro – festzulegen. Eine weitere Erleichterung für die Kunden besteht darin, dass der Höchtspreis für ein Telefongespräch aus dem Ausland im Juli von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute sinkt. Überdies darf für ein eingehendes Gespräch aus dem Ausland nur noch 15 Cent pro Minute anstelle der bis daher erlaubten 19 Cent berechnet werden. Alle Obergrenzen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Mobilfunkbetreiber haben außerdem nicht mehr das Recht, ihren Kunden im Ausland Gebühren für eine eingehende Voicemail zu berechnen.

Die EU hatte bereits 2007 Obergrenzen für grenzüberschreitende Mobiltelefonanrufe eingeführt, nachdem sie herausgefunden hatte, dass diese teilweise vier Mal so teuer waren wie Inlandsgespräche. Seither sind die Preise im Vergleich zu 2005 um durchschnittlich 70 % gesunken. Die Obergrenzen wurden im vergangenen Jahr auch auf Textnachrichten (SMS) und mobile Datendienste ausgeweitet.

Anfang Juni wurde der Antrag von vier großen Telekommunikationsunternehmen abgelehnt, die Obergrenzen abzuschaffen. Der Europäische Gerichtshof hielt an den Preiseinschränkungen fest, um die Verbraucher zu schützen und den reibungslosen Ablauf des Binnenmarkts zu verbessern

Im Mai 2010 hatte die österreichische Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass die Preise für mobiles Internet nach wie vor hoch liegen. Und bereits im März 2010 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Preise und Leistungen der einzelnen Mobilinternetanbieter verglichen.

Sonntag, 13. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Sauberes Meer in Slowenien, Griechenland, Zypern und Malta, schmutziges in Italien, Frankreich und Spanien

Badestrand auf Ibiza
Foto: © Leimgruber

Wenn die Europäer diesen Sommer an die Badeküsten strömen, brauchen sie sich über die Qualität des Wassers keine Gedanken zu machen. Der jährlich erscheinende Badegewässerbericht der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur zeigt, dass 95 % der Küstenbadegewässer und 90 % der Badegewässer der Flüsse und Seen 2009 den Mindestvorschriften entsprachen.

Auch wenn sich die Wasserqualität geringfügig verschlechtert hat, erlauben demnach die meisten europäischen Küstengewässer, Seen und Flüsse immer noch ungetrübten Badespaß. Der EU-Bericht basiert auf Proben, die 2009 den Gewässern entnommen wurden, in denen das Baden erlaubt oder zumindest geduldet war. Die europäischen Badegewässer werden auf physikalische, chemische und bakteriologische Schadstoffe untersucht. Die Länder müssen die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Mindeststandards erfüllen, können jedoch auch einen Schritt weiter gehen und zusätzliche strengere Kriterien anlegen.

Die Badewasserqualität am Mittelmeer
Grafik: Europäische Umweltagentur

Bei den Küstengewässern entsprachen die Ergebnisse ungefähr denen des Vorjahres. Bei den Binnengewässern wurde jedoch eine geringfügige Verschlechterung festgestellt. 2008 waren noch 92 % dieser Gewässer als sauber eingestuft worden. 2009 wurden rund 20 600 Badeabschnitte getestet, von denen zwei Drittel an der Küste lagen. Legt man die strengsten Kriterien an, so erfüllten noch 89 % der Küstengewässer und fast 71 % der Seen und Flüsse die Anforderungen. Wie bereits im Jahr 2008 hatten auch dieses Mal wieder Griechenland, Zypern und Malta die saubersten Gewässer. Über 90 % ihrer Badegewässer erfüllten die strengeren Kriterien. Dies traf auch auf die bulgarischen und portugiesischen Badegewässer zu, was gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung darstellt.

Etwa 94,9 % der Küstenbadegebiete im Mittelmeerraum erfüllten laut Umweltbericht die zwingenden Qualitätswerte; dies liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 95,6 %. In Malta, Slowenien, dem Vereinigten Königreich (Gibraltar) und Zypern lag die Einhaltung bei 100 %, in Griechenland mit 99,9 % knapp darunter. Ein Badeverbot bzw. eine Schließung während der gesamten Saison galt an 310 Badestellen (3,8 %); alle befanden sich in Italien. Insgesamt 77 Badestandorte (0,9 %) erfüllten nicht die zwingenden Werte: 51 davon befanden sich in Italien, 21 in Frankreich und 5 in Spanien. Die Wiener Badegewässer (Donau mit Nebenarmen) schnitten übrigens (wie schon seit Jahren) ausnahmslos mit gut ab.

Die EU-Umweltagentur, die den Jahresbericht erstellt hat, erklärte, dass derartige Schwankungen nicht außergewöhnlich sind. Dennoch forderte sie weitere Anstrengungen, um die Qualität der Badegewässer auch in Zukunft zu gewährleisten.

Detailierte Unterlagen inklusive Grsafiken und Bildern zu den einzelnen Badegewässern in der EU sind hier downloadbar.

Donnerstag, 13. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

European Young Journalist Awards 2010 gehen nach Österreich, Frankreich und Bulgarien

Verena Ringler
Foto: esiweb.org

Drei junge Journalisten wurden in Istanbul mit dem European Young Journalist Award 2010 der EU-Kommission ausgezeichnet. Die Österreicherin Verena Ringler gewann mit ihrer Reportage über den Kosovo den Preis für den besten journalistischen Stil. Vladisav Velev aus Bulgarien erhielt einen Preis für den Ursprünglichsten Bericht und Prune Antoine aus Frankreich für die Beste Forschung.

Der bereits zum dritten Mal durchgeführte European Young Journalist Award erzielte mehr als 1.000 Einträge aus ganz Europa. Der Wettbewerb forderte JournalistInnen und JournalistikstudentInnen im Alter von 17 bis 35 Jahren auf, die EU-Erweiterung aus einem kreativen und zum Nachdenken anregenden Blickwinkel darzustellen.Die Jury, bestehend aus in Brüssel tätigen Korrespondenten und früheren Preisträgern, wertete die Artikel der Landessieger aus und kürte die drei herausragenden Beiträge. Die drei Preisträger wurden aus 35 Landessiegern ausgewählt. Als Preis gibt es eine Reise im Wert von 3.000 Euro zu einem europäischen Reiseziel ihrer Wahl.

Verena Ringler war laut der European Stability Initiative (ESI) bis Oktober 2006 ESI Analystin für die EU-Erweiterung. Sie arbeitete als Redakteurin und Autorin für das Foreign Policy Magazine in Washington D.C., seit 2002 und für deutschsprachige Magazine seit 1996. Unter anderem erschienen ihre Artikel in profil, Die Zeit, Frankfurter Allgemeine Zeitung und dem Zentralasiatischen Magazin. Verenas journalistische Arbeit und ihre Wahlbeobachtungsmissionen für EU und OSZE brachten sie nach Südosteuropa, Zentralasien, den Kaukasus, Russland und Libanon. Verena schloss ihr Studium an der School of Advanced International Studies in Bologna mit einem M.A. ab und studierte Politik und Magazinjournalismus in Wien, Innsbruck und Uppsala.

Weitere Journalistenpreise (Auswahl):

- Preis für Gesundheitsjournalismus ausgeschrieben

- Europäische Journalistenpreise ausgeschrieben

- Südtirol schreibt internationalen Journalisten- und Fotografenpreis aus

- Claus Gatterer Journalistenpreis ausgeschrieben

- Journalistenpreis der Ärztekammer Wien vergeben

- Neue Seniorenjournalismuspreise

- Writing for CEE -Journalismuspreis

- Press Freedom Award Ausgeschrieben

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Donnerstag, 13. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

EU-Umweltausschuss bremst Klon- und Nano-Food (Info + Kommentar)

Foto: Rolf van Melis, pixelio.de

Sogenanntes Nano-Food soll nicht auf die Liste von zugelassenen neuartigen Lebensmitteln gesetzt werden. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, Lebensmittel, bei deren Produktion Nanotechnologie zum Einsatz kommt, auf die Liste der in der EU zugelassenen Lebenmittel zu setzen – jedenfalls solange nicht, bis ihre möglichen Risiken und Nebenwirkungen besser erforscht sind.

Bei der Lebensmittelherstellung sollte Nanotechnologie demnach nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Folgen zuvor evaluiert wurden. Außerdem bekräftigen die Abgeordneten, dass die Verwendung von geklonten Tieren zur Lebensmittelproduktion separat geregelt werden sollte und eine breite öffentliche Debatte voraussetzen würde.

Derzeit sind laut Europäischer Kommission jedoch keine Lebensmittel mit Nanotechnologie auf dem europäischen Markt. Kommission und Rat wollten in die Verordnung auch Vorschriften über die Verwendung von geklonten Tieren oder deren Nachkommen in Lebensmitteln aufnehmen. Die Mitglieder des Umweltausschusses fordern eine gesonderte Gesetzesinitiative, welche Lebensmittel aus geklonten Tieren verbieten sollte.

Unter die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, um deren Novellierung es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren geht, fallen solche Nahrungsmittel, die im Mai 1997, als die ursprüngliche Verordnung verabschiedet wurde, noch nicht auf dem Markt waren. Diese sogenannte Novel-Food-Verordnung regelt, dass neuartige Lebensmittel nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie auf eine europäische Positivliste aufgenommen werden.

Es ist schon erstaunlich: Für alles und gegen alles gibts sogenannte Lobbyisten. Und meistens gehts traurigerweise ums gute Geld: Wer sehr viel Geld locker macht, bekommt meistens, das er gesetzlich haben will. Derzeit scheint im Bereich Nanotechnologie offenbar (noch) nicht so viel Lobbying-Geld zu fliessen. Aber ich befürchte, dass bald auch hier alles ganz anders sein wird. Und von Befürwortern beauftragte Studien, die dann natürlich “belegen”, dass Nanotechnologie nicht nur nicht schädlich für den Menschen ist, sondern im Gegenteil auch noch gesundheitsfördernd, stellen da sicher noch das kleinste finanzielle Problem dar. Und die Skeptiker werden dann natürlich wieder -wie üblich- als hinterwäldlerische Panikmacher hingestellt. Bis alles offensichtlich wird…

Donnerstag, 29. April 2010, von Elmar Leimgruber

CE-Zeichen auf Produkten bedeuten nicht, dass sie in Europa hergestellt wurden

Das CE-Konformitätszeichen

Ist Ihnen schon mal das CE-Zeichen aufgefallen? Dieses Konformitätszeichen findet sich auf der Verpackung eines Produkts oder auf dem Produkt selbst. Obwohl es das CE-Zeichen bereits seit mehr als 15 Jahren gibt, wissen die meisten Verbraucher nicht, was es bedeutet. Viele sind der Ansicht, dass es angibt, ob ein Produkt in Europa hergestellt wurde. Stimmt nicht, schreibt die EU-Kommision: Es zeigt an, dass ein in Europa oder anderswo hergestelltes Produkt in puncto Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz den europäischen Anforderungen entspricht.

Das Konformitätszeichen wurde vor über 15 Jahren geschaffen, um den freien Warenverkehr zu erleichtern und die Verbraucher zu informieren. Aber kaum jemand weiß darüber Bescheid. Das CE-Zeichen ist eine Art Reisepass: Gekennzeichnete Produkte können im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein und Norwegen) frei zirkulieren. So können Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden, ohne dass die Sicherheit darunter leidet.

Die aktuelle Informationskampagne der Kommission richtet sich auch an Unternehmen. Denn schließlich wurde das CE-Zeichen auch entwickelt, um den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt übernimmt demnach der Hersteller die volle Verantwortung dafür, dass es mit den geltenden europäischen Rechtsvorschriften übereinstimmt. Einige Produkte können in der EU nur mit CE-Zeichen vermarktet werden. Dazu zählen beispielsweise Computer, Spielzeug, elektrische Geräte, Haushaltsgeräte und medizinische Geräte – also mehr als 30 % der gesamten Industrieproduktion.

Nähere Informationen dazu (in englisch) gibts hier.

Mittwoch, 3. März 2010, von Elmar Leimgruber

EU legalisiert Gen-Kartoffel “Amflora” und drei genmanipulierte Maissorten

EU-Kommission genehmigt Gen-Kartoffel Amflora
Foto: global2000.at

(Info zuerst und mein Kommentar dazu anschliessend in kursiv)

Die Gen-Kartoffel Amflora darf künftig (zumindest 10 Jahre lang) in der EU “für industrielle Zwecke” angebaut und als Futtermittel verwendet werden. Dies hat die EU-Kommission am 2. März 2010 beschlossen und publiziert. Ausserdem dürfen auch drei genmodifizierte Maissorten in die EU importiert, verarbeitet werden und hier sowohl als Futter als auch als Lebensmittel verwendet werden. Künftig sollen zudem die EU-Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie den Anbau einzelner Sorten zulassen wollen oder nicht. Bis Sommer will die Kommission einen Vorschlag machen, wie das bestehende, wissenschaftlich basierte EU-Zulassungsverfahren um nationale Entscheidungsfreiheiten ergänzt werden kann. Global 2000, Greenpeace und Südtirol protestieren.

“Nach einem umfassenden, im Jahr 2003 eingeleiteten Zulassungsverfahren und aufgrund mehrerer befürwortender wissenschaftlicher Gutachten hat die Kommission die Zulassung für Amflora erteilt”, schreibt der für Gesundheit und Konumentenfragen zuständige Kommisar John Dalli: Diese genetisch veränderte Kartoffelsorte soll für die Gewinnung einer (z. B. in der Papierproduktion einsetzbaren) Industriestärke genutzt werden. Diese innovative Technologie optimiert den Produktionsprozess und senkt den Verbrauch an Rohstoffen, Energie, Wasser und mit Erdöl hergestellten chemischen Produkten. Der Beschluss enthält strenge Vorgaben für den Anbau, damit nach der Ernte keine genetisch veränderten Kartoffeln auf dem Acker liegen bleiben und damit sich die Amflorasamen nicht in der Umgebung ausbreiten. Ein ergänzender Beschluss gilt den bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnissen, soweit sie als Futtermittel verwendet werden.

Drei ebenfalls heute von der Kommission angenommene Beschlüsse betreffen die Verwendung der genetisch veränderten Maissorten MON863xMON810, MON863xNK603, MON863xMON810xNK603 als Lebens‑ und Futtermittel sowie deren Einfuhr und Verarbeitung. Die drei Maissorten sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet und dem vollständigen, im EU-Recht vorgesehenen Zulassungsverfahren unterzogen worden. Sie entstehen durch die herkömmliche Kreuzung von zwei bzw. drei Maissorten (MON863, NK603 and MON810), die in der EU bereits als Lebens‑ und Futtermittel sowie zur Einfuhr und Verarbeitung zugelassen sind, obwohl durch Studien nachgewiesen werden konnte, dass bereits diese drei genmanipulierten Maissorten gesundheitsschädlich sein können.

Amflora enthält ein Resistenz-Gen gegen Antibiotika, darunter eines, das zu den wichtigsten Arzneimitteln gegen Tuberkulose gehört. Nach den derzeit gültigen EU-Richtlinien sollen jedoch keine Resistenzgene für medizinisch relevante Antibiotika in Gentech-Pflanzen genutzt werden, zeigt sich die Umweltorganisation Global 2000 entsetzt über die Entscheidung. Trotz Ablehnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der EU-Arzneimittelbehörde (EMEA) und der Bevölkerung, winkt die EU-Kommission den gentechnisch veränderten Industrie-Erdapfel “Amflora” durch. Durch die Nutzung eines Antibiotika-Resistenzgenes können Krankheitserreger immun und lebenswichtige Antibiotika somit unwirksam werden, kritisiert auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace: “Gen-Pflanzen, welche die menschliche Gesundheit gefährden können, sollten auf keinen Fall angebaut und erst recht nicht verzehrt werden.”

“Die Tatsache, dass “Amflora” heute für industrielle Anwendungen und sogar als Futtermittel zugelassen worden ist, erhöht die Gefahr, dass die Gentech-Knolle in der Lebensmittelkette landet”, schreibt Global 2000: Sogar zwei Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellten in der Risikobewertung fest, dass der Transfer zwar “unwahrscheinlich”sei, sollte er aber doch stattfinden, wären die Folgen “bislang unabsehbar”, schreibt Global 2000 und kritisiert einerseits den “Kniefall” der EU vor dem Konzern BASF und den neuen österreichisschen Kommissar Hahn, der diese Entscheidung der EU-Kommission “hätte verhindern können”.

Die EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden zu lassen, ob sie Gentech-Pflanzen auf ihrem Acker zulassen oder nicht, begrüsst die Umweltschutzorganisation. Tierische Produkte, die mit Hilfe von Gentech-Futtermitteln erzeugt wurden, müssten jedoch eindeutig gekennzeichnet werden, und “Gesundheitsminister Stöger muss zumindest für Österreich die Notbremse ziehen und umgehend ein nationales Anbauverbot erlassen,” fordert Globat 2000: “Wenn der gentechfreie Anbau in Österreich abgesichert ist und den KonsumentInnen durch eindeutige Deklaration klar ist, wo sich die Gentechnik in ihren Nahrungsmitteln versteckt, dann werden wir diese Risikotechnologie in ihre Schranken verweisen”.

Einen “Dammbruch” fürchten auch die Südtiroler Landesräte Hans Berger und Michl Laimer nach dem Ja der EU zur Aussaat der gentechnisch veränderten Kartoffel “Amflora”. “Damit ist das Moratorium der EU zu gentechnisch veränderten Sorten gefallen – eine erschreckende Entwicklung”, so die Landesräte, die nun umso stärker auf die Bemühungen setzen, Südtirol gentechnikfrei zu halten.

Zwar gelte das OK der EU für die “Amflora”-Kartoffel derzeit nur für industrielle Zwecke, also nicht für die Lebensmittel-Produktion, trotzdem signalisiere die Entscheidung aber eine neue Ausrichtung in Brüssel: “Seit rund einem Dutzend Jahren hat die EU keine gentechnisch veränderten Sorten zugelassen, dieses Moratorium ist nun beendet worden”, so Laimer, der diese Entwicklung ebenso mit Besorgnis zur Kenntnis nimmt, wie Berger. “Mit dieser Entscheidung ist ein Präzedenzfall geschaffen und der Damm gegen die Aussaat neuen gentechnisch veränderten Saatguts gebrochen”, erklärt der Agrarlandesrat.

Gerade diese Entwicklung in Brüssel zeige, wie wichtig die Bemühungen seien, Südtirol gentechnikfrei zu halten, sind die Landesräte überzeugt. “Derzeit gilt ein generelles Aussaatverbot gentechnisch veränderter Organismen in unserem Land”, so Berger, der ergänzt: “Und sollte dieses Verbot einmal nicht mehr gelten, werden wir über die Richtlinien, die die Koexistenz gentechnisch veränderter und konventioneller Sorten regeln, Mittel und Wege finden, um den Anbau von GVO-Sorten zu verhindern.”

Ich habe zwar grundsätzlich nichts dagegen, wenn genmanipulierte Pflanzen ausschliesslich industriell zur Schädlingsbeskämpfung, Energiegewinnung Klebstoff- oder Papiererzeugung verwendet werden. Eine Zulassung als Futtermittel und erst recht als Lebensmittel ist hingegen äusserst bedenklich und daher bedingungslos abzulehnen, zumal die gesundheitlichen Schäden für Tiere und vor allem Menschen nicht absehbar sind.

Es ist schon mal eine gute Nachricht, dass die EU-Mitgliedsstaaten nun selbst entscheiden können, ob sie genmanipulierte Pflanzen anbauen wollen oder nicht. Und hier erwarte ich mir vor allem von Deutschland, Österreich und Südtirol, dass hier deren Anbau und Import dauerhaft verboten ist und bleibt.

Und natürlich müssen, wie von Global 2000 zu Recht gefordert, alle im Handel erhältlichen Lebens- und Futtermittel auch entsprechend (uneingeschränkt und umfassend!) gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, um das Selbstbestimmungsrecht der Konsumenten auf gentechnikfreie Lebens- und Futtermittel zu wahren.

Montag, 8. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

EU forciert den Kampf gegen den Krebs: Wissenschaft, Aufklärung, Vorsorge, Förderungen

Europäische Partnerschaft gegen den Krebs

Krebs ist in Europa die häufigste Todesursache nach Herzerkrankungen: Jedes Jahr wird bei 3,2 Millionen Europäern Krebs diagnostiziert. Dies teilt die EU-Kommission anlässlich des Weltkrebstages mit. Am weitesten verbreitet sind demnach Lungen-, Brust- und Dickdarmkrebs. Die EU setzt im Kampf gegen Krebs auf Wissenschaft und Aufklärungsarbeit.

So hat ein mit EU-Geldern gefördertes Team einen Biosensor entwickelt, der in der Lage ist, Zellen zu erkennen, die Tumorwachstum aktiv hemmen. Dieses Gerät könnte es Krebskranken ermöglichen, ihr eigenes Immunsystem für die Bekämpfung der Krankheit zu nutzen. Andere Forschungsprojekte befassen sich wiederum mit den Ursachen von Krebs. Im Rahmen eines dieser Projekte wird untersucht, inwieweit sich die Luftverschmutzung langfristig auf die Gesundheit auswirkt. Wissenschaftler, Ärzte und Patientengruppen arbeiten im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung zusammen. Dabei wird der Austausch von Informationen, Ausrüstung und Fachkenntnissen durch die EU finanziell gefördert.

Insgesamt hat die Wissenschaft bei der Krebstherapie laut EU-Kommission bereits riesige Fortschritte gemacht. Die große Zahl von unheilbar an Krebs Erkrankten macht jedoch deutlich, dass die Forschung noch weiter vorangetrieben werden muss. Die EU arbeitet darauf hin, dass es gelingt, die Krebsraten bis 2020 um 15 % zu verringern und geht dabei auf zwei Fronten vor – Verdeutlichung der großen Bedeutung einer gesunden Lebensweise und Förderung der Krebstherapieforschung.

Die meisten EU-Länder haben eine Strategie zur Verringerung der Krebssterblichkeit entwickelt. Am heutigen Weltkrebstag wird in Aufklärungskampagnen von diesen Strategien viel die Rede sein. Zwischen 2002 und 2006 hat die EU 480 Millionen Euro für Krebsforschung aufgebracht und damit 108 Einzelprojekte finanziert. Im Zeitraum 2007-2013 werden für diese Zwecke noch mehr Mittel bereitgestellt

Der Europäische Kodex gegen den Krebs enthält elf praktische, wissenschaftlich untermauerte Tipps dafür, wie man gesund bleiben und das Krebsrisiko verringern kann. Unter anderem werden tägliche Körperbewegung und die Begrenzung des Alkoholkonsums auf höchstens ein Glas (Frauen) zwei Gläser (Männer) pro Tag empfohlen.

Das Risiko, an Krebs zu erkranken, kann mit Lebensstilmaßnahmen insgesamt um 36 Prozent gesenkt werden, erklärte hierzu der österreichische Ärztekammerpräsident Walter Dorner.
Darüber hinaus empfehle sich die Gesundenuntersuchung, die Personen ab 18 Jahren einmal jährlich kostenfrei zur Verfügung stehe. “Leider nutzen noch immer zu wenige Menschen das Angebot”, bedauerte der Ärztekammer-Chef. So würden nur 12 Prozent der Anspruchsberechtigten zur Vorsorgeuntersuchung gehen.

Spezielle Vorsorge sei laut Dorner bei den häufigsten Krebserkrankungen angesagt – Brustkrebs bei den Frauen und das Prostatakarzinom bei den Männern. ,Jährlich sterben 1.490 Frauen an Brustkrebs, der somit die am meisten verbreitete tödliche Krebserkrankung bei der weiblichen Bevölkerung ist. Ab dem vierzigsten Lebensjahr haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgemammographie, zudem sollte regelmäßig eine Selbstuntersuchung der Brust erfolgen.

Zur Früherkennung des Prostatakarzinoms, an dem jährlich knapp 1.200 Männern sterben, gibt es die Tastuntersuchung, sowie den PSA-Test, der auf einen Tumor hinweisen kann. Studien zufolge kann dieser Test die Sterblichkeit um etwa 20 Prozent senken. Männer ab dem 45. Lebensjahr sollten sich einmal jährlich einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen, erklärte der Ärztekammer-Präsident.

Dienstag, 2. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Runde Sache: Recycling für CDs und DVDs

Die Sammelbox für CDs und DVDs der KJÖ
Foto: KJÖ Michaela Willisch

CDs und DVDs können recycelt werden. Darauf weisst die Katholische Jugend Österreich (KJÖ) hin: Die Disks bestehen zu einem überwiegenden Teil aus dem wertvollen Kunststoff Polycarbonat, der zu nahezu 100 Prozent recycelt und z.B. wieder für die CD-Produktion verwendet werden kann. Kaputte Silberlinge sollten daher nicht länger im Müll landen, regt die KJÖ an.

Laut Schätzungen landen bislang 95 Prozent der gebrauchten Datenträger im Wiener Restmüll. Durch den Aufbau eines CD-Recycling-Systems in Wien durch “runde sache” will die KJÖ auf dieses Informationsdefizit aufmerksam machen, wertvolle Ressourcen schonen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ab sofort werden daher in Wien und Umgebung insgesamt 250 Sammelboxen an verschiedenen Orten wie Schulen aufgestellt, die stark von Jugendlichen frequentiert werden. Diese können über die Homepage rundesache.at bestellt werden. Die gewünschte Boxenanzahl wird im Wiener Raum gratis per Post geliefert. Unter dem Titel “runde sache” hat das entwicklungspolitische Netzwerk der KJÖ, “Enchada”, das Recycling-Projekt gemeinsam mit sieben ehrenamtlich engagierten Jugendlichen auf die Beine gestellt.

Zudem leistet die Jugendorganisation der Katholischen Kirche laut Aussendung auch umwelt- und entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Form von Workshops, einer Methodensammlung und einem Kreativwettbewerb. Damit soll aufgezeigt werden, was die CD zu Hause mit der Öl- und Ressourcenausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen in den sogenannten Entwicklungsländern zu tun hat.

Unterstützt wird das Projekt “runde sache” von der österreichischen Post, finanziert wird es über das Programm “Jugend in Aktion” der Europäischen Kommission.

Das finde ich eine sehr gute und wertvolle Arbeit zum Schutz der Schöpfung über eine Generation hinaus.

Freitag, 8. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Österreich fördert freie Radios mit 375.000 Euro – Künftig auch Geld für kommerzielle Privatradios

13 sogenannte Freie Radios und Okto TV erhalten Förderungen in Höhe von 375.000 Euro. Dies teilt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) mit. Künftig könnten diese Förderungen dank EU auf bis zu 1,6 Mio. Euro jährlich aufgestockt werden, und auch die privaten kommerziellen Sender könnten in den Genuss von Förderungen kommen, so die RTR.

Derzeit werden mit den insgesamt 375.000 Euro zur Abdeckung der Gesamtkosten des Sendebetriebs von nichtkommerziellen Radios bis zu einer Höhe von maximal 90 Prozent der Ausgaben (beispielsweise Personalkosten, Sachkosten für zugekauftes Nachrichtenmaterial, Original-Töne oder Interviews für das Jahr 2009) der nichtkommerziellen Sender ersetzt. Durch die Förderungen sollen die Betreiber dazu motiviert werden, “ein qualitativ hochwertiges, vielfältiges Programm” anzubieten, erklärte RTR-Chef Alfred Grinschgl.

Gefördert werden laut Aussendung derzeit die Stationen Orange 94.0 – Verein Freies Radio Wien, AGORA-Verein Arbeitsgemeinschaft offenes Radio, Freies Radio Innsbruck FREIRAD – Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung, Radio Helsinki 92,6 fm – Verein Freies Radio Steiermark, der Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend – Proton – das freie Radio, der Kunst- und Medienverein Freequenns, der Verein Freier Rundfunk Salzburg – Radiofabrik, Radio FRO 105.0 MHz – Freier Rundfunk OÖ GmbH, Freier Rundfunk Freistadt GmbH, der Verein Freies Radio B138, Freies Radio Salzkammergut – Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut, der Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördl. NÖ, der Verein Campus Radio St. Pölten sowie die Community TV-GmbH (Okto TV).

Für die Zukunft der Fördervergabe ist derzeit laut RTR ein Notifizierungsverfahren der Vergaberichtlinien bei der Europäischen Kommission anhängig. Dieses Verfahren werde voraussichtlich in den nächsten Wochen entschieden. Danach stünden für das Jahr 2010 mehr als 1,6 Mio. Euro für die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter und 10 Mio. Euro für die privaten kommerziellen Rundfunkveranstalter zur Verfügung. Ab dem Jahr 2011 werden es dann pro Jahr 1 Mio. Euro für nichtkommerzielle sowie 5 Mio. Euro für kommerzielle Rundfunkveranstalter sein.

Der Österreichische Rundfunk (ORF), das öffentlich rechtliche Medium mit seinen Radio- und TV-Stationen wird in Österreich -wie in den meisten europäischen Staaten- sowohl durch Werbung als auch durch TV- und Rundfunkgebühren finanziert. Der ORF betreibt unter anderem die landesweiten Rundfunksender Ö1, Ö3, FM4, für jedes Bundesland ein eigenes Radioprogramm, und zusätzlich das auch im Internet abrufbare Radio Österreich 1 International sowie einen 24-Stunden-Nachrichtenkanal im Web. Weiters gibt es zwei offizielle landesweite TV-Programme: ORF 1 und ORF 2 (mit jeweiligen Landesstudios) und das über Kabel und Satellit empfangbare TW1, das eine 100%ige Tochter des ORF ist und vor allem Sportsendungen und Tourismus-Infos zeigt.