Mit ‘journalistische Ethik’ getaggte Artikel

Sonntag, 16. Dezember 2012, von Elmar Leimgruber

Journalisten sehen eigenen Berufsstand kritischer als die Bevölkerung

Journalisten haben bekanntlich (siehe Bericht dazu vom September 2012) einen ähnlich zweifelhaften Ruf in der Bevölkerung wie Politiker. Befragt man die Journalisten aber über sich selbst, sehen sie sich sogar noch kritischer als die Bevölkerung. Dies geht aus einer Journalistenbefragung hervor, welche das meinungsfoschungsinstitut OGM im Auftrag des Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) durchgeführt hat. Demnach sehen die Befragten ihren Berufsstand, was Objektivität der Berichterstattung und journalistische Ethik betrifft, äußerst kritisch.

Weitere Ergebnisse der Grobauswertung: Das Vertrauen der Journalisten in Politiker ist sogar noch geringer als bei der Bevölkerung. Nur jeder dritte Befragte hat eine journalistische Fachausbildung abgeschlossen, der größte Teil wurde on the job journalistisch ausgebildet. Das Interesse an Weiterbildung ist daher sehr hoch, die interessantesten Themen sind online-Journalismus und Recherche.

Die Arbeitszufriedenheit ist sehr gut bei Klima und Kollegialität, schwach bei interner Information und Weiterbildung. Die arbeitsrechtliche Problematik hat sich in den letzten Jahren offensichtlich verbessert, drei von vier Befragten haben ein Dienstverhältnis, prekäre Dienstverhältnisse kommen nur noch selten vor, jeder Vierte ist selbständig. Auch persönliche Probleme wie Stress, burn out, Partnerschaft, Ernährung und Alkohol werden offen beantwortet.

Insgesamt 718 Journalisten haben sich laut ÖJC an der OGM-Umfrage beteiligt. Damit hat diese Studie große Aussagekraft nicht nur für den Berufsstand insgesamt, sondern auch für verschiedenste Segmente und Gruppen im Journalismus. Detailanalysen und Feinauswertungen erfolgen am 15. Jänner 2013 um 10.00 Uhr im Rahmen einer Presssekonferenz im ÖJC-Press Center, Blutgasse, 1010 Wien.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

ÖJC-Podiumsdiskussion zum Thema: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Journalisten zu kriminalisieren, die geheimes Material veröffentlichen, sehr wohl aber Informanten ausfindig zu machen, die gegen durch die Weitergabe von internen Daten an Journalisten das Dienstgeheimnis verletzen. Dies betonte Walter Geyer, Staatsanwalt der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der gestrigen Podiumsdiskussion des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) anlässlich des einjährigen Bestehens des Österreichischen Medienrates: Das Redaktionsgeheimnis schützt den Journalisten, nicht aber den Informanten – nicht die, die Amtsträger sind, so Geyer.

Antikorruptions-Staatsanwalt Walter Geyer

Die Staatsanwalt kriminalisiere sehr wohl Journalisten, und das geplante Terrorismuspräventionsgesetz fördere eine Entwicklung, welche die Pressefreiheit immer mehr aushöhle und einschränke, entgegnete Fred Turnheim, Präsident des ÖJC. Für ihn ist zudem auch die Entwicklung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung sehr bedenklich und er sieht auch im Sicherheitspolizeigesetz große Gefahren für die Pressefreiheit.

Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht laut ÖJC nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.

Bereits jetzt entspreche es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei “aufzureizen” oder “als Anleitung zu dienen”, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergebe aber einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum so der ÖJC. Das Justiziministerium möge also diese Passage im Gesetzentwurf entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird, fordert der Journalistenclub.

Der Vorsitzende des Medienrates, Heinz Mayer, verwies in der Podiumsdiskussion darauf, dass Journalisten verfassungsrechtlich geschützt sind und ihre Quellen nicht bekannt geben müssen. Als Verfassungsexperte vertritt er die Meinung, dass die Pressefreiheit im Verfassungsrang stehe und daher geschützt ist. Jedoch sieht auch er die Notwendigkeit, die Bereiche Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis auf eine europäische Ebene zu bringen, um es – wie in letzter Zeit festzustellen ist – besser abzusichern. Es zeigte sich, dass die demokratiepolitische Entwicklung gerade im Medienbereich nicht zufrieden stellend ist.

Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, wies auf die wichtige Rolle der “whistle blower”, wie in den USA Informanten genannt werden, hin. Auch er meinte, es sollte nicht darum gehen, Informanten zu suchen und zu bestrafen. Es gehe darum, Missstände aufzuzeigen und nicht, unter welchen Motiven Informationen weitergeben werden, damit sie an die Öffentlichkeit gelangen. Auch der Rechtsanwalt und Medienexperte Gottfried Korn verwies auf die Menschenrechte, die in der Verfassung stehen. Somit gehöre auch die Pressefreiheit zum Grundrecht – diese dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar.