Mit ‘Frank Bock’ getaggte Artikel

Mittwoch, 22. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

ÖJC wird standespolitische Vertretung – Vorstand neu gewählt

Der neue ÖJC-Vorstand (v.l.n.r): Richard Pyrker, Norbert Welzl, Harald Vaca, Fred Turnheim, Christiane Laszlo, Oswald Klotz
Foto: ÖJC/Hannes Hochmuth

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wird künftig mehr Standesvertretung und weniger Serviceorganisation sein. Dies beschloss die Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes. Der ÖJC wird sich demnach in Zukunft verstärkt “besonders dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, der Pressefreiheit, des Redaktionsgeheimnisses, aber auch der Arbeitsbedingungen der Journalisten, “insbesondere der jungen Kolleginnen und Kollegen annehmen. Weiters wird künftig der Kontakt zu ausländischen Journalisten und ihren Organisationen ausgebaut und gepflegt werden.”

Der langjährige Präsident des ÖJC, Fred Turnheim, wurde von der Generalversammlung einstimmig wieder gewählt. Neue Vizepräsidentin ist nun die freie Journalistin Christiane Laszlo. Weitere Mitglieder des Vorstandes: Harald Vaca (Kassier), Norbert Welzl (Schriftführer), Richard Pyrker (stellv. Kassier), und Oswald Klotz (stellv. Schriftführer). Kooptiert wurde zudem als Rechtspfleger der Wiener Rechtsanwalt Frank Bock.

Der ÖJC wird sich nach eigenen Angaben weiter in der Journalistenaus- und -weiterbildung betätigen und dabei die Kooperation mit der Donau-Universität in Krems weiter ausbauen. Die heuer gestartete “Seminarreihe Journalismus” wurde hervorragend angenommen. In Verhandlungen ist bereits die Schaffung eines chinesisch/österreichischen Journalisten-College in Peking und Wien. Ausgeweitet werden zudem in den kommenden vier Jahren auch die Kontakte zu den Entscheidungsträgern in der Europäischen Union, da zum Beispiel der Schutz der Pressefreiheit, das Urheberecht und die Vorratsdatenspeicherung nur auf europäischer Ebene geklärt werden können.

Im Rahmen der Generalversammlung wurden auch die immer häufiger auftretenden, oft subtilen, Verstöße gegen die Pressefreiheit in Österreich diskutiert. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des ÖJC das “Netzwerk kritische Journalisten” gebildet. Die Generalversammlung hat beschlossen, dieses Netzwerk weiter auszubauen und alle Organisationen und Journalisten einzuladen, an der Verteidigung der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte und der Pressefreiheit teilzunehmen. Der ÖJC hat daher eine telefonische Meldestelle für Verstöße gegen die Pressefreiheit eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: +43 650 202 46 58.

Der Österreichische Journalisten Club wurde 1977 von Wolf In der Maur und Günter Nenning gegründet. Er hat rund 6.500 Mitglieder, die alle zwei Jahre einen Nachweis ihrer journalistischen Tätigkeit bringen müssen.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

ÖJC-Podiumsdiskussion zum Thema: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Journalisten zu kriminalisieren, die geheimes Material veröffentlichen, sehr wohl aber Informanten ausfindig zu machen, die gegen durch die Weitergabe von internen Daten an Journalisten das Dienstgeheimnis verletzen. Dies betonte Walter Geyer, Staatsanwalt der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der gestrigen Podiumsdiskussion des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) anlässlich des einjährigen Bestehens des Österreichischen Medienrates: Das Redaktionsgeheimnis schützt den Journalisten, nicht aber den Informanten – nicht die, die Amtsträger sind, so Geyer.

Antikorruptions-Staatsanwalt Walter Geyer

Die Staatsanwalt kriminalisiere sehr wohl Journalisten, und das geplante Terrorismuspräventionsgesetz fördere eine Entwicklung, welche die Pressefreiheit immer mehr aushöhle und einschränke, entgegnete Fred Turnheim, Präsident des ÖJC. Für ihn ist zudem auch die Entwicklung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung sehr bedenklich und er sieht auch im Sicherheitspolizeigesetz große Gefahren für die Pressefreiheit.

Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht laut ÖJC nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.

Bereits jetzt entspreche es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei “aufzureizen” oder “als Anleitung zu dienen”, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergebe aber einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum so der ÖJC. Das Justiziministerium möge also diese Passage im Gesetzentwurf entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird, fordert der Journalistenclub.

Der Vorsitzende des Medienrates, Heinz Mayer, verwies in der Podiumsdiskussion darauf, dass Journalisten verfassungsrechtlich geschützt sind und ihre Quellen nicht bekannt geben müssen. Als Verfassungsexperte vertritt er die Meinung, dass die Pressefreiheit im Verfassungsrang stehe und daher geschützt ist. Jedoch sieht auch er die Notwendigkeit, die Bereiche Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis auf eine europäische Ebene zu bringen, um es – wie in letzter Zeit festzustellen ist – besser abzusichern. Es zeigte sich, dass die demokratiepolitische Entwicklung gerade im Medienbereich nicht zufrieden stellend ist.

Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, wies auf die wichtige Rolle der “whistle blower”, wie in den USA Informanten genannt werden, hin. Auch er meinte, es sollte nicht darum gehen, Informanten zu suchen und zu bestrafen. Es gehe darum, Missstände aufzuzeigen und nicht, unter welchen Motiven Informationen weitergeben werden, damit sie an die Öffentlichkeit gelangen. Auch der Rechtsanwalt und Medienexperte Gottfried Korn verwies auf die Menschenrechte, die in der Verfassung stehen. Somit gehöre auch die Pressefreiheit zum Grundrecht – diese dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar.